Chancen bieten, Potentiale nutzen - Anerkennung der von Migranten im Herkunftsland erworbenen Berufs- und Hochschulabschlüsse erleichtern
Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/1708 -
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Fraktion DIE LINKE unterstützt den Antrag der FDP-Fraktion selbstverständlich prinzipiell. Wir halten den Antrag für gut und er hat an Aktualität nichts verloren, obwohl er jetzt schon mehrere Monate alt ist, wie ja einige Anträge, die heute behandelt wurden. Aber das macht in dem Fall überhaupt nichts. Wir finden den Antrag nicht schlecht, aber in der vorliegenden Form, meinen wir, ist er noch nicht abstimmungsreif. Wir meinen, er verdient es, noch verbessert zu werden und wir schlagen vor, den Antrag an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit zu überweisen. Was wir beispielsweise ändern würden, wäre, wir würden die Landesregierung nicht nur auffordern, alle Maßnahmen der Bundesregierung zu unterstützen und dann anschließend zügig in ihrem Verantwortungsbereich umzusetzen. Wir meinen, die Landesregierung soll natürlich selbst aktiv und initiativ werden,
(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Genau.)
(Beifall Abg. Ramelow, DIE LINKE)
weil viele der Kompetenzen auf dem Gebiet liegen auf Landesebene. Bei aller Kritik oder Verbesserungsbedarf an dem Antrag war ich doch wirklich überrascht und möchte mich bedanken bei der FDP-Fraktion, dass der
(Beifall Abg. Ramelow, DIE LINKE)
jetzt sage ich noch, warum ich mich bedanken will - Nützlichkeitsgedanke in der Begründung Ihres Antrags nicht im Vordergrund steht.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber dann in der Rede.)
Ich finde gut, was Sie im ersten Absatz der Begründung geschrieben haben, dass es vielleicht ein Ausrutscher war, hat mir Herr Koppe jetzt gezeigt. Er hat es gerade noch so hinbekommen, Integrationsgedanken und beispielsweise Selbstwertgefühl und Anbindung der Menschen mit der Anerkennung ihrer Abschlüsse zu betonen. Die Hauptredezeit haben Sie auf Nützlichkeit und was die Anerkennung der Abschlüsse nützen kann in Bezug auf Fachkräftemangel und Erhalt unseres Sozialstaates etc. verwandt. Das fand ich dann ein bisschen schade.
Wenn es um die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse geht, dann haben wir es wirklich mit einer verworrenen Lage zu tun. Frau Böhmer hat in ihrem 8. Bericht zur Lage der Ausländerinnen und Ausländer voriges Jahr geschrieben: „Die gegenwärtige Situation bei der Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüsse und Qualifikationen in Deutschland ist gekennzeichnet durch: eine große Unübersichtlichkeit in dem Verfahren und hinsichtlich der zuständigen Stellen, das Fehlen einheitlicher Standards und Kriterien für die Bewertungs- und Entscheidungspraxis, eine oftmals fehlende bundesweite Verbindlichkeit von Anerkennungsentscheidungen und informellen Gutachten sowie fehlende Rechtsansprüche für eine beträchtliche Zahl der Menschen“. So hat das auch Frau Astrid Rothe-Beinlich schon betont. Die Gesetzgebungszuständigkeiten für die unterschiedlichen Berufsgesetze liegen je nach Beruf entweder beim Bund oder beim Land. Für die Anerkennungsverfahren ist das Land zuständig, aber auch hier gibt es je nach Beruf oder Branche unterschiedliche Stellen; manchmal ist die Landesregierung zuständig, manchmal sind es Industrie- und Handelskammer, manchmal die Handwerkskammer und andere Stellen. Die Praxis der Anerkennungsverfahren ist zwischen den Bundesländern unterschiedlich und sogar innerhalb einzelner Länder unterschiedlich je nach Kammerbezirk beispielsweise. Außerdem gibt es viele Menschen, für die es überhaupt keine Rechtsgrundlage gibt.
Wie verworren das Ganze ist, wird in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Günther in der Drucksache 5/2118 deutlich. Es ist zwar eine recht oberflächlich gestellte Anfrage, aber in gewisser Hinsicht trotzdem aufschlussreich. Beispielsweise werden dort die unterschiedlichsten Gründe, warum Abschlüsse nicht anerkannt wurden, deutlich. Herr Günther hat gefragt, wie viele Anträge im Laufe der letzten 10 Jahre gestellt wurden und wie viele aus welchen Gründen abgelehnt wurden. Ich habe mir mal die Mühe gemacht, das zusammenzurechnen: bei Antragstellungen kommt die Zahl 3.928 heraus, also 3.928 Menschen haben zwischen 2000 und 2010 einen Antrag auf Anerkennung ihres beruflichen Abschlusses gestellt, anerkannt wurden 3.225. Das klingt ziemlich gut. Wenn man aber die Zahnärztinnen und Ärztinnen abzieht, dann sind es 1.058 Antragstellungen und anerkannt wurden 413. Diese Zahlen klingen schon ein wenig besser.
Ich will einmal daran erinnern: Ärztemangel. Es kann schon Gründe haben, warum fast 100 Prozent der Zahnärztinnen und Ärztinnen ihren Abschluss anerkannt bekommen haben. Eine Besonderheit ergibt sich bei den akademischen Abschlüssen. Hier ist es beispielsweise so, dass in vielen Fällen überhaupt keine Anerkennung nötig ist, dass man seinen akademischen Grad in der Berufsbezeichnung führen kann, wenn man dazuschreibt, in welchem Herkunftsland beispielsweise dieser Doktorgrad erreicht worden ist. Aber es gibt eben auch viele Fälle, wo ein Hochschulabschluss vorliegt und es keinen vergleichbar existierenden deutschen Hochschulabschluss gibt, dem der ausländische Abschluss zugeordnet werden könnte. Bei nicht akademischen Berufsabschlüssen beispielsweise im Zuständigkeitsbereich des Kultusministeriums ist ein behördliches Anerkennungsverfahren nur möglich, wenn es sich um einen Berufsabschluss handelt, der in Deutschland zu den reglementierten Berufen zählt, also zu den Berufen, die man nur ausüben darf, wenn eine Anerkennung erfolgt ist. Wenn der Beruf nicht reglementiert ist, kann der Bewerber sich zwar mit seiner ausländischen Qualifikation auf dem Arbeitsmarkt bewerben, aber das nützt ihm in vielen Fällen nichts, weil die Arbeitgeberin und der Arbeitgeber diese Abschlüsse nicht anerkennen, wenn er nicht ein Zertifikat dazugeben kann, dass sein Abschluss anerkannt ist in der Bundesrepublik.
Die Zahl der Anträge auf Anerkennung nicht akademischer Berufsabschlüsse in dem pädagogischen Bereich beträgt jährlich etwa 35. Wenn man das auf zehn Jahre hochrechnet, sind das 350, davon etwa jährlich 28 von Spätaussiedlern. Hier schreibt die Landesregierung in der Antwort auf Herrn Günthers Anfrage: Überwiegend kann hier lediglich eine Bewertung für den zukünftigen Arbeitgeber oder für die schulische Einrichtung erfolgen, jedoch keine Anerkennung. Da haben wir das Beispiel, welches ich gerade erörtert habe. Man darf sich zwar damit bewerben und den Beruf ausüben, das nützt einem aber im Bewerbungsverfahren nichts.
Die Antwort der Landesregierung würde ich in die Debatte im Ausschuss mit einbeziehen, denn sie macht die Intransparenz dieses Systems und die Verworrenheit der Rechtslage ganz deutlich, die dafür verantwortlich ist, dass viele Migrantinnen und Migranten ihren Beruf, den sie mal erlernt haben, nicht ausüben können. Aber auch der Menschen ausschließende Charakter des deutschen Ausländerrechts ist natürlich einer der wesentlichen Faktoren, der Menschen von Integration und Teilhabe ausschließt, der Menschen von Spracherwerb ausschließt und von Arbeit und Bildung.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Diese Rechtsgrundlagen sind verantwortlich dafür, dass Migrantinnen auf dem Arbeitsmarkt diskriminiert sind, dass Menschen in Dequalifikation gedrängt werden, dadurch, dass sie jahrelang nicht in ihrem erlernten Beruf arbeiten können, dass sie jahrelang in schlecht bezahlten oder unsicheren Arbeitsverhältnissen arbeiten oder dass sie - wie es schon Frau Rothe-Beinlich gesagt hat - erwerbslos sind und/oder auf Transferleistungen wie z.B. nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angewiesen sind. Eine Folge dieser Dinge ist, dass Menschen mit Migrationshintergrund mit 28 Prozent überdurchschnittlich arm sind in unserem so wohlhabenden Land.
Die Debatte gibt es auf Bundesebene seit Jahren. Astrid Rothe-Beinlich hat den nationalen Integrationsplan erwähnt. Die Beauftragte der Bundesregierung hat schon vor Jahren eine Arbeitsgruppe einberufen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat diese Brain-Waste-Studie beauftragt, deren Ergebnisse bereits im August 2008 vorgestellt worden sind. Bereits seit Dezember 2009 gibt es vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Eckpunkte, wie die Thematik „Anerkennung ausländischer Abschlüsse“ geregelt werden könnte, welche Prämissen da wichtig sind, allerdings ohne wirkliche Ergebnisse. Momentan ist das Wort „Integration“ in den Diskussionen in den Medien sehr groß geschrieben. Jeder, der sich berufen sieht, in der Zeitung zu erscheinen, kommt am besten dahin, wenn er sagt, dass integriert werden muss und mehr Integration gebraucht wird, aber auch das alles ohne konkrete Vorschläge oder gar Ergebnisse. Herr Dr. Voigt, da nützt natürlich aus meiner Sicht diese Initiative der CDU so lange nichts, bis sie auch wirklich konkrete Ergebnisse bringt. Wenn Sie dann den Bereich Sprache so betonen, da möchte ich daran erinnern, dass die Bundesregierung, wo ja ihre Partei bekanntlich drin ist, dafür verantwortlich ist, dass Mittel für Sprachkurse und die Mittel für Sprachlehrerinnen und -lehrer erheblich gekürzt worden sind. Da wird es dann schon wieder zweischneidig. Ich fordere Sie auf, den Reden Taten folgen zu lassen, wie es Olaf Scholz im Oktober so schön gesagt hat. Er hat gesagt: „Den Reden Taten folgen zu lassen, das wäre ein wirklicher Fortschritt.“ Ich hoffe, dass wir in der Ausschussdebatte dorthin kommen, dass alle gemeinsam diskutieren und dass am Ende ein guter Beschluss dabei herauskommt und Thüringen wirklich einen Schritt weiterkommt auf dem Weg zur Anerkennung der ausländischen Abschlüsse.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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