Bundestagswahl in Thüringen konsequent barrierefrei gestalten 1/2

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Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/6077


Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, es sind nicht einmal mehr 72 Tage bis zur Bundestagswahl und noch immer sind nicht alle Wahllokale in Thüringen so gestaltet, dass sie auch barrierefrei und für jeden zugänglich sind. Wenn wir aber eine hohe Wahlbeteiligung wollen, sollten wir auch alles dafür tun, dass jeder Wahlberechtigte, ob er nun behindert oder nicht behindert ist, gleichberechtigt von seinem Wahlrecht Gebrauch machen kann. Mit unserem Antrag wollen wir erreichen, dass die Landesregierung gemäß Artikel 2 Abs. 4 der Thüringer Verfassung im Rahmen ihrer Zuständigkeit alles dafür tut, dass barrierefreies Wählen am 22. September 2013 möglich wird.


(Beifall DIE LINKE)


In der Bundeswahlordnung enthaltene Regelungen sind hierfür leider nicht ausreichend. Menschen mit Behinderung sollen möglichst eigenständig und selbstbestimmt die Wahlhandlung vornehmen und ihre Stimme auch ohne die Unterstützung von Hilfspersonen abgeben können. Da ist es dringend geboten, dass jeder Wahlvorsteher und jede Wahlvorsteherin eines jeden Wahlbezirks vor der Wahlhandlung Hilfsmittel wie zum Beispiel eine Wahlschablone in die Hände bekommt. Um möglichst viele Bürgerinnen und Bürger zur Stimmabgabe zu motivieren führt der Deutsche Bundestag wieder eine multimediale Wahlmotivationskampagne durch, die auf der Internetseite www.dubistdiewahl.de abrufbar ist. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen sollen in einem eigenen Videobeitrag erklären, warum wählen wichtig ist, um so andere zum Wählen zu motivieren. Hierzu ist zu erwähnen, dass es auch weitere Initiativen diesbezüglich gibt, so gibt es vom Behindertenbeauftragten von Niedersachsen wieder ein Heft zur Bundestagswahl in Leichter Sprache. Aber auch einige Verbände wie mein eigener Verband, der Sozialverband in Deutschland, hat auch so eine Broschüre herausgegeben.


Ich meine, das sind gute Ideen, aber jede Motivation, die eigene Stimme im Wahllokal abzugeben, scheitert an der Tatsache, dass in Thüringen noch erhebliche Defizite der Barrierefreiheit der Wahllokale bestehen. Der ewige Verweis auf die Briefwahl ersetzt eben nicht den Wahlakt in einem Wahllokal.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Das sehen nicht nur wir so, sondern das sehen auch sehr viele Behindertenverbände so, auch das Bundeskompetenzzentrum für Barrierefreiheit und das Deutsche Institut für Menschenrechte. Um diese Defizite aufzuzeigen und der Landesregierung Vorschläge für deren Beseitigung zu machen, haben wir den Ihnen jetzt vorliegenden Antrag eingebracht. Vielen Dank.


(Beifall DIE LINKE)


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