Bürgerinnen- und Bürgerrechte schützen - Meldegesetz im Bundesrat blockieren
Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 5/4670
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, „Deutscher Bundestag beschließt Melderechtsreform mit erheblichen Datenschutzmängeln“ - so, meine Damen und Herren, die Überschrift einer Presseerklärung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz von 9. Juli 2012. Herr Schaar kritisiert, dass die beschlossene Melderechtsreform die im Regierungsentwurf enthaltenen Datenschutzbestimmungen erheblich verschlechtert und sogar hinter den bereits geltenden Bestimmungen zurückbleibt. Novellierungen von Gesetzen sollten aber, so die Meinung der Fraktion DIE LINKE, in Sachen Datenschutz zugunsten der Bevölkerung die Regelungen verbessern und nicht verschlechtern.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Besonders kritisiert der Bundesdatenschutzbeauftragte, dass das im ursprünglichen Gesetzentwurf enthaltene Zustimmungserfordernis in Sachen Datenweitergabe für Adresshandel in eine bloße Widerspruchslösung umgeändert wurde. Damit, meine Damen und Herren, werden Meldeämter grundsätzlich zu Handlangern und Datenreservoirs mehr oder weniger dubioser Adresshändler und Werbefirmen gemacht. Das Grundrecht auf Datenschutz wird damit einer ganz bestimmten Unternehmerlobby geopfert, denn die Widerspruchslösung, bei der die betroffenen Einwohner durch ihr Veto die Weitergabe aktiv verhindern müssen, senkt die Zugriffshürden im Vergleich zum Einwilligungsmodell für die Firmen ganz erheblich. Zu Recht hat Herr Dr. Hasse, der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz, in seiner Pressemitteilung vom 6. Juli 2012, also bereits vor dem Bundesdatenschutzbeauftragten, getitelt „Missachtung des Datenschutzes“ und meinte damit ganz konkret die Aktualisierung bereits vorhandener Daten, auch wenn die Bürgerinnen und Bürger einer Datenweitergabe widersprochen hatten.
DIE LINKE vertritt, was den Umgang mit Meldedaten angeht, insbesondere wenn es um Adresshandel geht, eine strikte Zustimmungsregelung. Nur ein strikter Zustimmungsmechanismus setzt das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, was Sie ja gerade auch eingefordert haben, Herr Kollege, wie es auch in Artikel 6 der Thüringer Landesverfassung verankert ist, tatsächlich wirksam um. Das, meine Damen und Herren, hat die LINKE-Bundestagsfraktion in der Debatte zum Melderecht unmissverständlich deutlich gemacht. Meine Fraktionskollegen im Bundestag hatten in der Sitzung des Innenausschuss auch heftig kritisiert, dass eine Fülle von Änderungsanträgen in der Sitzung des beschließenden Ausschusses einen Tag vor der abschließenden Beratung im Bundestag eingebracht worden ist, eine Fülle von Änderungen, die im Rahmen dieser Sitzung gar nicht zu überblicken gewesen ist.
(Beifall Abg. Kuschel, DIE LINKE)
Aber auch die Landtagsfraktion der LINKEN hier in Thüringen ist immer für das Zustimmungsmodell im Melderecht eingetreten und zwar konsequent, meine Damen und Herren, nicht nur in Aktuellen Stunden oder in Pressemitteilungen.
(Beifall DIE LINKE)
In Drucksache 5/3750 zum Beispiel, einem Änderungsantrag der LINKEN zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Thüringer Melderechts, fand sich ein entsprechender Änderungsantrag mit der Zustimmungslösung. Die CDU-Fraktion sprach dort noch davon, dass sich aber die Widerspruchsregelungen bewährt hätten, das war im Dezember letzten Jahres hier im Landtag, aber im November letzten Jahres hatte bereits die schwarz-gelbe Bundesregierung im Bundestag ihren Gesetzentwurf mit dem Zustimmungsmodell eingereicht, also sah die CDU-/FDP-Bundesregierung zumindest zur gleichen Zeit, während die CDU in Thüringen von der Bewährung der Widerspruchsregelung gesprochen hatte, das Widerspruchsmodell offensichtlich nicht mehr als bewährt an.
Angesichts unseres damaligen Antrags hat es Sie sicherlich nicht verwundert, dass wir nun begleitend zu unserem Antrag auf Auswertung des aktuellen Tätigkeitsberichts des Thüringer Datenschutzbeauftragten einen entsprechenden Entschließungsantrag auf eine Bundesratsinitiative der Landesregierung eingebracht haben und ich freue mich zu hören, Herr Abgeordneter Gumprecht, dass Sie dem offensichtlich zustimmen wollen, weil anders kann ich Ihre Worte von eben nicht interpretieren.
(Beifall DIE LINKE)
An die Damen und Herren der FDP-Fraktion: Wenn wir als LINKE-Fraktion von der Landesregierung die Ablehnung des Meldegesetzentwurfes verlangen, schütten wir keineswegs das Kind mit dem Bade aus, wie Sie es in einer Pressemitteilung befürchtet haben. Wir sind nämlich keineswegs gegen bundeseinheitliche Melderechtsregelungen. Wir sind als LINKE aber strikt gegen solche, wie sie nun beschlossen werden, die die Bürgerinnen und Bürger in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung beschädigen sollen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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