„Budget für Arbeit“ für Menschen mit Behinderung

RedenIna LeukefeldWirtschaftBehindertenpolitik

Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/6574


Einen recht schönen guten Morgen. Das Thema Budget für Arbeit steht hier nicht das erste Mal zur Debatte. Vor einem Jahr haben wir in unserem Antrag „Gute Arbeit für Menschen mit Behinderungen“ darüber diskutiert. Nichtsdestotrotz greifen wir das Thema erneut auf, weil Teilhabe am Arbeitsleben eben ein Recht ist, das Menschen mit Behinderungen gleichermaßen zusteht. Wie wir wissen, ist es verankert im nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte für Menschen mit Behinderungen als auch in dem Thüringer Maßnahmeplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Aber von alleine und durch permanente Wiederholung des Niedergeschriebenen ändert sich natürlich nichts. Ich glaube, da braucht man entsprechende Maßnahmen, die das tatsächlich forcieren und die Voraussetzungen dafür schaffen, dass eine gleichberechtigte Teilhabe eben auch für Menschen mit Behinderungen ermöglicht wird. Mit unserem Antrag fordern wir von der Landesregierung, dass ein Landesprogramm erarbeitet wird, das Menschen mit Behinderungen den Übergang von der Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtert und eine kontinuierliche und dauerhafte Lösung für diese Menschen aufzeigt. Nicht nur für Menschen mit Behinderung, sondern auch für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber kann das Landesprogramm „Budget für Arbeit“ eine Chance sein. Was verbirgt sich hinter „Budget für Arbeit“? Ja, wir haben das hier auch mehrfach schon dargelegt, dass es anderswo funktioniert.


Wir favorisieren das Mainzer Modell - neben dem Arbeitgeberanteil, der dort finanziert wird -, auch einen Lohnkostenzuschuss aus Leistungen der Eingliederungshilfe und der Ausgleichsabgabe und das dauerhaft und eben nicht nur befristet wie andere Lohnkostenzuschüsse. Denn die Behinderung bei Menschen mit Behinderungen bleibt eben auch nach Ablauf von bestimmten Befristungen. Bei der Gestaltung des Landesprogramms ist uns wichtig, dass bei einem Scheitern des Arbeitsverhältnisses auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auch die Rückkehr in die Werkstatt für Menschen mit Behinderung jederzeit möglich ist. Damit wollen wir sowohl den betroffenen Menschen als auch den Unternehmen beziehungsweise Arbeitgebern in Thüringen entsprechende Sicherheit geben und Kenntnis vermitteln. Dazu dienen unser Antrag und die Debatte darüber, weil es letzten Endes auch breit genutzt werden soll und seitens der Landesregierung eben auch mit einer Öffentlichkeitskampagne begleitet werden muss. Deshalb auch dieser Punkt in unserem Antrag. Außerdem muss auch dafür gesorgt werden, dass die Menschen mit Behinderung, die das „Budget für Arbeit“ nutzen wollen, dies auch einfach und unbürokratisch beantragen können, und das, meine Damen und Herren, beginnt mit einem barrierefreien Zugang zum Sozialamt, geht über eine umfangreiche Beratung und Erklärung gegenüber den betroffenen Menschen und den Arbeitgebern weiter und endet beim Antragsformular und Bewilligungs- und Ablehnungsbescheid in leichter Sprache. Alles Dinge, deren Forderung hier nicht zum ersten Mal steht.


Zum Schluss der Einbringung, meine sehr geehrten Damen und Herren, werbe ich genau wie vor einem Jahr damals in der Debatte, dass Sie diesen Antrag annehmen bzw. wenigstens bereit sind, diesen Antrag an den Sozialausschuss und an den Wirtschaftsausschuss zu verweisen, dass wir darüber diskutieren können. Die einfache Formulierung „haben wir alles, machen wir alles schon“ reicht uns beim „Budget für Arbeit“ für Menschen mit Behinderungen nicht aus. Herzlichen Dank.


(Beifall DIE LINKE)


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