Biomasse in der Diskussion - Konsequenzen für Thüringen?

Dr. Johanna Scheringer-WrightRedenUmwelt

Zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 5/5075

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Antrag der GRÜNEN „Biomasse in der Diskussion - Konsequenzen für Thüringen?“ ist ein Antrag, bei dem es schwerpunktmäßig um die Stellung von Biomasse im Erneuerbare-Energien-Gesetz - kurz EEG - geht. Es ist ja so, dass sich die CDU gerade auf Bundesebene inzwischen als Killer des EEG aufstellt, und der CDU-Politiker Oettinger, der unglücklicherweise unser aller EU-Energiekommissar ist, will „den Marktkräften alles überlassen“ - ein Zitat von Oettinger war das. Es ist aber richtig, dass Biomasse einen wichtigen Beitrag im Erneuerbaren-Energien-Mix darstellen muss. Aber da muss eben dargestellt werden, auch für Thüringen, wie das passieren soll. Da hat die LINKE immer einen Masterplan eingefordert, auch in der letzten Legislatur, wo die Sachen aufeinander abgestimmt werden. Die Landesregierung hat zwar einige Konzepte auf den Weg gebracht, aber die genaue Abstimmung, das Zusammenbringen von Erzeugung und Verbrauch, hat sie eben nicht geleistet.


Im Energiekonzept der Fraktion DIE LINKE - „Energierevolution statt grüner Kapitalismus“ nennt sich das - steht unter anderem, dass Biomasse an Bedeutung gewinnen muss. Einer der Vorteile von Biomasse ist, dass sie Energie gut speichert. Experten schätzen, dass Bioenergie mindestens 10 Prozent des Energiebedarfs Thüringens decken kann. Aber, und das haben wir immer betont, ein erfolgreicher Einsatz von Biomasse setzt einen umweltverträglichen Anbau und Verarbeitung voraus, bei der die Erhaltung der Biodiversität, Wasserschutz und Bodenschutz ganz hohe Priorität haben müssen. Da gibt es viele Bekenntnisse, auch der Landwirtschaftsminister hat das gerade noch einmal dargestellt und stellt sich in die Reihe mit der Aussage des Bundesnaturschutzes und sagt, ja, da müssen wir etwas machen, aber die Realität ist eben anders.


Wir haben ganz große Probleme mit unserem Grundwasser, mit den Einträgen von Nährstoffen. Da spielt natürlich die Produktion von Biomasse auch eine Rolle. Wir sagen auch, dass Biomasse, die in den innerbetrieblichen Kreislauf eines landwirtschaftlichen Betriebs erst als Futter oder Streu eingesetzt und dann erst zur Energiegewinnung in der Biogasanlage weiterverwendet wird, einem reinen Anbau mit direkter Vergärung von Energiepflanzen vorzuziehen ist. Da ist es so, dass auch das EEG von 2012, also das ganz neue, immer noch völlig unzureichend ist. Die Steuerungswirkung, die durch die Vergütung dort passiert, ist mehr als unzureichend. Da wurden Minischritte gemacht, die aber nicht wirklich das Problem lösen. Dazu kommt noch, dass dieses Gesetz mit seinen Verordnungen und Tabellen inzwischen ein bürokratisches Monster ist. Bei der Vergütung werden sogenannte nachwachsende Rohstoffe gegenüber Bioabfällen und Reststoffen wie auch Grünschnitten praktisch bevorteilt. Das liest sich gut, aber in der Praxis ist es so, dass diese Stoffe benachteiligt werden, weil sie ja einen geringeren Energieertrag bringen. Weiterhin fehlen im EEG jegliche verbindliche Anbaustandards. Außerdem werden in § 27 a - Vergärung von Bioabfällen - Großanlagen gegenüber Kleinanlagen faktisch bevorzugt.


Ich komme jetzt zu den Punkten im Antrag unter Punkt 2. Den Punkt a können wir unterstützen. Biomasse ist ein wichtiger Bestandteil des Erneuerbaren-Energie-Mixes und eine Einkommensalternative für Landwirte.


Zu b und c: Die Definition des umweltverträglichen Anbaus, die Bevorzugung des Kreislaufs unter Einbeziehung der Tierhaltung sind ganz wichtige Aspekte. Insgesamt ist es aber in dem Antrag unklar ausgeführt. Wie soll denn der Nachhaltigkeitsbonus vergeben werden? Mais kann umweltverträglich in einer Fruchtfolge oder in einem Intercropping-System angebaut werden, Mais kann aber auch als Monokultur angebaut werden, weil er selbstverträglich ist. Also kommt es wirklich darauf an - Mais ist nicht per se schlecht - wie er angebaut wird. Soll dann ein Cross-Compliance eingeführt werden oder wie soll das aussehen?


Das würde ich unbedingt im Ausschuss gern weiterdiskutieren, denn so, wie es hier steht, kann das alles oder nichts bedeuten und löst keinen zielgerichteten Arbeitsauftrag an die Landesregierung aus.


Den Punkt d unterstützen wir. Es ist überhaupt nicht verständlich, dass Getreide direkt in Biogasanlagen eingespeist werden darf und die erhöhte Biomassevergütung bekommt, aber Abfälle aus der Lebensmittelindustrie oder aus dem Handel, z.B. Backabfälle, nicht.

Bei Punkt e können wir auch mitgehen, denn durch die Zertifizierung zum Ökobetrieb ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Umweltverträglichkeit umgesetzt ist und auch regelmäßig überprüft wird.


Ihr letzter Punkt f ist ein brandaktuelles Thema, denn bei der Erzeugung der importierten Biomasse, insbesondere von Palmöl und ähnlichen Stoffen, findet wirklich eine Verdrängung von Nahrungsmittelproduktion auf den ertragreicheren Standorten in diesen tropischen und subtropischen Regionen der Erde statt. Wenn man dann bedenkt, wie viel Energie gebraucht wird, um diese Stoffe über das Meer zu transportieren, dann ist das auch klimapolitisch ein Irrsinn. Grundsätzlich ist der Anspruch meiner Fraktion, dass die Energie, die in einer Region verbraucht wird, auch in dieser Region erzeugt wird.


(Beifall DIE LINKE)


Deswegen unterstützen wir auch diesen Punkt.


Alles in allem würde ich gern diesen Antrag im Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz diskutieren und beantrage deswegen Ausschussüberweisung. Wenn das nicht klappt und abgestimmt wird, dann würde ich mich gern enthalten, weil dieser Antrag der CDU-SPD-Landesregierung eigentlich die Grundlage gibt, wieder alles zu machen, was sie wollen, da ist er zu unspezifisch. Vielen Dank.


(Beifall DIE LINKE)





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