Biomasse: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nachhaltig weiterentwickeln

RedenManfred HellmannEnergiepolitik

Zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/2505 - Neufassung -

 

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, grundsätzlich erkläre ich hier schon mal unser Einverständnis mit dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich möchte aber zunächst mit wenigen Sätzen auf die Ausführungen von Herrn Minister Reinholz eingehen. Herr Minister, Sie haben ausgeführt, Biomasse wird weiterhin die wichtigste erneuerbare Energie auch für die Zukunft in Thüringen sein - Herr Minister, ich bitte, meine Worte jetzt nicht falsch zu interpretieren - wichtig auf jeden Fall, aber ob es die wichtigste ist, das sollten wir erst einmal genauer betrachten für die Zukunft. Ich würde Ihnen einfach empfehlen, Herr Minister, sich vielleicht mit dem Wirtschaftsminister zusammenzutun und mal eine Energiebilanz aufzustellen, wie das vielleicht 2040/2050 aussieht, wenn wir unsere Energieerzeugung und unseren Verbrauch vollständig auf erneuerbare Energien umgestellt haben.


Ich sage Ihnen nur mal zwei Zahlen. Der Primärenergieverbrauch in Thüringen bewegt sich gegenwärtig zwischen 65 und 70 Mrd. Kilowattstunden. Wenn man die Verluste abzieht, die entstehen, bis man zur Sekundärenergie kommt, dann liegen wir in einem Bereich von 40 bis 45 Mrd. und dann müssen wir uns überlegen, was wollen wir einsparen und was bleibt übrig? Wie wollen wir die Restenergie dann erzeugen? Ich prophezeie Ihnen, Sie werden sehr erstaunt sein, da wird die Biomasse relativ und anteilig immer kleiner werden. Ich prophezeie hier, dass wir der Photovoltaik und der Windenergie viel zu wenig Bedeutung beimessen. Das muss man einfach beachten und muss dann vor allem auch die Enge in der Denkweise aufweichen. Das sollte man nie vergessen. Die Biomasse ist wichtig - das ist überhaupt keine Frage - und hat auch all die Vorzüge, die hier richtig genannt worden sind, insbesondere die Speicherfähigkeit, der Arbeitsplätze und Biodiversität und was hier alles ganz richtig genannt wurde.


Zum konkreten Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich hoffe, ich sage jetzt nichts falsches; grundsätzlich, wie ich schon sagte, Übereinstimmung. Ich würde aber sagen unter II sollte die Einspeisung von Biogas ins Netz noch einmal gesondert geregelt werden, also dass es so formuliert wird, dass das anzusprechen ist. Richtigerweise ist ja unter I.8 und 10 die ganze Problematik eigentlich angesprochen. Vielleicht ist es nur, Herr Dr. Augsten, ein redaktionelles Problem. Ich denke, als Punkt 11 könnte man das dort noch einfügen.


Und zum Punkt 6 II so viel: Wir schlagen eine Differenzierung vor. Für sonstige Biomasse halten wir diese Formulierung für richtig. Wir würden aber Holz gesondert geregelt haben wollen insofern, dass wir sagen, dort möchten wir keine Absenkung der Leistungsgrenze, weil wir da doch in Thüringen ein paar Beispiele und Tatsachen geschaffen haben, die sich nicht sehr günstig auswirken würden, wenn wir es denn so voranbringen würden, wie es hier steht. Ja, alles in allem, aus diesem Grunde ist das eigentlich eine wunderbare Geschichte für den zuständigen Ausschuss, für unseren AfLFUN.


Zum Schluss noch zwei Nachsätze: Das EEG muss grundsätzlich von allen Hemmnissen zum Ausbau der erneuerbaren Energien befreit werden. Es geht also nicht nur um Biomasse. Es gibt in jeder Sparte: Photovoltaik, Wind, selbst bei der Wasserkraft eine Menge von Hemmnissen, die wir im erneuerbaren Energiegesetz finden. Wir müssen einfach das Schrittmaß der Umstellung, das Schrittmaß der Energiewende erhöhen, wenn wir 2100 diese 2 Grad Erwärmung unserer Erde einhalten wollen, was für diese Zivilisation ganz wichtig wäre. Das deute ich hier noch einmal an, wir sollten das hier in den nächsten Wochen angehen und wir werden das auch befördern. Ich denke, wir haben da auch die Unterstützung der anderen Parteien, hoffe ich zumindest einmal. In diesem Sinne bedanke ich mich. Ich würde vorschlagen, Überweisung an den zuständigen Ausschuss.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


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