Berichterstattung über die Tätigkeit des Beauftragten der Thüringer Landesregierung für Menschen mit Behinderungen
Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/6576
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, bereits am 28. August dieses Jahres hat der Thüringer Beauftragte für Menschen mit Behinderungen seinen zweiten Tätigkeitsbericht an die Landesregierung übergeben. In diesem Bericht sehen wir viele bunte Bilder und lesen, dass der Beauftragte an Beschlüssen der Landesregierung mitgewirkt hat, in Gremien, in Arbeitsgemeinschaften tätig gewesen ist, Fördermittel ausgereicht und in Einzelfällen beraten und unterstützt hat. Da ihm bisher die Befugnis fehlt, was wir gern ändern würden, selbst hier im Landtag über seine Tätigkeit zu berichten, haben wir in unserem Antrag die Landesregierung gebeten, darüber zu berichten. Künftig sollte es dennoch möglich sein, dass er selbst hier am Rednerpult steht und uns über seine Handlungen einmal jährlich informiert.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wir haben diese Forderung bereits in unserem Gesetzentwurf in Drucksache 5/5954 aufgemacht, der in erster Lesung im April und ohne Ausschussberatung in zweiter Lesung im Mai dieses Jahres von Ihnen, den Regierungsparteien, abgelehnt wurde.
Meine Damen und Herren, der Behindertenbeauftragte selbst fordert in seinem Bericht, dass seine Freiheiten, Stellung und Kompetenzen weiter ausgebaut werden müssen. Dies fordern wir seit Jahren: Mehr Unabhängigkeit, kein Anhängsel der Landesregierung. Dies geht aber nur, wenn die gesetzliche Grundlage, nämlich das Thüringer Gesetz zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen endlich geändert wird. Jeder Abgeordnete hat den Bericht erhalten, kann sich aber im Plenum bisher dazu nicht äußern. Auch das wollen wir ändern. Im Augenblick des Tätigkeitsberichts des Behindertenbeauftragten verweist dieser auf Probleme, auf die unsere Fraktion bereits Antworten und Lösungen aufgezeigt hat, die aber vonseiten der Landesregierung ignoriert wurden.
Ein Beispiel möchte ich dazu benennen: Die Stellung der kommunalen Behindertenbeauftragten. Hier stellt Herr Dr. Brockhausen in seinem Bericht fest, dass flächendeckend hauptamtliche Behindertenbeauftragte auf Kreisebenen notwendig sind. Unverständlich für uns, dass die Landesregierung dann unseren Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Behindertengleichstellungsgesetzes abgelehnt hat, wo genau diese Forderung geregelt werden sollte.
Dieses und weitere Beispiele, die im Bericht zu finden sind, zeigen, dass es noch viele Dinge gibt, die zum einen der Behindertenbeauftragte voranbringen möchte, aber mit seiner gegenwärtigen Ausstattung nicht vollumfänglich voranbringen kann. Umso wichtiger ist es also, den Behindertenbeauftragten in seiner Tätigkeit zu stärken.
Lassen Sie uns im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit intensiv darüber reden, ob und wie sichergestellt werden kann, dass eine Berichterstattung durch den Behindertenbeauftragten selbst möglich wird. Ich beantrage deshalb für meine Fraktion die Ausschussüberweisung. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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