Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Sascha Bilay

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu dem, was die AfD gesagt hat: Es geht nicht darum, dass hier irgendwie eine andere Meinung sanktioniert werden soll. Es gibt ein Versammlungsrecht, es gibt auch ein Grundrecht darauf, seine Meinung frei äußern zu können. Das haben wir in den letzten Jahren mit Coronaschwurblern und Montagsspaziergängen erlebt. Das ist aber alles zulässig.

 

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die laufen immer noch!)

 

– Die laufen immer noch. – Ich hätte mir gewünscht, dass man da auch tatsächlich mal die Versammlung anmeldet, so wie es das Gesetz vorsieht, aber es gab nie eine Einschränkung. Man durfte immer seine Meinung frei sagen, aber das Problem ist ganz einfach, dass die AfD ganz offensichtlich mit kämpferischen Mitteln die verfassungsmäßige Ordnung beseitigen will.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Da hat auch das Gericht in Halle Ihren Fraktionsvorsitzenden entsprechend verurteilt. Wer SA-Parolen grölt, steht nicht auf dem Boden des Grundgesetzes und deswegen ist es auch richtig, dass die Gerichte auf gesetzlicher Grundlage entschieden haben, dass die AfD überwacht werden darf – und das findet ja auch in Thüringen statt.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Ich will aber zum Bericht konkret zurückkommen. Es ist ja gar nicht so sehr entscheidend, was Herr Walk eben vorgetragen hat, was im Bericht steht, sondern die Frage ist ja immer, was steht eigentlich nicht drin.

 

Da muss man schon dazusagen, dass in früheren Berichten zur Parlamentarischen Kontrollkommission auch konkretere Angaben gemacht wurden, beispielsweise bei der G10-Überwachung. Es gab 2020 einen Bericht, das ist mal erwähnt worden, dass im oberen einstelligen Bereich Maßnahmen durchgeführt wurden.

 

(Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Dafür gibt es eine extra Kommission!)

 

Ja, aber es ist auch Teil der Parlamentarischen Kontrollkommission, dass es da entsprechenden Austausch gibt. Da ist schon die Frage: Gab es diese Maßnahmen, gab es sie nicht? Dazu hätte man wenigstens was sagen können. Von daher ist es qualitativ durchaus ein Rückschritt aus unserer Sicht.

 

Ich will aber auch auf die Berichterstattung dieser Woche in der „Thüringer Allgemeinen“ eingehen, wo dargestellt wurde, dass ein Aussteiger aus der rechtsextremen Szene offensichtlich vom Bundesamt für Verfassungsschutz angesprochen wurde. Die TA schreibt dazu: Sollte das Thüringer Beispiel Schule machen, könnte das aus Sicht von Drudel 11 – das ist der Verein, der die Betreuung übernommen hatte – Ausstiegsprogramme außerhalb staatlicher Strukturen stark gefährden, denn die betroffenen Personen müssten befürchten, beim Verlassen ihrer radikalen Szene in den Fokus der Nachrichtendienste zu geraten.

 

Aus unserer Sicht ist das ein Problem, wenn zivilgesellschaftliche Strukturen und aussteigewillige Neonazis hier in ihrer Arbeit behindert werden. Ich will einfach nur darauf hinweisen, wir wissen auch von anderen Anwerbeversuchen in Thüringen durch das Bundesamt, in Sondershausen und in Erfurt beispielsweise. Es gibt eine Richtlinie im Bundesamt für Verfassungsschutz, dass in solchen Fällen das Benehmen mit den Ländern herzustellen ist.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Schon zur Frage, ob es das gegeben hat, hat Herr Walk leider nichts gesagt. Haben Sie sich damit nicht beschäftigt? Hat Sie das nicht interessiert? Haben Sie das nicht gewusst? Da ist schon die Frage: Kann das Bundesamt für Verfassungsschutz in Thüringen machen, was es will? Diese Fragen haben wir. Da wäre es vielleicht ganz gut, wenn Sie das in die nächste Sitzung mit aufnehmen, wenn Sie das jetzt zum ersten Mal hier gehört haben.

 

Ich will auch noch mal zur AfD zurückkommen. Die Frage des Entzugs von waffenrechtlichen Erlaubnissen im Falle der AfD – es gibt Urteile – ist unter anderem in zweiter Instanz daran gescheitert, dass nicht konkret dargestellt wurde, welche Gefahr von der AfD ausgeht.

 

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Wir haben gewonnen!)

 

Das ist aus unserer Sicht schon qualitativ etwas, was man noch einmal sagen muss, dass hier das Landesamt tatsächlich gewissenhafter arbeiten muss und sowohl die kommunale Waffenbehörde, die bei den Landratsämtern angesiedelt ist, als auch am Ende das Innenministerium entsprechend mit unterstützen muss, weil ich glaube, das ist kein gutes Signal, wenn auf der einen Seite das Amt für Verfassungsschutz in Thüringen sagt, wir dürfen die AfD überwachen, weil sie verfassungsfeindlich, verfassungswidrig ist, aber gleichzeitig dürfen AfD-Mitglieder weiterhin mit Waffen durch dieses Bundesland laufen.

 

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Denken Sie mal darüber nach, was das bedeutet!)

 

Das ist aus unserer Sicht ein Problem.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Wir werden auch weiterhin thematisieren, dass die AfD das größte Sicherheitsrisiko in diesem Land ist.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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