Bauforderungssicherungsgesetz für Handwerksbetriebe erhalten

WirtschaftDieter HausoldReden

Zum Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drucksache 5/2074 -

 

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das, was die Koalitionsfraktionen uns heute hier zur Debatte vorlegen, hat eigentlich eine mittlerweile schon unendliche Geschichte zur Grundlage. Insofern kann ich auch nicht ganz nachvollziehen, dass das jetzige Gesetz nun gar so mit heißer Nadel gestrickt ist. Ich kann mich erinnern, dass wir mindestens zwei Jahre lang auf vielen Zusammenkünften des Hohen Hauses mit dem Thüringer Handwerkertag, mit den Industrie- und Handelskammern immer wieder darüber debattiert haben, wie lange der parlamentarische Lauf im Bundestag gewesen ist, um überhaupt ein solches Gesetz in Gang zu bringen und dass das auch von allen Fraktionen des Hauses schon damals wiederholt heftig kritisiert wurde; insofern volles Verständnis dafür, dass dieser Antrag hier heute so vorliegt. Allerdings, weil mich das jetzt schon beschäftigt und wir auch in den Medien immer damit konfrontiert werden, ist mir nicht ganz verständlich, dass das unsere Landesregierung offensichtlich so wenig interessiert.


(Beifall DIE LINKE)


Ich hätte gedacht, dass vielleicht das Ressort Wirtschaft an der Debatte interessiert ist, aber Ministerpräsidentin und Vizeministerpräsident glänzen im Moment durch Abwesenheit, während andere wichtige Dinge zu tun haben. Frau Präsidentin Diezel verweist immer mit Recht darauf, dass wir in diesem Hause der Ort und das Zentrum der Demokratie in diesem Lande sind und da, finde ich, könnte die Landesregierung etwas öfter und etwas zahlreicher hier anwesend sein.


(Beifall CDU, DIE LINKE, FDP)


Das gilt nicht nur für diesen Tagesordnungspunkt, meine Damen und Herren.


(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Und die Fraktionsvorsitzenden.)


Man kann immer noch ergänzen, das ist richtig.


Ich würde natürlich aber doch ein paar politische Bemerkungen machen wollen zu dem vorliegenden Antrag. Das Anliegen hat Staatssekretär Herz hier umfassend erläutert, da muss ich nichts wiederholen. Es ist schon so, dass schon im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP es ja diesen Passus zur Evaluierung des Gesetzes, dass am 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist, mit der Formulierung „alsbald“ und „umfänglich“ usw. angezeigt wurde. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, nach dem wir nun wussten, wie lange die Beratung vorher im Bundestag war, wie schwierig die ganze Problematik ist, war ich von Anfang an sehr irritiert, dass wir jetzt in so schneller Zeit schon wieder evaluieren müssen, dass wir dann noch eine Situation haben, wo eigentlich eine Arbeitsgruppe mit den Ländern lange angekündigt war, die hat dann gar nicht so in Form einer Anhörung erfolgen können, also die angesprochenen Verfahrensfragen kommen auch dazu und das alles hat mich darin bestärkt, dass ich sehr argwöhnisch war und das findet sich jetzt auch bestätigt, was denn die Richtung dieser Evaluierung durch die Bundesregierung ausmachen soll. Ich glaube, die Katze ist jetzt wirklich aus dem Sack. Deshalb, meine Damen und Herren, ist es auch richtig, dass es diesen Antrag gibt und ich werde auch ganz deutlich sagen, dass wir ihm als Fraktion DIE LINKE zustimmen werden. Das kann im Übrigen nicht verwundern, weil wir jahrelang diese Debatte auch als Fraktion hier mit Anträgen im Thüringer Landtag schon in der zurückliegenden Legislaturperiode verfolgt haben. Wir haben ja immer gesagt, weil es im Bund so lange gedauert hat, deshalb greifen wir doch auf eine Landesregelung in dieser Frage zurück. Das ist die einzige Stelle, wo ich eine kleine Irritation habe, Herr Staatssekretär, also wenn Sie die zurückliegende Regierung auch schon gemeint haben, die sich so aktiv für diese Fragen eingesetzt hat - ich hatte Sie so verstanden -, dann muss ich das entschieden bestreiten, weil Herr Minister Reinholz immer gesagt hat, wir brauchen keine Landesregelung, wir vertrauen voll und ganz auf den Bund. Da muss ich einfach anhand der Fakten sagen, jetzt versucht die Bundesregierung wieder einen Rückschritt zu erreichen in dieser Angelegenheit. Wir haben keine Landesregelung und da ist es umso folgerichtiger, dass sich das Land Thüringen entsprechend gegen dieses Vorgehen und in dieser Richtung bewegt. Das werden wir deshalb also auch entsprechend unterstützen.

Selbstverständlich wissen wir alle, es gibt in Berlin viel Lobbyarbeit beim Bundestag, aber das Traurige ist, dass Handwerk, Kleinunternehmen und in vieler Hinsicht auch Mittelstand wenig Lobby dort haben, dass leider auch oft die großen Verbände darauf nicht so viel achtgeben, deren Interessen zu vertreten, aber umso richtiger und umso notwendiger ist natürlich, dass wir als Landespolitik diese Lobby für Handwerk und Gewerbe in dieser Hinsicht hier ausüben und entsprechend aktiv werden, meine Damen und Herren.


(Beifall DIE LINKE)


Ich möchte noch auf eins am Schluss meiner Ausführungen eingehen, was natürlich ein Stück weit über Bauforderungssicherungsfragen hinausgeht. Forderungssicherung, das ist nicht nur im Baubereich eine zentrale Frage, sondern das betrifft natürlich auch viele andere Bereiche des Handwerks und des Mittelstandes und wenn - auch da stimme ich meinem Kollegen Lemb zu - wir schon sehen müssen, dass wir Evaluierung brauchen zu diesem Gesetz, dann aber z.B. Evaluierung in diese Richtung, dass wir Forderungssicherung noch viel stärker auf alle Bereiche des Handwerks und des Mittelstands ausdehnen können, weil es dort sehr viel ähnliche Probleme wie in der Baubranche gibt und wir genauso an diese Unternehmen natürlich denken müssen. Das sind meine Bemerkungen zu dem vorliegenden Antrag. Wir werden ihm zustimmen. Danke schön.


(Beifall DIE LINKE)


Dateien