Bau von Windkraftanlagen zwischen Mohlis und Nödenitzsch ohne bestandskräftige Baugenehmigung? – Rolle des zuständigen Landkreises und der Kommunalaufsicht beleuchten

Steffen Harzer
EnergiepolitikRedenSteffen Harzer

Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/7647

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen des Hohen Hauses, sehr geehrte Frau Präsidentin! Der Abgeordnete Rudy hat gerade wieder einmal gezeigt, wie wichtig es wäre, wenn sich auch Abgeordnete mal mit Verwaltungsrecht befassen würden und wie man Verwaltungsrecht im Freistaat Thüringen anwendet, welche Behörden für welchen Vorgang zuständig wären und welche, wer welche Arbeit zu leisten hat.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Es gab einen insgesamt dreijährigen Bearbeitungsprozess bei diesem Vorhaben, wo innerhalb von drei Jahren alle Maßnahmen geprüft worden sind und wo Bodengutachten, wo avifaunistische Gutachten gemacht worden sind, die entsprechend bearbeitet worden sind. Es gab gegen dieses Vorhaben nach der Bearbeitung durch das zuständige Landratsamt zwei Widersprüche, die an das damalige Landesverwaltungsamt weitergeleitet worden sind. Ein Widerspruch wurde zurückgezogen. Und der Widerspruch der Gemeinde Wildenbörten wurde mit Bescheid vom 07.08.2019, Herr Rudy, durch das zuständige TLUBN zurückgewiesen. Es ist also hier nichts gemauschelt worden, sondern es ist rechtmäßig entschieden worden und auch die Baugenehmigung ist damit rechtmäßig entschieden worden und die Stadt Schmölln hat auf eine Klage gegen diese Zurückweisung des Widerspruchs per Beschluss verzichtet. Auch das muss mal dazu gesagt werden.

 

Und zum Interesse der Bürger müssen wir auch mal dazu sagen, dass zu einer öffentlichen Anhörung am 19. Oktober 2017 weder die Gemeinde Wildenbörten noch die Stadt Schmölln, noch Bürger der Region gekommen sind und an dieser öffentlichen Anhörung teilgenommen haben. Auch das gehört, glaube ich, zur Wahrheit mit dazu. Und auch das muss man entsprechend hier mal sagen. Von der Warte aus ist dieses Vorhaben rechtmäßig erfolgt.

 

Herr Abgeordneter Rudy, Sie haben dazu auch erst kürzlich eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt. Vielleicht können Sie die Antwort einfach nicht abwarten und haben deswegen versucht, heute hier zu skandalisieren, was nicht zu skandalisieren ist, weil auch entsprechende Auflagen gemacht worden sind. Es wird abgeschaltet wenn die Fledermäuse fliegen. Es wird entsprechend abgeschaltet, wenn der Rotmilan fliegt. Es wird ein Gondel-Monitoring durchgeführt, es wird also von der Gondel aus gemessen, zu welcher Zeit denn überhaupt welche Arten fliegen. Und dann entsprechend werden diese Monitorings, diese Abschaltzeiten angepasst, die werden auch überwacht. Es gibt auch einen Bauern in der Region, der dieses überwacht. Es gibt die Auflage auf Einhaltung des Emissionsschutzes, also auch des Lärmschutzes. Die Wohnbebauung ist 1.000 Meter entfernt.

 

Die Auflagen gibt es, Frau Tasch. Die stehen im Genehmigungsbescheid mit drin und dies sind auch durch die Betreiber einzuhalten. Und im Zweifel, wenn ein Bürger sagt, es ist mir zu laut, muss der Betreiber auf seine Kosten dort ein Gutachten anfertigen und muss das entsprechend auch kontrollieren.

 

Das ist im Verwaltungsakt mitgeregelt. Von der Warte aus, gibt es keinen Grund, irgendwas an dieser Anlage, an dieser Geschichte zu skandalisieren. Und der Freistaat Thüringen hatte hier rechtlich überhaupt keine Möglichkeiten, in dieses Genehmigungsverfahren einzugreifen, weil es nach Verwaltungsrecht nicht zulässig ist. Herr Rudy, ich würde Ihnen empfehlen, einfach mal einen Lehrgang zum Verwaltungsrecht zu belegen. Vielleicht begreifen Sie dann ein bisschen mehr und können hier sachgerecht Auskunft geben und auch die Bürger, die Sie angeblich hier vertreten, sachgerecht informieren. Danke schön.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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