Bau einer gemeinsamen Justizvollzugsanstalt Westsachsen/Ostthüringen
Zum Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 5/5701
Meine sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank, Herr Prof. Dr. Herz, für die Einladung. Ich denke, wir werden im Justizausschuss miteinander ins Gespräch kommen, ob wir sie annehmen möchten.
Meine Damen und Herren, der vorliegende Antrag der FDP wirkt beim Lesen wie eine Zusammenfassung mehrerer Kleiner oder Mündlicher Anfragen, nur dass die Fraktion statt der schriftlichen Beantwortung eine mündliche haben möchte und die Beratung des Berichts im Ausschuss fortsetzen möchte. Um solche Fragen beantwortet zu bekommen, mein sehr geehrter Herr Bergner, braucht man einen solchen Plenumsantrag meines Erachtens nicht zu stellen.
(Beifall CDU, DIE LINKE)
Ich finde, das ist schon ein Stück weit ein Missbrauch dieser Form der parlamentarischen Befassung. Wenn schon ein Antrag - bitte? -
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Was anderes ist Ihnen wohl nicht eingefallen?)
an das Landtagsplenum - Herr Bergner, reagieren Sie doch nicht gleich eingeschnappt, ich muss auch manchmal Kritik von Ihnen einstecken -, dann auch und vor allem um gesellschaftspolitisch und politisch-konzeptionell weiterreichende Fragen zu debattieren und eigene Positionen deutlich zu machen. Eine eigene inhaltliche Position Ihrer Fraktion lässt sich wenn überhaupt, aber nur sehr schwer aus dem Antrag herauslesen. Grundaussage ist eigentlich: Die Tatsachengrundlage für die Entscheidung und das weitere Vorgehen in Sachen JVA-Neubau muss geklärt werden. Nun müssen wir einfach mal auf die vergangenen Monate zurückblicken. Wir haben das mal versucht und mindestens 12 Gelegenheiten gefunden, Kleine Anfragen, Mündliche Anfragen, Selbstbefassungen im Justizausschuss, in denen die Landesregierung, also entweder Herr Dr. Poppenhäger oder Herr Prof. Dr. Herz, zu dem angefragten Sachverhalt rund um den Neubau der JVA berichtet hat. Es sind einige der Fragen in Ihrem Antrag längst beantwortet - auch öffentlich beantwortet. Es hat mehr als genug Gelegenheiten gegeben und eine ausreichende Zeitspanne
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Und das genügt Ihnen?)
- ich weiß nicht, wem das genügt, was diese Frage soll. Wenn ich eine Antwort schon habe, wozu brauche ich sie denn zweimal?
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Wenn Ihnen diese Antworten genügen, ist das auch eine Aussage.)
Es gab ausreichend Gelegenheit, die Fragen im vorliegenden Antrag a) anderweitig auch zu stellen bzw. b) hat es schon Antworten gegeben. Wenn die Fraktion der FDP nicht zufrieden damit ist, wie sie beispielsweise, ich denke, es war im November- oder Dezemberplenum in der Fragestunde, nicht rumgekommen ist, dass Sie der Letzte waren, der die Fragen eingereicht hatte und damit waren die dann schon beantwortet, das
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Kommen Sie mal zum Thema.)
ist noch lange kein Grund, dann hier das Plenum mit einem solchen Antrag zu beschäftigen. Sie werden schon mich und gegebenenfalls die Präsidentin entscheiden lassen müssen, ob das, was ich hier rede, zum Thema ist. Wenn ich nicht zum Thema rede, wird Frau Präsidentin mich schon korrigieren, denke ich.
Dass die beiden Anstalten Hohenleuben und Gera geschlossen werden müssen, ist schon seit der 4. Wahlperiode als Tatsache in der Diskussion, weil gerade mit Blick auf Hohenleuben - und das kennen Sie sicher schon länger, als Sie hier im Landtag sitzen - und auf die ausgedehnte Mehrfachbelegung ein Weiterbetrieb mit einer Ausnahmeregelung angesichts der tatsächlich geltenden Standards - und die sind eben noch mal aufgezählt worden - nicht mehr vertretbar ist.
(Beifall DIE LINKE)
Für die JVA Gera, eine Haftanstalt in einer ehemaligen Brauerei im Stadtgebiet, gilt das genauso. Der Neubau wurde immer mit „Ersatz für“ begründet. Dass beide Anstalten auch durch Umbau und Modernisierung nicht zu retten sein würden, ist schon länger klar. Warum das der Landesrechnungshof nicht bemerkt hat, erschließt sich mir bisher nicht. Die Bediensteten hatten auch schon länger Zeit, sich darauf einzustellen, dass es deutliche Veränderungen in ihrem Berufsalltag geben wird. Wir haben im Januar erfahren, dass das Ministerium die Bediensteten bzw. die Personalvertretungen in Personalversammlungen formal und offiziell am 15. Januar wohl unterrichtet hat und über die Standortentscheidung informiert hat. Davor, wurde uns im Ausschuss gesagt, sei der Hauptpersonalrat regelmäßig informiert worden. Die Fraktion DIE LINKE hat da schon viel früher Kritik laut werden lassen und eine umfassendere Einbeziehung der Betroffenen gefordert, und zwar nicht nur in dem Sinne, dass sie über Entscheidungen informiert werden, sondern dass sie tatsächlich in Planungsvorgänge einbezogen werden und damit auch ihre kritischen Wertungen und auch Alternativvorschläge und ihr fachliches Know-how einbringen können.
Die angeführten parlamentarischen Aktivitäten seit 2011, Herr Bergner, zeigen, dass der Justizausschuss und auch die interessierten Abgeordneten kontinuierlich am Thema dran gewesen sind, wenn wir auch beispielsweise im Ausschuss häufig mit Fragen bei der Landesregierung nachbohren mussten, um auch wirklich Antworten zu kriegen, die wir wissen wollten. Schon in der Antwort zur Anfrage zum Standort Altenburg - das ist eine aus dem August 2011 - sind Bewerberstandorte und Kriterien genannt worden. In der Antwort 2012 im Januar zu Entscheidungskriterien - da gab es zwei Anfragen - sind ziemlich detaillierte Angaben zu Art und Gewichtung dieser Kriterien gemacht worden.
Dann haben wir als Nächstes Infos in der Justizausschuss-Sitzung am 25.04.2012 bekommen; da war noch mein Kollege Hauboldt im Justizausschuss für uns. Weitere Details gab es dann in der Ausschussberatung am 18. Januar 2012. Unter anderem wurde dort umfangreich über Nachnutzungen der zur Schließung anstehenden Standorte gesprochen. Hinsichtlich der genauen Details zu den technischen Daten, wie der zugrunde gelegten Haftplatzgröße und den Anforderungen an die Baugestaltung, hat das Justizministerium auf verschiedene Gutachten verwiesen. Es hat wohl einen 14-Kriterien-Katalog gegeben; über den wurde der Landtag im Januar 2012 informiert und ein sogenanntes K1-Gutachten, das wurde am 16. Januar dieses Jahres im Ausschuss angesprochen. Das politische Problem ist eher, dass der Fachausschuss, obwohl die komplexe Debatte das eigentlich erfordert hätte, diese detaillierten Materialien, die zum Entscheidungsprozess dienten, nicht bekommen hat. Vielleicht haben wir nicht dolle genug nachgefragt, aber das ist schon zu kritisieren und möglicherweise muss ich da auch einfach mit mir ein bisschen kritisch umgehen und beim nächsten Mal doller nachfragen.
(Beifall CDU)
Die Fragefülle des Antrags vermittelt ein ganzes Stück den Eindruck, dass Thüringen wegen eines mehr oder weniger unseriösen Auswahlverfahrens den Kürzeren gezogen habe. Trotz ständiger Themenbefassung vermittelt der Antrag den Eindruck mangelnder Transparenz. Aber es darf auch nicht, Herr Bergner, übersehen und verschwiegen werden, dass möglicherweise auch die Bürgerproteste an den aussichtsreichsten Thüringer Standorten, zum Teil unterstützt von kommunalen Gremien, die ihre ursprünglichen Beschlusslagen geändert hatten, die Aussichten für Thüringen verschlechterten.
Man könnte den Antrag zum Anlass nehmen - und die Landesregierung hat das in ihrem Sofortbericht zumindest ansatzweise getan -, jetzt hier über das Thüringer Justizvollzugskonzept, das uns ja im Januar, glaube ich, vorgelegt wurde, zu debattieren.
Meine Damen und Herren, ich finde aber, das würde den Antrag aufwerten. Wenn Sie wollen, kann ich zum Justizvollzugskonzept sprechen, aber ich halte den Anlass hier nicht für den richtigen.
Ich will noch mal was zum Thema Landesrechnungshof kurz sagen und dann aber auch schon zum Ende kommen. Die Landesregierung hat immer wieder, zuletzt in ihren Ausführungen am 6. Februar dieses Jahres, betont, dass auch schon in der Vergangenheit die Frage der Ertüchtigungsfähigkeit der Thüringer Justizvollzugsanstalten ausführlich geprüft wurde und dass diese Prüfung für Hohenleuben und Gera und auch Untermaßfeld und Goldlauter, gemessen an den modernen Vollzugsstandards, negativ ausgefallen ist. Vielleicht kann man diese Prüfunterlagen auch mal als Ausschussmitglieder bekommen, Herr Prof. Dr. Herz.
Abgesehen von der Frage, ob Landesrechnungshöfe mit ihren Berichten aktive Fachpolitik über den Finanzbereich hinaus betreiben sollten, möchte ich noch einmal wenigstens sagen, dass der Bericht des Landesrechnungshofs nach unserer Meinung auch inhaltliche Schwächen aufweist. Er hat bei der Prüfung, ob neue Haftplätze notwendig sind, außer Acht gelassen, dass geltende Vollzugstandards einzuhalten sind. Wir als Fraktion lehnen es aber ab, Haftanstalten wie Hohenleuben, Gera, Untermaßfeld und Suhl-Goldlauter noch auf Jahre - und das würde ja so kommen, bauten wir jetzt nicht neu - als rechtlich eigentlich nicht mehr zulässige Ausnahmen zu betreiben. Da könnten wir wahrscheinlich schon das Datum festsetzen, wann wir die nächste Rüge von welcher Kommission auch immer bekommen wollen, denn diese Justizvollzugsanstalten stehen mit ihren baulichen Mängeln, die auch durch Umbauten nicht behebbar sind, da muss ich die Prüfunterlagen gar nicht lesen, das weiß ich. Hohenleuben habe ich selber schon gesehen. In Gera war ich noch nicht, aber da vertraue ich meinem Kollegen Hauboldt, der dort war, und der Strafvollzugskommission. Diese JVAen stehen mit diesen baulichen Mängeln der Umsetzung eines modernen Justizvollzugskonzepts im Weg und dazu sagt der Thüringer Landesrechnungshof nichts, obwohl das das Kernthema bei dieser Thematik ist. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE)
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