Bargeld statt Gutscheine - Umsetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes in Thüringen
Zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 5/5338
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, insbesondere auch Damen und Herren, Freundinnen der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, für die Fraktion DIE LINKE ist diese Aktuelle Stunde keine kommunalpolitische Aktuelle Stunde, bezogen auf den Streit einiger weniger Bewohnerinnen eines bestimmten Landkreises. Für uns hat das tatsächlich eine Relevanz für den Freistaat Thüringen und das, was die Kompetenzen beispielsweise des Innenministeriums betrifft.
(Beifall DIE LINKE)
Wir haben es selbstverständlich sehr begrüßt, dass nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das gesagt hat, das menschenwürdige Existenzminimum gilt auch für Flüchtlinge, dann eine Mehrzahl der Landkreise und kreisfreien Städte entschieden hat, jetzt nun wirklich auf Bargeld statt Gutscheine umzustellen. Aber es hätte dieser Bundesverfassungsgerichtsentscheidung nicht bedurft. Das hatten andere Landkreise und kreisfreie Städte längst bewiesen, beispielsweise Eisenach und der Landkreis Nordhausen. Selbst Oberbürgermeister Wolf in Weimar hatte in seinem Wahlkampf zur Oberbürgermeisterkandidatur angekündigt, dass er umstellen will und er hat es auch schon vor - glaube ich - dem Bundesverfassungsgerichtsurteil angekündigt, dass er zum September - meines Erachtens - umstellen wird. Es hätte also dieses Bundesverfassungsgerichtsurteils nicht gebraucht und es sind damit langjährige Forderungen von Flüchtlingsorganisationen, Wohlfahrtsorganisationen etc. einfach umgesetzt worden.
Da gilt den Flüchtlings- und Wohlfahrtsorganisationen ein großer Dank und insbesondere aus meiner Sicht auch dem Flüchtlingsrat Thüringen, der eine Art Rechtsberatung angeboten hat beispielsweise für die kreisfreien Städte Jena und Erfurt, und das schon jahrelang und immer die rechtlichen Möglichkeiten aufgezeigt hat. Diese Umstellung hat nur bedingt mit diesem sogenannten Runderlass des Innenministers zu tun, der Mitte September erklärt hat, jetzt würde es möglich, in Thüringen Gutscheine abzuschaffen und Bargeld zu gewähren, weil er damit eine seit fünfzehn Jahren im Bundesrecht geltende Rechtslage endlich in Thüringen für anwendbar erklärt hat.
Vor fünfzehn Jahren ist der entsprechende § 3 Abs. 2 im Asylbewerberleistungsgesetz entsprechend geändert worden, ist dieser Vorgang von Wertgutscheinen abgeschafft worden. Einen solchen Erlass - und damit kommen wir zur Landeskompetenz in Bezug auf diese beiden noch verbliebenen Landkreise Weimarer Land und Greiz - einen solchen Erlass oder eine entsprechende Verwaltungsvorschrift, dass das geänderte Asylbewerberleistungsgesetz, vor fünfzehn Jahren geänderte Asylbewerberleistungsgesetz in Thüringen anzuwenden ist und dass das Landesverwaltungsamt jetzt nicht mehr negativ Einfluss nimmt und Landkreise sowie kreisfreie Städte disst, wenn sie Bargeld gewähren, sondern anders herum Einfluss nimmt. Es kann nicht sein, dass der Innenminister jetzt sagt, er hätte überhaupt keinen Einfluss. Ich will nur einmal erinnern, er hat jahrelang Erfurt, Jena, den Landkreis Nordhausen in der Ausübung ihres Ermessens, nämlich sie wollten bzw. haben Bargeld ausgegeben, bzw. in Nordhausen Konten eröffnet, seinen Einfluss geltend gemacht, z.B. zuletzt dadurch, dass der Landkreis Nordhausen beweisen musste, dass die Supermärkte keine Gutscheine annehmen. Diesen Beweis hat der Landkreis erbracht, und wenn er ihn aber nicht erbracht hätte, hätte er wieder auf Wertgutscheine umstellen müssen. Das ist doch Einfluss, den Sie haben, Herr Innenminister, den können Sie also auch positiv auf die Landkreise Greiz und Weimarer Land geltend machen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich möchte in dem Zusammenhang noch auf einen weiteren Sachverhalt im Zusammenhang mit dem Asylbewerberleistungsgesetz hinweisen, und zwar einen Erlass oder ein Rundschreiben, was wir auch vom Innenministerium erwarten, nämlich dass die Anwendung des § 1 a Asylbewerberleistungsgesetz spätestens jetzt mit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zu unterlassen ist. Sie haben da gerichtsfeste Argumentationsmuster, beispielsweise vom Sozialgericht in Altenburg, das schreibt, es gebe erhebliche Bedenken gegen die Leistungseinschränkung nach § 1 a AsylbLG, weil nämlich, wenn bereits als Grundleistung nur das zur Wahrung der Menschenwürde unbedingt Erforderliche gewährt wird, für eine Leistungseinschränkung ohne Verletzung der Menschenwürde kein Raum bleibt. Dem ist eigentlich nichts weiter hinzuzufügen. Man darf die Menschenwürde migrationspolitisch nicht relativieren und eine solche Relativierung ist der § 1 a Asylbewerberleistungsgesetz.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Meine Damen und Herren, Thüringen hat - am Montag war der Tag der Menschenrechte - noch viele menschenrechtliche Baustellen, zwei davon sind die Landkreise Weimarer Land und Greiz, aber wir haben auch noch andere, beispielsweise was die Residenzpflicht angeht, das ist die Einschränkung der Bewegungsfreiheit, beispielsweise was das Flüchtlingsaufnahmegesetz angeht - alles Baustellen, die Sie beheben könnten, meine Damen und Herren der Regierungskoalition, und zwar in diesem Plenum. Wenn Sie sich nicht dieser Baustellen annehmen und diese schließen, dann machen Sie sich selbst zu Menschenrechtsverletzerinnen. Und ich kann einfach nur appellieren, machen Sie …
Frau Abgeordnete, Ihre Redezeit ist zu Ende.
Abgeordnete Berninger, DIE LINKE:
Ich bin fertig.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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