Auswirkungen der Finanzausgleichsumlage auf Thüringer Kommunen

RedenFrank KuschelKommunalesHaushalt-Finanzen

Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 5/3930


Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Finanzausgleichsgesetz und die Regelungen sind geprägt vom Grundsatz der Solidarität und des Interessenausgleichs und Solidarität ist für uns keine Einbahnstraße.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Es ist gut so, dass das Finanzausgleichssystem den Grundgesetzgrundsatz „gleichwertiger Lebensverhältnisse“ gewährleisten soll, also den finanzschwachen Gemeinden höhere Landeszuweisungen garantiert. Aber es muss auch einen Ausgleichsmechanismus in die andere Richtung geben, dass die Gemeinden, die eine überproportionale Steuerkraft haben, dann auch einen Teil dieser in das Ausgleichssystem hineingeben. Um das mal zu verdeutlichen, will ich die zwei Gemeinden benennen, um deutlich zu machen, wie differenziert das Steueraufkommen sich in Thüringen bewegt. Die steuerschwächste Gemeinde hat ein Steueraufkommen von 78 € pro Einwohner und Jahr. Die steuerstärkste Gemeinde von 54.000 € pro Einwohner und Jahr. Da, meine sehr geehrten Damen und Herren, können selbst Menschen, die nicht im Finanzausgleichssystem „zu Hause sind“, erkennen, dass es hier in irgendeiner Art und Weise in einem Staatswesen, dass durch Solidarität und Ausgleich gekennzeichnet ist, Ausgleichsmechanismen geben muss.


Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sagen Ja zur sogenannten Reichensteuer oder -umlage, allerdings nicht in der jetzt im Gesetz festgeschriebenen Art und Weise. Wir hatten im Rahmen der Haushaltsdiskussion zum Jahreshaushalt 2012 hier einen eigenen Vorschlag unterbreitet. Wir sehen tatsächlich, dass in Grenzbereichen die sogenannte Reichensteuer eine Wirkung erzielt, die so nicht beabsichtigt war. Und zwar dort, wo durch die Zahlung der Umlage ein strukturelles Defizit entsteht. Nämlich, dass die Gemeinde nicht mehr die Mindestzuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe der ordentlichen Tilgung erwirtschaften kann. Damit zwingen wir de facto Gemeinden zu einem Haushaltsverstoß, weil das Haushaltsrecht eigentlich sagt, im Verwaltungshaushalt muss mindestens so viel erwirtschaftet werden, wie die Tilgung es erfordert. Der Verschuldungsgrad ist unterschiedlich. Aufgrund der Schwellenwertlösung, die jetzt im Gesetz steht, bleibt diese unterschiedliche Belastung aus der Tilgung von Krediten unberücksichtigt. Deshalb hatten wir vorgeschlagen, diese Finanzausgleichsumlage erst bei den Gemeinden zu erheben, wo die Steuerkraft doppelt so hoch ist wie der Durchschnitt. Dann würden wir nicht Gefahr laufen, dass eine Situation entsteht, wie ich sie beschrieben habe. Das ist so etwas Ähnliches, wie die FDP vorgeschlagen hat, mit diesem „Puffer“ von 15 Prozent.


Wir haben als zweites Element einen progressiven Steuersatz vorgeschlagen, weil wir gesagt haben, ähnlich wie beim Einkommensteuerrecht, nach dem Grundsatz der Leistungsfähigkeit muss natürlich eine Gemeinde, die überproportionale Steuereinnahmen hat, einen höheren Prozentsatz von diesen Steuermehreinnahmen bezahlen als die Gemeinde, die sich nur etwas über dem Landesdurchschnitt bewegt.


Es gibt mehrere Verfassungsgerichtsurteile aus Sachsen-Anhalt und Sachsen, die sich mit dieser Problematik beschäftigt haben, die auseinandergehen. Sachsen-Anhalt hat die Reichensteuer verworfen, in Sachsen ist sie bestätigt worden. Wenn man sich mit den beiden Urteilen beschäftigt, spricht Einiges dafür, dass die Thüringer Regelung auch verfassungswidrig sein könnte. Das zu beurteilen dürfen wir uns nicht anmaßen. Das muss das Verfassungsgericht entscheiden, aber es deutet Einiges darauf hin. Eben wegen dieser von mir beschriebenen Wirkung, die auch die FDP in einer gleichen Art und Weise sieht. Das Problem an der FDP ist natürlich, dass sie auch hier in der Frage eher auf Konkurrenz zwischen den Gemeinden setzt. Es wird auch ein wenig der Sozialneid geschürt


(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Wettbewerb, Kollege, Wettbewerb habe ich gesagt.)


und wir gehen eher hin zur Kooperation. Da zeigt sich eben, wir müssen mehr in regionalem Zusammenhang denken, das Denken darf nicht mehr am Ortsausgangsschild oder -eingangsschild anfangen oder aufhören. Und manche der leistungsfähigen Gemeinden, ich meine, die haben tatsächlich keinen eigenen Beitrag dazu geleistet. Hohenwarte hat keinen eigenen Beitrag geleistet. Die Gemeinde Goldisthal hat keinen eigenen Beitrag geleistet. Das waren Entscheidungen, die vor Jahrzehnten getroffen worden sind. Heringen konnte auch nichts dafür, dass vor 1989 entschieden wurde, dort ein Betonwerk zu errichten, das heute noch gut läuft. Oder selbst die Gemeinde Ichtershausen im Umfeld von Arnstadt, oder zwischen Erfurt und Arnstadt, hat tatsächlich keinen eigenen Beitrag geleistet, sondern profitierte von der zentralen Lage und dem Engagement der Landesentwicklungsgesellschaft, die dort das Industrie- und Gewerbegebiet im Wesentlichen entwickelt hat. Deshalb, auch das ist eine Begründung, darüber nachzudenken, einen Ausgleichsmechanismus zu finden, den wir hier im Grundsatz unterstützen. Aber wie gesagt, die Detailausgestaltung halten wir für sehr problematisch und teilen in dem Zusammenhang in dieser Nuance die Kritik der FDP, danke.


(Beifall DIE LINKE)


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