Auswertung des Sonderberichts des Thüringer Rechnungshofs und Herstellung vollumfänglicher Transparenz ab 2004 bei Stellenbesetzungen in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären

André Blechschmidt
RedenAndré Blechschmidt

Zum Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/7615

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Frau Präsidentin des Landesrechnungshofs, liebe Anwesende, der Sonderbericht des Thüringer Rechnungshofs vom 13. März hat auch unter den Koalitionsfraktionen Fragen aufgeworfen, die wir zum Gegenstand der heutigen Plenarsitzung machen wollen. Um den Bericht des Rechnungshofs einordnen und bewerten zu können, bedarf es aus unserer Sicht zunächst einer umfassenden Vorlage des gesamten Vorgangs an den Thüringer Landtag. Soweit die Landesregierung hier bereits den vollständigen Bericht zur Verfügung gestellt hat, betrachten wir dies als zwingende Normalität, um der parlamentarischen Arbeit im Allgemeinen und dem damit verbundenen parlamentarischen Kontrollauftrag umfassend gerecht zu werden. Dennoch möchte ich mich seitens der Koalitionsfraktionen dafür und die bisherigen Handlungen jetzt schon bei der Landesregierung bedanken.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Allerdings halten wir es auch für zwingend und erforderlich, weitere Unterlagen und Bewertungen in die parlamentarische Befassung einzubeziehen. Aus diesem Grund erbitten wir von der Landesregierung, dem Parlament auch aus ihrer Sicht ausführlich und unter Darlegung ihrer rechtlichen Bewertungen diese zu übermitteln, um uns fundiert und ergebnisorientiert mit der Rechtsauffassung und in der Folge möglichen gesetzlichen Veränderungen auseinandersetzen zu können. Wir sehen durchaus die Notwendigkeit, uns mit der kritischen Einstellungspraxis in den Leitungsbereichen sowie der Regelung im Laufbahngesetz hinsichtlich der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre inhaltlich zu befassen und gegebenenfalls auch Schlussfolgerungen zu ziehen. Aus diesem Grund bedarf es aus unserer Sicht einer ausführlichen Übersicht über die seit 2004 in Thüringen geltenden Regelungen einschließlich der jeweiligen Verwaltungspraxen. Ergänzend halten wir auch die vergleichbaren Informationen über die jeweiligen Regelungen und politischen Praxen in den anderen Bundesländern und dem Bund für hilfreich. Bis zum 31.05.2023 sollten diese Informationen ebenso wie erste Schlussfolgerungen, die die Landesregierung selbst bereits aus den Berichten gezogen hat, den Landtag erreichen, um uns in die Lage zu versetzen, zügig und ergebnisorientiert an diesen Fragen arbeiten zu können. Zugleich geben wir der Landesregierung ausreichend Zeit, die abgefragten umfassenden Informationen zu erheben und uns – wie gesagt – umgehend zur Verfügung zu stellen.

Meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, der Rechnungshof hat ausdrücklich nicht die Arbeit der Bediensteten in den Leitungsbereichen der Ministerien einer Bewertung unterzogen. Auch wurde keine Kritik an der Arbeit der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre vorgetragen. Uns ist es daher wichtig zu betonen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ministerien ungeachtet der bisherigen kritisierten Praxis im Rahmen der Einstellung ebenso wie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre ihre Arbeit sehr gut gemacht haben und auch machen.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD)

 

Damit haben sie einen großen, einen riesengroßen Anteil am Erfolg der Regierungsarbeit der Koalition seit 2014. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dateien