Aussetzen von Abschiebehaft für ausreisepflichtige Straftäter beenden – bedarfsgerechte Anzahl von Abschiebehaftplätzen durch den Freistaat Thüringen gewährleisten
Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/3810
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Herrgott, zuvorderst: Recht und Gesetz wird umgesetzt bei uns hier im Freistaat Thüringen und auch durch die Landesregierung hier im Freistaat Thüringen.
Ihre Aktuelle Stunde begründen Sie, meine Damen und Herren der CDU, mit der Behauptung, derzeit häuften sich Meldungen, dass ausreisepflichtige Straftäter nicht in Abschiebehaft genommen werden könnten. Herr Herrgott hat das gerade noch mal bekräftigt mit der Behauptung, seit vier Monaten sei es nicht möglich, für Thüringen Abschiebehaftplätze zu finden.
Sehr geehrter Herr Herrgott, ich nehme an, dass Sie die Antworten der Landesregierung auf Kleine Anfragen der Abgeordneten hier im Landtag zur Kenntnis nehmen, sicherlich auch die in der Drucksache 6/3707, die ausgefertigt wurde am 31.03., also 26 Tage vor Ihrer Aktuellen Stunde, in der die Landesregierung berichtet, dass in 2017 bisher insgesamt sieben Personen in Abschiebungshaft genommen wurden. Also nichts mit Ihrer Behauptung, in den letzten vier Monaten habe es gar keine Abschiebehaft gegeben. Sie sollten schon wirklich aufpassen, was Sie hier in der Öffentlichkeit erzählen und wie das rüberkommt.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
„Derzeit häuften sich Meldungen“, behaupten Sie in Ihrer Begründung. Ich habe mal gegoogelt, und zwar die Stichworte „Thüringen“ und „ausreisepflichtige Straftäter“. Ich bin auf mehrere Meldungen gekommen, und zwar auf eine von „RP-ONLINE“ vom 20.04. und auf eine vom „FOCUS“ vom 21.04., die allesamt auf Meldungen der „Thüringer Allgemeinen“, „OTZ“, „TLZ“ vom 19.04. beruhten und sich allesamt um einen Fall drehten, nämlich den des aufgegriffenen Ausländers, der illegal eingereist war, nachdem er vorher schon mal abgeschoben worden war nach einer Haftstrafe von fünf Jahren, der in NRW aufgegriffen wurde und der nicht aufgrund eines fehlenden Abschiebehaftplatzes nicht in Abschiebehaft genommen wurde. Es gab einen Abschiebehaftplatz in Baden-Württemberg, wenn ich mich nicht täusche, aber die zuständige Ausländerbehörde hatte keine Haftanordnung beim zuständigen Richter beantragt, weil der Transport nicht sichergestellt werden konnte.
Das hat aber alles nichts damit zu tun, was Sie hier in Ihrer Begründung zur Aktuellen Stunde aufgeführt haben. Ich nenne das „Fake News“ und ich nenne das „alternative Fakten“.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich möchte Sie als CDU davor warnen, mit solchen alternativen Fakten, mit Meldungen, Behauptungen, die nicht stimmen, Vorurteile und Ängste zu schüren, nicht mal wenn es sich um Wahlkampf handelt und auch nicht, weil Sie jetzt Opposition sind.
(Zwischenruf Abg. Herrgott, CDU: Wir haben es nicht nötig, jetzt schon Wahlkampf zu machen!)
So, mein sehr geehrter Herr Herrgott, geht Opposition nicht, auch nicht, wenn man sich im Wahlkampf befindet, es sei denn, man heißt AfD.
(Unruhe AfD)
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dateien
- re608101
PDF-Datei (64 KB)
