Armut bekämpfen – Armutsprävention stärken

Ina Leukefeld
WirtschaftRedenSoziales

Zum Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/2931

 

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich möchte als Berichterstatterin Folgendes sagen: Der Antrag der Koalitionsfraktionen „Armut bekämpfen – Armutsprävention stärken“ in Drucksache 6/2931 wurde im Mai 2017 in den Landtag eingebracht. Hier erfolgte dann die Debatte zum Antrag und wir konnten am 04.05. eine Regierungserklärung der zuständigen Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Heike Werner, hören und diskutieren. Der Antrag wurde an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit überwiesen. Das war gleichzeitig auch der federführende Ausschuss. Mitberatend waren der Gleichstellungsausschuss und der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport.

 

Im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit fanden insgesamt sechs Ausschussberatungen statt, um sich gründlich mit dem Thema zu beschäftigen. Wir haben eine mündliche Anhörung beschlossen, einen umfangreichen Fragenkatalog schriftlich erstellt. Der wurde dann sowohl schriftlich als auch mündlich beantwortet. Zu der Anhörung waren 42 Anzuhörende eingeladen, die haben auch den Fragenkatalog bekommen. Es wurden 25 Stellungnahmen abgegeben. Die Anhörung selbst fand in der Sitzung am 26. Oktober des vergangenen Jahres statt. Dort haben neun Vertreterinnen und Vertreter teilgenommen.

 

Dankenswerterweise wurde durch die Landtagsverwaltung, also durch den Wissenschaftlichen Dienst des Landtags eine gründliche und umfangreiche Synopse erarbeitet und im März 2018 in Vorlage 6/3716 zur Verfügung gestellt. Das ist ein sehr interessantes Material von 88 Seiten.

 

Deutlich wurde durch die vielen konkreten Stellungnahmen sozialer Vereine und Verbände von Kirchen, von Landesgremien und Wissenschaftlern, dass dieses Thema auch in Thüringen eine große Bedeutung hat. Kurzgefasst liegt der Schlüssel für gelingende Armutsprävention – so viel wurde deutlich – in eigenem Einkommen durch Arbeit, in guter Bildung von Anfang an und einem niedrigschwelligen Angebot von Beratung und Begleitung von Familien.

 

Die abschließende Beratung des federführenden Ausschusses fand in der Sitzung am 19. April dieses Jahres statt. Die Beschlussempfehlung liegt Ihnen vor und lautet: Erledigung der Nummer 1 des Antrags – das waren die Berichterstattung und die Regierungserklärung – und Annahme der Nummern 2 und 3 des Antrags. Gleiches gilt für die mitberatenden Ausschüsse, die haben auch ihre Beschlussempfehlungen abgegeben. Die vom Gleichstellungsausschuss, datiert vom 16.05., empfiehlt die Annahme Nummer 2 und 3 und die Empfehlung vom Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport, datiert vom 15.05., mit gleichem Inhalt. Herzlichen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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