Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2023

Anja Müller

Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/1014

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, ich freue mich, Ihnen heute die Vorstellung des Arbeitsberichts 2023 des Petitionsausschusses im Thüringer Landtag zu geben. Es ist die Gelegenheit, Ihnen die Arbeit des Ausschusses näherzubringen und noch einmal gemeinsam auf das Petitionsgeschehen im ablaufenden Jahr zurückzublicken.

 

Neben statistischen Angaben zum Petitionsgeschehen im Jahr 2023 finden Sie im Petitionsbericht insbesondere zahlreiche Beispielfälle, die einen Eindruck von der Bandbreite der an den Landtag gerichteten Eingaben verschaffen sollen. Zudem enthält der Bericht allgemeine Informationen zum Ablauf eines Petitionsverfahrens und zum Petitionswesen in Thüringen selbst.

 

Für die Zuschauenden auf der Tribüne: Eine Petition ist eine Bitte oder Beschwerde und an den Petitionsausschuss im Thüringer Landtag können sich die Menschen aus ganz Thüringen wenden, egal welchen Alters. Wir formulieren es immer gern so: Wenn euch der Schnuller der Eltern nicht passt, dann können sie sich an uns wenden. Also ab null Jahren ist dieses Petitionsrecht möglich – eine Form der Mitbestimmung, die herausragend ist.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Wenn ich auf das Jahr 2023 zurückblicke, dann möchte ich zunächst auf einen runden Geburtstag hinweisen, den wir feiern durften. Unsere Petitionsplattform, und damit verbunden die Möglichkeit zum Veröffentlichen von Petitionen im Internet, ist im vergangenen Jahr zehn Jahre alt geworden. Als im Sommer 2013 die öffentliche Petition, also eine Bitte/eine Beschwerde, beim Petitionsausschuss des Landtags eingeführt wurde, gab es neben dem Deutschen Bundestag lediglich zwei Landesparlamente, die bereits ein vergleichbares Portal betrieben haben. In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf die Vorbildwirkung unseres Thüringer Petitionsgesetzes auf andere Landesparlamente hinweisen.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Im bundesweiten Vergleich ist Thüringen seit Jahren neben dem Petitionsrecht des Deutschen Bundestags an vorderster Stelle. Ich wiederhole also immer wieder gern: Wir haben das beste Petitionsgesetz im gesamten Bundesgebiet.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Das ist offenbar auch andernorts festgestellt worden und so wurden wir im vergangenen Jahr gleich zweimal von Mitgliedern anderer Petitionsausschüsse besucht. Den Anfang machte der Brandenburger Petitionsausschuss im Mai und im September durften wir eine Delegation aus Mecklenburg-Vorpommern empfangen. In beiden Runden stellten wir einander die Besonderheiten unserer Petitionsgesetze und Rechtsgrundlagen vor und diskutierten die jeweiligen Vor- und Nachteile der verschiedenen Regelungen und Arbeitsweisen. Auch aus Thüringer Sicht ließe sich da sicherlich etwas abschauen, so zum Beispiel das Recht des Petitionsausschusses aus Brandenburg, Stellungnahmen direkt von untergeordneten Behörden, öffentlichen Einrichtungen und Amtsträgern einzufordern, oder das Recht, die Amtsträger gleich direkt in den Ausschuss vorzuladen.

Aber zurück zur Petitionsplattform: Sie gibt den Petenten, also den Menschen, die Möglichkeit, öffentlich auf ein Anliegen aufmerksam zu machen und Unterstützerinnen und Unterstützer zu gewinnen. Nach Veröffentlichung können die Petitionen, also auch wieder Bitten und Beschwerden, sechs Wochen lang durch eine digitale Mitzeichnung oder eine Unterschrift auf einer Unterschriftenliste unterstützt werden. Erreicht eine Petition im Mitzeichnungszeitraum mindestens 1.500 Unterschriften, führt der Ausschuss eine öffentliche Anhörung durch, in deren Rahmen die Petenten noch einmal ganz gezielt ihr Anliegen darstellen können.

 

Die Anhörungen können von Zuschauerinnen und Zuschauern direkt im Landtag verfolgt werden. Darüber hinaus werden die Anhörungen auch als Video live im Internet gestreamt, sodass sich alle Unterstützerinnen und Unterstützer selbst ein Bild machen können, wie es mit einer Petition weitergeht. Über das Ergebnis dieser öffentlichen Anhörung, dieser Petition, wird dann abschließend auf der Petitionsplattform berichtet, sodass alle Bürgerinnen und Bürger sehen können, wie sich ihre Unterstützung ausgewirkt hat. Ich breche es noch mal herunter: Da, wo ich jetzt stehe, stehen dann, wenn eine öffentliche Anhörung stattfindet, ganz normale Menschen, die sich mit einer Bitte und Beschwerde an den Thüringer Landtag gerichtet haben.

 

Warum erkläre ich das noch mal so ausführlich? Weil Schülerinnen und Schüler hier oben auf der Tribüne sitzen. Hier stehen die Menschen, hier sitzt die Landesregierung, hier sitzen die Abgeordneten und somit erfolgt ein Austausch über das Problem, was Menschen in Thüringen haben. Auch das, wie gesagt, ist ja einmalig in der Bundesrepublik.

 

In klassischer Hinsicht zielte das Petitionsverfahren seit jeher vor allem darauf, einzelnen Personen bei einer konkreten Problemstellung zu helfen und eine Lösung zu vermitteln. Mit der öffentlichen Petition wurde dem Petitionsverfahren beim Landtag ein basisdemokratisches Element hinzugefügt, welches eine einfache und schnelle Rückkoppelung an uns Landespolitiker ermöglicht. Durch eine Änderung des Thüringer Petitionsgesetzes im Jahr 2021 haben wir die Petitionsplattform noch attraktiver gestaltet. Dort können die Anliegen in einem Forum nun auch öffentlich diskutiert werden. Hierbei ist allerdings anzumerken, dass dieses Angebot noch nicht allzu sehr genutzt wird. Gegebenenfalls müssen wir bei der nächsten Evaluierung der Plattform diese Funktion noch mehr hervorheben und in unserer Öffentlichkeitsarbeit verstärkt darauf hinweisen. Des Weiteren haben wir die Grundlage geschaffen, die Sammlung von digitalen Mitzeichnungen mit der klassischen Unterschriftensammlung auf der Straße zu kombinieren. Und seit der Gesetzesänderung ist es in der sechswöchigen Mitzeichnungsphase auch möglich, auf vom Landtag bereitgestellten Listen auch vor Ort schriftliche Mitzeichnungen für ein Anliegen zu sammeln. Diese Form der Unterstützung kommt sehr gut an. Das heißt, unsere Petitionsreferatsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter stellen den Petenten diese Unterschriftsbögen zur Verfügung. Darüber muss sich keiner Gedanken machen, der eine Petition einreicht. Auch dieser Service – ich wiederhole es gerne noch mal – ist einmalig bundesweit.

 

Tatsächlich gehen mittlerweile rund 75 Prozent der auf der Petitionsplattform gesammelten Mitzeichnungen auf handschriftliche Unterschriften zurück. Und so nehmen wir im Petitionsausschuss in den vergangenen Jahren tatsächlich einen Trendwechsel von der klassischen Einzelpetition zur öffentlichen Petition war. Dies lässt sich auch an den statistischen Zahlen des Vorjahres ablesen. Auf der Plattform wurden im Jahr 2023 32 Petitionen antragsgemäß veröffentlicht. Für diese 32 Petitionen wurden während der Veröffentlichung insgesamt 58.690 Unterschriften gesammelt – ein Höchstwert seit dem Bestehen der Petitionsplattform. Elf Petitionen haben dabei die Schwelle von 1.500 Unterschriften übersprungen. Dies stellt sogar eine Verdopplung im Verhältnis zum Jahr 2022 dar. Auch wenn man auf die langfristige Perspektive schaut, ist eine deutliche Entwicklung zu erkennen. Während wir in der sechsten Wahlperiode noch 24 öffentliche Anhörungen durchgeführt haben, sind wir in der aktuellen siebten Wahlperiode schon bei 45 öffentlichen Anhörungen angelangt. Das ist ein Plus von 87 Prozent – Wahnsinn! Das öffentliche Petitionsverfahren erfährt also mittlerweile eine breite gesellschaftliche Resonanz. Und auch ich persönlich schätze dieses Instrument ganz besonders, da es den unmittelbaren Austausch zwischen den Menschen im Land und den politischen Akteuren wesentlich fördert. In Zeiten von Politikverdrossenheit und einer mittlerweile sogar teilweise aggressiven und übergriffigen Stimmung gegenüber Politikerinnen und Politikern ist es nicht hoch genug einzuschätzen, dass wir im Petitionsverfahren einen Raum geben, in dem ganz unterschiedliche Themen diskutiert, verhandelt und auch von unterschiedlichen Seiten beleuchtet werden können. Die Erfahrung zeigt hierbei, dass das Format der öffentlichen Anhörung von den Menschen sehr geschätzt wird und diese oft überrascht sind, dass sich die Abgeordneten sehr detailliert mit ihren Anliegen auseinandersetzen.

 

In diesem Zusammenhang ist es aber auch wichtig, dass die Menschen mit ihren Problemen und Anregungen auch unmittelbar den Weg zum Petitionsausschuss finden. Oft nehmen wir über die großen Medien wahr, dass über große Unterschriftensammlungen auf privat betriebenen Petitionsportalen berichtet wird. Bei diesen ebenfalls als Petitionen bezeichneten Aktionen ist es jedoch unklar, wie die Initiatoren am Ende mit den gesammelten Unterschriften umgehen. Oft werden Erwartungen an die Politik geschürt, ohne dass die Anliegen konkret an uns herangetragen werden. Die privaten Petitionsportale können aus sich heraus keine Veränderungsprozesse initiieren, wie wir als Petitionsausschuss dazu in der Lage sind. Wir haben die Möglichkeit, in einen direkten Austausch mit der Landesregierung, den zuständigen Behörden und anderen Stellen zu gehen. Wir können Sachverständige anhören und wir können Akteneinsicht nehmen und auf dieser Basis ein Anliegen konkret fördern. Ich werde daher nicht müde zu betonen, dass bei landespolitischen Themen natürlich der Petitionsausschuss der richtige und zuständige Adressat von öffentlichen Petitionen ist. Seit dem vergangenen Jahr gehen wir hier sogar aktiv einen Schritt auf die Menschen zu. Unsere Geschäftsstelle, das heißt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Petitionsreferat behalten die privaten Petitionsportale im Blick und nehmen von sich aus Kontakt mit den Initiatoren auf, mit denen, die eine Thüringer Petition eingereicht haben und ermutigen sie, diese Petition an den Thüringer Landtag zu richten, und das funktioniert auch.

 

Vor zwei Wochen haben wir eine öffentliche Anhörung zur Straßensperrung der B 4 bei Nordhausen und den damit einhergehenden Problemen für die Region durchgeführt. Genau dieses Thema war zunächst zur auf einem privaten Petitionsportal veröffentlicht worden. Nun erfolgt jedoch eine intensive Prüfung der Maßnahme, insbesondere auch durch den von uns um Mitberatung gebetenen Fachausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten. Das ist für die engagierten Menschen vor Ort ein echter Gewinn, ein Gewinn für die Demokratie.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Mit dem Bedeutungsgewinn der öffentlichen Petition geht allerdings auf der anderen Seite durchaus eine sinkende Relevanz der klassischen Einzelpetitionen einher. Im vergangenen Jahr erreichten uns insgesamt 539 Petitionen, womit sich der allgemeine Trend zu mäßigeren Eingangszahlen aus den Vorjahren fortsetzt. Dies ist aber auch insoweit nachvollziehbar, als die öffentlichen Petitionen natürlich auch eine kanalisierende Wirkung haben. Gibt es eine öffentliche Petition, die ich mit einer Mitzeichnung, also einer Unterschrift, unterstützen kann und weiß ich also, dass der Ausschuss bereits ein Anliegen in Bearbeitung hat, werde ich zum gleichen Thema nicht noch einmal selber eine Petition einreichen.

 

Auch möchte ich betonen, dass eine eingegangene Petition auch eine Vielzahl von Anliegen mit unterschiedlichen beteiligten Stellen zum Gegenstand haben kann. Insbesondere die Petitionen aus dem Strafvollzug haben oft mehrere Einzelprobleme zum Gegenstand.

 

Beim Thema „Strafvollzug“ ist natürlich auch die Strafvollzugskommission zu erwähnen, welche nach § 13 des Thüringer Petitionsgesetzes als ständiger Unterausschuss des Petitionsausschusses bestellt wird. Die Kommission behandelt die ihr vom Ausschuss überwiesenen Bitten und Beschwerden, befasst sich mit dem Vollzug von Untersuchungshaft, Jugendstrafen und Freiheitsstrafen sowie freiheitsentziehenden Maßregeln der Sicherung und Besserung. Dazu besucht die Strafvollzugskommission regelmäßig die Thüringer Einrichtungen des Strafvollzugs sowie des Maßregelvollzugs. Es ist langjährige Praxis, dass sich Inhaftierte anlässlich der Besuche in den Vollzugseinrichtungen unmittelbar an die Mitglieder der Strafvollzugskommission wenden können. Sofern sich Probleme nicht bereits unmittelbar im Austausch mit der jeweiligen Anstaltsleitung lösen lassen, werden Bitten und Beschwerden an den Petitionsausschuss weitergeleitet, und dort als Petitionen, also Bitten und Beschwerden, bearbeitet. Zur Vereinfachung sind wir allerdings dazu übergegangen, diese Petitionen unter einem Aktenzeichen zu bearbeiten, um eine zusammenhängende Bearbeitung zu gewährleisten. Auch diese Vorgehensweise geht mit dem Effekt einher, dass man aus den reinen Eingangszahlen nicht mehr unmittelbar die Rückschlüsse auf das genaue Volumen der Bitten und Beschwerden beziehen kann. Selbstverständlich haben im Zuge eines Besuchs auch die Bediensteten der Justizvollzugsanstalten und die örtlichen Personalräte die Möglichkeit, das Gespräch mit der Strafvollzugskommission zu suchen.

 

Die Kommission konnte im Jahr 2023 in der Justizvollzugsanstalt Tonna, der Justizvollzugsanstalt Chemnitz sowie im Thüringer Zentrum für Forensische Psychiatrie Besuche durchführen. Darüber hinaus besuchten ihre Mitglieder zusammen mit dem Justiz- sowie Haushalts- und Finanzausschuss im Dezember 2023 auch die noch im Bau befindliche sächsisch-thüringische Justizvollzugsanstalt in Zwickau.

An dieser Stelle möchte ich der stellvertretenden Vorsitzenden Karola Stange und den weiteren Kolleginnen und Kollegen der Strafvollzugskommission ganz herzlich für ihre geleistete Arbeit danken.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Im Weiteren möchte ich Ihnen die Eingangszahlen an Petitionen noch etwas ausführlicher auseinanderdröseln. Die meisten Petitionen kamen mit insgesamt 98 Eingängen erneut aus dem Bereich „Arbeit, Soziales, Frauen und Familie“. Hier sind weiterhin die Fälle mit Bezug zur Sozialhilfe, aber auch Hilfen für Menschen mit Behinderungen von erheblicher Relevanz. Wie in den Vorjahren waren auch die Petitionen aus dem Strafvollzug mit 62 Eingängen erneut stark vertreten. Weiterhin folgt der Bereich „Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft“ mit 54 Eingängen. In zwölf Sitzungen hat der Petitionsausschuss mit noch aus dem Vorjahr stammenden Bitten und Beschwerden insgesamt 613 Petitionen behandelt, 591 davon abschließend. Bei 11 Prozent der abgeschlossenen Petitionen stellte der Ausschuss fest, dass den Anliegen der Petenten, also der Bürgerinnen und Bürger, ganz oder teilweise abgeholfen werden konnte. Das bedeutet, wir haben eine Lösung gefunden. Bei 86 Prozent der Petitionen erklärte der Ausschuss mit Auskünften zu Sach- und Rechtslage oder wegen Rücknahme die Petitionen für erledigt. Bei weiteren circa 10 Prozent der Bitten und Beschwerden half der Ausschuss weiter, indem er die Petitionen an die zuständigen Stellen weiterleitete, also vielleicht an den Bundestag oder andere Landtage. In etwa 3 Prozent der abschließend entschiedenen Petitionen musste der Petitionsausschuss aber feststellen, dass dem Anliegen eines Petenten nicht abgeholfen werden konnte.

 

Was kann man nun vielleicht als gewisses Oberthema aus den an uns gerichteten Anliegen herausziehen? Hier würde ich ganz grob das Thema „mangelnde Bürgerfreundlichkeit der Verwaltung“ nennen, das uns in ganz unterschiedlicher Ausprägung begegnet ist.

 

Und dann nenne ich ein paar Petitionsbeispiele:

 

Ein junger Mann hatte sich beispielsweise über die verzögerte Bearbeitung seines Antrags auf Aufstiegs-Bafög durch das Landesverwaltungsamt beschwert. Bei der Prüfung der Petition wurde deutlich, dass die Bearbeitungsdauer der Anträge nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz zwar von zunächst sechs Monaten auf drei Monate verkürzt werden konnte. Gleichwohl gab es weiterhin einen Bearbeitungsstau von über 1.000 Anträgen. Der Ausschuss hat die Situation zum Anlass genommen, den Präsidenten des Landesverwaltungsamtes in einer Sitzung unmittelbar zu den Zuständen und Verbesserungsmöglichkeiten zu befragen. Auf eindringliche Bitte des Petitionsausschusses stellte das Landesverwaltungsamt als eine ganz kurzfristige Maßnahme Vorauszahlungen nach einer Frist von sechs Wochen ohne weitere Prüfung in Aussicht. Da jedoch weiterhin strukturelle Probleme offensichtlich waren, haben wir zudem von unserem Recht aus § 10 Thüringer Petitionsgesetz Gebrauch gemacht und beschlossen, dass zwei von uns beauftragte Ausschussmitglieder die Prozesse und Abläufe im Landesverwaltungsamt vor Ort in Augenschein nehmen.

 

Und jetzt möchte ich Ihnen, weil das eine Besonderheit ist, die nur der Petitionsausschuss hat, diesen § 10 Petitionsgesetz mal vorlesen: „Zur Vorbereitung von Beschlüssen über Petitionen haben die Landesregierung und die Behörden des Landes den Petitionsausschuss oder einzelnen von ihm durch Beschluss beauftragten Mitglieder auf Verlagen Auskunft zu erteilen, Akten zur Einsicht vorzulegen und jederzeit Zutritt zu ihren Einrichtungen zu gestatten. […]“, und das alles unabhängig vom Datenschutz. Ich will es nur kundtun. Unsere zwei Mitglieder aus dem Ausschuss – da auch herzlichen Dank, Herr Tiesler, Herr Reinhardt – haben also kleine Detektive im Landesverwaltungsamt gespielt, weil es unerträglich war, dass 1.000 unbearbeitete Anträge bei diesem Bafög – was ja auch eine Frage der Gerechtigkeit ist, Menschen sind auf dieses Geld angewiesen –, dass da eine lange Bearbeitungsdauer geherrscht hat. Und deswegen haben wir diese Einmaligkeit aus dem Petitionsgesetz gemeinsam im Ausschuss gezogen. Das zeigt, dieser Petitionsausschuss arbeitet extrem für die Menschen in Thüringen.

 

Eigentlich hätte ich da jetzt von allen Applaus erwartet, weil im Petitionsausschuss Mitglieder aus allen Fraktionen sitzen und das, was wir da tun, schon ein richtiger krasser Job ist.

 

(Beifall CDU)

 

Danke schön. Herr Urbach, ich danke Ihnen.

 

Im Rahmen des Vor-Ort-Termins war festzustellen, dass sich die Effizienz in den Arbeitsabläufen insgesamt deutlich verbessert hat. Problematisch stellte sich jedoch die Verwendung der digitalen Programme dar. Hier wurden Schnittstellenprobleme offenbar, die einer Lösung bedürfen. In unserer abschließenden Beratung der Petition haben wir hervorgehoben, dass diese Bitte und Beschwerde das Bewusstsein für die Problematik auf allen Ebenen gestärkt hat. Der Ausschuss ist dadurch zuversichtlich, dass die Bearbeitung der Anträge auf Aufstiegs-BAföG künftig in einem vertretbaren Zeitraum erfolgen wird und durch die Lösung der Schnittstellenprobleme im digitalen Programm eine weitere Optimierung der Prozesse möglich ist.

 

Ein weiteres Beispiel geht um die Heizkostenhilfe. Zu Beginn des Jahres 2023 haben wir uns weiterhin mit gleich elf Petitionen befasst, die die vom Bund versprochenen finanziellen Unterstützungen insbesondere für Besitzer einer Ölheizung zum Thema hatten. Zur Erinnerung: Besitzer von Ölheizungen profitierten damals nicht von der Deckelung der Energiepreise im Bereich der Gas- und Stromversorgung als Reaktion auf den Krieg in der Ukraine.

 

Vor diesem Hintergrund wurden vom Bund Hilfen für sogenannte nicht leitungsgebundene Festbrennstoffe ins Leben gerufen, deren Auszahlung auf Antrag erfolgte und von den Ländern verwaltungstechnisch administriert wurde. Neben fehlenden Informationen zu Start und Art und Weise der Förderung wurde zu einem großen Thema, dass die Anträge nur online gestellt werden konnten. Dies wurde vom Petitionsausschuss kritisch gesehen. Die Landesregierung teilte hierzu mit, dass sich eine Reihe von Bundesländern zusammengeschlossen hat, um diese Onlinelösung gemeinsam unter der Leitung Hamburgs umzusetzen. Darüber hinaus gebe es einen telefonischen Beratungsservice, bei dem auch ein gedrucktes Antragsformular bestellt werden könnte. Voraussetzung sei jedoch, dass im Telefongespräch in einer Vorprüfung geklärt wird, dass tatsächlich ein Anspruch auf Heizkostenhilfe besteht. Es wurde also schon vorab eine Selektierung vorgenommen. Diese Modalitäten wurden vom Ausschuss sehr stark kritisiert. Der Ansatz, das Antragsvolumen klein zu halten, um in vertretbarer Zeit die berechtigten Anträge bearbeiten zu können, durfte aus Sicht des Ausschusses nicht dazu führen, dass Antragstellungen nach einem reinen Telefongespräch ausgeschlossen werden. Damit einhergehend wurde mit dieser Verfahrensweise auch die Möglichkeit zur Einlegung von Rechtsmitteln im Keim erstickt. Die Anregung, das Antragsformular als Download anzubieten, um dieses auch in die Breite zu streuen – wir haben wirklich diskutiert, ob es nicht möglich ist, dieses Antragsformular in jedes Bürgerbüro in den Städten zu legen, damit man das für Menschen, die keinen Zugang zu Onlinemöglichkeiten haben, auf den Weg bringt –, wurde abgelehnt. Wenn uns die Pandemie eins gelehrt hat, dann gerade das, dass Menschen, die in Gebieten wohnen, wo der Breitbandausbau noch nicht so fortgeschritten ist, eben keinen Zugang haben, um sich dieses downzuloaden. Das war wieder eine Frage der Gerechtigkeit. Das haben wir sehr scharf kritisiert und haben versucht, Lösungen zu finden. Leider ist die Landesregierung darauf nicht eingegangen, weil sie sich an die Absprachen mit den anderen Bundesländern gebunden sah.

Gleichwohl haben wir unsere Petenten mit wichtigen Informationen zur Antragstellung versorgt und weitere Hinweise gegeben. Es gab viele Abgeordnete, die sich dieses Formular dann selber besorgt haben, es an die Menschen ausgereicht haben und der Erfolg mit über 2.000 Antragsformularen in Papierform zeigt, dass das ein notwendiger Schritt war. Auch da wieder eine Frage der Gerechtigkeit. Wie ist Verwaltung erkennbar?

Service der Finanzämter ist ein weiteres Thema. Der Service der Thüringer Finanzämter war Thema in weiteren Petitionsverfahren des vergangenen Jahres. Die Petenten bemängelten, dass es vor Ort im Finanzamt nicht mehr möglich sei, während der üblichen Dienstzeiten persönlich Unterlagen zu übergeben oder Nachfragen zu stellen. Das Thüringer Finanzministerium räumte hierzu ein, dass das Serviceangebot aufgrund der positiven Erfahrungen in Zeiten der Pandemie auf ein Servicetelefon umgestellt worden sei. Hier sei es allen Steuerpflichtigen möglich, ihre Fragen telefonisch zu klären. Lediglich im Einzelfall könnten dann bei entsprechendem Bedarf auch persönliche Termine im Finanzamt vermittelt werden. Die persönliche Übergabe von Unterlagen werde nicht mehr ermöglicht, da ein Einwurf in den Briefkästen der Finanzämter bzw. eine digitale Übermittlung von Steuerunterlagen über die Elster-Schnittstelle jederzeit möglich sei. Nun frage ich mal: Wer weiß denn, was eine Elster-Schnittstelle ist?

 

Bei der Beratung der Petition konnte der Ausschuss gut nachvollziehen, dass die geschlossenen Türen der Finanzämter bei den Bürgerinnen und Bürgern auf Unverständnis stoßen. Auch wenn versichert wurde, dass auch persönliche Termine nach telefonischer Vorberatung möglich seien, verfestigt sich durch die Handhabung aus Sicht des Ausschusses der Eindruck, dass die Verwaltung nicht für die Bürgerinnen und Bürger da ist und manche eingeschlafen sind im Coronamodus.

 

In Ergänzung des telefonischen Serviceangebots wäre daher aus Sicht des Petitionsausschusses auch ein Serviceansprechpartner vor Ort wünschenswert, der ähnliche Unterstützungsangebote wie am Telefon unterbreiten könnte. Und auch da sage ich wieder: Verwaltungszugang ist eine Frage von Gerechtigkeit.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Jetzt möchte ich ein anderes Beispiel vorbringen, da geht es um die Nachbarschaftshilfe, die häufig zu kompliziert ist. Weniger um mangelnde Bürgerfreundlichkeit der Verwaltung als vielmehr um zu viel Bürokratie ging es bei einer Bitte und Beschwerde zum Thema „ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe“. Die Betroffene beklagte, dass die bürokratischen Hürden zu hoch seien, wenn sie die entsprechenden Hilfen in Anspruch nehmen möchte. Die finanzielle Unterstützung der ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfe für pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen ist erst seit gut einem Jahr möglich. Unterstützt werden insbesondere niedrigschwellige Hilfen. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Begleitung bei Spaziergängen oder Arztbesuchen, kleine Einkaufs- oder Hauswirtschaftsleistungen, Hilfen beim Vorlesen oder Ausfüllen von Formularen. Die Nachbarschaftshelfenden können eine steuerfreie Aufwandsentschädigung von bis zu 125 Euro erhalten. Dafür müssen entsprechende Rechnungen oder Belege eingereicht werden. Wer helfen möchte, muss sich vorher bei der Pflegekasse registrieren und einen Kurs absolvieren.

 

Genau diese Kurspflicht schreckt viele Menschen ab. Zwar sind Inhalt und Umfang der Kurse nicht vorgegeben, da allein die Pflegekassen entscheiden, welcher Kurs als angemessen eingestuft wird. Dennoch ist für viele Menschen nicht nachvollziehbar, warum man erst einen Kurs absolvieren muss, wenn man beispielsweise für eine pflegebedürftige Nachbarin den Getränkeeinkauf übernehmen oder die Mülltonnen auf die Straße stellen will.

 

Erschwerend kam hinzu, dass die Kurse im vergangenen Jahr noch nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung standen. Wer sich aber bereits im letzten Jahr registriert hatte und noch keinen Kurs absolvieren konnte, kann das aber bis September 2024 nachholen.

 

Noch komplizierter wird es, wenn die Hilfe nicht ehrenamtlich erfolgt, sondern – wie in dem konkreten Petitionsfall – eine Reinigungsfirma zum Fensterputzen beauftragt werden soll. Die Petentin pflegt ihren halbseitig gelähmten Ehemann zu Hause und hat sich für einfache Reinigungsarbeiten an eine Gebäudereinigungsfirma gewandt. Doch auch diese Firma ist mit der aufwendigen Antragstellung überfordert. Für professionelle Dienstleistungen gelten andere Maßstäbe als für die ehrenamtlichen Hilfen. So müssen unter anderem die Anforderungen der Pflegekassen und privaten Krankenkassen erfüllt werden. Das Angebot muss auf Dauer angelegt sein und die angebotene Leistung regelmäßig und verlässlich zur Verfügung stehen. Zudem ist ein schriftliches Konzept zur Qualitätssicherung sowie eine Kostenkalkulation beizufügen. Insbesondere für kleinere Firmen ist der mit dem Antrag verbundene bürokratische Aufwand schlicht zu hoch, zumal es im konkreten Fall nur um einfache Reinigungsarbeiten ging. Da nicken Sie, Herr Bergner. Im Ergebnis konnte die Hilfe im Haushalt der Petentin nicht durchgeführt werden. Das ist sehr bedauerlich, da die von der Politik gewollte und zu begrüßende Unterstützung von Pflegebedürftigen im Alltag durch niedrigschwellige Entlastungsangebote letztlich durch das bürokratische Antragsverfahren gerade eben nicht mehr niederschwellig ist. Es ist nachvollziehbar und richtig, dass insbesondere pflegebedürftige Menschen vor einer ungeeigneten Behandlung, falschen Entscheidungen oder einem unangemessenen Umgang geschützt werden müssen. Nicht umsonst gibt es professionelle Pflegefachkräfte und Sozialpädagogen. Bei einfachen Hilfsdiensten sind die Anforderungen an die Helfenden aber zum Teil zu hoch und gehen an der Praxis einfach vorbei. Das gut gemeinte Unterstützungsangebot entfaltet daher oft nicht die gewünschte Wirkung. Im Ergebnis des Petitionsverfahrens konnte der Ausschuss zumindest für Aufklärung sorgen und die von der Petentin aufgeworfenen Fragen beantworten. Aber wir mussten sie mit Auskünften für erledigt erklären.

 

Ein weiteres Beispiel zeigt, dass sich Beharrlichkeit auszahlt. Das zeigt uns die Petition, mit der aus Naturschutzgründen die Umwandlung der Schuderbachwiese in Oberhof in einen Golfplatz abgelehnt wurde. Die Petenten stellten die besondere Stellung der Wiese aufgrund des Vorkommens seltener Orchideen- und anderer Pflanzenarten heraus. Pläne zur Entwicklung eines Golfplatzes auf der Wiese waren von der Stadt Oberhof unter Beteiligung der Landesentwicklungsgesellschaft bereits seit dem Jahr 2018 verfolgt worden. Aus eben jenem Jahr datiert auch die öffentliche Petition mit über 1.800 Unterschriften, zu der wir bereits im Jahr 2020 eine umfangreiche öffentliche Anhörung durchgeführt haben. Diese öffentliche Anhörung zeigte aus Sicht des Ausschusses bereits damals, dass den Planungen unüberbrückbare naturschutzfachliche und wasserwirtschaftliche Einwände entgegenstehen. Umso unverständlicher war es aus Sicht des Ausschusses, dass die Stadt Oberhof – aber auch die LEG – in der Folgezeit die Planungen trotzdem weiter vorangetrieben hat. Die Petition, also diese Bitte und Beschwerde, wurde insgesamt in 15 Sitzungen des Ausschusses kritisch beraten, allein viermal im abgelaufenen Jahr 2023. Dass diese Beharrlichkeit sich am Ende ausgezahlt hat, wurde uns am Anfang dieses Jahres mitgeteilt. Die Pläne, dass der Golfplatz auf der Schuderbachwiese entstehen soll, werden nicht weiterverfolgt. Das war damit ein voller Erfolg für die Petenten. Und was zeigt es noch? Auch wenn diese Petition schon in die Grundschule gekommen ist, also sechs Jahre auf dem Rücken hat – deswegen die Grundschule –, Petitionen – das ist auch etwas, was man den Menschen immer wieder mitgeben kann – unterliegen nicht der Diskontinuität, sondern werden von einer Legislaturperiode in eine andere Legislaturperiode mitgenommen, sodass die Menschen sicher sein können, die Bitten und Beschwerden werden immer bearbeitet.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Ich finde, wir können so stolz sein auf das, was in diesem Ausschuss geschieht, und auf dieses Gesetz, sodass ich nicht aufhöre und müde werde, das immer wieder zu betonen.

 

(Beifall Gruppe der FDP)

 

Herr Bergner, ich bin heute stolz auf Sie.

 

Kommunen als Wahllabore – eine weitere Petition, die weniger erfolgreich war, die bereits Ende 2021 eingereicht und erst in der vergangenen Sitzung am 23. Mai 2024 abgeschlossen wurde. Ich erwähne sie, da sie in meinen Augen ein hervorragendes Beispiel für das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern ist, sich mit viel Sachverstand und konstruktiv in den demokratischen Willensbildungsprozess einzubringen. Es handelt sich um die Petition „Thüringer Kommunen als Labore für ein modernes Wahlrecht“ des Vereins Mehr Demokratie e. V. Thüringen. Mit der Petition hat der Verein gleich einen vollständigen und sehr detaillierten Gesetzentwurf zur Wahlrechtsreform eingebracht, was in dieser Form meiner Kenntnis nach einzigartig war. Konkret wurde eine Experimentierklausel und sieben Instrumente vorgeschlagen, um Kommunalwahlen attraktiver zu gestalten und damit die Wahlbeteiligung zu steigern. Die möglichen Instrumente sind: zusätzliche Wahlorte und Wahltermine anzubieten, offizielle Informationen über Kandidierende an alle Wahlberechtigten zu versenden, Briefwahlunterlagen automatisch zuzustellen, Proteststimmen und Stimmenthaltungen auf den Stimmzetteln zu ermöglichen und eine integrierte Stichwahl durchzuführen, das Wahlalter auf 14 abzusenken und eine Wahlpflicht einzuführen. Die Kommunen könnten mit diesen Instrumenten die Kommunalwahlen flexibel gestalten. Sie können auch nur eines dieser Instrumente auswählen oder aber auch alle sieben gleichzeitig ganz freiwillig, verpflichtend wären sie nicht. Die Petition wurde antragsgemäß auf der Plattform des Landtags veröffentlicht und erhielt in der Mitzeichnungsphase 1.547 Unterschriften. Weitere 102 Unterstützerunterschriften gingen auf diesen analogen Unterschriftenlisten ein. Aus diesem Grund hat der Ausschuss die Petenten zur Thematik am 24. Mai in seiner Sitzung öffentlich angehört. Des Weiteren wurde der Innen- und Kommunalausschuss um Mitberatung gebeten, der wiederum uns eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände in der Angelegenheit empfohlen hatte. Daraufhin hat der Ausschuss ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Nach Auswertung dieses Anhörungsverfahrens im Innen- und Kommunalausschuss hat dieser dem Petitionsausschuss dann empfohlen, diese Bitte und Beschwerde, diesen Gesetzentwurf gemäß § 17 Nr. 6 des Thüringer Petitionsgesetzes den Fraktionen im Thüringer Landtag zur Verfügung zu stellen. Dieser Empfehlung ist letztendlich der Petitionsausschuss auch gefolgt.

 

Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang ein paar persönliche Worte. Einerseits freue ich mich sehr darüber, dass die Vorschläge aus der Petition sehr ernst genommen und sowohl im Petitionsausschuss als auch im Innen- und Kommunalausschuss intensiv diskutiert wurden. Andererseits möchte ich aber auch mein Bedauern zum Ausdruck bringen, dass es nicht gelungen ist, wenigstens die Vorschläge zur obligatorischen bzw. automatischen Versendung von Briefwahlunterlagen sowie die Ermöglichung von Proteststimmen und Stimmenthaltungen auf den Stimmzetteln umzusetzen. Ich denke, beide Vorschläge haben es verdient, nicht in Vergessenheit zu geraten, um bei einer möglichen nächsten Reform des Kommunalwahlrechts aufgegriffen zu werden. Und da möchte ich an dieser Stelle eben noch mal die Erfahrung aus der jetzigen Kommunalwahl sagen, viele Ältere kamen zu uns – und bestimmt auch zu Ihnen allen, die hier im Raum sitzen –: zu große Stimmzettel, wir kamen nicht damit zurecht. So etwas könnte etwas entgegenwirken. Auch da wäre eine höhere Wahlbeteiligung möglich.

 

Eine Petition möchte ich noch mit in den Raum bringen, weil auch jungen Menschen oben auf der Tribüne sitzen und ich eben erwähnt habe, dass Petitionen bereits eingebracht werden können, sobald man das Licht der Welt erblickt. Und zwar war es ein Schülersprecher einer berufsbildenden Schule. Die setzten sich dafür ein, die schulischen Abschlussprüfungen an den Berufsschulen abzuschaffen. Das heißt, es gab Berufe oder eine Ausbildung, Berufszweige, die sowohl vor der Industrie- und Handelskammer eine Prüfung ablegen mussten, als auch in der Berufsschule noch mal eine Prüfung ablegen mussten. Das war eine Ungerechtigkeit – es ging um Wirtschaftsberufe – gegenüber anderen Berufen. Diese Schülersprecher haben sich an den Petitionsausschuss gewandt. Hier gab es eine öffentliche Anhörung. Wie gesagt, hier saß das Thüringer Bildungsministerium in Form des Ministers, hier saßen die Abgeordneten, die Petenten, also die Menschen, die mit uns gesprochen haben. Im zunächst hinzugezogenen Fachausschuss hatte man gesagt, okay, man setzt diese schulische Abschlussprüfung aus. Man nimmt die Erfahrung aus der Pandemiezeit mit. Aber das war den Schülerinnen und Schülern nicht genug. Somit hat letztendlich diese Petition dafür gesorgt – das wurde vor einem halben Jahr dann kundgetan –, dass diese Ungerechtigkeit dieser zweimaligen Prüfung abgeschafft worden ist. Der Fachausschuss ist dem gefolgt. Das Parlament ist dem gefolgt. Somit haben die Schülerinnen und Schüler einen großartigen Erfolg erreicht, und das ist auch nicht hoch genug zu loben.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Genau, das ist Engagement, deswegen bringe ich das immer so gern rein. Abschließend – jetzt komme ich auch weiter zu Dank und Abschluss – möchte ich mich noch bei meinen Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss für den guten Austausch und die intensive Arbeit in den letzten Jahren bedanken. Auch für den Petitionsausschuss war es eine anspruchsvolle Wahlperiode. Trotz aller politischen Kontroversen waren wir immer bemüht, vernünftige Lösungen im Sinne der Menschen zu finden. Ich will noch mal ganz kurz zurückblicken: Das Instrument dieser öffentlichen Anhörung, das wir immer als herausragendes Instrument für Thüringen darstellen, war allen Petitionsausschussmitgliedern auch eine Herzensangelegenheit, das auch in Zeiten der Pandemie durchzuführen. Und wenn wir fünf Jahre zurückblicken, hat sich unser Ausschuss intensiv damit befasst, ob es möglich ist, auch Anhörungen außen durchzuführen, damit wir den pandemischen Bedingungen entsprechen. Wie ging das vonstatten? Wir waren der erste Ausschuss, der im Zuge der ersten Welle wieder angefangen hat zu arbeiten, weil uns das so wichtig war, dass die Menschen in Thüringen einen Motor haben, an den sie sich wenden konnten. Dafür auch herzlichen Dank – wie gesagt – an die Mitglieder des Petitionsausschusses, dass sie uns die Gelegenheit gegeben haben, so intensiv für die Menschen in Thüringen zu arbeiten.

Bedanken möchte ich mich auch beim Bürgerbeauftragten des Freistaats Thüringen, Herrn Dr. Herzberg, der unsere Sitzungen begleitet und in diesem Zuge stets als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung steht. Und da möchte ich auch noch mal erwähnen: Gerade das mit diesen Online-Antragsmöglichkeiten, diese Hinweise, da legt er – Ist er denn heute da? Manchmal ist er ja da. – immer auch den Finger in die Wunde oder zeigt uns auf, wo Stellschrauben noch nicht so funktionieren, wie sie funktionieren sollen. Deswegen auch in diesem Zuge herzlichen Dank.

 

Schließlich – und das ist auch eine Herzensangelegenheit – möchte ich mich bei allen Fachausschüssen bedanken. Der eine oder andere Kollege kam ja immer zu mir und sagte, Mensch, wieso kriegen wir denn eure Petitionen schon wieder, wir haben doch schon zehn. Weil uns aber wichtig ist, dass die Fachausschüsse auch wissen, was bewegt die Menschen vor Ort, deswegen werden auch diese Petitionen immer an den Fachausschuss weitergeleitet.

 

Schließlich – last, but not least, heißt es so schön – möchte ich mich natürlich im Namen des gesamten Ausschusses bei den Mitarbeitern des Petitionsreferates bedanken, denn was die da ableisten, das ist schon Chapeau!, da ziehe ich meinen Hut, mit welch einer Ruhe die auf die Menschen zugehen, wie sie aktiv die Menschen begleiten bei ihren Petitionen, das ist schon herausragend. Stellvertretend sage ich dafür auch danke an Frau Präsidentin, das ist ein wunderbares Referat und wir sind immer sehr froh, diese Menschen an unserer Seite zu haben.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD)

 

Letztendlich kann ich nur allen empfehlen, sich diesen Petitionsbericht wirklich mal durchzulesen, wunderbare Beispiele, die zeigen, egal mit welchen Problemen man an uns herantritt. Es ist auch ein Beispiel drin, wo sich jemand beschwert, es gibt zu viel Krimifilme beim MDR. Also auch mit solchen Beispielen setzen wir uns auseinander.

Letztendlich sage ich Ihnen jetzt herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Es war mir eine Ehre, die letzten fünf Jahre diese Arbeit getätigt zu haben. Ich freue mich jetzt auf die Aussprache.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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