Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2011

RedenSabine BerningerGesellschaft-Demokratie

Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags – Drucksache 5/4528

 

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, ein paar Bemerkungen möchte auch ich machen und ich würde gleich an das anschließen, was Frau Schubert zum Schluss gesagt hat, nämlich die Frage der Petitionsgesetzentwürfe. Frau Kanis hat sich das hier im Plenum jetzt nicht getraut, den Entwurf von CDU und SPD hier im Bericht zum Jahr 2011 des Petitionsausschusses zu erwähnen, dafür hat es Herr Heym gemacht. Das war schon auch ein unwürdiges Spielchen, was da im Ausschuss bei der Abstimmung des Berichts gelaufen ist, wo Frau Kanis vehement darauf gedrängt hat, dass der Gesetzentwurf von CDU und SPD, der ja erst in diesem Jahr eingereicht worden war, auch in dem Bericht des Petitionsausschusses zu 2011 erwähnt wird. Da wurde wie üblich im Ausschuss dann gesagt, das haben wir ja noch nie so gemacht; darüber war ich dieses Mal ganz froh. Aber ich finde es schon ein bisschen peinlich, dass Sie das jetzt in dem Bericht zu 2011 erneut versuchen, Herr Heym.


Ich hatte vor, noch etwas zu dem Thema Bürgerinnensprechstunden zu sagen, das kann ich mir ersparen, das hat Herr Untermann bereits gemacht. Ich finde, das ist eine der bürgerfreundlichsten Maßnahmen - will ich es mal nennen - des Petitionsausschusses. Ich bin sehr gern, sofern es geht, bei den Bürgerinnensprechstunden dabei, weil dort die Leute


(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Bürgerinnen.)


- ja, es kommen ja Bürgerinnen und Bürger, Herr Heym, und das ist ja auch so beabsichtigt. Deswegen sage ich auch gern Bürgerinnensprechstunden - mit großem „I“ -, wenn Sie möchten. Das ist einfach bürgerinnenfreundlich und ein Angebot, was zu den Leuten in den Landkreis kommt und wo sie sich nicht erst hinsetzen müssen, was aufschreiben, es an den Ausschuss schicken, sondern sie können kommen, können ihr Problem mündlich vortragen und wir schreiben es dann gemeinsam auf. Das finde ich eine sehr gute Sache.


(Beifall DIE LINKE)


Es wurde jetzt in mehreren Beiträgen darüber gesprochen, dass im Petitionsausschuss keine Parteipolitik betrieben würde. Ich möchte das ein bisschen relativieren. Ich meine, meine Fraktion ist immer, auch in Fällen, in denen es nicht so offensichtlich ist, dass es um grundsätzliche Fragen geht, aber die Mitglieder meiner Fraktion sind immer sehr grundsätzlich,


(Beifall DIE LINKE)


(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Das sieht man auch an dem Gesetzentwurf.)

auch parteipolitisch grundsätzlich. Dass Sie das nicht merken, liegt vielleicht daran, dass unsere Grundsätze mit den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger häufig übereinstimmen. Deswegen fällt das vielleicht nicht als Parteipolitik auf, was wir dort im Petitionsausschuss betreiben, aber es ist welche.


(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Ja, Sie sind die Guten!)


Ich will da nur ein Beispiel nennen. Wir hatten im Berichtszeitraum, also in 2011, eine Petition des Thüringer Flüchtlingsrats zur Residenzpflicht, in der der Flüchtlingsrat das auch öffentlich gemacht hat und gefordert hat, die Residenzpflicht auf das gesamte Gebiet des Freistaats Thüringen auszudehnen. Da wurde dann auch von einer anderen Partei Parteipolitik betrieben. Da hat sich nämlich - und das ist im Petitionsausschussbericht für 2011 nachzulesen - der Petitionsausschuss gegenüber der Landesregierung mehrheitlich dafür ausgesprochen, das Gebiet der sogenannten Residenzpflicht auf das Gebiet des gesamten Freistaats auszuweiten. Es gab ein bisschen Ärger - Sie erinnern sich sicher, Herr Heym -, da wurde durchaus auch Parteipolitik betrieben. Dass sich die Landesregierung nicht an die Empfehlungen des Petitionsausschusses hält und dass auch die Mitglieder der SPD-Fraktion im Plenum bei Weitem nicht so mutig sind, wie in der Petitionsausschuss-Sitzung, das ist sehr schade. Das kann ich immer nur bedauern.

Ich möchte gern noch auf eines reagieren, was der Ausschussvorsitzende, Herr Schröter, in seinem Bericht gesagt hat. Herr Schröter hat davon gesprochen, dass es im Petitionsausschuss viele Fälle zum Thema Ausländerrecht gebe; das Aufenthaltsrecht hat er insbesondere angesprochen. Das stimmt so nicht, ich habe mal nachgesehen. Im letzten Jahr waren es 2 Prozent der eingegangenen Petitionen, die sich mit dem großen Thema Ausländerrecht beschäftigt haben. Ebenfalls 2 Prozent waren es in 2010 und in 2009 waren es so wenige, dass sie nicht einmal gesondert erfasst worden sind und unter ein anderes Themengebiet mit subsumiert wurden.


(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Aber inhaltlich nehmen sie doch einen großen Raum ein.)


Ja, das liegt wahrscheinlich daran, dass wir grundsätzlich debattieren und uns sehr für die Petenten oder die Betroffenen, für die sich Petenten einsetzen, engagieren. Dagegen kann ja wohl nichts einzuwenden sein, Herr Heym. Man kann doch nicht -


(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Ja, das machen Sie nur allein.)


Nein, ich habe nicht gesagt, nur meine Fraktion, ich habe gesagt, wir im Ausschuss. Worauf ich aber hinaus wollte, ist, Herr Schröter hat in seinem Bericht gesagt, dass bei solchen Petitionen oft gleichzeitig auch ein Antrag bei der Härtefallkommission gestellt würde. Damit nicht irgendwie der Verdacht aufkommt, es würden hier Petentinnen die ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten missbrauchen, möchte ich das gern klarstellen. Ich bin zwar als stellvertretende Ausschussvorsitzende in der Härtefallkommission immer nur dann dabei, wenn Herr Schröter als Ausschussvorsitzender des Petitionsausschusses verhindert ist, aber ich nehme für mich in Anspruch, alle Petitionen, die mit dem Ausländerrecht zu tun haben, ganz gründlich zu lesen.


(Beifall DIE LINKE)


Mir ist nicht eine einzige Petition zum Thema Ausländerrecht bekannt, wo gleichzeitig ein Antrag bei der Härtefallkommission gestellt worden wäre. Im Gegenteil ist es so, dass, wenn wir eine Petition nicht erfüllen können im Petitionsausschuss, sehr häufig im abschließenden Bescheid auf die Möglichkeit der Härtefallkommission hinweisen, Herr Schröter. Dort aber - das wissen Sie auch - wird nicht selten das oft auch einstimmige Votum der Härtefallkommission vom Innenministerium nicht so ernst genommen, und das Innenministerium entscheidet dann doch abschlägig.


Zu der von Ihnen konkret angesprochenen Petition mit dem Mann, der als Kleinkind nach Deutschland kam, seit über 20 Jahren hier gelebt hat und dann im vorigen August nach Serbien abgeschoben wurde, möchte ich Ihnen sehr danken für Ihre Bemerkung, da hätte sich der Petitionsausschuss von den Behörden mehr Fingerspitzengefühl erwartet. Da muss ich mich einfach hier noch mal darüber beschweren, dass das Innenministerium nicht, wie sonst in solchen Fällen üblich, die Abschiebung ausgesetzt hat, solange wie die Petition beraten worden ist. Es ist im Endeffekt dann so, der Mann ist in Serbien, er hat dort immer noch keine Papiere und damit auch keinen Zugang zu Sozialleistungen oder zu gesundheitlicher Versorgung, und er wird im August zurückkommen. Also man hat dem Mann einfach nur ein Jahr schlechtes Leben in Serbien „geschenkt“. Das kann doch nicht Sinn der Sache sein, auch nicht, wenn das Innenministerium seine starren Prinzipien durchsetzen möchte. Vielen Dank.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


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