Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2011

RedenHeidrun SedlacikGesellschaft-Demokratie

 

Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags – Drucksache 5/4528

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich werde nicht müde, immer wieder an dieser Stelle zu betonen, dass es löblich ist, diesen Bericht hier einmal im Jahr vorzustellen und zu präsentieren, aber diese Öffentlichkeitsarbeit reicht uns nach wie vor nicht aus.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Ich denke, es war zu erwarten, dass das wieder von mir kommt.


(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Das stimmt.)


Hier ist der Einband dieses wunderschönen Berichts, bei dem ich hoffe, dass Sie ihn alle mit in Ihre Abgeordnetenbüros nehmen, damit auch die Besucher die Möglichkeit haben, unsere Arbeit hier zu verfolgen. Auf dem Titelblatt dieses Berichts sehen wir eine geöffnete Sitzungstür. Gut ausgewählt, muss ich sagen. Aber es suggeriert, dass die Sitzungen öffentlich sind, dass man eigentlich nur einzutreten braucht und der Arbeit des Ausschusses und der Bearbeitung der Petition beiwohnen kann.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Das wünschen wir LINKE uns schon seit Langem. Wir wünschen uns das weiter und wir hoffen, dass es auch irgendwann einmal Wirklichkeit wird.


(Beifall DIE LINKE)


Denn keiner hat mehr Interesse daran als die Petenten, zu erfahren, was hinter diesen vier Wänden passiert mit ihren Beschwerden. Nicht nur das, es gab von uns 2011 auch viele weitere Vorschläge zur Verbesserung des Petitionsrechts und der Petitionsarbeit. Die kann man in diesem Bericht allerdings nicht nachlesen. Einen Hinweis darauf, dass ein Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE seit Mai 2011 im parlamentarischen Gang ist, um weitreichende Veränderungen im Petitionsrecht bewegen zu können, findet man im Bericht nicht, weder in der Pressekonferenz, auch heute nicht. Unser Antrag im Ausschuss, im Bericht wenigstens das Ergebnis der mündlichen Anhörung zu diesem Gesetzentwurf mit aufzunehmen, wurde abgelehnt, also bleibt mir nur heute die Gelegenheit in der Aussprache, mich erneut mit unseren Vorschlägen hier zu Wort zu melden und natürlich auch, um für Ihre Unterstützung zu werben.


Meine Damen und Herren, die Vorschläge, die es schon seit 2008 gab, mussten sich zunächst einem Gutachten unterziehen, welches letztendlich für unsere Arbeit hilfreich war. Wir haben Vorschläge aufgenommen, unseren Gesetzentwurf weiter verbessert und ihn in die 5. Legislatur erneut eingebracht unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Gutachtens. Gerade in dieser Zeit des zunehmenden Vertrauensverlusts der Bürgerinnen und Bürger in ihre demokratischen Repräsentanten ist es doch unabdingbar, das Petitionsrecht wirksamer auszugestalten, um auch mehr demokratischen Teilhabe zu ermöglichen. Unser Ziel ist es nach wie vor, vor allem auch durch die Öffentlichkeit der Beratungen des Petitionsausschusses im Thüringer Landtag mehr Transparenz zu erreichen. Weiterhin wollen wir den politischen Druck erhöhen, dass Petitionen in angemessener Frist erledigt werden. Petitionen können alle Bürgerinnen und Bürger an den Landtag richten, doch nicht, wie im Bundestag bereits möglich, öffentlich machen. Als Instrument der parlamentarischen Kontrolle, mit dem Verwaltungsfehler und Rechtslücken erkannt und behoben werden, greift uns das Petitionsrecht insgesamt zu kurz. Es fehlt ein öffentliches und zeitnahes Verfahren, mit dem jede Petentin und jeder Petent den Umgang mit seiner Petition nachvollziehen und korrigieren kann. Wir wollen die Möglichkeit schaffen, eine Petition öffentlich zu machen, auf eine Internet-Plattform des Landtags zu stellen und sich daran zu beteiligen. Wir können nicht so tun, als ob es sie nicht gibt, die Beschwerden über Verfahrensweisen, über mangelnde Transparenz, mangelnden öffentlichen Zugang oder nicht nachvollziehbare lange Bearbeitungszeiten.


(Beifall DIE LINKE)


Ein weiteres Stichwort - Petitionseinlegung und aufschiebende Wirkung: Nach derzeitiger Rechtslage kann das Parlament keine behördlichen Verfahren unterbrechen oder aussetzen, auch nicht, wenn mehrheitlich im Petitionsausschuss erkannt wurde, dass einem Bürger oder einer Bürgerin eine unzumutbare Belastung entsteht. Im fortschrittlichen Petitionsgesetz von Bremen in § 7 zum Beispiel wird bestimmt, dass im Falle einer Petition, die Hinweise auf eine unmittelbar bevorstehende Maßnahme enthält, deren Vollzug die Abhilfe des Anliegens vereiteln oder wesentlich erschweren würde, der Petitionsausschuss die betreffende Stelle um Aufschub der Maßnahme bitten kann. Hört, hört - es geht also. Die Entscheidung trifft aber letztlich die Verwaltung. Das wissen wir. Damit werden aber demokratische Rechte des Parlaments bei gleichzeitiger Respektierung der Gewaltenteilung gewahrt. Bitte lasst uns eine solche Regelung übernehmen. Es ist sinnvoll und bürgerfreundlich. Wie stehen wir denn da, wenn die Verwaltung ständig durch Vollzug der infrage stehenden Verwaltungsentscheidungen vollendete Tatsachen schafft und damit die begehrte Antwort des Parlaments auf eine Petition ins Leere läuft? Wir haben doch solche Beispiele.


Meine Damen und Herren, was wir auch bedauern, ist, dass in Thüringen wie in anderen Bundesländern nicht die Möglichkeit besteht, Petitionen auf Gemeinde-, Stadt- und Kreisebene einzurichten. Wir brauchen in den Kommunen ein Petitionsrecht, das weiter geht, das verbindlicher und transparenter ist, als das bestehende Petitionsrecht.


(Beifall DIE LINKE)


Wer Politik für die Bürgerinnen und Bürger machen will, muss zunächst wissen, was die Bürgerinnen und Bürger bewegt. Und wo könnte man das besser erfahren, als im Petitionsausschuss? Das alles war mir wichtig, heute noch mal zu erwähnen, und zwar öffentlich! Für DIE LINKE ist ein starkes Petitionsrecht wichtig, denn Bürgeranliegen sind auch ein Spiegel der Politik der Regierung und der Arbeit der Volksvertreter.


(Beifall DIE LINKE)


Aber lassen Sie mich an dieser Stelle auch ausdrücklich einen Dank an die Landtagsverwaltung, den Geschäftsbereich des Petitionsausschusses, die Verantwortlichen und Mitarbeiter unter Leitung von Herrn Bräutigam aussprechen. Ihre fach- und sachgerechten Zuarbeiten sind eine wichtige Grundlage für unsere Arbeit. Im Berichtszeitraum haben wir erneut effektiv gearbeitet, auch dank der elektronischen Akte.

Danke auch für die Begleitung zu den Bürgersprechstunden. Hier können die Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen unmittelbar mit den Abgeordneten erörtern, Bitten und Beschwerden können somit direkt vor Ort als Eingabe verfasst werden und sehr oft zeigen wir auch sofort Hilfsmöglichkeiten auf. Oft verspüre ich eine tiefe Dankbarkeit der Petenten, eine solche Gesprächsmöglichkeit gehabt zu haben. Diesen bürgernahen Arbeitsstil für unseren Ausschuss finde ich sehr löblich und den sollten wir beibehalten.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Zum Schluss möchte ich dank der Frau Präsidentin, die diesmal auch ein Vorwort mitgeliefert hat, sie zitieren. Sie schreibt: „Der Petitionsausschuss zeigt, dass noch viel getan werden kann, um die Arbeit des Staates im Hinblick auf Bürgernähe und Transparenz zu verbessern. In diesem Sinne wünsche ich dem Bericht eine zahlreiche und eine interessante Leserschaft.“ Dem ist nichts mehr hinzufügen. Danke.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


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