Arbeits- und Gesundheitsschutz in Thüringen stärken

RedenIna LeukefeldGesundheitWirtschaft

Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/6676


Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, schön, dass wir mal darüber geredet haben. Nein, ich denke, wir haben unseren Antrag hier eingebracht, weil wir uns über einen längeren Zeitraum sehr intensiv mit dem Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz in Thüringen beschäftigt haben, dazu Fachgespräche durchgeführt haben und weil es für uns eine sehr grundsätzliche Debatte ist. Unser Ziel ist und so auch unser Antrag, was wir an Anregungen, an Gedanken aus diesen Gesprächen aufgenommen haben, zusammenzufassen und es auch dem Thüringer Landtag zu unterbreiten. Wenn Sie dem nicht folgen können, dann hat es zumindest den Sinn erfüllt, dass wir hier das thematisiert haben und darüber reden. Ich möchte mich auch bei der Ministerin ausdrücklich bedanken für diesen sehr umfangreichen Bericht.


Meine Damen und Herren, Arbeits- und Gesundheitsschutz ist für uns ein zentraler Baustein für eine gut funktionierende Arbeitswelt. Und dass diese Arbeitswelt grundsätzlich in Veränderung ist, das haben, glaube ich, alle mitbekommen. Nur, wenn Arbeit nicht krank macht, wenn Arbeitsunfälle weitestgehend vermieden werden und Schutzmechanismen einwandfrei funktionieren, können alle Seiten eines Arbeitsverhältnisses profitieren. Insofern, Herr Koppe, wir wollen uns nicht gegen Unternehmerinnen und Unternehmer richten. Die brauchen, das haben Sie selbst gesagt, eine gesunde Mitarbeiterschaft. Aber uns geht es natürlich auch in erster Linie um das Recht von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, keinen unnötigen und vermeidbaren Gefahren ausgesetzt zu werden.


(Beifall CDU, DIE LINKE)


Deshalb sollte nach unserer Meinung schon geprüft werden, ob bei einigen Unternehmen nicht die Gefährdungslage für die Beschäftigten klarer eingeschätzt wird und gegebenenfalls auch eine stärkere Ausschöpfung des gesetzlichen Sanktionsrahmens nötig ist.


(Beifall DIE LINKE)


Aber auch die Unternehmen selbst profitieren von einer gesunden Belegschaft, die kontinuierlich Arbeit verrichtet und sich mit ihrem Wissen und ihrer Erfahrung in die Produktion einbringen kann. Im Übrigen hat die AOK die jährlichen wirtschaftlichen Verluste aufgrund krankheitsbedingter Ausfälle allein für Thüringen im vergangenen Jahr auf 1,4 Mrd. € geschätzt. Es liegt also im Eigeninteresse von Unternehmen, hier entscheidende Schritte zu gehen. Dazu gehört auch, dass die Unternehmen, gerade angesichts des fortwährend beklagten drohenden Fachkräftemangels, sich endlich entschieden auf die Realität älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einstellen und altersgerechte Arbeitsplätze und Arbeitsmodelle geschaffen werden. Das ist nämlich auch ein Grund, warum es manchmal problematisch ist. Das finden wir auf jeden Fall besser als ältere Erwerbslose schon allein aufgrund ihres Alters und ihrer scheinbar oder tatsächlich verringerten Leistungsfähigkeit früher zu entlassen. Im Übrigen gibt es ganz aktuell eine Studie der Böckler-Stiftung, veröffentlicht im Böckler-Impuls, die diesbezüglich auch eine Untersuchung im öffentlichen Dienst durchgeführt hat und da auch zu interessanten Analysen kommt.


Ein dritter Gewinner eines funktionierenden Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind selbstverständlich auch die Sozialversicherungssysteme, weil beispielsweise die Krankenkassen weniger Leistungen erbringen müssen oder auch die Zahl der Erwerbsunfähigkeitsrenten aufgrund von Krankheitsbildern sinkt. Darüber hat Herr Hartung auch gesprochen.


Fassen wir also zusammen: Arbeits- und Gesundheitsschutz ist eine klassische Win-Win-Situation für alle Beteiligten und deshalb eben auch sehr wichtig. Wenn wir uns die Thüringer Arbeitsschutzberichte der vergangenen Jahre anschauen und wenn wir jetzt auch den Bericht gehört haben, wird deutlich, dass dies inzwischen allgemein verstanden wurde und dass sich die Arbeitsunfälle seit Mitte der 90er-Jahre deutlich verringert haben. Auch schwere Arbeitsunfälle und vor allem diejenigen mit tödlichem Ausgang sind zum Glück rapide gesunken. Hier gebührt auch einmal ein großer Dank an die aufklärerische und kontrollierende Tätigkeit des bisherigen Landesamts für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz, welches seit Anfang des Jahres in das neue Landesamt für Verbraucherschutz integriert wurde. Herzlichen Dank dem Präsidenten, Herrn Wendt, der für diese Fragen sehr offen ist, und Frau Dr. Ziemer, der Leiterin des Bereiches Arbeitsschutz, und ihren Mitarbeitern selbstverständlich.


(Beifall DIE LINKE)


Wichtig ist, dass wir heute Arbeits- und Gesundheitsschutz eben nicht nur als Unfallvermeidung betrachten, sondern auch und insbesondere - das war auch Ziel unseres Antrags, das zusammenzuführen - als Gesundheitsprävention. Dieser Bewusstseinswandel ist entscheidend, meine Damen und Herren, um weitere Verbesserungen zu erzielen. Darauf zielt eben unser Antrag. Das ist auch nötig, weil nach unserer Auffassung in gewissen Bereichen in fahrlässiger Weise der bereits gewonnene Standard gefährdet wird. Das beginnt bereits bei den Fragen des Kontrollpersonals und wir haben hier darüber gesprochen: Schon heute ist es so, dass die zuständigen Beamtinnen und Beamten trotz intensiver Bemühungen jährlich nicht einmal ein Prozent aller Thüringer Unternehmen zu Kontrollzwecken besuchen können. Das ist nach unserer Auffassung ein sehr geringer Wert.


Im Übrigen ist die Linke nicht das Kontrollgremium, sondern das müssen professionelle, ausgebildete, qualifizierte Menschen machen. Insofern frage ich mich schon, Frau Ministerin Taubert, wie wollen Sie eine angemessene Kontrolldichte wahren, wenn bis 2021 der Personalbestand im Bereich Arbeitsschutz um ein weiteres Drittel abgeschmolzen werden soll. Das war das Ergebnis der Kleinen Anfrage von mir und meinem Kollegen Kubitzki. Und Sie haben selbst darauf reflektiert, am 8. November ist der Bericht zur geplanten Verwaltungsreform vorgelegt worden. Dort ist eine weitere Ausdünnung vorgesehen. Was mich allerdings freut, ist, dass Sie heute sehr klar gesagt haben, dass Sie eine Privatisierung ausschließen. Dort in dem Bericht steht das noch als Prüfauftrag. Ich hoffe, es bleibt dabei und da haben Sie auch unsere Unterstützung, keine Privatisierung des Arbeitsschutzes.


(Beifall DIE LINKE)


Mit einem anderen Bereich haben Sie bereits vollendete Tatsachen geschaffen durch eine veränderte Aufgabenstellung. Ich meine die Verordnung zu den Ausnahmen der Sonn- und Feiertagsarbeit. Da sind aus unserer Sicht bewusst Sozialstandards heruntergefahren worden und das sagt nicht nur die Linke. Sie wissen selbst, dass es doch auch viele Proteste und Fragen und Klagen von Gewerkschaften gegeben hat. Mit der Neufassung dieses Kriterienkatalogs im Oktober 2011 haben Sie veranlasst, dass Unternehmen nicht mehr vor der Antragstellung mit den Gewerkschaften die Frage der Sonn- und Feiertagsarbeit erörtern müssen - das kann natürlich gemacht werden, aber muss nicht mehr sein. Wir sagen, das hat zur Folge, dass, wie alle Einzelgewerkschaften übereinstimmend berichten, die Sonn- und Feiertagsarbeit massiv zugenommen hat, gerade auch in Branchen, wo sich dies nicht unbedingt rechtfertigen lässt. Deshalb unsere Bitte, noch einmal zu prüfen und gegebenenfalls diesen Passus im Kriterienkatalog auch zurückzunehmen, denn wir wissen, gerade Sonn- und Feiertagsarbeit ist eine enorme Belastung. Nicht zuletzt haben wir ja unter anderem auch wenigstens über die zwei freien Samstage hier umfassend im Einzelhandel diskutiert. Permanente Belastung macht auf Dauer krank. Die Ausklammerung von Gewerkschaften und Belegschaften und damit der Sichtweise von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist eben genau der falsche Weg, wenn man eine Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes will. Hier liegt das Wissen aus der alltäglichen Arbeit vor, was sinnvoll ist, was und wie es eben auch verbessert werden kann. Deshalb fordern wir in unserem Antrag auch eine stärkere Berücksichtigung der Erfahrungen von Betriebsräten, Jugend- und Auszubildendenvertretungen und der Beschäftigten selbst. Dass es auch anders geht, hat die Landesregierung übrigens mit dem Thüringer Vergabegesetz gezeigt. Es ist vollkommen richtig gewesen, dass dort in § 7 Abs. 3 festgehalten wurde, dass der „Verstoß gegen eine arbeitnehmerschützende Vorschrift zum Ausschluss aus dem Verfahren führen kann“. Und jetzt kommen wir zum „Internetpranger“, also dem Vorwurf der FDP an DIE LINKE. Was heißt denn hier „Internetpranger“? Wie soll denn eine Kommune zum Beispiel prüfen, ob ein Unternehmen durch die Arbeitsschutzbehörde wegen schwerwiegender Mängel abgemahnt wurde? Sofern nicht etwa die Medien Entsprechendes berichten, gibt es keinerlei offizielle Auskunft dazu. Insofern ist das zwar ein schöner Paragraf und eine schöne Regelung in einem Gesetz, aber praktisch gar nicht handhabbar, wenn man nicht den nächsten Schritt geht und sagt, wer die schwarzen Schafe im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind. Hier Mitarbeiter auch zu schützen, das wäre ein ernsthafter Anreiz für die dort aufgeführten Unternehmen, ihren Standart zügig zu verbessern, um dann auch wieder von der Liste gestrichen zu werden.


In dieselbe Richtung weist auch unsere Aufforderung an die Landesregierung, in Absprache mit der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit dafür zu werben, dass schwere Regelverstöße im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in einem Unternehmen als Unzumutbarkeitskriterium - im Übrigen auch hier gesetzlich geregelt, § 10 des SGB II - gewertet werden. Aber hier ist es genau dasselbe. Woher sollen denn Arbeitnehmer wissen, dass dort ein Unternehmen, dem sie zugewiesen werden sollen, es mit Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht so genau nimmt, wenn ihnen das nicht gesagt wird! Deswegen denke ich, dass es schon sinnvoll ist, hier eine Regelung entsprechend zu schaffen, und deswegen steht es auch in unserem Antrag. Es müssen jedoch auch Maßnahmen entwickelt werden, die sich auf neue Gefährdungen einstellen. Und hier wurde über alte Berufskrankheiten und auch neue Krankheitsbilder gesprochen und es wurde insbesondere auch das neue Risikopotenzial der psychischen Erkrankungen, die das Ergebnis einer enormen Stresszunahme sind, genannt. Dafür gibt es unzählig viele Ursachen. Ich möchte hier verweisen auf eine gemeinsame Erklärung „Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt“, die vom Deutschen Gewerkschaftsbund, der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und dem Bundesministerium für Arbeit am 5. September in diesem Jahr unterzeichnet wurde. Angesichts der Zeit lasse ich jetzt das Zitat dazu weg, ich glaube, das hat Frau Schubert hier sehr umfangreich noch mal besprochen. Aber - und das haben unsere Gespräche gezeigt - die ständige weitere Reduzierung im öffentlichen Dienst und der Trend der Arbeitsverdichtung und des Termin- und Leistungsdrucks sind eben auch Ausdruck dafür, dass es hier hohe Ausfallquoten gibt bei Lehrerinnen und Lehrern, bei Polizistinnen und Polizisten und in vielen anderen Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes. Deswegen will ich hier wirklich noch mal sagen, das tangiert die Debatte, die wir ja gestern und auch heute Morgen hatten. Wenn es um Personalreduzierung geht, kann man eben nicht ausschließlich über Kosten reden, sondern da muss Aufgabenkritik und eben auch eine Funktionalreform zugrunde gelegt werden, denn man kann das nicht zulasten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, also auch von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern machen.


(Beifall DIE LINKE)


Das ist meine feste Überzeugung und das ist immer wieder auch von den Gewerkschaften betont worden. 5 Prozent der Thüringer Bevölkerung waren 2012 aufgrund einer solchen Diagnose, es geht hier um die psychischen Erkrankungen, krankgeschrieben. Psychische Erkrankungen ziehen die längsten Ausfallzeiten nach sich und sie haben zugleich die meisten Erwerbsunfähigkeiten in sehr jungen Jahren zu verantworten. Und wer hier abwinkt, muss ich Ihnen sagen, das ist da wirklich fehl am Platze. Es liegt im Interesse von Beschäftigten und Unternehmen, hier nicht abzuwarten und die Zahlen weiter ansteigen zu lassen, sondern vielmehr mittels einer vernünftigen Gesundheitsprävention zu intervenieren. Wir haben ja alle reflektiert auch die Frage der Einführung einer Anti-Stress-Verordnung. Ja, meine Damen und Herren, der Bundesrat hat sie beschlossen bei Enthaltung von Thüringen. Das klang hier nicht so, also hier war ja alles klar. Aber es muss ja Gründe gegeben haben, ich vermute, dass die doch in der Differenz zwischen CDU und SPD begründet waren. Aber Fakt ist eins: Im Bundestag ist es eben nicht beschlossen worden. In seiner letzten Sitzung ist diese Einführung der Anti-Stress-Verordnung im Bundestag gecancelt worden. Da sage ich ganz klar, wenn wir es erkannt haben, dann muss es weitergehen und hier bedarf es eines neuen Vorstoßes. Ich würde schon ganz gerne wollen, dass Thüringen hier, zumindest nach den Aussagen der Ministerin, auch mit vorn dran steht.


Einen Punkt habe ich noch, sehr generell, das ist die Frage der Arbeitszeitverkürzung. Sie wissen, dass DIE LINKE grundsätzlich für Arbeitszeitverkürzung steht. Ich sage das öfter: Die einen werden krank vor Arbeit und die anderen werden krank, weil sie keine Arbeit haben. Ich glaube, dass es hier einfach notwendig ist, dass wir mittelfristig auf die 35-, längerfristig auf die 30-Stunden-Woche bei Lohnausgleich kommen.


(Heiterkeit CDU)


Das ist eine strategische Frage. Ja, Herr Emde, da können Sie lachen, das wird sehr schwer, dass wir das durchsetzen können,


(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: 30 Stunden in der Woche … erzählen Sie doch nicht so einen Stuss.)


aber längerfristig, glaube ich, wird es Veränderungen geben müssen und die wird es auch geben können, weil auch der Produktivitätsfortschritt so weit ist, dass man das vom Kopf auf die Füße stellen kann.


(Beifall DIE LINKE)


Sie können drüber lachen, wir werden uns irgendwann da wieder sprechen, weil das den Menschen gut tut, das ist familienfreundlich, das ist ein Beitrag zur Gesundheit.


(Zwischenruf Abg. Emde: Lassen Sie doch die Leute entscheiden, wie sie ihre Lebensplanung wollen.)


Ich glaube, die Zeit ist reif, daran weiter zu arbeiten und deswegen auch eine solche Forderung, denn man kann dabei auch mit dem Arbeitszeitgesetz anfangen, was zugegebenermaßen nicht im Thüringer Landtag beschlossen wird. Unser Vorschlag war die Verweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zur weiteren Debatte und auch an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit. Ich vermute, das wird hier mehrheitlich abgelehnt. Bleiben Sie aber weiter dran bei dem Thema, weil es ein wichtiges Thema für Menschen in Thüringen ist. Herzlichen Dank.


(Beifall DIE LINKE)


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