Annullierung der Stiftung FamilienSinn
Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/2646 -
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, den Werdegang der Anträge hat Herr Gumprecht schon geschildert, aber ich will hinzufügen, dass es durch den Werdegang des Rechnungshofs scheint, dass wir mit der Stiftung FamilienSinn immer noch ein juristisches und damit natürlich ein politisches Problem haben. Meine Damen und Herren, wer wie die CDU-Alleinregierung 2005 gegen den entschiedenen Widerstand der Oppositionsfraktionen eine Stiftung ins Leben ruft, sämtliche schon damals aufgetauchten rechtlichen Bedenken ignoriert und mit lapidaren Antworten vom Tisch wischt, muss ja kalte Füße bekommen, wenn die gewählte Konstruktion auf Sand gebaut ist und dieser nun wegzurinnen droht. Anders ist aus unserer Sicht nicht zu verstehen, warum sich die Ministerpräsidentin so unwirsch gegenüber dem Landesrechnungshof geäußert und behauptet hat, dieser habe seine Kompetenz weit überzogen und sich blamiert. Die Blamage liegt wohl eher bei Frau Lieberknecht.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Nur gut, dass der Präsident des Rechnungshofs unabhängig und souverän genug ist, sich davon nicht beeindrucken zu lassen. Er vermutet falsche Berater. Das ist möglich. Möglich ist aber auch, dass die Ministerpräsidentin dem prüfenden SPD-Ministerium klarmachen wollte, lasst die Finger von der Stiftung. Aus den Äußerungen von Herrn Mohring geht das sowieso hervor. Er will das Gesetz einfach verlängern. Aber Herr Mohring - Herr Gumprecht hat es in seiner Rede gerade bestätigt - muss wissen, dass, bevor ein Gesetz verlängert wird, eine Erfolgskontrolle durchzuführen ist. Welches Ergebnis hat diese Erfolgskontrolle?
(Zwischenruf Abg. Gumprecht, CDU: Positive.)
Sind die angestrebten Ziele erreicht worden? War die Maßnahme wirtschaftlich? Ist die Höhe der Familienförderung zum Beispiel gleich geblieben? Die und viele andere Fragen sind zu beantworten. Der Rechnungshof hat diese in seinem Entwurf des Berichts auf Seite 16 alle gestellt und, meine Damen und Herren, wir haben ähnliche Fragen bereits gemeinsam mit den GRÜNEN im Ausschuss gestellt und haben von dem Kurator zum Teil keine oder sehr nachzufragende Antworten nur erhalten. Arbeitsverweigerung war unser Stichwort, was wir da erlebt haben.
Meine Damen und Herren, der Vorwurf der unrechtmäßigen Errichtung der Stiftung wiegt schwer und muss, wenn nicht vom Ministerium, so doch vom Landtag als gesetzgebendes Organ überprüft werden.
Auch ich will noch einmal unsere drei Gründe, warum wir die Stiftung annullieren wollen, abschaffen wollen, hier darlegen: Das ist zum Ersten die mangelnde Kontrolle. Liebe Frau Siegesmund, die schaffe ich auch nicht mit einem Übergang in eine andere Stiftung, was Ihr erster Ausgangspunkt war. Diese mangelnde Kontrolle in einer Stiftung des Parlaments ist dann in der Stiftung „HandinHand“ dann auch so gegeben.
Als Zweites natürlich die undurchsichtige Personalpolitik. Hier kann ich mich nur noch einmal wiederholen: Die Abgeordneten hatten keinen Einfluss auf die Zusammensetzung des Stiftungsrates und die Abordnungen aus der Landesverwaltung und - immer wieder gern erwähnt - der Arbeitsvertrag des Kurators und des ehemaligen Staatssekretärs Illert wirft natürlich viele Fragen auf. Wir haben immer die zusätzliche Belastung des Haushaltes kritisiert. Für das Grundstockvermögen der Stiftung mussten Kredite aufgenommen werden, für die nun Zinsen gezahlt werden müssen.
Die SPD hat, solange sie nicht an der Regierung war, diese Kritik immer geteilt. So ist aus unserer Sicht natürlich auch interessant, dass nun die Ministerin die Stiftung prüfen muss, die als Abgeordnete noch zum Ende der letzten Legislatur deren Existenzberechtigung ebenfalls infrage stellte. In einer Kleinen Anfrage von Frau Taubert, beantwortet im September 2009 von Frau Lieberknecht, finden wir die Frage, ob die Aufgabenübertragung an eine Stiftung die im SGB VIII getroffenen Zuständigkeitsregelungen im Hinblick auf die Verantwortung der öffentlichen Träger der Jugendhilfe entspricht und rechtmäßig ist? Die Antwort liest sich keineswegs wie eine rechtliche Prüfung, sondern lediglich wie ein Abwimmeln. Dort steht: „Die Gesamtverantwortung der Träger der öffentlichen Jugendhilfe werde nicht berührt.“ Eine juristische Begründung oder überhaupt irgendeine Begründung ist dort nicht zu lesen, und das, obwohl, das haben wir aus dem Rechnungshofbericht jetzt erfahren, große Bedenken auch aus dem Justizministerium vorhanden waren und sind. Genau das muss jetzt juristisch überprüft werden.
Meine Damen und Herren, nun zu unserem Antrag: Wie Sie entnehmen können, setzen wir uns nicht für die Auflösung der Stiftung FamilienSinn ein, sondern für deren Annullierung. Sie könnten das natürlich für Haarspalterei halten. Juristisch mag das auch keine rechtswirksame Unterscheidung sein. Wir haben uns aber für diese Wortwahl entschieden, um unsere Überzeugung auszudrücken, dass die Stiftung gar nicht erst hätte gegründet werden dürfen.
(Beifall DIE LINKE)
Die Aufgaben, die die Stiftung zu erfüllen hat, durften nach dem SGB VIII gar nicht auf eine andere Organisationsform, also die Stiftung, übertragen werden. Hier hat der Bundesgesetzgeber im 5. und 7. Kapitel des Kinder- und Jugendhilfegesetzes abschließend geregelt, dass diese Aufgaben vom örtlichen und überörtlichen Träger der Jugendhilfe durchzuführen sind.
Mit dem Gutachten, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Auftrag gegeben, gibt es nun auch eine gutachterliche Stellungnahme des Juristischen Dienstes des Landtags. Dieses Gutachten stellt fest, dass eine Auflösung nach Gesetzeslage nicht infrage käme. Dem Gutachten ist zu entnehmen, dass eine Auflösung nur dann infrage kommt, wenn die Erfüllung des Stiftungszweckes unmöglich geworden ist, das Gemeinwohl gefährdet ist und die vollständige Erfüllung des Stiftungszweckes zu einer Beendigung führen kann. Dies sei aber in keinem Fall gegeben.
Fazit: Die materiellen Voraussetzungen für die Auflösung der Stiftung FamilienSinn bestünden nicht. Mit dem Gutachten ist aber die eigentliche Frage für uns nicht beantwortet und die muss lauten: Hätte die Stiftung errichtet werden dürfen oder war schon die Errichtung, also die Übertragung von Aufgaben, die laut Bundesgesetzgeber den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe durchzuführen sind, auf eine Stiftung rechtswidrig? Dazu haben wir im Ausschuss den entsprechenden Antrag gestellt und werden uns sicherlich noch verhalten.
Die Bewertung des Gutachtens, die Stiftung FamilienSinn könne nicht aufgelöst oder mit anderen zusammengelegt werden, geht an der für den Landtag bestehenden Situation als Gesetzgeber vorbei. Das zeigt auch die Wortwahl des Gutachtens, denn das Gutachten prüft, was die für Stiftungsangelegenheiten zuständige Behörde - also die Exekutive - kann, wenn der Gesetzgeber gehandelt hat. Wir müssen aber nicht überlegen, was die Exekutive kann, sondern welche Rechte oder vielmehr Pflichten die Legislative - also der Landtag - hat. Dieser ist als Gesetzgeber aus unserer Sicht verpflichtet, immer rechtmäßig zu handeln. In dem Moment, in dem Zweifel an dieser Rechtmäßigkeit bestehen, muss der Landtag prüfen, ob diese Vorwürfe stimmen. Als Nächstes muss der Gesetzgeber einen rechtswidrigen Zustand beenden, wenn er diesen festgestellt hat. Uns bleibt also gar nichts anderes übrig, als die Ausführungen des Landesrechnungshofs auf ihre juristische Stichhaltigkeit zu prüfen und, wenn dieser, wie wir meinen, recht hat, die Unrechtmäßigkeit der Stiftungsgründung festzustellen. Deshalb haben wir in unseren Antrag die Landesregierung aufgefordert, ein Gesetz zu schaffen, diese Stiftung zu annullieren.
Zusammenfassend ist festzuhalten: Wir brauchen jetzt eine juristische Klarstellung. Die Ministerin hat um Fristverlängerung gebeten, so dass wir auf die Antwort des Rechnungshofberichts noch warten müssen, und es hat auch heute keinen Bericht hier gegeben. Wir brauchen einen Plan und, ich glaube, das ist genauso wichtig, wie die juristische Bewertung, wie die Stiftung ordnungsgemäß abgewickelt werden kann und vor allen Dingen wie die Aufgaben, die Finanzen und das Personal ohne Brüche in das Ministerium zurückzuführen sind und diese Finanzen auch langfristig wirklich gesichert werden.
Zum Antrag der Fraktion der FDP möchte ich sagen, da ich ja gehört habe von Herrn Gumprecht, dass er nicht an den Ausschuss überwiesen wird, dass wir den Antrag aus dem Grunde ablehnen, weil Sie genau diese Anforderungen in Ihrem Antrag überhaupt nicht beschreiben. Sie beschreiben, dass die Stiftung FamilienSinn aufzulösen ist und die frei werdenden finanziellen Mittel dem Landeshaushalt zur Schuldentilgung zur Verfügung stehen. Damit ist überhaupt nicht geklärt, wie geht es mit der Familienförderung in Thüringen weiter.
Ich beantrage für meine Fraktion, alle drei Anträge an die Ausschüsse zu überweisen und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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