Altschuldenhilfe und Stadtumbau
Zum Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drucksache 5/1559 -
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Altschulden sind ein fortwährendes Thema im Bundestag und auch hier im Landtag, seitdem es sie gibt. Und zu den Altschulden haben wir LINKEN natürlich eine etwas andere Auffassung als Minister Carius. Wir sind der Meinung, die Altschulden sind ein untaugliches und willkürliches Konstrukt des Vereinigungsprozesses.
(Beifall DIE LINKE)
Die Altschulden waren ein Kompromiss auf Grundlage von Erwartungen, die sich nicht erfüllt haben, sondern die Entwicklung war sogar gegenläufig. Der Leerstand wuchs an, die Unternehmen waren in ihrer Existenz bedroht, die 6-a-Härtfallregelung hat zur wirtschaftlichen Stabilisierung einen nicht unerheblichen Beitrag geleistet, so das Ergebnis des Gutachtens. Das Ergebnis des Gutachtens ist grundsätzlich zu begrüßen, aber Detailfragen wie die vorgeschlagene Fortführungsvariante weitergeführt wird, muss mit Fach- und Sachverbänden weiter diskutiert werden, darauf legen wir sehr viel Wert.
(Beifall DIE LINKE)
Das Gutachten liegt nun vor und es hat uns bestätigt, was wir eigentlich schon lange wissen, denn die Altschulden waren ein fortwährendes Thema in parlamentarischen Initiativen unserer Bundestagsgruppe und auch hier im Landtag, aber auf unseren Vorschlag werde ich dann noch mal eingehen.
Herr Untermann sagte es jetzt bereits, der Stadtumbau braucht die Altschuldenentlastung. Seit Jahren fordern wir, DIE LINKE, alle Wohngebäude, die zurückgebaut werden, von den Altschulden zu befreien.
(Beifall DIE LINKE)
Damit teilen wir die Leipziger Erklärung, die geäußert hat, dass eine das Programm „Stadtumbau Ost“ flankierende Lösung der Altschuldenfrage zwingend notwendig ist und dass ohne die Altschuldenregelung die weitere Beteiligung der Wohnungsunternehmen am Stadtumbau gefährdet wäre.
(Beifall DIE LINKE)
Jatzt fragt vielleicht der eine oder andere, Leipziger Erklärung - wer war denn das? Das möchte ich für das Protokoll natürlich auch noch mal mitteilen: Die Leipziger Erklärung ist am 9. Februar in diesem Jahr abgegeben worden. Es ist eine gemeinsame Erklärung des Deutschen Städtetages, des Deutschen Mieterbundes und des GdW-Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V., also keine Erklärung der LINKEN. Dies scheint, wie wir erfahren, ein fachlich breiter politischer Konsens zu sein und auch Konsens der Fachöffentlichkeit. Hier spielt parteipolitisches Geplänkel keine Rolle. Wie auch aus der Beantwortung meiner Mündlichen Anfrage in der 4. Legislatur hervorgeht, sah z.B. die Landesregierung Anfang 2009 unter Verweis auf die bis 2013 verlängerte Abruffrist noch keinen Handlungsbedarf, im Bundesrat zu einer Änderung der Altschuldenhilfe aktiv zu werden. Ein Jahr später heißt es im Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD vom 19. Mai 2010 Altschuldenentlastung der Wohnungsunternehmen: „Die Altschuldenhilfe ist ein wesentliches Element im Rahmen des Stadtumbaus“. Auch Bauminister Carius spricht davon, dass ein Wegfall der Altschuldenentlastung die Rückbauziele gefährden würde. Also: parteiübergreifender Konsens. Doch - schade, dass der Minister jetzt nicht zuhören kann, da muss ich halt ohne ihn weiterreden - der Einwand von Minister Carius auf dem Treffen der Wohnungswirtschaftler in diesem Jahr, dass es widersprüchlich sei, wenn Wohnungsunternehmen einerseits eine weitere Teilentlastung von den sogenannten Altschulden einfordern und andererseits aber kommunale Wohnungsunternehmen Gewinne an ihre Kommunen ausschütten müssen oder die Kommunen ihren Wohnungsunternehmen zusätzliche Aufgaben übertragen, die zur Gewinnminimierung führen, ist schon vor diesem Hintergrund nicht haltbar, dass es sich hier um Einzelfälle und nicht um die breite Masse handelt. Das hat wiederum eine Kleine Anfrage von mir ergeben.
Stadtumbau muss mit Blick auf die demographische Entwicklung weitergehen - auch allgemeiner Konsens. Anhaltender Bevölkerungsrückgang durch zu wenig Geburten, Überalterung, Abwanderung macht den Rückbau sowie die Anpassung an die geänderten Wohnbedürfnisse auch künftig notwendig. Die Bevölkerungsprognosen sind uns allen bekannt. Seit 2002 wurden in Thüringen bereits 39.000 Wohneinheiten zurückgebaut. Weitere 30.000 sollen bis 2016 folgen. Der Leerstand in Thüringen beträgt gegenwärtig durchschnittlich 10 Prozent. Ich erinnere: 2002 standen noch 15,7 Prozent der Wohnungen im Freistaat leer - eine enorme Leistung. Bis zu 90 Prozent der bisherigen Rückbaumaßnahmen sind von Unternehmen durchgeführt worden, die bei Wohnungsabriss eine Entlastung von den Altschulden nach dem Altschuldenhilfegesetz erhalten haben.
(Beifall DIE LINKE)
Die Höhe der Altschulden auf dauerhaft leer stehendem Wohnungsbestand in Thüringen beträgt ca. 100 Mio. €, bundesweit sind es ca. 800 Mio. €, was, da möchte ich mal den Vergleich bringen, ca. 30 Autobahnkilometern entspricht, im Vergleich zu der Milliardenhilfe an die Immobilienbanken ein kleiner Beitrag, aber mit großer Wirkung.
(Beifall DIE LINKE)
Das Gutachten geht von Altschulden in Höhe von insgesamt 7,6 Mrd. € zum Jahresende 2010 aus. Nahezu 30 Prozent der Mieteinnahmen müssen für die Tilgung und Zinstilgung dieser Schulden aufgebracht werden, was viele Unternehmen aus eigener Kraft nur sehr, sehr schwer schultern können. Vor Ort zeigen die Altschulden praktische Wirkung: Den Unternehmen fehlt das Geld für energetische Sanierung und altersgerechten Umbau; schlimmstenfalls sind sogar einige in ihrer Existenz bedroht. So konnte beispielsweise die Wohnungsbaugesellschaft Suhl nur durch eine Schuldenübernahme der Stadt gerettet werden. Schon heute sind zwei Drittel weniger Abrufe im Stadtumbau festzustellen, was u.a. auch im unmittelbaren Zusammenhang mit der ungeklärten Altschuldenfrage steht. Frau Schubert hatte in der Richtung im Ausschuss nachgefragt und wir bleiben natürlich dran, ob sich auch hier eine Lösung anzeigt.
Die bisherigen Härtefallregelungen des Altschuldenhilfegesetzes greifen in Thüringen für 60 kommunale und genossenschaftliche Wohnungsunternehmen mit einem Volumen von 174,4 Mio. €. 24 Unternehmen haben auf der Grundlage des § 6 a Altschuldenhilfegesetz beantragte Mittel bereits vollständig ausgeschöpft. Die restlichen 36 Unternehmen haben die Möglichkeit, die Mittel noch bis 2013 durch die verlängerte Abruffrist abzurufen. Die Regelung greift aber inhaltlich zu kurz. Nur Wohnungsunternehmen, die am 31.12.2003 einen Leerstand von mindestens 15 Prozent hatten, erhalten eine zusätzliche Altschuldenhilfe bei Rückbau. Zwischenzeitlich sind weit mehr Wohnungsunternehmen und Genossenschaften betroffen, bereits jedes Dritte.
Altschuldenentlastung ist nur ein Baustein im Großen und Ganzen. Die Thüringer Kommunen sind nicht mehr handlungsfähig, weil über die Bewältigung der Pflichtaufgaben hinaus kaum und immer weniger Spielräume bestehen.
Bekanntlich - darüber haben wir gestern geredet - wurden die Städtebaufördermittel vom Bund und die Komplementärförderung vom Land gekürzt. Die kommunalen Wohnungsunternehmen bilden für uns den Grundstock für eine soziale Wohnraumversorgung in Thüringen, denn sie zu bewahren und wirtschaftlich zu stabilisieren gehört zur Handlungsfähigkeit unserer Städte.
Die demographische Entwicklung erfordert Anpassungsmaßnahmen, die die Städte und Regionen sowie die Wohnungsunternehmen und Genossenschaften als wichtigster Partner nicht allein schultern können. Stadtumbau ist direkte Antwort auf demographische Entwicklung und darf nicht ins Stocken geraten. Vielmehr müssen Stadtumbau weitergedacht werden. Es steht eine sozialökologische Erneuerung der Städte und Regionen an, die sich raumordnerisch am Prinzip der dezentralen Konzentration orientieren muss. Daher ist es richtig, wie auch jüngst Frau Staatssekretärin Dr. Eich-Born sagte, von neuen Raumstrukturen zu sprechen, zu orientieren am Kriterium der Erreichbarkeit von öffentlicher Daseinsvorsorge.
Zum Schluss muss ich doch noch etwas Kritisches feststellen. Zu Recht ist die Auslobung des Gutachtens von uns als Verschleppungstaktik kritisiert worden. Denn es wird keine Lösung für dieses Jahr geben. Auch ist nicht ersichtlich, dass das Thema endgültig zum Haushalt 2011 im Bund beraten werden soll bzw. zumindest Folgerungen in das parlamentarische Verfahren zum Bundeshaushalt einfließen. Mit dem Gutachten liegt eine entsprechende Empfehlung vor. Eine Haltung der Bundesregierung, wie damit umgegangen wird, lässt bis heute auf sich warten. Wenn die Bundesregierung nicht in der Lage ist, ihre Hausaufgaben zu machen und schnell zu handeln, dann, denke ich, verliert das Gutachten auch seine schnelle Wirkung und wir müssen Nachhilfe geben. DIE LINKE jedenfalls wird sich weiterhin für eine generelle Entlastung von Altschulden für alle Wohnungsunternehmen, die sich am Stadtumbau beteiligt einsetzen.
(Beifall DIE LINKE)
Ein entsprechender Antrag der Linksfraktion ist bereits im parlamentarischen Gang - der Linksfraktion im Bundestag. Wir fordern die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass es zeitnah zu einer Lösung und damit zur Einlösung der im Koalitionsvertrag der Bundestagsfraktion von CDU/CSU und FDP enthaltenen Versprechen kommt. Gibt es keine Lösung auf Bundesebene, sollten wir hier in Thüringen über den von uns im vergangenen Jahr eingebrachten Vorschlag meiner Fraktion erneut nachdenken.
(Beifall DIE LINKE)
Was beinhaltete der Antrag. Wir haben beantragt, zumindest die Thüringer Unternehmen befristet zu entlasten. Darüber müssen wir dann ernsthaft nachdenken. Dies würde wenigstens den Thüringer Wohnungsunternehmen weiter Raum zum Gestalten und Handeln geben und den Ergebnissen des Gutachtens Rechnung tragen. Danke.
(Beifall DIE LINKE)
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