Aktiv für Thüringen bei der Reform der landwirtschaftlichen Sozialversicherung mitwirken 1/2
Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/3301 -
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Zuerst mal zum Antrag der Koalition: Das Ansinnen, dass hier das Land mitredet und die Interessen unserer Betriebe vertritt, auch die Interessen unserer Beschäftigten in Thüringen vertritt, das teilen wir ausdrücklich. Das, worum es hier im Moment geht bei der gegenwärtigen Kraftprobe, die zwischen landwirtschaftlicher Sozialversicherung, ich sage einmal, Ostdeutschland und den alten Bundesländern stattfindet, ist ein Verteilungskampf, ein Verteilungskampf infolge der unterschiedlichen Strukturen, die wir in den Teilen Deutschlands haben und dabei schaut man sehr interessiert darauf, dass man Geld aus den neuen Bundesländern in die alten Bundesländer transferieren möchte. Bei der landwirtschaftlichen Sozialversicherung im Osten Deutschlands muss man feststellen, Herr Weber, dass wir hier andere Strukturen haben als in den alten Bundesländern und das führt gerade dazu, dass sehr, sehr wenige Arbeitnehmer in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung sind. In den großen Agrarbetrieben, die wir in Thüringen im Regelfall haben, mit relativ hohen Zahlen von Beschäftigten, sind diese Beschäftigten oft in normalen Sozialversicherungen nicht in der landwirtschaftlichen.
(Zwischenruf Abg. Weber, SPD: Unfallschutz.)
Der Unfallschutz ist etwas anderes, aber hier geht es generell um die landwirtschaftliche Sozialversicherung, Herr Weber. Was wir auch verzeichnen müssen, ist, dass wir eine große Zahl von landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieben haben, eine große Zahl von Unternehmern haben ohne Angestellte und dass diese bisher in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung über die Drittelparität mit einem Drittel vertreten sind.
(Zwischenruf Abg. Weber, SPD: Die Arbeitgeber bei der Handwerkskammer auch.)
Herr Weber, ich kenne mich mit der Handwerkskammer relativ wenig aus, aber es muss jemandem auch möglich sein, dass er seine Interessen vertreten kann und gerade die Nebenerwerbslandwirte sind sicherlich die größte Gruppe überhaupt, die wir in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung in Thüringen haben und ihnen die Interessenvertretung zu verwehren, halte ich für schwierig.
(Beifall DIE LINKE)
Wenn Sie die Unfallversicherung ansprechen, muss man auch noch sehen, dass bei den letzten Sozialwahlen bei der Unfallversicherung es für die Thüringer Vertreter z.B. massive Veränderungen gegeben hat, so dass dort jetzt eine ganze Reihe Waldbesitzer reingekommen sind. Man muss dazu wissen, in Thüringen haben wir 200.000 private Waldbesitzer, die Beiträge zur Unfallversicherung zahlen. Die haben im Schnitt einen Hektar. Das wird sicherlich einiges an neuen Erkenntnissen für die Waldbesitzer in der Unfallversicherung mit sich bringen, die werden dort nämlich zur Kenntnis nehmen müssen, dass es gerade bei diesen kleinsten, noch nicht mal als Betrieben anerkannten Strukturen oft zu Unfällen kommt und dass die im Ausgleich dann irgendwo ja über ein solches Beitragssystem finanziert werden müssen. Wir haben ja gewaltige Verschiebungen innerhalb der Beiträge in den letzten Jahren gehabt, aber das ja bei einer Unfallversicherung z.B. auch etwas ganz Typisches. Natürlich ist eine Versicherung etwas, wenn ich in einem Bereich viele Schäden habe, habe ich dann dort auch die entsprechende hohe Versicherungssumme. Das ist ja normal, irgendwo muss ja das Endergebnis wieder stimmen. Aber das ist ja nicht das Hauptanliegen dieses Antrags, Herr Weber, sonst hätte ich ihn vielleicht falsch verstanden. Hauptanliegen dieses Antrags ist doch, in den gegenwärtigen Machtkämpfen, die stattfinden, sicherzustellen, dass ostdeutsche Betriebe nicht noch zusätzlich benachteiligt werden, indem sie Abführungen an die alten Bundesländer liefern müssen, obwohl wir aus der landwirtschaftlichen Sozialversicherung sowieso schon nur einen Bruchteil bekommen. Deshalb ist nämlich auch ganz wichtig, dass, wie wir hier in unseren Änderungsantrag noch formuliert haben, das Territorialprinzip wichtig ist. Die Bayern versuchen z.B., die Zahl der Betriebe als Kriterium einzuführen in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, was die Zusammensetzung dort angeht, und das finde ich unredlich, denn dann hätten unsere großen Betriebe, die viele Beschäftigte haben, die sehr, sehr große Flächen berücksichtigen, deutlich weniger zu sagen als eine Vielzahl kleiner Betriebe, die auf der gleichen Fläche tätig sind. Deshalb eben unser Wunsch, die territoriale Ausgewogenheit hier auch noch mit hineinzunehmen. Ich denke mal, vielleicht kann man sich darauf verständigen, dass Sie unserem Vorschlag folgen. Herr Weber, bitte, wollen Sie gleich zustimmen?
Vizepräsidentin Rothe-Beinlich:
Herr Kummer, darf ich zunächst fragen: Sie gestatten also eine Zwischenfrage des Abgeordneten Weber?
Abgeordneter Kummer, DIE LINKE:
Aber selbstverständlich, Frau Präsidentin.
Herr Kollege Kummer, geben Sie mir recht in der Annahme, dass es im Bereich der landwirtschaftlichen Betriebe mehr Beschäftigte als Unternehmer gibt? Also in Person.
Abgeordneter Kummer, DIE LINKE:
Also wenn Sie, wie eben, die Unfallkasse noch mit betrachten, Herr Weber, dann ist es so, dass in dem Bereich der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe deutlich mehr Unternehmer als Mitarbeiter vertreten sind. Denn wir haben quasi 200.000 Waldeigentümer, die in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft pflichtversicherte sind, ohne dass Sie einen Angestellten haben, denn auf einem Hektar Fläche kann man keinen Angestellten haben.
Gut. Also, meine Damen und Herren, deshalb darf ich noch einmal für unsere Änderung werben, wir können einer so großen Gruppe von Menschen nicht ihre Vertretung verwehren.
(Beifall DIE LINKE)
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