Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Katja Mitteldorf
RedenKatja Mitteldorf

Zum Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/7465

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Anwesende – auch wenn Sie gerade den Raum verlassen! Die Koalitionsfraktionen schlagen Ihnen mit dem vorliegenden Antrag eine Neufassung der Ziffer 2.3 in Anlage 5 unserer Geschäftsordnung vor. Hintergrund ist ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland, das auch direkt den Thüringer Landtag betrifft.

 

Konkret handelt es sich um die Richtlinie (EU) 2018/958, mit der einheitliche Standards für Verhältnismäßigkeitsprüfungen bei berufsreglementierenden Rechts- oder Verwaltungsvorschriften geschaffen werden sollen. Nach Auffassung der Kommission setzt die besagte Regelung unserer Geschäftsordnung in ihrer bisherigen Form die Richtlinie nur ungenau um, worin eine Vertragsverletzung zu sehen sei.

 

Im Ältestenrat wurde der Vorgang mehrfach thematisiert und die Bitte an den Wissenschaftlichen Dienst des Landtags formuliert, einen Vorschlag zu erarbeiten, der die Kritikpunkte der Europäischen Kommission aufgreift und eine nach Möglichkeit richtlinienkonforme Umsetzung in unserer Geschäftsordnung ermöglicht. Im Ergebnis wurde dem Ältestenrat am 03.03.2023 ein Gutachten des Wissenschaftlichen Diensts zugeleitet, der eine Anpassung der Anlage 5 der Geschäftsordnung empfiehlt. Unter Berücksichtigung der Beratung im Ältestenrat am 7. März haben sich die Koalitionsfraktionen des Vorschlags des Wissenschaftlichen Diensts angenommen und legen Ihnen heute einen entsprechenden Antrag vor.

 

Meine Damen und Herren, die Ihnen vorgeschlagene Änderung der Ziffer 2.3 in Anlage 5 ist einer durch die Kommission nicht beanstandeten Regelung aus Baden-Württemberg nachgebildet und orientiert sich am Wortlaut der umzusetzenden Richtlinie selbst. Damit ist keinerlei Änderung am Katalog der formulierten Anforderung an die Prüfung neuer Rechtsvorschriften verbunden. Vielmehr wird lediglich eine Klarstellung dahin gehend vorgenommen, dass es sich beim Anforderungskatalog nicht um eine abschließende Aufzählung handeln soll.

 

Mit dieser geringfügigen Änderung sollte es möglich sein, die Bedenken der Europäischen Kommission auszuräumen und uns das andernfalls drohende Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof zu ersparen. Da mit der Änderung zudem keinerlei Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten des Landtages bei der Anwendung der Anlage 5 unserer Geschäftsordnung verbunden sind, ziehen wir die Änderungen, wie wir sie Ihnen vorgelegt haben, der Fortsetzung des Verfahrens durch die Kommission eindeutig vor und hoffen, Sie können uns bei dieser Einschätzung folgen. Ich bitte daher um Zustimmung zum Antrag. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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