Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (Gesetz zur Aussetzung der "rückwirkenden" Erhebung von Straßenausbau- und Abwasserbeiträgen)

RedenFrank KuschelKommunales

Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/5968

 

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Hey muss jetzt genau zuhören - jetzt sehe ich ihn gar nicht.


(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Der hört zu.)


Dann wird wieder Herr Fiedler sagen, der Kuschel hält eine Vorlesung im Verfassungs- und Kommunalrecht, aber das müssen Sie jetzt ertragen. Eigentlich hätten wir das im Ausschuss gemacht. Sie waren aber nicht bereit, sich dort der inhaltlichen Auseinandersetzung zu stellen. Ich will sehr gern der Aufforderung von Herrn Hey folgen und den Versuch unternehmen, noch mal Argumente vorzutragen, die für unseren Gesetzentwurf stehen. Da will ich noch mal darauf verweisen, wir haben jetzt erst mal nur ein Moratorium beantragt; wir haben noch nicht die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts beantragt, weil wir da tatsächlich zunächst die Landesregierung in der Verantwortung sehen.


Meine Damen und Herren, 2009 haben CDU und SPD einen Vertrag abgeschlossen, darüber steht „Koalitionsvertrag“. Wenn man sich genauer damit beschäftigt, erfüllt er nicht mal ansatzweise die Kriterien eines Koalitionsvertrages.


(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Das ist ja unser Vertrag.)


Da steht unter anderem drin, sie streben eine rechtssichere und bürgernahe usw. Neuregelung bei der Erhebung von Kommunalabgaben, also Beiträgen, insbesondere bei den Straßenausbaubeiträgen an. Dazu wurde im Jahr 2011, im Frühjahr, ein Gesetz in den Thüringer Landtag eingebracht mit den schärfsten Regelungen zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen, die es in der Bundesrepublik überhaupt gibt. Ich darf nur mal darauf verweisen, in Thüringen sind die Gemeinden verpflichtet, unabhängig von ihrer Finanzlage rückwirkend bis zum August 1991 - das wurde im Jahr 2011 beschlossen - Straßenausbaubeiträge zu erheben.


(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Da gab es auch ein Urteil.)


Meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht nur dass Sie einen Rechtsgrundsatz des Rechtsstaats, nämlich die Verjährung, in diesem Bereich völlig außer Kraft gesetzt haben und damit auch einen Angriff auf den Rechtsstaat gefahren sind, Sie haben die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker in Geiselhaft genommen für Ihre gescheiterte Politik


(Beifall DIE LINKE)


und haben die Konflikte auf die kommunale Ebene übertragen, wo sich Bürgerinnen und Bürger auf der einen Seite und kommunale Akteure auf der anderen Seite auseinandersetzen müssen zu Vorgängen, wozu es zum Teil überhaupt keine Aktenbestände mehr gibt und dergleichen. Über 290 Gemeinden hatten bis zum Jahr 2011 überhaupt keine Satzung und müssen das jetzt alles rückwirkend erheben. Das Satzungsverfahren ist im Wesentlichen durch, aber der Streit wird aufkommen, wenn die Beitragsbescheide jetzt erlassen werden. Da haben sich die Gemeinden noch Zeit gelassen, weil die noch mal vier Jahre Erhebungsfrist haben. Wenn sie die Zeit ausschöpfen, dann haben wir das Jahr 2015, dann würden Gemeinden im Jahr 2015 für Vorgänge aus dem Jahr 1991 noch Beiträge erheben. Das ist, davon bin ich überzeugt, einmalig. Das kann nicht sein. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht zu einer vergleichbaren, nämlich wortgleichen Regelung in Bayern eine Entscheidung getroffen und hat entschieden, so geht es nicht, so kann man den Rechtsstaat nicht aushebeln.


(Beifall DIE LINKE)


Sie haben einfach den Trick gewählt, indem sie gesetzlich geregelt haben, die Beitragspflicht entsteht erst dann, wenn eine rechtskonforme Satzung vorliegt. Deshalb ist in vielen Gemeinden noch gar keine Beitragspflicht entstanden gewesen, weil noch gar keine Satzung da war oder die vorhandenen Satzungen rechtswidrig waren. Da müssen Sie sich mal die Wirkung bei den Bürgerinnen und Bürgern vorstellen, da erlässt eine Gemeinde eine rechtswidrige Satzung, die durch eine Landesbehörde, nämlich die Kommunalaufsicht, gewürdigt oder genehmigt wird, dann stellt die sich als fehlerhaft heraus und man sagt den Bürgern aber: April, April, Verjährung tritt nicht ein, sondern wir korrigieren das, und zwar so lange, bis es rechtskonform ist. Bis dahin ist überhaupt noch keine Beitragspflicht entstanden und insofern kann keine Festsetzungsverjährung eintreten. Allein daran sehen Sie schon, dass Handlungsbedarf besteht. Eine solche Aushöhlung des Rechtsstaats dürfen wir als Parlament nicht zulassen, meine Damen und Herren.


(Beifall DIE LINKE)


Nun haben sich Bürgerinnen und Bürger in diesem Land auf den Weg gemacht und haben uns als Landtag Vorschläge unterbreitet, wie man dieses Problem lösen kann. Natürlich ähneln diese Vorschläge - die sind in einen Volksbegehrensantrag gemündet - sehr einer Gesetzesinitiative, die von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE hier eingebracht wurde. Das ist nicht von ungefähr, denn BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE haben einfach vernünftige Vorschläge gemacht und die Bürgerinnen und Bürger haben die aufgegriffen. Sie müssen sich mal fragen, warum nicht mal ein Vorschlag von der CDU zum Gegenstand eines Volksbegehrensantrag gemacht wird. Das spricht auch Bände. Sie haben das einfach nach Weimar zum Verfassungsgericht geschoben. Die Verfassungsrichter haben in enger Auslegung der Verfassung einen derartigen Antrag für unzulässig eingestuft, was aber nicht heißt, dass wir als Gesetzgeber nicht in der Lage sind, entsprechend zu handeln.


Ich sage es noch mal deutlich für unsere Fraktion: Wir können am Beitragssystem für Abwasser und Straßenausbau noch so sehr rumfeilen, wir werden keine Rechtssicherheit schaffen und deshalb gibt es nur eine konsequente Lösung im 21. Jahrhundert, nämlich dieses Instrument aus dem 19. Jahrhundert abzuschaffen. Das ist die einzige und richtige Antwort in heutiger Zeit,


(Beifall DIE LINKE)


sonst werden wir das immer wieder hier beraten. Nachdem Herr Hey in der letzten Sitzung hier mal nachgefragt hat, wie oft wir das beraten haben, nach meiner Übersicht ist das heute die 43. Beratung zum Bereich Straßenausbau- und Abwasserbeiträge seit 1995.


(Beifall DIE LINKE)


Ich weiß nicht, ob ein anderes Thema so oft Gegenstand hier im Landtag war. Wir haben immer noch keine Rechtssicherheit, das ist das Erstaunliche und auch das spricht für die Abschaffung.


Jetzt noch mal zum Inhalt, weshalb wir nicht eins zu eins auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abgestellt haben, sondern weiter gehen. Wir sind hier in einer Rechtsmaterie zwischen unechter und echter Rückwirkung. Das Bundesverfassungsgericht hat sich nur mit dem Tatbestand der unechten Rückwirkung auseinandergesetzt. Also für den Fall, dass eine Satzung zwar vorhanden ist, die Satzung sich aber als rechtswidrig herausgestellt hat, konnte bisher die Satzung zeitlich unbefristet rückwirkend geheilt werden. Das ist eine sogenannte unechte Rückwirkung, weil die Bürgerinnen und Bürger ja durch die Veröffentlichung der rechtswidrigen Satzung über den Sachverhalt informiert waren und man deshalb in der gängigen Rechtsprechung auch davon ausgegangen ist, dass die Grundsätze Rückwirkungsverbot, Vertrauensgrundsatz nicht in dem Maße gelten. Das ist die unechte Rückwirkung.


Wir haben aber in Thüringen das Problem, dass wir neben dieser unechten Rückwirkung auch die sogenannte echte Rückwirkung im Gesetz verankert haben, nämlich in § 7 Abs. 12, der regelt, dass sogar für Dinge, die vor Inkrafttreten einer Satzung hergestellt, angeschafft, erweitert, erneuert wurden, Beiträge erhoben werden können, also eine echte Rückwirkung. Diese ist im Rechtsstaat sehr umstritten, ob der Staat in abgeschlossene Tatbestände eingreifen kann. Das hat das Bundesverfassungsgericht schon 1961 entschieden, dass das der Staat nicht machen darf, eigentlich. Wir in Thüringen haben das außer Kraft gesetzt. Nun müssen wir doch in Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern abwägen, ob wir jetzt nur die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur unechten Rückwirkung aufgreifen oder ob wir nicht gleich sagen, wenn das Verfassungsgericht schon bei der unechten Rückwirkung verfassungsrechtliche Probleme sieht, dann sind sie doch bei der echten Rückwirkung erst recht gegeben. Insofern sind wir nur konsequent, indem wir fordern, wir wollen gleich neben der unechten Rückwirkung auch die echte Rückwirkung zunächst aussetzen. Nicht mehr. Wir wollen sie zunächst nur aussetzen. Das dürfte doch nicht so schwer nachzuvollziehen sein, auch für die Koalition. Weil Sie treiben die Gemeinden weiter mit einer verfassungsrechtlich bedenklichen Art und Weise dazu, Beiträge zu erheben.


(Beifall DIE LINKE)


Es kann sich herausstellen, dass das alles dann überhaupt nicht mit unserer Verfassung in Einklang steht und es neu geregelt wird. Wir müssen doch auch mal an die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker denken, was wir mit denen machen. Da ist es doch nicht zu viel verlangt, es passiert doch überhaupt nichts, wenn wir das jetzt ein Jahr aussetzen. Es passiert überhaupt nichts. Nein, sie schüren weiter Konflikte und stellen die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister oder die Verwaltungsangestellten als unsere Erfüllungsgehilfen dar, weil wir nicht in der Lage sind - also wir, eine Mehrheit in diesem Hause, bestehend aus CDU und SPD -, hier etwas Vernünftiges auf den Weg zu bringen und erst einmal Stopp zu sagen.


Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Fiedler, eine Anfrage zu stellen, reicht eben nicht aus, nicht bei dieser Landesregierung, die sich durch Unzuverlässigkeit und durch Misstrauen … Sie können sich ja noch nicht einmal gegenseitig riechen,


(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


geschweige denn, dass Sie gemeinsam Probleme lösen können. Das ist wie Feuer und Wasser, was bei Ihnen da so abgeht. Also das ist doch, was man so täglich in der Zeitung lesen muss … Alle Achtung.


(Unruhe CDU)


Dass Sie sich überhaupt noch die Hand geben können. Oder Sie schauspielern. Das ist aber genauso schlimm, wenn Sie den Leuten in der Öffentlichkeit was vormachen und dann abends am Stammtisch sitzen und sagen, heute haben wir aber mal das Volk veralbert. Das ist dann genauso schlimm.


(Beifall DIE LINKE)


Insofern ist in diese Landesregierung kein Vertrauen mehr zu setzen. Der Innenminister hat sehr genau formuliert, er will bis zur Sommerpause einen Referentenentwurf vorlegen. Wir wissen doch, was ein Referentenentwurf ist, das ist noch kein Gesetzentwurf. Wir hatten erst in der vergangenen Sitzung einen Referentenwurf zum Kurortestatus in Thüringen, der war aus dem Jahr 2011, den haben wir im Jahr 2013 dann endlich hier im Landtag beraten. Das ist die Arbeitsweise dieser Landesregierung. Sie werden sich an Ihre Zusage halten, der Innenminister wird einen Referentenentwurf vorlegen. Da werden Sie sich wieder nicht einigen weder in der Koalition noch im Kabinett und da werden Sie wieder irgendwas auskunkeln, bei irgendwelchen Kabinengesprächen, wer bietet mehr. Da hat ja die CDU Glück, dass die SPD nie etwas Richtiges fordert, die lässt sich für einen Apfel und ein Ei über den Tisch ziehen.


(Beifall DIE LINKE)


Aber es wird zu keiner Lösung mehr kommen in dieser Legislaturperiode. Davon bin ich überzeugt, weil Sie sich wieder blockieren. Die, die es auszubaden haben, sind die Bürgerinnen und Bürger, sind die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und sind die Verwaltungsangestellten.


(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Bei solch einem Gewäsch…)


Die müssen das aushalten, weil Sie unfähig sind, ein so überschaubares Problem zu lösen. Also es reicht nicht aus, was hier der Innenminister angekündigt hat und wenn er es ernst gemeint hätte, dann hätte er gesagt, er legt einen Gesetzentwurf vor bis zur Sommerpause. Aber er weiß genau, er macht seine Arbeit und er macht sie so schlecht, dass es keinesfalls das Kabinett überlebt. Dann wird es blockiert und dann hängt es in der Warteschleife. Dann warten wir mal ab, was Sie sich wieder untereinander austauschen. Deshalb, meine sehr geehrte Damen und Herren, Herr Hey war jetzt abwesend, um ihm das noch einmal zu erläutern zwischen echter und unechter Rückwirkung, das machen wir noch einmal im Ausschuss.


(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Jetzt haben Sie mir nicht zugehört.)


Deshalb beantragen wir erneut die Ausschussüberweisung an den Innenausschuss, Haushaltsausschuss und weil es ein Gesetzentwurf der Fraktion ist, noch an den Justizausschuss. Danke.


(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Gleichstellung würde ich noch nehmen.)


(Beifall DIE LINKE)

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