Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (Abwasserbeitragsbegrenzungsgesetz) 1/2

RedenFrank KuschelKommunales

Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/3358 -

 

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch wenn es immer ein sehr verrechtliches Thema ist, wenn es um Kommunalabgaben geht, so ist es doch für die Betroffenen immer mit großen Folgen versehen. Insofern stehen wir in der Verantwortung, diese komplizierte Rechtsmaterie dann auch so zu regeln, dass alle Beteiligten mit den Folgen leben können, also die Bürgerinnen und Bürger, auch die Aufgabenträger, die Rechtsaufsichtsbehörden, zum Schluss auch die Gerichte, denn die müssen sich ja auch intensiv, gerade weil wir als Gesetzgeber Regelungslücken zugelassen haben, oftmals mit dieser Problematik beschäftigen.

Es ist richtig, DIE LINKE ist der Überzeugung, Abwasserbeiträge wie auch Straßenausbaubeiträge - um die geht es aber heute nicht - sind nicht mehr zeitgemäß.


(Beifall DIE LINKE)


Der heutige Gesetzentwurf belegt das wieder. Wir können versuchen, immer wieder Einzelprobleme zu lösen. Das Grundproblem, dass es nämlich den Menschen nicht mehr vermittelbar ist, dass sie abstrakt für die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Einrichtung Beiträge zu entrichten haben, das lösen wir damit nicht. Insofern unterstützen wir das Volksbegehren für sozial gerechte Kommunalabgaben und wir finden es beeindruckend, dass bereits in der ersten Phase, wo nur 5.000 Unterstützungsunterschriften notwendig gewesen wären, rund 25.000 - nach der Prüfung sind es 24.000 - Unterschriften gestern der Landtagspräsidentin überreicht werden konnten. Herr Bergner, wenn Sie dann hier formulieren, wir würden die Bürgerinnen und Bürger an der Nase herumführen, indem wir das Instrument der Infrastrukturabgabe - auch in unserem Gesetzentwurf, den wir gemeinsam mit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hier im Landtag eingebracht hatten - als Alternative zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in die Diskussion gebracht haben und dass das verfassungswidrig sei - das hat auch der Innenminister versucht zu erläutern -, aber Sie, meine Damen und Herren, drücken sich mit dieser abstrakten verfassungsrechtlichen Betrachtung eigentlich vor einer politischen Positionierung.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Sie machen einen akademisch verfassungsrechtlichen Streit, ob die Infrastrukturabgabe eine aufwandsbezogene Abgabe ist, dann wären wir als Land zuständig, oder eine steuerrechtsähnliche Abgabe, dann wäre der Bund zuständig. Ich habe aber von Ihnen noch nicht gehört, wie Sie denn inhaltlich dazu stehen. Ich halte es für eine erstaunliche Leistung der Bürgerinitiativen, die, wenn ich daran erinnern darf, vor Jahren ausschließlich die Abschaffung der Beiträge gefordert haben. Es hat viel Arbeit gekostet, die Bürgerinitiativen davon zu überzeugen, dass das eben nicht funktioniert, zumindest nicht auf Landesebene. Da müssten bundesrechtliche Regelungen her, z.B. indem ich die Gemeinden am Kfz-Steueraufkommen oder am Mineralsteueraufkommen beteilige oder Ähnliches. Das können wir nicht regeln. Dann waren es die Bürgerinitiativen, die bereit waren, eine Finanzierungsalternative aufzuzeigen und wie fahrlässig Sie mit dieser Leistung umgehen, das macht mich nicht nur traurig, sondern da bin ich auch immer ein bisschen empört, weil Ihre Kritik immer war, dass Bürger immer nur Dinge fordern, dass sie nichts bezahlen brauchen, und hier haben jetzt die Bürger gesagt, wir sind bereit und akzeptieren, dass die Gemeinden eine Gegenfinanzierung brauchen für den Straßenausbau und da gehen Sie so einfach lax damit um und sagen verfassungswidrig. Das wird sich zeigen. Wir gehen davon aus, der Wille der Bürger kommt jetzt erst einmal zur Wirkung und die Präsidentin prüft zurzeit. Der Innenminister sollte sich in Zurückhaltung üben, er ist jetzt nicht gefragt, er hat mit anderen Dingen eigentlich ausreichend zu tun.


(Beifall DIE LINKE)


Er hat dann die Möglichkeit, wenn die Präsidentin entschieden hat, dann ist natürlich die Landesregierung auch am Zuge. Zum Schluss kann es natürlich sein, dass auch das Verfassungsgericht sich zu dieser Frage abschließend äußern muss. Wir sind ganz optimistisch. Denn wenn die Infrastrukturabgabe verfassungswidrig sein sollte, dann wäre auch das Instrument der wiederkehrenden Beiträge zumindest in diesem Spannungsfeld und wir wissen, in Rheinland-Pfalz gibt es inzwischen einen Vorlagebeschluss beim Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsmäßigkeit der wiederkehrenden Beiträge. Das bleibt auch ein verfassungsrechtliches Spannungsfeld.


Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir brauchen aber, so lange es noch die Abwasserbeiträge gibt, Regelungen, das hatte ich gesagt, mit denen alle Beteiligten einigermaßen zurechtkommen. Wir wissen, es gibt keine Pflicht zur Erhebung der Abwasserbeiträge und es gibt in Thüringen schon vernünftige Aufgabenträger, die dieses Instrument der Abwasserbeiträge nicht mehr zur Anwendung bringen und das führt dazu, dass nur noch 50 Prozent der möglichen Beitragspflichtigen in Thüringen von diesem Instrument der Abwasserbeiträge betroffen sind. Das heißt, wir haben eine Spaltung, die eine Hälfte zahlt Abwasserbeiträge und die andere Hälfte nicht mehr, weil dort die Refinanzierung ausschließlich über die Gebühren erfolgt. Darüber haben wir oft diskutiert und wenn man sich die Zahlen anschaut, gibt es keinen Automatismus, dass man sagt, keine Beiträge - hohe Gebühren oder niedrige Beiträge - hohe Gebühren und umgekehrt. Es ist sogar auffällig, dass die Aufgabenträger, die keine Abwasserbeiträge erheben, auch keine überhöhten Gebühren haben. Das liegt einfach daran und das spricht eben für die Abschaffung der Abwasserbeiträge, wenn ich keine Beiträge erhebe, muss ich mir jede Investition sehr genau überlegen, weil sich jede Investition sofort auf die Gebühren durchschlägt, während die Abwasserbeiträge nahezu eine Einladung an die Aufgabenträger sind, investiert, investiert, investiert, weil die Beiträge dann völlig verbrauchsunabhängig auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden. Aus diesem Altdenken müssen wir heraus. Deswegen sagen wir, ohne Beiträge erhöhen wir den Effizienzdruck auf die Aufgabenträger und das ist zumindest kostenabmindernd. Das Problem einer allgemeinen Kostensteigerung löse ich damit nicht.


Jetzt haben wir seit 1991 Erfahrungen, die ersten Beiträge sind um 1994 erhoben worden mit der Beitragserhebung. Bisher war die Rechtspraxis bei den Aufgabenträgern unumstritten, auch durch die Rechtsaufsichtsbehörden so bestätigt, bis zur obersten Rechtsaufsicht, also dem Innenministerium, dass man gesagt hat, aufgrund des organisatorisch-rechtlichen Einrichtungsbegriffes müssen die Gemeinden eine Globalberechnung erstellen und alle Investitionen berücksichtigen bis zur endgültigen Herstellung der Abwasseranlage. Das ist bei manchen Aufgabenträgern im Jahr 2025, 2030, 2034. Bis zu 40 Jahre ist der Investitionszeitraum. Aber weil alles als eine Anlage zählt, müssen alle Investitionen zusammengefasst werden und durch das Abzugskapital - Fördermittel und dergleichen, die Beiträge der Straßenbaulastträger - ermitteln die Aufgabenträger einen höchstmöglichen Beitragssatz. Der höchstmögliche Beitragssatz würde dann bedeuten, dass 100 Prozent der umlagefähigen Kosten über Beiträge refinanziert werden. Weil wir den Satzungsgeber, also die Gemeinden und die Aufgabenträger ermächtigt haben, sind die am Zug und sie können entscheiden, welchen Beitragssatz sie dann in der Satzung definieren. Er darf maximal die Höhe des höchstmöglichen Beitragssatzes haben. Da haben wir sehr viele Varianten in Thüringen. Wir haben einige Aufgabenträger, die haben den Höchstbeitragssatz in der Satzung, die meisten nicht. Sie haben ein Mischsystem, dass sie sagen, einen Teil der Investitionen machen wir über Beiträge, den anderen Teil über die Gebühr. Wie gesagt, wir haben einen Teil von Aufgabenträgern, die verzichten vollständig auf Beiträge, die machen die Refinanzierung vollständig über die Gebühr. Das war unbestrittene Rechtspraxis und auf diesen in der Satzung bestimmten Beitragssatz konnten die Beitragspflichtigen vertrauen, dass er über den gesamten Zeitraum galt, er konnte nur reduziert, aber bisher nicht in der kommunalen Praxis erhöht werden. Einige Aufgabenträger haben auch die Beitragssätze im Laufe der Zeit reduziert, zum Beispiel der Ilmenauer Zweckverband, die hatten ursprünglich mal 4,39 € und erheben jetzt noch 1,16 €. Eine Reduzierung im Interesse der Bürger war möglich, aber keine Erhöhung. Jetzt mussten wir zur Kenntnis nehmen am Fall Saalfeld-Rudolstadt, dass wir mit einem neuen Problem konfrontiert wurden, sogenannte Ergänzungsbescheide. Das klingt so ganz ungefährlich. Da hat der Aufgabenträger einfach gesagt, wir haben bisher in der Satzung einen Beitragssatz, der niedriger war als der höchstmögliche und wir holen uns die Differenz auch von den Beitragspflichtigen, die bereits einen bestandskräftigen Abwasserbeitragsbescheid haben, also von allen. Da - und da bin ich nahe beim Herrn Bergner - ist der Grundsatz der Einmaligkeit zumindest stark zu hinterfragen, weil Einmaligkeit heißt eben einmalig. Die Entscheidung des Satzungsgebers ist zu akzeptieren.


Jetzt hat ein OVG ein Urteil gesprochen, hat sich aber auf die bestehende Rechtslage, Herr Hey, bezogen, nicht auf höherrangiges Recht. Natürlich sind wir als Gesetzgeber frei, da jetzt nachzujustieren, weil ich davon überzeugt bin,


(Beifall DIE LINKE)


der Gesetzgeber wollte etwas anderes. Das Gesetz ist erstmalig am 10. August 1991 - nicht hier in dem Haus, aber im alten Plenarsaal - verabschiedet worden. Damals wollte der Gesetzgeber etwas anderes. Er wollte nämlich, dass die Bürgermeister entscheiden können, wie hoch der satzungsmäßige Beitragssatz ist und man hat nur eine Obergrenze gezogen durch die Pflicht der Globalberechnung. Wenn der Gesetzgeber das wollte und wenn wir das wollen, dann müssen wir es regeln. Nun haben wir einen Vorschlag gemacht - und es ist parlamentarischer Brauch, dass sich natürlich auch andere Fraktionen, auch die Landesregierung dazu positionieren können - und wenn Sie der Auffassung sind, dass unser Ansatz, unsere Zielstellung mit dem Gesetzestext, also der Änderung, nicht zu erreichen ist, dann sind wir für Hinweise immer offen und dankbar. Insofern freut es uns, dass die FDP schon die Überweisung an den Innenausschuss beantragt hat. Das beantrage ich auch für unsere Fraktion, und da es ein Gesetzentwurf der Fraktion ist, noch an den Justizausschuss. Dort können wir die Probleme weiter diskutieren. Da können wir auch noch einmal über die Infrastrukturabgabe mit diskutieren, wenn da der Bedarf besteht, wobei, wir warten mal ab, was die Landtagspräsidentin im Nachhinein, dann also auch die Landesregierung dazu sagt.


Insgesamt wollen wir ein Einzelproblem lösen, verlieren damit unser Ziel, die Abschaffung der Abwasserbeiträge, nicht aus dem Blick und sind optimistisch, dass entgegen der Mehrheitsentscheidung hier im Landtag dann im Rahmen eines Volksentscheids diese gesetzliche Möglichkeit der Erhebung von Abwasser- und Straßenausbaubeiträgen gekippt wird, ohne dass etwas passiert, ohne dass der Landeshaushalt belastet wird, denn es erfolgt ja nur eine andere Finanzierung. Ich verkünde noch einmal hier von dieser Stelle, dass unsere Fraktion dieses Volksbegehren nach Kräften unterstützen wird. Wir fordern alle anderen auf, das ebenso zu tun. Das haben die Bürger verdient. Danke.


(Beifall DIE LINKE)


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