Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (Abwasserbeitragsbegrenzungsgesetz) 1/2
Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/3358 -
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, nicht einmal der Fachminister ist mehr da. Wahrscheinlich wird der Justizminister oder Kultusminister oder Sozialministerin zu dem Thema reden. Mal sehen, was die Landesregierung zu sagen hat. Das jetzige Verfahren ist an Peinlichkeit und Ignoranz gegenüber parlamentarischen Abläufen jedenfalls nicht mehr zu überbieten und
(Beifall DIE LINKE)
zeugt davon, wie wenig Respekt einige hier der Arbeit zuordnen. Nach meiner Verständigung hatten wir eine Vereinbarung, die jetzt einfach wieder so zu brechen, ist schon fragwürdig. Aber mit diesem Gesetzentwurf insgesamt wird ja sehr oberflächlich umgegangen. Damit dokumentieren insbesondere die beiden Regierungsfraktionen, aber auch die FDP, dass Ihnen die Probleme der Bürgerinnen und Bürger aber ganz weit hinten am Arsch vorbei gehen. Entschuldigung, Frau Präsidentin. Nach 22 Uhr muss das auch mal raus.
(Beifall DIE LINKE)
(Unruhe CDU)
Vizepräsidentin Rothe-Beinlich:
Herr Kuschel, nichtsdestotrotz, mäßigen Sie sich bitte in Ihrer Wortwahl.
Abgeordneter Kuschel, DIE LINKE:
Ja, gut. Aber genau so gehen Sie mit den Problemen der Menschen in diesem Lande um. Sie waren sich zu fein und vor allen Dingen unfähig, sich argumentativ mit uns auseinanderzusetzen. Deshalb haben Sie den Gesetzentwurf mit Ihrer Feigheit erneut nicht an den Ausschuss verwiesen.
(Unruhe CDU)
Das können Sie jetzt korrigieren, da mache ich es auch jetzt kurz. Ich beantrage also, den Gesetzentwurf erneut zur Beratung an den Innenausschuss zu überweisen, denn die Debatte in der ersten Lesung hat gezeigt, Sie haben mehr Fragen als überhaupt Verständnis zu der Materie. Ich darf mit Genehmigung, Frau Präsidentin, mal zitieren. Da hat tatsächlich Herr Hey für die SPD viel gesagt, aber es war alles im Wesentlichen hilflos, indem er auf kommunale Zuständigkeit verwiesen hat und er unseren Gesetzentwurf, was die Begründung betraf, in andere Worte fasste. Was aber die SPD will, hat er nicht aufgeführt. Er hat schon darauf verwiesen, dass er mit Heiterkeit ein Urteil des Thüringer OVGs gelesen hätte, das drei Jahre alt ist. In diesem Zusammenhang von Heiterkeit zu sprechen, ist schon - ich muss mich ja jetzt mäßigen, bin ja schon ermahnt worden - zumindest fragwürdig, aber die Krone abgeschossen hat Herr Gumprecht. Der hat eine akademisch-juristische Diskussion zu den Begriffen „Einmaligkeit“ und „Endgültigkeit“ aufgemacht. Aber ich vermute, das hat er so vom Blatt vorgelesen, das hat ihm einer aufgeschrieben, verstanden hat er es nicht. Auch dort fehlte eine politische Positionierung.
Ich will es noch mal zusammenfassen, worum es überhaupt geht. Bisher war unstrittig, dass bei der Erhebung von Abwasserbeiträgen bisherige und künftige Investitionen zusammengefasst werden, Investitionen bis zum Jahr 2034, und daraus wurde ein höchstmöglicher Beitragssatz kalkuliert und dann durften die Bürgermeister und die Verbandsräte einen satzungsmäßigen Beitragssatz definieren, der maximal so hoch ist wie kalkuliert. Und auf diesen Beitragssatz hatten die Bürgerinnen und Bürger, die Beitragspflichtigen, bisher Bestandsschutz. Darauf konnten sich alle verlassen. Sie wissen, wir haben alle hier in diesem Hause seit Jahren über diese Problematik Abwasserbeiträge gestritten. Wir haben immer eindeutig positioniert, das System ist nicht zu reformieren. Die Konsequenz wäre die Abschaffung, die Abschaffung eines Systems, das 1894 in Preußen entwickelt wurde. Und selbst der CDU muss aufgefallen sein, dass sich seitdem die Welt in irgendeiner Art und Weise verändert hat und dass deshalb dieser im Gesetz fixierte, angeblich abstrakt normierte, besondere wirtschaftliche Vorteil in keiner Art und Weise mehr zutreffend ist. Aber Sie wollen es ja nicht ändern. Wir erwarten in der nächsten Woche eine Entscheidung der Präsidentin des Thüringer Landtags zur Zulässigkeit des beantragten Volksbegehrens, der 24.11. ist der Termin. Wir als LINKE haben dieses Volksbegehren unterstützt, weil wir es inhaltlich für vernünftig halten. Der Innenminister hat für sich oder die Landesregierung schon erklärt, dass er es für verfassungswidrig hält. Auch ein interessanter Fakt, dass sich der Innenminister, obwohl er ja genügend zu tun hat in seinem Haus, um Dinge kümmert, die erst mal jetzt in der Zuständigkeit der Landtagspräsidentin liegen. Das ist aber eine andere Frage.
Aber wir müssen Probleme des Alltags lösen, weil wir vermuten, dass die Diskussion zur Abschaffung der Abwasserbeiträge sich noch einige Zeit hinziehen wird. Deshalb unser Vorschlag zu sagen, wenn man schon diese Rechtspraxis in den letzten 15 Jahren geübt hat, dass der Beitragssatz, der in der Satzung einmal definiert ist, tatsächlich auch für den globalen Berechnungszeitraum bis zu 2034 im Extremfall gilt, da müssen wir auf die Rechtsprechung der letzten Jahre einfach reagieren. Das OVG hat gesagt - und das haben wir eben zu akzeptieren -, aus der jetzigen Rechtslage heraus sind Nacherhebungen möglich, wenn nämlich der Beitragssatz in der Satzung niedriger ist als der in der Globalberechnung kalkulierte Beitragssatz. Das verwirrt natürlich die Menschen, weil viele davon ausgegangen sind, wenn ich einmal bezahlt habe, dann habe ich doch den einmaligen Beitrag entrichtet. Wir haben den ersten Zweckverband Saalfeld-Rudolstadt, der die Nacherhebungsbescheide erlässt.
Sie müssen entscheiden, meine sehr geehrten Damen und Herren von SPD und CDU, was Sie wollen. Die Landesregierung muss wissen, wen sie im Blick hat, ob die Bürgerinnen und Bürger oder die Abwasserverbände. Klar ist die Landesregierung in einer kniffligen Situation. Die Landesmittel reichen nicht mehr aus, um die gigantischen Anlagen zu fördern, also will man den Gemeinden nach wie vor eine zusätzliche Refinanzierungsmöglichkeit eröffnen. Ich begrüße den Innenminister - es tut mir leid, es waren die Kollegen der FDP, die jetzt Ihr Abendprogramm durcheinander gebracht haben.
(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Das war eine Mehrheitsentscheidung.)
Ja, Sie haben es beantragt, aber Sie sollen auch noch mal einen Erfolg haben so als Kleinstpartei.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Regelungsbedarf ist damit beschrieben. Wir wollen das, was ursprünglich der Gesetzgeber schon mit der Verabschiedung des Kommunalabgabengesetzes 1991 wollte, dass er nämlich gesagt hat, jawohl ein Teil der Abwasserinvestitionen kann über Beiträge refinanziert werden. Dazu erlassen die Gemeinden eine Beitragssatzung. Dort wird ein Beitragssatz festgeschrieben. Dieser soll gelten. Wenn das OVG jetzt die Rechtslage anders interpretiert hat, sind wir als Gesetzgeber in der Verantwortung, das Gesetz klarzustellen. Wir haben dazu einen Vorschlag gemacht. Wenn hier für die eine oder andere Fraktion, auch die Landesregierung, noch Diskussionsbedarf besteht, können wir das weiter im Ausschuss besprechen. Deshalb noch mal unser Antrag, den Gesetzentwurf an den Innenausschuss zur weiteren Beratung zurück zu überweisen. Danke.
(Beifall DIE LINKE)
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