Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (Abwasserbeitragsbegrenzungsgesetz) 2/2

RedenFrank KuschelKommunales

Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/3358 -

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, also Herr Minister, das war ja jetzt ein Vortrag aus einer Kommentierung. Ich hätte erwartet, dass Sie sich hier politisch positionieren. Also was Sie den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land noch alles zumuten,


(Beifall DIE LINKE)


Dem Bürger ist das doch egal, wie Sie den Begriff „Einmaligkeit“ definieren. Der Bürger geht einfach davon aus, dass Bürgermeister in einer Satzung einen Beitragssatz bestimmen, die Bürgermeister den Leuten auch sagen, darauf könnt ihr euch verlassen, das ist euer Beitrag zur Mitfinanzierung der Investitionen und dann wird eine akademisch verfassungsrechtliche Diskussion geführt, ja, ihr wisst nicht, ihr seid nicht in der Lage, liebe Bürgerinnen und Bürger, zu interpretieren, was juristisch unter dem Begriff „einmalig“ zu verstehen ist. Da bitte ich doch, dass die Landesregierung hier sich mal politisch äußert, was wollen wir denn? Wollen wir so eine Willkür bei den Aufgabenträgern zulassen, dass kein Bürger darauf vertrauen kann, dass ein einmal bereits gezahlter Beitrag auch für die Globalperiode das auch war, sondern er muss ja jetzt jederzeit damit rechnen, dass eine Nacherhebung erfolgt. Da steht dann drin, ja, das ist ja nicht einmalig, weil es ja noch nicht abgeschlossen war. Das versteht doch kein Mensch mehr. Wir brauchen uns nicht zu wundern, wenn Bürgerinnen und Bürger sich von uns abwenden und sagen, also liebe Leute, ihr lebt in einer anderen Welt. Deswegen kann ich nur auffordern, stellen Sie sich den Leuten und wenn Sie es kennenlernen wollen, Herr Minister, dann begleiten Sie mich mal 14 Tage bei Bürgerversammlungen und dann erzählen Sie das mal den Bürgern, was Sie hier uns versucht haben jetzt zu erläutert. Ich verstehe es ja immer noch, also inhaltlich, ich teile Ihre Auffassung nicht, aber ich verstehe es. Ich bin aber davon überzeugt, das, was Sie hier dargestellt haben, hat draußen kein Mensch, kein Betroffener verstanden und, ich bin überzeugt, auch der Großteil der Bürgermeister lassen Sie im Regen stehen, weil die müssen wieder den Kopf hinhalten gegenüber den Bürgern, weil wir hier nicht uns eindeutig positionieren. Also noch einmal die Frage an Sie: Wollen wir die Einmaligkeit so lange es sie gibt oder wollen Sie tatsächlich den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Lande signalisieren, Einmaligkeit das heißt, die Aufgabenträger können während der Globalperiode mehrfach Beiträge erlassen, und zwar bis zur Höchstgrenze, wie es sich aus der Globalberechnung ergibt. Da können wir die Satzung lassen oder wir fordern die Aufgabenträger auf, schreibt gleich den Höchstsatz in die Satzung. Dann seid Ihr immer auf der richtigen Seite. Danke.


(Beifall DIE LINKE)



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