Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (Abwasserbeitragsbegrenzungsgesetz)

RedenSabine BerningerKommunales

Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/3358 -

 

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktion DIE LINKE legt dem Landtag heute einen Gesetzentwurf vor, das Abwasserbeitragsbegrenzungsgesetz, das zwar eine ganz spezielle Rechtsmaterie betrifft, aber zugleich von enormer Bedeutung im täglichen Leben von Menschen ist.

Ausgangspunkt des Gesetzentwurfs ist nach wie vor der chaotische Zustand im Thüringer Kommunalabgabenrecht,


(Beifall DIE LINKE)


nämlich weil vor gut 20 Jahren eine veraltete Politik aus den alten Bundesländern einfach übertragen wurde. Anstatt das neue Thüringen modern zu gestalten, wurden den Thüringerinnen und Thüringern alte Zöpfe geflochten, meine Damen und Herren.


(Beifall DIE LINKE)


Nicht umsonst beschäftigen wir uns heute mit dem Achten Änderungsgesetz zum Kommunalabgabengesetz, wobei, wie Sie ja wissen, die Ziffer 8 nur bedeutet, dass vorher bereits sieben Änderungsgesetze beschlossen wurden und - wie Sie auch wissen - die zahlreichen Gesetzentwürfe meiner Fraktion, welche von Landtagsmehrheiten unterschiedlicher politischer Couleur immer wieder abgelehnt wurden, nicht dabei berücksichtigt sind.


Meine sehr verehrten Damen und Herren, unser Gesetzentwurf schließt eine Lücke im Gesetz, die immer dann auftritt, wenn ein Abwasserzweckverband feststellt, dass er fehlendes Geld von den Bürgerinnen und Bürgern holen könnte. Es geht um die Fälle, in denen ein Verband im Laufe der Jahre Abwasserbeiträge erhoben hat, diese auch von den Betroffenen unter nicht immer einfachen Bedingungen akzeptiert wurden. Die Geldbeträge orientieren sich dabei an den Werten, wie sie in der jeweiligen Beitragssatzung festgelegt wurden. Liegen diese satzungsmäßigen Geldbeträge allerdings unterhalb des Wertes, wie er in der Globalkalkulation bestimmt wurde, dann kann der Zweckverband nachträglich zu jeder Zeit einen ordentlichen Nachschlag verlangen. Das, meine Damen und Herren, untergräbt unserer Überzeugung nach zutiefst das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in ihren kommunalen Zweckverband.


(Beifall DIE LINKE)


Die Betroffenen können allenfalls die öffentliche Satzung heranziehen, um zu kontrollieren, inwieweit der Beitragsbescheid in Ordnung gewesen ist. Sie können aber den Bescheid nicht mit den Zahlen aus der Globalkalkulation vergleichen, weil diese von den Zweckverbänden immer noch als geheime Verschlusssache behandelt werden. Deshalb, weil wir das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Entscheidung kommunaler Einrichtungen schützen wollen, schlagen wir den Gesetzentwurf „Abwasserbeitragsbegrenzungsgesetz“ vor, mit dem künftig ausgeschlossen wird, dass mittels Nacherhebungsbescheiden Abwasserbeiträge gefordert werden können, die sich auf nachträglich erhöhte Beitragssätze durch eine Satzungsregelung stützen, damit, meine Damen und Herren, künftig die verfassungsrechtlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes und des Rückwirkungsverbots nicht mehr gesetzlich legitimiert untergraben werden können. Vielen Dank.


(Beifall DIE LINKE)


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