Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes

RedenPetra EndersKommunales

Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/2504 -


Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich kurz unseren Gesetzentwurf begründen. Zahlreiche kommunale Aufgabenträger der Wasserversorgung müssen sich derzeit mit Gewerbesteuerfestsetzungen durch die zuständigen Finanzämter auseinandersetzen. Sollte sich diese Gewerbesteuerpflicht der kommunalen Wasserversorger bestätigten, würde dies die Gebührenzahler zusätzlich belasten.


(Beifall DIE LINKE)


Dies will DIE LINKE abwenden und legt heute deshalb einen diesbezüglichen Gesetzentwurf vor. Hintergrund der drohenden Gewerbesteuerpflicht bei den Wasserversorgern ist eine gesetzliche Ermächtigung im Thüringer Kommunalabgabengesetz. Im sogenannten Gebührenparagraphen - § 12 - ist u.a. geregelt, dass zu den Aufwendungen, welche die Grundlage der Gebührenkalkulation bilden, auch die angemessene Verzinsung des Anlagevermögens gehört. Dies schließt die Verzinsung des Eigenkapitals ein. Da sind wir genau am Kern des Problems. Die Finanzämter meinen, aus dieser Eigenkapitalverzinsung ist eine Gewinnerzielungsabsicht abzuleiten und diese Gewinnerzielungsabsicht führt zwangsläufig zu der Gewerbesteuerpflicht. Eine derartige Wirkung der Eigenkapitalverzinsung war nach unserer Auffassung niemals Wille des Gesetzgebers.


(Beifall DIE LINKE)


Durch die Neuregelungen im Gewerbesteuerrecht fließen auch die Schuldzinsen in die Berechnung ein. Da die meisten kommunalen Aufgabenträger der Wasserversorgung eine hohe Verschuldung und damit Zinsbelastung haben, müssen sogar die Aufgabenträger Gewerbesteuer zahlen, die keine Gewinne erwirtschaften, sondern vielmehr Fehlbeträge ausweisen müssen. Die Lösung für dieses Problem liegt aus Sicht der Fraktion DIE LINKE in dem gesetzlichen Verbot der Verzinsung des Eigenkapitals.


(Beifall DIE LINKE)


Zudem wollen wir gesetzlich regeln, dass aus den Überschüssen der Wasserversorgung keine Ausschüttungen an die Mitgliedsgemeinden erfolgen dürfen. Auch diese Ausschüttungen belasten die Gebührenzahler zusätzlich und wir halten es für nicht geboten, dass die Wassergebührenzahler über diese Ausschüttung auch noch Löcher in den kommunalen Haushalten schließen müssen.


(Beifall DIE LINKE)


Wir sagen, die Finanzkrise der Kommunen können nicht die Wassergebührenzahler lösen. Im Grundsatz hat der Gesetzgeber für die Wasserversorgung das Kostendeckungsgebot festgeschrieben. Gewinne sollten in diesem Bereich nicht erzielt werden. Mit unserem Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes schließen wir diese Gesetzeslücke, stärken damit den Kostendeckungsgrad und verhindern eine zusätzliche Belastung der Wassergebührenzahler. Danke schön.


(Beifall DIE LINKE)


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