Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes
Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/2504 -
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, meine Kollegin Frau Petra Enders, die auch Bürgermeisterin in Großbreitenbach ist und auch Mitglied eines Zweckverbandes in Ilmenau,
(Beifall SPD)
hat das Problem beschrieben. Darauf brauche ich jetzt nicht noch mal im Detail einzugehen. Prof. Huber, Ex-Innenminister in Thüringen und jetzt beim Bundesverfassungsgericht, hat in mehreren Veranstaltungen dieses Problem aufgegriffen und hat eine Lösung zugesagt. Es bestand die Hoffnung, dass beim Siebenten Änderungsgesetz, das wir in der letzten Plenarsitzung hier beschlossen haben - ein Gesetzentwurf der Landesregierung -, dieses Problem aufgegriffen wird, wobei wir natürlich zugestehen, dort ging es vorrangig um die Straßenausbaubeiträge. Die Landesregierung hat das nicht aufgegriffen. Jetzt leisten wir de facto Amtshilfe, damit Ihr Vorgänger im Amt nicht im Wortbruch steht, Herr Innenminister. Ich bin Herrn Hey dankbar, dass er zumindest für die Fraktion der SPD - aber ich gehe auch mal davon aus, das ist in der Koalition zumindest mal besprochen worden - die Überweisung an den Ausschuss beantragt hat und dort können wir diskutieren. Vielleicht erleben wir dann wieder die gleiche Herangehensweise, dass dann die Landesregierung verkündet: Wir legen einen separaten Gesetzentwurf vor. Wir haben dagegen nichts. Wir sind gern bereit, auch über Gesetzentwürfe der Landesregierung sachlich zu diskutieren, wenn sie denn dazu dienen, wie in diesem Fall, den Bürger, den Wassergebührenzahler zu entlasten.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, uns geht es um eine Entlastung der Wassergebührenzahler oder eigentlich anders formuliert: Wir wollen den Wassergebührenzahler nicht zusätzlich belasten mit Kosten, die nicht unbedingt sein müssen, weil wir wissen, allein aufgrund der demographischen Entwicklung und der Rückgänge beim Wasserverbrauch werden sowieso die Gebührenzahler in der nächsten Zeit mit Gebührenerhöhungen konfrontiert werden müssen, weil wir einen hohen Anteil der fixen Kosten haben, also der Kosten, die völlig unabhängig vom Verbrauch sind. Das hat was mit dem Investitionsverhalten in den letzten 20 Jahren zu tun und wenn die Wassermenge schrumpft, ist es eigentlich ein Automatismus, dass dadurch Gebühren steigen. Deshalb müssen wir als Gesetzgeber alles tun, damit eine zusätzliche Belastung möglichst ausgeschlossen wird. Hier sind wir in einem Bereich, wo wir sagen: Wenn es gelingt, gesetzlich zu verhindern, den Zweckverbänden und Aufgabenträgern eine Gewinnerzielungsabsicht zu unterstellen, dann können die Finanzämter dort nicht die Gewerbesteuerpflicht konstruieren und damit nicht die Gebührenzahler zusätzlich belasten. Ich weiß natürlich und darauf will ich abstellen, Herr Hey hat das glaube ich formuliert: Warum halten die kommunalen Spitzenverbände da so ruhig? Das kann ich Ihnen erklären. Von der Gewerbesteuer profitieren natürlich die Mitgliedsgemeinden - nicht alle, sondern die, wo der Zweckverband Betriebsstätten mit Personal unterhält, weil die Aufsplittung der Gewerbesteuer nach der Bruttolohnsumme erfolgt. Also beispielsweise in meinem Zweckverband Arnstadt und Umgebung, das ist im Wesentlichen der Altkreis Arnstadt bis hinein in den Raum Kranichfeld, das ist beim Abwasser, das ist beim Wasser nicht, da ist es nur der Altkreis Ilmenau, da betrifft es nur die Stadt Arnstadt und die Gemeinde Ichtershausen, die von Gewerbesteuerpflicht profitieren würden, weil nur dort Betriebsstätten sind mit Personal. Insofern kann ich da die Zurückhaltung des Gemeinde- und Städtebundes durchaus nachvollziehen. Wir machen aber hier Politik aus Sicht des Bürgers und versuchen damit oder zeitgleich ein ausgewogenes Verhältnis zu den Kommunen herzustellen. Da hat der Gemeinde- und Städtebund vielleicht eine andere Herangehensweise.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, was wir jetzt in Gesetzesform gießen, gibt es de facto schon. Das wird möglicherweise der Innenminister noch mal darlegen. Wir haben jetzt bereits in der Finanzhilferichtlinie für kommunale Aufgabenträger der Wasserver- und Abwasserentsorgung einen Passus drin, unter welchen Voraussetzungen die Aufgabenträger auf die Verzinsung des Anlagevermögens und des Eigenkapitals verzichten müssen, nämlich dann, wenn sie Finanzhilfen vom Land haben wollen. Das macht auch Sinn, denn es ist nachzuvollziehen, dass die Aufgabenträger ihr Eigenkapital verzinsen und dann zum Land gehen und sagen: Ich brauche aber Finanzhilfen. Das leuchtet sicher Ihnen allen ein. Was wir jetzt eigentlich nur nachvollziehen, ist, dass wir das aus dem Rang einer Verordnung in den Gesetzesrang hochheben. Das müsste sicher auch für die Koalition keine unlösbare Hürde sein, über die man nicht springen kann. Weil die Landesregierung als Verordnungsgeber schon seit Jahren nach dem gleichen Grundsatz gehandelt hat, dass unter bestimmten Voraussetzungen auf die Verzinsung des Eigenkapitals verzichtet werden musste.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, warum halten wir die Argumentation, dass die Verzinsung des Eigenkapitals nach Handelsgesetzbuch eine durchaus legitime Herangehensweise ist, für nicht überzeugend? Wir machen das daran fest, weil wir sagen, das Eigenkapital von Aufgabenträgern der Wasserversorgung ist kein klassisches Eigenkapital im Sinne des Handelsgesetzbuches. Es ist nicht das Kapital des Eigners, der hat natürlich einen Anspruch auf Verzinsung. Wenn ein Eigner Kapital in sein Unternehmen gibt, hat er natürlich Anspruch auf Verzinsung, weil er es alternativ am Finanzmarkt zinsbringend einsetzen könnte. Aber worin bestehen denn die Quellen des Eigenkapitals beim kommunalen Aufgabenträger der Wasserversorgung? Es hat im Wesentlichen drei Quellen.
Die erste Quelle sind die übernommenen Anlagen der Mitgliedsgemeinden. Die hat er entgeltfrei übernommen bei der Verbandsbildung. Das war Eigentum der Gemeinden und damit hat der Zweckverband dort letztlich keine Aufwendungen gehabt. Die Gemeinden hatten diese Aufwendung auch nicht, weil sie diese Anlagen im Ergebnis des zweiten Rekommunalisierungsgesetzes des Bundes zugewiesen bekommen haben, weil sie ursprünglich mal Eigentum des Volkes waren und sind zugewiesen worden. Es kann also keine klassische Quelle von Eigenkapital sein.
Die zweite Quelle von Eigenkapital sind Zuschüsse Dritter, insbesondere Fördermittel oder beim Abwasser kommen dann noch die Straßenbaulastträger hinzu, das können wir hier weglassen, aber es sind im Wesentlichen Fördermittel. Das sind Steuergelder. Warum wir den Gemeinden oder den Zweckverbänden die Ermächtigung geben, Steuergelder, die sie bekommen und dem Eigenkapital zuordnen und das noch mal zu verzinsen, ist für mich schon eine diskussionswürdige Sache, über die wir noch mal reden müssen.
Die dritte Quelle von Eigenkapital sind Überschüsse aus dem Gebührenhaushalt. Das ist Geld, was die Gebührenzahler schon bezahlt haben. Und das jetzt noch mal zu verzinsen und damit wieder den Gebührenzahler zu belasten, halte ich auch für sachlich nicht gerechtfertigt. Daraus ergibt sich für uns, dass auch sachlich eine Verzinsung des Eigenkapitals bei den Aufgabenträgern der Wasserversorgung nicht gerechtfertigt ist.
Der Vertreter der FDP hat hier noch mal diskutiert: Was würde denn passieren, wenn das Eigenkapital nicht verzinst wird? Riskieren wir möglicherweise, dass die Zweckverbände, die Aufgabenträger nicht ausreichend Rücklagen haben, um dann künftig Gebühren zu stabilisieren? Da verweise ich noch mal auf den Gebührengrundsatz. Der Gebührengrundsatz normiert, dass der bezahlen soll, der die Einrichtung tatsächlich in Anspruch nimmt. Wenn ich Ihrem Prinzip folgen würde, würden jetzt Überschüsse aus den jetzigen Gebührenerhebungen den Gebührenzahlern in Zukunft zugute kommen. Da habe ich ein bisschen rechtliche Bedenken, ob dann noch der Gebührengrundsatz der tatsächlichen Inanspruchnahme gilt. Im Übrigen haben wir im Gesetz normiert, also eine Mehrheit hier im Landtag, dass der Vierjahreszeitraum gilt, das heißt, Überschüsse oder Unterdeckung im Gebührenhaushalt müssen innerhalb von vier Jahren ausgeglichen werden. Insofern sehen wir das Problem bei klassischen Unternehmen, aber wir haben hier die Besonderheit, dass natürlich der Kreis der Gebührenpflichtigen einer Entwicklung unterliegt und wir es deshalb für nicht sachgerecht halten, dass der jetzige Gebührenzahler für die künftigen Gebührenzahler über Rücklagen eine Quersubventionierung oder Ähnliches vornimmt.
Ich möchte abschließend am Beispiel meines Zweckverbandes, also dem Arnstädter Zweckverband, noch mal darlegen, warum uns eine gesetzliche Neuregelung in diesem Bereich so wichtig erscheint. Unser Zweckverband erwirtschaftet Überschüsse im Wasserbereich, und zwar durch die Verzinsung des Eigenkapitals, und er schüttet einen Teil dieser erzielten Überschüsse an die Mitgliedsgemeinden aus. Das sind für die Wirtschaftsjahre 2007 und 2008 jeweils 300.000 €, für das Wirtschaftsjahr 2009 600.000 €. In der Folge entsteht, wenn ich die 300.000 € zugrunde lege, eine Kapitalertragssteuer von etwa 60.000 €, die hinzukommt. Es droht jetzt eine Gewerbesteuerpflicht von 700.000 €, und zwar deshalb, weil der Zweckverband auch im Wasserbereich noch eine horrende Verschuldung von etwa 10 Mio. € hat und die Zinsaufwendungen dafür in die Berechnung der Gewerbesteuer einfließen. Das heißt, für eine Ausschüttung von 300.000 € muss der Gebührenzahler 800.000 € Steuern mit über die Gebühr refinanzieren. Jetzt können Sie die Rechnung ja selbst nachvollziehen, Herr Innenminister, der Zweckverband setzt im Jahr 2,2 Mio. m³ Wasser um. Das heißt, wir reden dann irgendwo von einer Gebührenbelastung von 30 bis 40 Cent pro m³. Das ist bei einer Gebühr von etwa 2 €, wenn ich die Grundgebühr anteilig mit reinrechne, das sind 20 bis 25 Prozent Gebührenbelastung, die aus unserer Sicht nicht sein müssen. Deshalb sagen wir, wir wollen beide Regelungskreise, keine Verzinsung mehr des Eigenkapitals, um den Finanzämtern die Argumente der Gewinnerzielungsabsicht zu entziehen. Meines Wissens gab es ja Gespräche zwischen Innenministerium und Finanzministerium, die konnten sich aber nicht einigen. Und das Zweite, wir wollen auch keine Ausschüttungen an die Mitgliedsgemeinden. Wenn Überschüsse da sind, dann sollen die zur Refinanzierung von Anlagen verwendet werden oder sollen dem Gebührenhaushalt im Zeitraum von vier Jahren zugute kommen, denn das hat ja der jetzige Gebührenzahler bezahlt.
Wir schließen uns als Fraktion den Anträgen von SPD und FDP an zur Überweisung an den Innenausschuss, aber da es sich um einen Gesetzentwurf der Fraktion handelt, wäre es anzuraten, auch an den Justizausschuss eine Überweisung vorzunehmen. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE)
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