Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes 2/2

RedenFrank KuschelKommunales

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/3107


Danke, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann ja den Frust bei der CDU verstehen, weil es Rot-Rot-Grün gelungen ist, eine Lösung im Interesse von Bürgerinnen und Bürgern zu finden, an der Sie aus politischer Borniertheit gescheitert sind.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


(Heiterkeit CDU)


Aber ich empfehle Ihnen, einfach mal mit Ihren Kolleginnen und Kollegen in anderen Ländern zu reden, mit der CDU in Sachsen, mit der CDU in Berlin, mit der CDU in Niedersachsen, mit der CDU im Saarland – überall dort ist das Ermessen eingeführt wurden, was wir jetzt auch tun.


(Zwischenruf Abg. Kellner, CDU: Wir reden über Thüringen!)


Wir vollziehen also eine Entwicklung nach, die in anderen Bundesländern schon über lange Zeit eine Praxis erfahren haben, wo Erfahrungen vorliegen. Es ist nichts von dem eingetreten, was Sie hier beschrieben haben. Es werden dort trotzdem die Straßen errichtet und es gibt einen Dialog. Die Gemeinden begrüßen dieses Ermessen, weil sie endlich selbst entscheiden können. Was sie hier sagen: Die meisten Gemeinden haben sich doch nicht nur darüber beschwert, dass sie erheben müssen, sondern auch noch in einer gewissen Höhe. Bei uns gab es da nicht nur ein Ermessen, ob, sondern auch die Höhe war vorgegeben. Wir hatten die schärfsten Regelungen, die Gemeinden hatten überhaupt kein Ermessen, sie wollten aber dieses Ermessen. Nehmen wir mal die reinen Zahlen: 2011 hatten 292 Gemeinden, das ist ein Viertel, noch gar keine Satzung, die wollten keine Straßenausbaubeiträge erheben, hatten aber schon Straßen gebaut. Wenn Ihre Argumentationslinie stimmen würde, dass nur die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zum Straßenbau führt, wie soll das in einem Viertel der Gemeinden funktioniert haben? Ist doch nicht so. Deswegen bitte ich Sie wirklich, den Blick auf die kommunale Ebene weiter so zu schärfen, dass Sie die Entwicklungen dort zur Kenntnis nehmen. Eine ist und das haben die Gemeinden nachgewiesen, sonst hätten sie doch alle ihre Satzungen gemacht: Sie wollten keine Straßenausbaubeiträge erheben. Sie haben sie durch die gesetzliche Änderung 2011 gezwungen, rückwirkend bis 1991 zu erheben. Sie haben erst diese Situation herbeigeführt


(Beifall DIE LINKE)


und zwar im Jahr 2011 erst. Dann stellen Sie sich hier hin und wollen Verfechter der kommunale Ebene sein. Sie haben das erst verursacht und von daher: Wir reparieren das jetzt zum Teil. Sicherlich nicht völlig zufriedenstellend. Ich bleibe dabei, ich halte die Straßenausbaubeiträge als Finanzierungsinstrument im 21. Jahrhundert für nicht mehr geeignet.


(Zwischenruf Abg. Kellner, CDU: Dann hätten Sie sie abschaffen können!)


Ja. Aber wir machen jetzt den nächsten Weg und wir haben eine Vereinbarung in der Koalition getroffen. Ich betone es noch mal: Es ist ein richtiger, wichtiger Schritt und ich bin allen Beteiligten dort dankbar.


(Beifall DIE LINKE)


Im Übrigen, dass 292 Gemeinden nun rückwirkend erheben müssen, ist nicht akzeptabel. Sie haben formuliert, angeblich wurden von Anfang an die Bürgerinnen und Bürger in die Entscheidungen einbezogen, das wäre kommunale Praxis.


(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Natürlich!)


Wie können denn Bürgerinnen und Bürger in Entscheidungen einbezogen werden, wenn Gemeinden gar nicht beabsichtigt hatten, Straßenausbaubeiträge zu erheben? Sondern sie haben die Straßen erst grundhaft ausgebaut und nach Jahren kommen die Gemeinden auf die Bürgerinnen und Bürger zu und sagen: Dafür müsst ihr aber jetzt noch bezahlen. Das ist die Realität Ihrer Politik.


(Zwischenruf Abg. Kellner, CDU: Das war die Minderheit!)


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Dann wundern wir uns, dass sich die Bürgerinnen und Bürger von der Politik abwenden. Jetzt haben wir es gelöst und gesagt, diese Rückwirkung gibt es nicht mehr, weil die Satzung vorliegen muss. Übrigens haben jetzt alle Gemeinde eine Satzung, nicht freiwillig, sondern auch auf Druck des Gesetzes. Die Kommunalaufsichten haben mit allen Mitteln bis zur Ersatzvornahme bis zum Jahr 2015 durchgesetzt, dass jede Gemeinde eine Satzung hat, nicht freiwillig, sondern gezwungenermaßen. Das relativieren wir jetzt wieder, dass die Gemeinden sozusagen selbst entscheiden können. Das ist doch wichtig. Deswegen bitte ich noch mal: Seien Sie uns dankbar, dass wir ein Problem gelöst haben, dass Sie verursacht haben! Danke.


(Zwischenruf Abg. Kellner, CDU: Haben Sie die Anhörung nicht wahrgenommen?)


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dateien