Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes 2/2
Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/2504 -
Danke, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, sowohl der Innenminister als auch Herr Bergner und Herr Hey haben offenbar meinen kausalen Ausführungen entweder nicht folgen können oder wollen. Noch einmal: Sie haben recht, wenn Investitionen über Fremdkapital finanziert werden, sind die Fremdkapitalzinsen etwa 2 Prozent höher als die Eigenkapitalverzinsung. Das ist unstrittig. Aber zu den Eigenkapitalzinsen kommen beim Hebesatz von 400 noch einmal 14 Prozent Gewerbesteuer. Das in Summe ist dann dreimal so hoch wie jedes Fremdkapital gegenwärtig. Insofern ist es unredlich, wenn Sie uns vorwerfen, mit unsrem Gesetzentwurf würde der Gebührenzahler zusätzlich belastet. Das ist keinesfalls der Fall, wenn Sie bereit sind, gesamtbetriebswirtschaftlich zu denken.
Nun ist die Gewerbesteuerpflicht tatsächlich nicht nur an das Eigenkapital, Eigenkapitalverzinsung gekoppelt, aber zurzeit begründen die Finanzämter in Thüringen das Entstehen der Gewerbesteuerpflicht ausschließlich mit der Eigenkapitalverzinsung und der damit im Zusammenhang stehenden Gewinnerzielungsabsicht. Wenn wir das Gesetz nicht unterbinden, müssen sich zumindest die Finanzämter eine neue Begründung einfallen lassen. Sie können dann aber nicht mehr auf die Eigenkapitalverzinsung abstellen. Da ab 01.01.2008 bei der Berechnung der Gewerbesteuer eben gewinnunabhängige Elemente einfließen, müssen selbst die Zweckverbände Gewerbesteuer bezahlen, die überhaupt keinen Gewinn machen, wie der Zweckverband „Mittlerer Rennsteig“. Die haben deshalb jetzt die Gebühren drastisch erhöht, eine Grundgebühr eingeführt sowie auch die Wassergebühr drastisch erhöhen müssen und haben rund 800.000 € Verlust gemacht und müssen trotzdem fast 700.000 € Gewerbesteuer bezahlen. Darum geht es. Wenn Sie wirklich das Ziel verfolgen - da bin ich insbesondere BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dankbar -, dann ist es so, da machen Sie einen eigenen Vorschlag, da hatten Sie die Gelegenheit. Das haben Sie nicht gemacht, also muss ich Ihnen unterstellen, Sie wollen die Zweckverbände bewusst in dieser Situation alleinlassen und damit die Gebührenzahler belasten. Unser Entschließungsantrag hat natürlich etwas mit dem Gesetzentwurf zu tun, weil ja der Gemeinde- und Städtebund formuliert hat, dass durch die Verzinsung des Eigenkapitals dieses Sondervermögen finanziert werden soll. Deswegen haben wir den Entschließungsantrag bewusst gemacht. Danke.
(Beifall DIE LINKE)
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