Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes 2/2

RedenFrank KuschelKommunales

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/3107


Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, weil die Debatten auch in der Öffentlichkeit mitverfolgt werden, muss einfach etwas klargestellt werden, und zwar im Hinblick darauf, was Herr Kellner hier jetzt versucht hat, als Argument vorzutragen, was die Rückerstattung betrifft. Erst mal darf ich daran erinnern – das ist auch nichts Neues –, am 1. Mai 2004 hat Herr Althaus – CDU – in der Vereinsbrauerei Apolda verkündet: Wir schaffen die Wasserbeiträge ab. Ich war damals – das weiß ich genau – auf dem Weg nach Kassel und dachte: Na ja, 1. Mai – Vereinsbrauerei, mal sehen, ob die am 2. Mai noch wissen, was da am 1. Mai gesagt wurde.


(Zwischenruf Abg. Kellner, CDU: Das hat damit nichts zu tun!)


Aber sie haben das dann auch durchgesetzt; das war also ernst gemeint. Das Gesetz ist dann nach der Landtagswahl zum 01.01.2005 verabschiedet worden. Dort haben sie gesetzlich die Abschaffung der Wasserbeiträge und die Rückerstattung bisher gezahlter normiert. Rückerstattet wurden inzwischen 178 Millionen.


(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 178 – echt?)


– Ja. Die Zweckverbände mussten auf rund 400 Millionen Beiträge, die sie noch erheben wollten, verzichten. Das erstatten wir alles den Zweckverbänden.


(Zwischenruf Abg. Kellner, CDU: Ja, dann macht das!)


Die Finanzministerin hat es ausgerechnet – das ist Sondervermögen. Da kommt noch die Privilegierung beim Abwasser dazu, dort sind rund 80 Millionen zurückerstattet worden.


(Zwischenruf Abg. Kellner, CDU: Aber Sie müssten es auch abschaffen!)


300 Millionen fallen unter die dauerhafte Privilegierung, also dürfen nicht erhoben werden. Das kostet das Land bis zum Jahr 2060 etwa 1,5 Milliarden. Soweit dazu, was Sie auch gemacht haben; das machen wir jetzt verantwortungslos nicht. Wir belasten nicht den Landeshaushalt. Wir sagen, wir müssen eine Regelung treffen, mit der wir sowohl auf Landesebene umgehen können, als auch auf der gemeindlichen Ebene. Ich bin mit diesem Prozess fast wöchentlich konfrontiert, dass Bürgermeister und Gemeinderäte sagen: Wir erheben doch nicht, weil wir nur gesetzeskonform handeln, sondern weil wir eben gezwungen werden. Wir können überhaupt unseren Bürgern nicht vermitteln, dass wir jetzt für Maßnahmen der Jahre 1991, 1992, 1993 erheben sollen.


(Zwischenruf Abg. Kellner, CDU: Ich rede von denen, die es schon gemacht haben, nicht von den anderen!)


Deswegen eröffnen wir diese Option. Bei der Rückerstattung kann nicht der Bürger ins Rathaus gehen und sagen: Ich will mein Geld wieder. Das muss der Gemeinderat innerhalb der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans entscheiden. Klar, da wird eine Debatte stattfinden. Aber auch dabei darf ich daran erinnern, dass es schon Gemeinden gab, die das gemacht haben: Weil Satzungen ungültig waren, haben Sie gesagt: Jetzt zahlen wir erst mal zurück. Auch das ist jetzt überhaupt nichts Neues und Außergewöhnliches. Sicherlich, wenn wir als Land dauerhaft leistungsfähig gewesen wären – eine Steuerdeckungsquote nahe 100 Prozent –, dann hätten wir das vielleicht auch gesetzlich machen können. Aber ich habe Ihnen gesagt, dass schon bei Wasser und Abwasser der Landeshaushalt enorm belastet wird.


Jetzt verfällt die CDU wieder in die gleichen Mechanismen, wie bei vielen Themen seit 2014. Das zeugt davon, dass Sie als Oppositionspartei hoch verunsichert sind und immer nur Ängste und Verunsicherungen schüren, weil Sie es eben nicht gelernt haben; Sie waren nur Regierungspartei.


(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Also, Herr Kuschel!)


(Heiterkeit CDU)


Auch hier kann ich nur appellieren, die Chancen, die in dieser gesetzlichen Neuregelung sind, auch mal zu thematisieren. Es ist eben die Chance, dass Bürgermeister und Gemeinderäte nicht gegen ihre eigene Überzeugung für Maßnahmen noch Geld kassieren müssen, die 20 Jahre zurückliegen. Darauf können sie verzichten.


(Zwischenruf Abg. Kellner, CDU: Sie können? Ihr habt es verhindert!)


Ja, das entscheiden sie selbst. Die CDU hat die Gemeinden gezwungen, ohne Ermessen. Wir schaffen ein Ermessen. Klar, wenn ich mir dieses Ermessen für die Vergangenheit schaffe, müssen wir auch die Rückzahlungsoption schaffen, weil es da um den Gleichheitsgrundsatz geht. Ich hatte ja gesagt, dass nicht nur einzelne Gemeinden betroffen sind, sondern eine Vielzahl von Gemeinden, weil zum 31.12.2016 166 Gemeinden rückwirkend bis zum Jahr 1991 Straßenausbaubeiträge leisten müssten.


(Zwischenruf Abg. Kellner, CDU: Von 900!)


Von Ihnen, das wollen Sie als CDU, das wollen wir als Linke nicht. Wir wollen, dass die Gemeinden selbst entscheiden können. Wir gehen davon aus, dass sie verantwortungsvoll damit umgehen. Im Übrigen sind die Ausbaumaßnahmen schon alle bezahlt. Es ist keine Rechnung mehr offen; es ist alles bezahlt. Klar, die Einnahmen verstärken den Haushalt heutzutage, aber eigentlich ist es bezahlt. Der Bürger hat auch – wir müssen doch auch Politik aus Sicht der Bürger, nicht nur aus Sicht der Bürgermeister und Gemeinderäte machen.


(Zwischenruf Abg. Kellner, CDU: Gemeinderäte sind auch Bürger!)


Der Bürger hat doch ein Anrecht darauf, dass er, wenn er vor seiner Haustür eine Straße saniert bekommt, irgendwann mal davon ausgehen kann, dass er entweder zeitnah beteiligt wird oder dass es steuerfinanziert ist. Das ist doch ganz klar. Für die Zukunft schaffen wir die Regelung, dass zukünftig wie in Sachsen-Anhalt vor Ausbaubeginn eine Satzung vorliegen muss. Das heißt, für künftige Maßnahmen haben wir dieses Problem der Rückwirkung überhaupt nicht mehr. Aber gegenwärtig haben wir es.

Und eine letzte Anmerkung will ich noch dazu machen, wie Sie als CDU Entscheidungen der Bundesverfassungsgerichte umsetzen: Es gab 2013 in Bayern ein Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Kommunalabgabengesetz. Der bayrische Fall beinhaltete eine Rückwirkung von zwölf Jahren. Da hat das Verfassungsgericht gesagt: Es ist unzulässig, weil der Bürger ein Recht auf eine eigene Lebensplanung hat und sich auch Gemeinden daran halten müssen, also nicht unbegrenzt rückwirkend in die Lebensplanung der Menschen eingreifen dürfen. Ein höchst interessantes Urteil, kann ich nur empfehlen. Wie haben Sie das umgesetzt? Ich habe das noch nie erlebt, wie man so an einem Urteil vorbei eine gesetzliche Regelung treffen kann. Sie haben gesagt: Wir respektieren diese zwölf Jahre, aber erst ab dem Jahr 2021. Das ist Ihre Politik. Das heißt, Sie haben nicht mal Achtung vor dem Bundesverfassungsgericht. Sie nehmen die zwölf Jahre und schaffen eine Übergangsregelung für Thüringen, dass bis 2021 die unbegrenzte Rückwirkung bis 1991 gilt. Erst ab 2021 gilt dann die Zwölf-Jahres-Regelung.


(Unruhe CDU)


Ich halte das für bedenklich, wenn schon das oberste Gericht in der Bundesrepublik sagt, in Bayern sind zwölf Jahre verfassungsrechtlich bedenklich und verfassungswidrig, und Sie als CDU schaffen eine Regelung, die erst die 30 Jahre beinhaltet und erst viel später zwölf – also das heißt, das ist nicht zukunftsfähig, was Sie hier machen. Insofern haben Sie jetzt die Chance, uns in dem Gesetzgebungsverfahren zu unterstützen, damit auch ein wenig Selbstkritik darin zu üben, dass Ihre bisherige Politik im Bereich Straßenausbaubeiträge weder im Interesse der Gemeinden noch im Interesse der Gemeinderäte noch im Interesse der Bürgermeister und schon gar nicht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger war. Jetzt schaffen wir da eine ausgewogene Regelung, wo sich Bürgerinnen und Bürger, Gemeinderäte, Bürgermeister und auch das Land wiederfinden können. Danke.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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