Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes 1/2

RedenFrank KuschelKommunales

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/3107


Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich werde zum Teil der Straßenausbaubeiträge reden. Mein Kollege Knut Korschwesky wird dann zum zweiten Teil der Tourismusabgabe die Position der Fraktion hier wiedergeben.


(Beifall DIE LINKE)


Heute ist ein guter Tag für Bürgerinnen und Bürger und auch für die Kommunen, weil wir eine Regelung schaffen


(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Deshalb der Schlips!)


die ausgewogen ist und die beruhigend wirken wird und ein Problem einer Lösung nahe bringt, an der die CDU 20 Jahre gescheitert ist. Insofern stimmt es, was Kollege Uwe Höhn hier gesagt hat, es sei ein mutiges Projekt der Koalition, aber ich bin überzeugt, dieser Mut lohnt sich. Deshalb also im Namen unserer Fraktion und auch persönlich in meinem eigenen Namen, besonderen Dank der Landesregierung, die uns in diesem Prozess begleitet hat, sowohl was den Ministerpräsidenten, aber auch den Innen- und Kommunalminister, den Justizminister und den Finanzminister betrifft. Der besondere Dank gilt auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ministerium für Inneres und Kommunales, die vor großen Herausforderungen standen, um den politischen Willen, den wir dann formuliert haben, auch gemeinsam mit uns mit umzusetzen. Ich bitte also den hier anwesenden Staatssekretär, das zu übermitteln. Persönlich gilt mein Dank besonders auch Dirk Adams und Uwe Höhn. Wir drei kommunalpolitischen Sprecher standen in der besonderen Verantwortung, dieses Projekt zum jetzigen Stand zu führen. Ich weiß, alle drei mussten wir von unseren grundsätzlichen Positionen abweichen, um diesen Kompromiss zu finden. Das ist beispielhaft gelungen.


(Beifall DIE LINKE)


Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Thamm hat hier berichtet und Herr Kellner hatte das noch mal wiederholt und hat hier die These aufgestellt, in der öffentlichen Anhörung hätte niemand zugestimmt und es hätte hier Vorbehalte gegeben. Das ist nicht ganz korrekt, deshalb will ich es korrekt wiedergeben. Sowohl der Bund der Steuerzahler als auch die Thüringer Bürgerallianz für sozial gerechte Kommunalgaben hat durchaus Zustimmung signalisiert – die Bürgerallianz als Dachverband der Bürgerinitiativen – mit dem Hinweis, es ist ein weiterer Schritt in Richtung Beitragsabschaffung. Es ist für sie nicht das Ende, aber es ist auch nicht so, dass es völlig verhindert oder völlig negiert wurde. In der zweiten Anhörung hat zudem auch der Verband der Thüringer Wohnungswirtschaft darauf hingewiesen, dass der von der Koalition gefundene Kompromiss durchaus ein tragbarer ist.


Und, meine Damen und Herren, zur Richtigstellung: Es wurden Bedenken geäußert, sowohl verfassungsrechtliche Bedenken als auch Bedenken, was den gerechten Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern betrifft. Aber das Äußern von Bedenken heißt nicht, dass ein Gesetzentwurf völlig verworfen wurde. Das ist natürlich immer so, dass gerade in Anhörungen, wenn Chancen und Risiken eines Projekts abgewogen werden, eher auf die Risiken verwiesen wird und Bedenken geäußert werden. Dafür sind die Anhörungen da, und die Koalition von Linke, SPD und Grünen hat beispielhaft bewiesen, dass wir auf dort vorgebrachte Anregungen reagieren und uns damit auseinandersetzen, also nicht dogmatisch handeln. Ich habe in zehn Jahren Opposition gerade die CDU anders kennengelernt. Dort wurden oftmals Bedenken, die in Anhörungen geäußert wurden, vom Tisch gewischt.


(Beifall DIE LINKE)


Damit wurde auch in großem Maße der Sachverstand der Anzuhörenden missachtet. Wir wählen einen anderen Ansatz und stellen uns dort gern der Kritik, wenn dort verwiesen wird, dass wir angeblich Vorschläge machen, die nicht durchsetzbar gewesen wären.

Auch die rückwirkende Erhebung der Beiträge – also die Begrenzung – wäre lösbar gewesen, aber die Risiken wären sehr hoch gewesen und wir mussten abwägen. In Abwägung dieser Risiken haben wir uns für eine andere Lösung entschieden, die weit über das hinaus geht – als die Begrenzung der rückwirkenden Erhebung.

In dem Zusammenhang darf ich noch mal verweisen: Wir müssen abwarten, inwieweit die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in den nächsten Jahren auch in Thüringen zur Wirkung kommt. Das Bundesverfassungsgericht hat sich 2013 und im Jahr 2015 zu Fällen in Bayern und Brandenburg mit dieser rückwirkenden Erhebung von Beiträgen auseinandergesetzt. Da ist mir natürlich bekannt, dass die Rechtslage in Thüringen vergleichbar, aber nicht identisch ist. Aber es bleibt abzuwarten. Das ist aber Sache in der Gewaltenteilung, wo wir respektieren müssen, wenn Gerichte uns als Gesetzgeber dann Vorgaben machen. Wir gehen jetzt erst mal davon aus, dass wir eine Lösung gefunden haben, die eine Lösung für das Heute und Morgen darstellt und, wie gesagt, viel weiter geht als die ursprünglich geplante Begrenzung der rückwirkenden Erhebung.


Das möchte ich noch mal einfach dokumentieren durch die Darstellung der Fakten: Ursprünglich hatten wir vorgesehen, ein Ermessen für Beitragspflichten zu schaffen für die Gemeinden, die vor 2006 entstanden sind. Das heißt, nur für den Zeitraum 1991 bis 2006 hätten wir den Kommunen einen Lösungsansatz geboten. Da waren aber die Voraussetzungen für die Gemeinden viel höher, sodass nach unserer überschlägigen Prüfung etwa nur 60 Prozent der Gemeinden hätten von dieser Begrenzung der rückwirkenden Erhebung überhaupt Gebrauch machen können, weil die anderen Bedarfszuweisungen bekommen haben oder nicht leistungsfähig sind. Ab 2007 hätte sich an der jetzigen Rechtslage überhaupt nichts geändert. Da darf ich daran erinnern, dass wir in Thüringen im Vergleich zu den anderen Bundesländern die schärfsten Regelungen zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen haben. Wir haben inzwischen mehrere Bundesländer, die die Beiträge entweder noch nie kannten oder wieder abgeschafft haben. Also Hamburg und Bremen hatten sie nie im klassischen Sinne, Baden-Württemberg hat sie 1997 abgeschafft, Berlin im Jahr 2012 – übrigens mit den Stimmen der CDU. So vielfältig kann das politische Leben auf Landesebene sein, so vielfältig kann das sein. Weitere Bundesländer haben jetzt eine Regelung, haben schon länger eine Regelung, die wir jetzt übernehmen, nämlich es in das Ermessen der Gemeinden zu stellen, Sachsen seit 2007, nicht durch Handlung des Gesetzgebers, sondern durch Entscheidung des dortigen Oberverwaltungsgerichts. Aber auch das Saarland hat dieses Ermessen schon seit Jahren in seinem Kommunalabgabengesetz und im vergangenen Jahr hat Niedersachsen das Ermessen für die Gemeinden eingeführt.

Es ist also in allen Bundesländern Dynamik in diesem Prozess und insofern betreten wir nicht alles Neuland, weil andere Bundesländer es schon vorgemacht haben. Für uns ist es etwas Neues hier in Thüringen. Wir stärken deshalb auch die Kommunen, weil die Kommunen jetzt selbst entscheiden können. Die kommunale Seite wird ja nicht müde, immer wieder von uns zu verlangen, dass wir ihnen für ihr Handeln mehr Gestaltungsoptionen geben. Jetzt geben wir ihnen dieses Ermessen und es gibt wieder einzelne Stimmen, ich weiß nicht, ob das, was der Gemeinde- und Städtebund dort wiedergibt, tatsächlich für alle Gemeinden gilt. Ich persönlich habe andere Erfahrungen. Mit mir reden viele Bürgermeister und die sagen: Gebt uns das Ermessen, wir können das vor Ort selbst entscheiden und tragen das dann auch mit unseren Bürgerinnen und Bürgern aus. Aber die dort geäußerten Bedenken, dass das zu Verwerfungen führt, kann ich nicht teilen, denn kommunale Selbstverwaltung lebt davon, dass Gemeinden selbst entscheiden können. Wenn sie das nicht mehr können, findet keine kommunale Selbstverwaltung mehr statt. Die Gemeinden müssen in vielen Bereichen, wo es um Gebühren und Entgelte, um Abgaben geht, dieses Ermessen ausüben, ohne dass wir dabei feststellen, dass es zu Verwerfungen kommt. Sie müssen die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer selbst festsetzen, die Höhe der Friedhofsgebühren, die Eintrittsgelder für die Schwimmbäder, die Benutzungsgebühren für Bibliotheken. All das müssen Gemeinden beschließen und auch vor Ort austragen.


(Zwischenruf Abg. Kellner, CDU: Natürlich!)


Und jetzt wird von der CDU hier was ganz Großes angeführt: Unsere vorgeschlagene Regelung würde zu neuen Ungerechtigkeiten führen. Ich muss noch mal darauf verweisen: Auch einmalige Straßenausbaubeiträge kommen immer wieder, nämlich nach einem Zeitraum von 20, 25 Jahren müssen Verbesserungen, Erneuerungen durchgeführt werden. Dann stehen die gleichen Grundstückseigentümer vor den gleichen Problemen. Wir sind jetzt in dieser Phase, wo die Investitionen nach 1990 wieder zur Erneuerung anstehen. 125 Gemeinden haben aber die Form der wiederkehrenden Beiträge. Da besteht dieses Problem, was die CDU hier beschreibt, nämlich der Ungleichbehandlung, überhaupt nicht. Insofern müssen wir es differenziert sehen. Unsere Regelung eröffnet Chancen und hat natürlich auch Risiken, das ist doch unbestritten. Wir gehen aber davon aus, dass diese Risiken beherrschbar sind. Das zeigen übrigens die Erfahrungen in den anderen Bundesländern. In Sachsen wurde 2007 dieses Ermessen eingeführt, inzwischen haben das 95 Prozent der Gemeinden in Sachsen in Anspruch genommen, ohne dass dort bekannt ist, dass irgendwelche Verwerfungen auftreten. Also in eigener Regie. Ich habe hohes Vertrauen an die kommunale Ebene, dass die ganz verantwortungsbewusst mit dieser Sache umgehen. Es wurde hier geäußert, es wären Unklarheiten was die Definition der dauernden Leistungsfähigkeit betrifft angeht.


(Zwischenruf Abg. Kellner, CDU: Ja!)


Da haben Sie aber auch nur einen Teil vom OVG wiedergegeben. Die dauernde Leistungsfähigkeit ist in der Gemeindehaushaltsverordnung definiert und sie ist geübte Praxis seit über 20 Jahren. Sie ist nämlich Anlage zu jedem Haushalt, ist also Bestandteil jedes Haushaltsplans und kann damit von den Bürgerinnen und Bürgern auch nachvollzogen werden. Sie betrifft eben nicht, wie Herr Kellner hier beschreibt, Wechsel von einem Jahr zum anderen, sondern umfasst immer einen Zeitraum von fünf Jahren, nämlich das abgelaufene Haushaltsjahr, das aktuelle und die drei folgenden. Insofern können die von Ihnen beschriebenen Schwankungen, die möglicherweise auftreten, abgefedert werden, und es ist im Zeitraum von drei Jahren zu betrachten. Also hören Sie auf, hier irgendwelche Ängste zu schüren und Menschen wieder zu verunsichern!


(Zwischenruf Abg. Kellner, CDU: Das stimmt doch gar nicht!)


Ich fordere die Gemeinden auf, diese Chance zu nutzen und im Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern eine verantwortungsvolle Entscheidung zu treffen. Ich bin mir sicher, das machen die Gemeinden auch.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Herr Kellner, auch in einer anderen Frage waren Sie nicht ganz genau. Sie haben auf die Anfragen verwiesen, die ich gestellt habe. 777, ob das stimmt, weiß ich nicht, ich habe es nicht nachgerechnet, denn die Statistik führe ich persönlich nicht, aber das kann man überprüfen, es können mehr gewesen sein.


(Zwischenruf Abg. Kellner, CDU: Das sind noch mehr gewesen!)


Sie müssen aber dazu sagen, dass die Landesregierung zu den 642 Anfragen in der 4. Legislaturperiode extra ein Rechtsgutachten eingeholt hat. Neun Monate hat sie dafür gebraucht, Prof. Brenner. Der hat festgestellt: Durch meine Anfragen wird die Arbeitsfähigkeit der Landesregierung gefährdet. Wenn ich gewusst hätte, dass das so einfach ist, hätte ich mir noch mehr Anfragen einfallen lassen. Das heißt, Ihre Landesregierung hat die Beantwortung der Anfragen verhindert. So gehen Sie mit Parlamentsrechten um. Das macht die jetzige Landesregierung nicht, denn das Fragerecht der Abgeordneten ist ein hohes Gut, meine sehr geehrten Damen und Herren.


(Unruhe CDU)


Ich kann die Enttäuschung einiger verstehen, die auf die Begrenzung dieser rückwirkenden Erhebung gehofft hatten, aber auch die werden von der neuen Regelung profitieren, nämlich bei künftigen Ausbaumaßnahmen. Es war eine Abwägung. Ich persönlich hätte mir auch etwas anderes gewünscht, aber bin trotzdem der Koalition ganz dankbar, dass wir diese Lösung jetzt gefunden haben. Insofern ist es auch ein guter Tag für die Bürgerinnen und Bürger. Ich will mit einem Zitat von John F. Kennedy abschließen: „Irrtümer werden erst dann zum Fehler, wenn man sich weigert, sie zu korrigieren.“ Danke.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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