Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes 1/2

RedenFrank KuschelKommunales

Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/2504 -


Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, wir beschäftigen uns mit einem Problem in diesem Gesetzentwurf, das in den letzten Wochen zunehmend die Aufgabenträger der Wasserversorgung betroffen hat und damit auch die Gebührenpflichtigen, weil durch die Verzinsung des Eigenkapitals und die daraus konstruierte Gewinnerzielungsabsicht der Wasserversorger haben die Finanzbehörden jetzt abgeleitet, dass eine Gewerbesteuerpflicht entsteht und die Gewerbesteuerpflicht belastet die Wassergebühr noch einmal zusätzlich. Thüringen hat bereits die höchsten Wassergebühren im landesweiten Vergleich, also auch über die Bundesländer hinweg. Wenn jetzt auch noch eine Gewerbesteuerpflicht hinzu kommt, da braucht man kein Prophet zu sein, um daraus zu schlussfolgern, das wird die Wassergebühren weiter in die Höhe treiben mit allen Folgen, nämlich aufgrund der hohen Gebühren gehen die Bürgerinnen und Bürger sehr sparsam mit dem Wasser um. In Thüringen liegt der Verbrauch zwischenzeitlich bei 84 Litern am Tag, bundesweit ist der Verbrauch bei etwa 130/140 Litern pro Tag. Das ist klar, bei dem hohen Fixkostenanteil steigen die Gebühren mit zurückgehendem Wasserverbrauch. Aus diesem Teufelskreis müssen wir uns befreien.

Eine Aufgabe von uns ist es, nach Lösungen zu suchen, wie diese Gewerbesteuerpflicht umgangen werden kann, denn - da darf ich zum ersten Mal mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, die Stellungnahme des Gemeinde- und Städtebundes zitieren - Herr Bergner hat es sehr verkürzt dargestellt, dass es eine grundsätzliche Ablehnung ist. Der Einstiegssatz ist, jetzt zitiere ich: „Im Vorblatt zum Gesetzentwurf der LINKEN wird unter a) das Regelungsbedürfnis darauf hingewiesen, dass nach früheren Aussagen der Landesregierung es nicht Absicht des Landesgesetzgebers war, dass die Aufgabenträger der Wasserversorgung der Gewerbesteuerpflicht unterliegen. Der Gemeinde- und Städtebund Thüringen hat dieses Anliegen der Landesregierung unterstützt und wird auch künftig geeignete Maßnahmen befürworten, die diesem Anliegen Rechnung tragen. Also ganz eindeutig! Wir nehmen hier die Landesregierung beim Wort, die gesagt hat, in der Tradition der Vorgängerregierung gilt es alles Mögliche zu unternehmen, um diese Gewerbesteuerpflicht auszuschließen.


Meine sehr geehrten Damen und Herren, worum geht es im Konkreten? Die kommunalen Zweckverbände haben Eigenkapital gebildet aus drei Quellen. Schon diese drei Quellen deuten darauf hin, dass eine Eigenkapitalverzinsung, also eine nochmalige Verzinsung, nicht sachgerecht ist. Die erste Quelle des Eigenkapitals ist übernommenes Anlagevermögen aus dem Volksvermögen der DDR. Da waren sich immer alle einig, das ist nichts wert. Deswegen müssen ja hohe Investitionen getätigt werden, um dieses Anlagevermögen einer Nutzung zuzuführen. Bei der Verzinsung des Eigenkapitals entsteht aber auf einmal eine Werthaltigkeit dieses Vermögens, das vor 1989 steuerfinanziert umgesetzt wurde. Die zweite Quelle sind Zuschüsse Dritter, insbesondere Zuschüsse, die wir als Land den Aufgabenträgern der Wasserversorgung zugute kommen lassen. Das ist Eigenkapital. Aber da stellt sich die Frage, wenn wir den Aufgabenträgern Zuschüsse gewähren, Fördermittel, wieso wir ihnen dann rechtzeitig auferlegen, diese Zuschüsse nochmals zu verzinsen. Die dritte Quelle sind Überschüsse aus der Gebührenfinanzierung. Das haben aber die Bürgerinnen und Bürger, die Verbraucherinnen und Verbraucher schon über die Wassergebühr einmal bezahlt. Wenn das jetzt noch einmal verzinst wird, bezahlen sie sozusagen in dieser Marge mehrfach.

Schon aus dieser Darstellung können Sie entnehmen, dass eine Verzinsung des Eigenkapitals, wie es in den normalen Unternehmen gang und gäbe ist, in dieser Besonderheit der Aufgabenträger der Wasserversorgung auch gar nicht sachgerecht und begründet ist. Die Landesregierung hat es erkannt und hat deshalb im Zusammenhang mit der Gewährung von Finanzhilfen an die Aufgabenträger eine Zuwendungsvoraussetzung formuliert, die lautet: Es gibt nur Finanzhilfen, wenn die Aufgabenträger vorher auf die Eigenkapitalverzinsung verzichten. Jetzt müssen Sie mal erklären, warum Sie über eine Verordnung die Eigenkapitalverzinsung ausschließen und es damit auch für rechtlich zulässig erachten, darauf zu verzichten, aber andererseits sich weigern, das im Gesetz zu verankern.


In anderen Bundesländern gibt es diese Pflicht zur Verzinsung des Eigenkapitals in dieser sehr engen Form wie in Thüringen überhaupt nicht. Es gibt Länder, da ist sie gar nicht vorgesehen und in anderen Ländern tatsächlich als Kann-Bestimmung formuliert und der Gemeinde- und Städtebund hat insbesondere diese Kann-Bestimmung zumindest als Mindestvoraussetzung gemacht, dass wir in Thüringen von dieser Soll-Vorschrift weggehen müssen.


Die Eigenkapitalverzinsung ist neben der Abschreibung und neben den Personalkosten die drittgrößte Kostenposition. Sie macht etwa 30 Prozent der Wassergebühr aus; 30 Prozent der Wassergebühr resultiert aus der Verzinsung. Jetzt hat der Gemeinde- und Städtebund gesagt, wir nehmen jetzt mal die Verzinsung des Eigenkapitals weg, und hat eine Begründung geliefert, die müsste eigentlich den Innenminister auf den Plan rufen, weil er rechtsaufsichtlich jetzt einschreiten müsste, weil die Aufgabenträger der Wasserversorgung offensichtlich rechtswidrig handeln und damit den Gebührenzahler zusätzlich belasten. Frau Präsidentin, da darf ich noch einmal zitieren und ich bitte jetzt den Innenminister, noch einmal zuzuhören, im Ausschuss habe ich es schon gemacht, aber entweder waren Sie geistig abwesend oder wollten sich mit mir da nicht auseinandersetzen, körperlich waren Sie da, aber Sie haben heute noch einmal Gelegenheit, sich dazu zu positionieren. Das halte ich schon für bezeichnend, wenn der kommunale Spitzenverband selbst auf ein Problem hinweist, wo sie sich zumindest im Graubereich des Gesetzes befindet und der Innenminister als Rechtsaufsicht überhaupt nicht handelt. Also ehrlicherweise gesteht der Gemeinde- und Städtebund ein - ich zitiere jetzt - „eine weitere Erhöhung der Fehlbedarfsumlage“ - also das ist das, was die Gemeinden dann in Zweckverbänden bezahlen müssen, weil unrentierliche Kosten da sind, die nicht auf den Gebührenzahler umlegbar sind - „würde für den Ausgleich anderer nicht gebührenfähiger Kosten erforderlich. Nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen nicht ansatzfähige Kosten, also die, die nicht Bestandteil der Gebühr sein dürfen, sind die außerordentlichen Abschreibungen, also das sind Buchverluste, unter anderem für Anlagen, die gar nicht gebraucht werden, also für Überkapazitäten, bestimmte periodenfremde Aufwendungen sowie der Erlass und der Teilerlass von Forderungen. Derzeit können diese Aufwendungen durch die Verzinsung des Eigenkapitals ausgeglichen werden, ohne dass von den Mitgliedskommunen hierfür Umlagen erhoben werden müssen.“ Also um das noch einmal zu übersetzen: Es entstehen Kosten, die sind gar nicht gebührenfähig. Durch die Ermächtigung, das Eigenkapital zu verzinsen, gleichen die Aufgabenträger dies aus, anstatt sich das von den Gemeinden zu holen, die müssten das nämlich bezahlen, denn die Gemeinden, die Bürgermeister sind ja verantwortlich, dass diese nicht gebührenfähigen Kosten überhaupt entstehen. So haben wir das im Gesetz geregelt, also ein gesetzwidriges Handeln. Da müssen Sie einfach einschreiten, Herr Innenminister. Wir werden Sie dort parlamentarisch immer in die Pflicht nehmen und das jetzt für jeden Zweckverband aufschlüsseln, solange, bis Sie Ihre Verweigerungshaltung endlich aufgeben.


(Beifall DIE LINKE)


Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu dieser Verweigerungshaltung gehört auch die skandalöse, ich möchte das noch mal betonen, diese skandalöse Verweigerung, uns die Aufgabenträger zu nennen, die gegenwärtig von der Gewerbesteuerpflicht überhaupt erfasst werden und zwar mit Verweis auf das Steuergeheimnis. Dabei sind diese Angaben ja zugänglich, denn die Gebührenkalkulationen müssen offengelegt werden, da ist auch die Steuerbelastung der Aufgabenträger enthalten. Die Jahresrechnungen werden auch veröffentlicht, auch dort sind die Steuerbelastungen enthalten. Jetzt könnten Sie sagen, dann müssen sie sich das eben selbst heraussuchen. Im Gegensatz zur Landesregierung mit hohem Personalbestand haben wir diese Ressourcen nicht. Ich sage Ihnen auch, Sie sind zur Auskunft verpflichtet und auch dort werden wir Sie immer wieder so lange parlamentarisch in die Pflicht nehmen, bis Sie uns dieses Material zur Verfügung stellen.

Ich komme zu dem Tagesordnungspunkt zurück, den wir gerade hatten, wo es um den Bürger ging. Selbst wir als Parlamentarier müssen darum kämpfen, dass wir irgendwelche Informationen bekommen. Da können Sie sich vorstellen, wie Landesbehörden mit Bürgern umgehen, die haben dann überhaupt keine Chance, wenn schon wir als Parlamentarier kaum eine Chance haben. Da müssen Sie auch umdenken, die Landesregierung in Gänze und auch die Landesbehörden, bedauerlicherweise auch die kommunalen Aufgabenträger, in dem Fall der Wasserversorgung.


Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Gemeinde- und Städtebund macht dann deutlich, wenn man auf die Eigenkapitalverzinsung verzichtet, müsste mehr Fremdkapital aufgenommen werden verbunden mit höheren Zinsen und das würde ja den Gebührenzahler belasten. Wenn ich diese Argumentation auf diese beiden Sachverhalte verkürze, ist das richtig, dann stimmt das, Fremdkapitalzinsen sind etwa 1 bis 2 Prozent höher als die Eigenkapitalverzinsung. Aber was der Gemeinde- und Städtebund und auch die Landesregierung ausblenden, ist, dass zu dieser Eigenkapitalverzinsung, die zwar 2 Prozent günstiger ist als die Fremdkapitalverzinsung, dann die Steuerlast aus der Gewerbesteuer hinzukommt und die beträgt, das wissen Sie, erst mal 3,5 Prozent plus den kommunalen Hebesatz. Wir haben den Kommunen den Hebesatz von 400 vorgegeben als Orientierung, mit sanftem Zwang, Verrechnung über den Finanzausgleich. Wenn sie den zur Anwendung bringen, sind sie noch mal bei 14 Prozent. Damit ist Eigenkapitalzins plus Steuersatz immer weitaus höher als die Fremdkapitalverzinsung. Insofern geht auch diese Rechnung so nicht auf und es spricht vieles dafür, nun endlich auf diese Eigenkapitalverzinsung zu verzichten. Wir wissen, das verhindert noch nicht endgültig die Gewerbesteuerpflicht, möglicherweise. Aber eine wichtige Begründung der Finanzämter entfällt, nämlich, dass die Eigenkapitalverzinsung Ausgangspunkt für die Gewinnerzielungsabsicht ist.


Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben aus aktuellem Anlass zeitgleich einen Entschließungsantrag zu diesem Gesetzentwurf eingebracht. Dieser beschäftigt sich mit dem Vorhaben des Finanzministers, möglicherweise auch der Landesregierung, das wissen wir ja nicht. Der Finanzminister hat geäußert, er will das Sondervermögen Wasser/Abwasser bis 2017 auslaufen lassen und damit sollen die Neuregelungen, die der Thüringer Landtag mit Wirkung zum 01.01.2005, die Abschaffung der Wasserbeiträge und die anderen Berechnungsmethoden bei der Erhebung der Abwasserbeiträge, wieder rückgängig gemacht werden, also zurück zu dem Beitragsrecht des Jahres 2004. Um Ihnen noch einmal die Dimension deutlich zu machen, worum es geht, um welche Summen es geht, was es also bedeuten würde, wenn wir zu den alten Regelungen des Jahres 2004 wieder zurückgehen würden: Im Wasserbereich mussten die Aufgabenträger auf 400 Mio. € geplante Wasserbeiträge verzichten, 178 Mio. € Wasserbeiträge, die die Bürger bezahlt hatten, sind zurückerstattet worden. Im Abwasserbereich, durch die Privilegierungstatbestände sind etwa 65 Mio. € Abwasserbeiträge zurückerstattet worden und 300 Mio. € sind gegenwärtig langfristig oder dauerhaft geschuldet, weil sie unter die sogenannte Privilegierung fallen. Das ist die Größenordnung, über die wir reden, und das wären ja auch die Konfliktpotenziale, die damit verbunden sind. Jetzt wird zu Recht vom Finanzminister kritisiert - und da haben Sie uns auf Ihrer Seite -, dass die gewählte Form der Abfinanzierung dieser Umstellung insbesondere im Wasserbereich natürlich die teuerste ist und ein Beschaffungsprogramm für Banken, weil es nämlich zu einer Rückerstattung gezahlter Wasserbeiträge kommt. Wir haben damals in Kooperation mit den Bürgerinitiativen einen Vorschlag erarbeitet und es war nicht einfach, die Bürgerinitiativen zu überzeugen, dem zu folgen, nämlich zu sagen, wir erstatten nicht zurück, sondern wir verrechnen mit künftigen Gebührenpflichten. Das hätte dazu geführt, dass die Aufgabenträger eben keine Kredite hätten aufnehmen müssen, die wir jetzt abfinanzieren müssen. Allein im Wasserbereich belastet das den Landeshaushalt in der Endstufe mit 33 Mio. € im Jahr und davon entfallen 28 Mio. € auf Zinsen und nur 5 Mio. € auf die tatsächliche Abfinanzierung dieser entgangenen Beitrage, also der Einnahmen über Beiträge. So ist das Missverhältnis und da trägt natürlich die CDU und die Regierung Althaus eine hohe Verantwortung, dass sie diese finanzielle Last dem Land auferlegt hat, aber wenn das als Fehler anerkannt wird, auch von einem CDU-Finanzminister, dann darf das bitte schön nicht auf dem Rücken der Bürgerinnen und Bürger und der Zweckverbände ausgetragen werden, sondern da müssen andere Lösungen her.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Mal ganz davon abgesehen, ob das überhaupt verfassungsrechtlich geht so eine Rückabwicklung mit den ursprünglichen Belastungen. Damit haben wir uns nicht beschäftigt, weil wir zur Kenntnis genommen haben, dass die Landesregierung offenbar in Gänze diesem Vorhaben zunächst nicht gefolgt ist. Das ist erst einmal zur Kenntnis zu nehmen. Wir wollen aber, dass heute der Landtag sich noch einmal eindeutig positioniert und sagt, kein Zurück zum Beitragsrecht des Jahres 2004. Sie haben uns auf Ihrer Seite, wenn Sie mit uns darüber diskutieren wollen, ob wir die Finanzierung anders gestalten können; da sind wir durchaus diskussionsbereit. Da darf ich auf das gegenwärtig laufende Volksbegehren für kommunalgerechte Kommunalabgaben verweisen und wenn das zum Erfolg führt, dann haben wir auch die Lösung für den vom Finanzminister Voss hier zunächst als Denkmodell entwickelten Ausstieg aus dem Sondervermögen. Also unterstützen Sie das Volksbegehren, damit es zum Erfolg wird. Die Präsidentin ist aufgefordert, es zuzulassen und es nicht zu blockieren. Dann können die Bürger entscheiden, wie machen wir das und es entstehen sogar finanziell positive Aspekte für den Landeshaushalt. Da schließt sich der Kreis noch einmal zu unserem Gesetzentwurf und auch dort bitte ich Sie, Herr Innenminister, noch einmal sich zu positionieren, wenn der Gemeinde- und Städtebund formuliert: „Er braucht die Eigenkapitalverzinsung für die Erwirtschaftung der Mittel zur Tilgung insbesondere für die Rückzahlung der Darlehen aus der Rückerstattung der Beiträge für die Wasserversorgung.“ Frau Präsidentin, ich habe jetzt zitiert, ohne Sie vorher um Erlaubnis zu fragen. Das war jetzt der Originaltext.


(Zwischenruf Abg. Dr. Zeh, CDU: Die Präsidentin muss nicht um Erlaubnis gefragt werden, sondern das Zitat muss benannt werden, sonst ist es ein Plagiat!)


Muss nicht? Gut. Nur angezeigt. Gut, dann habe ich das jetzt kenntlich gemacht, also das war jetzt aus der Stellungnahme des Gemeinde- und Städtebundes. Danke für die Aufklärung.


Wenn das stimmen würde, würden sich die Zweckverbände zweimal die Aufwendungen zurückholen. Wir müssen sie als Land tragen und gleichzeitig über die Verzinsung des Eigenkapitals. Das muss noch einmal sorgfältig geprüft werden. Auch hier schon unsere Ankündigung, Herr Innenminister, wenn Sie es nicht von sich aus machen, wozu Sie eigentlich verpflichtet sind, werden wir alle parlamentarischen Möglichkeiten nutzen, um Sie zur Wahrnehmung Ihrer Aufgaben zu bewegen. Danke.


(Beifall DIE LINKE)


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