Abschiebestopp von Roma, Ashkali und Ägyptern und Ägypterinnen in die Staaten der Balkanhalbinsel

Asyl-MigrationSabine BerningerReden

Zum Antrag der Fraktionen DIE LINKE, Bündnis90/DieGrünen - Drucksache 5/5197

 

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, während Bundeskanzlerin Angela Merkel bei der Einweihung des Mahnmals für die ermordeten Sinti und Roma von einer Mahnung für die Zukunft gesprochen hatte, machte Bundesinnenminister Friedrich diese Worte zu einer leeren Hülse, indem er anhand steigender Zuwanderungszahlen von angeblichem Asylmissbrauch durch die Gruppe der Sinti und Roma hetzte. Andere Unionspolitiker sprangen dankbar auf diesen Zug auf.

Die Debatte, meine Damen und Herren, erinnert in erschreckender Weise an die unsägliche Polemik Anfang der 90er-Jahre, die am Ende de facto zur Abschaffung des Grundrechts auf Asyl führte und die mitverantwortlich ist für die damals stattgefundenen Pogrome.


Ich stehe jetzt hier, weil die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE beantragen, den Ihnen vorliegenden Antrag „Abschiebestopp von Roma, Ashkali, Ägyptern und Ägypterinnen in die Staaten der Balkanhalbinsel“ auf jeden Fall noch während dieser Plenardebatte zu behandeln. Wir meinen, dass, wenn wir erst im Dezember im Plenum darüber reden würden, dies der Situation der betroffenen Menschen nicht gerecht würde.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge schreibt, subsidiärer Schutz gilt in Fällen, in denen das Asylrecht nicht greift, aber dennoch schwerwiegende Gefahren für Freiheit, Leib oder Leben drohen, etwa durch politische Verfolgung. Solche Gefahren können die Landesbehörden berücksichtigen, wenn sie prüfen, ob Abschiebungen ausgesetzt werden sollen. Genau das ist die Intention des Ihnen vorliegenden Antrags, ein Abschiebestopp gemäß § 60a Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes. Dort ist geregelt, ich zitiere: „die oberste Landesbehörde kann aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass die Abschiebung von Ausländern aus bestimmten Staaten oder von in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen allgemein oder in bestimmte Staaten für längstens sechs Monate ausgesetzt wird.“


Meine Damen und Herren, völkerrechtliche oder humanitäre Gründe liegen vor, wenn eine Minderheit in bestimmten Ländern diskriminiert wird. Das ist bei den Angehörigen der Roma, Ashkali und Ägypterinnen unstrittig der Fall. Auch die Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik ist ein wichtiger Grund, nimmt man Angela Merkels Worte ernst. Eine deutsche Tageszeitung schrieb: „So sind die nachdenklichen Worte Merkels an diesem Tag doch nur wieder leere Hülsen, wenn jetzt nicht Taten folgen, die den Worten angemessen sind.“ Diese Taten, meine Damen und Herren, sollten im Interesse der betroffenen Menschen nicht erst im Dezember folgen.


Ich möchte noch auf ein sogenanntes Argument eingehen, das uns möglicherweise in der Debatte begegnen wird. Dass es nicht um Zuwanderung aufgrund des Bundesverfassungsgerichtsurteils geht, also nicht um den vorgeblichen Asylmissbrauch, das belegen die in anderen Ländern der EU, wie Belgien oder Schweden, ebenfalls gestiegenen Zahlen. Dort hat es nämlich kein solches Gerichtsurteil gegeben. Deshalb bitte ich Sie, unserem Antrag auf Behandlung in dieser Plenarsitzung zuzustimmen und nicht etwa hilfsweise durch eine mögliche gemeinsame Behandlung mit der Frage des Asylbewerberleistungsgesetzes in Tagesordnungspunkt 13 den Eindruck zu verstärken, mit dem der Bundesinnenminister derzeit rassistischen Vorurteilen Vorschub leistet. Denn die Frage, ob Thüringen seine in § 60 a Abs. 1 Aufenthaltsgesetz geregelte Kompetenz nutzt, solche Abschiebungen auszusetzen, hat mit dem Asylbewerberleistungsgesetz nichts zu tun. Vielen Dank.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


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