Abschaffung ungerechtfertigter Vergünstigungen für Ministerinnen und Minister, Staatssekretärinnen und Staatssekretäre sowie kommunale Wahlbeamte

RedenGesellschaft-DemokratieBodo Ramelow

Zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 5/6577


Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben gerade von der Ministerpräsidentin an einem Beispiel exakt erläutert bekommen, wo die Tücken der Regel sind, wenn ein Mensch in eine Position kommt, die zu einer Zeitverbeamtung führt, also Staatssekretär. Frau Ministerpräsidentin hat selbst eingeräumt, dass diese Dinge neu geregelt werden müssen.


Wir als Fraktion DIE LINKE waren der Meinung, dass nach aus unserer Sicht dem Fall Dieter Althaus, als er ausgeschieden ist und in die freie Wirtschaft wechselte, unabhängig davon, dass er für die gleiche Firma vorher in Verhandlungen gestanden hat als Ministerpräsident, dass wir der Meinung waren, dass ein Überwechseln aus einer solchen Position in eine solche Position auch nicht zulässig sein darf. Wir hatten eine Karenzzeit vorgeschlagen. Unabhängig davon blieb aber die zweite Frage, nämlich dass die vollen Bezüge, Ruhestandsbezüge des Ministerpräsidenten bis heute erhalten sind trotz hoher Einkünfte in der privaten Wirtschaft. Das ist eine Fallkonstellation. Dazu hatten wir ein Regelwerk vorgelegt und hatten die Hoffnung, dass das Hohe Haus diese Dinge zügig regelt. Man hat sie damals zwei Jahre und eine Woche liegen lassen. Damit sind die Unverfallbarkeitsansprüche scheinbar der neuen Minister eingetreten und jetzt haben wir auf einmal einen mehrfachen Anlass, nämlich den, über den Frau Lieberknecht gerade geredet hat, der, der gestern zur Aktuellen Stunde geführt hat, und wir haben noch einen Staatssekretär, der klagt gerade, Herr Aretz, der will 328.000 € von einer landeseigenen Gesellschaft haben für Nachversorgungsansprüche, die er glaubt zu haben, weil er glaubt, einen Anspruch darauf zu haben, weil er nicht mehr Staatssekretär ist, dass ihm irgendjemand aus einer öffentlichen Kasse noch Geld zu geben hat. Dass da die Bürger sagen, das ist nicht mehr zu akzeptieren, wenn man gleichzeitig Verrechnung bei jedem Sozialgeldempfänger vornimmt - ich habe das Beispiel vom Ortsteilbürgermeister Czentarra hier erzählt, der sich als Ehrenamtlicher aufstellen lässt und dann auf einmal 60 € Monatsaufwandsentschädigung verrechnet bekommt mit Hartz IV. Aber wir kennen doch auch den Fall, wo die Thüringer Landesregierung ihren Altersteilzeitbeziehern offenbar im Sommer eine Überzahlung gemacht hat. Diese Überzahlung führte dann dazu, dass man gemerkt hat, man hat ihnen über längere Zeit zu viel gezahlt und dann zappzerapp hat das Finanzministerium zugeschlagen und die ganzen Gelder einfach abgezogen, dass ein Teil dieser ehemaligen Bediensteten des öffentliches Dienstes in dem Monat gar kein Geld bekommen haben. Das ist dann hier thematisiert worden, dann hat das Finanzministerium erklärt, wir sind bereit zu Einzelfallregelungen und darüber ins Gespräch zu kommen, so Dinge wie Pfändungsfreigrenzen und so etwas waren alle weg, also man war einfach der Meinung, mit den Kleinen kann man so umgehen, und die Frage ist, wie gehen wir mit den Großen um.


Ich war bislang der Meinung, dass der § 15 des Ministergesetzes die Dinge eindeutig regelt, wenn es also Doppelalimentierungen gibt aus welchem Rechtsgrund auch immer, dann müssen sie aufgerechnet werden. Ich war der Meinung, dass wir ein Regelwerk schaffen könnten, dass die Staatssekretäre Teil des Ministergesetzes werden und auch so behandelt werden, denn es ist gar nicht einzusehen, der Minister lässt sich vom Staatssekretär auch während der Kabinettssitzung vertreten, er lässt sich hier im Hohen Haus vertreten, aber die Staatssekretäre werden auf einmal als Beamte behandelt. Warum sollen sie denn nicht einfach ganz normal ins Ministergesetz aufgenommen werden und damit nach demselben Regelwerk behandelt werden wie alle Minister. Es wäre ein Teil, um diese drei aufeinander nicht gut abgestimmten Mechanismen besser aufeinander zuzubewegen.


Wir haben das Abgeordentengesetz und ein Teil von den Ministern sind Abgeordnete. Wir haben das Ministergesetz, dort ist über den § 15 geregelt, wie Doppeldotierungen aus öffentlichen Kassen durch Aufrechnung ausgeschlossen sein sollen. Und wir haben den Zeitbeamten und da liegt der Widerspruch, auf den wir hinweisen wollen. Beamtet wird man auf Lebenszeit, entweder ist man Angestellter oder Arbeiter nach den normalen Regelformen des Sozialgesetzbuchs oder verbeamtet. Aber die Zeitverbeamtung, die in dem Fall Zimmermann - wie jetzt Frau Lieberknecht ja sogar noch ausgeführt hat - zur rückwirkenden Aufhebung des Beamtenstatus mit all den seltsamen Folgen führt, die das wieder hat, ist einfach systemwidrig. Wir glauben, es macht gar keinen Sinn, eine Anzahl von sechs, acht oder zehn Zeitbeamten im Gesetz einzeln stehen zu lassen. Deswegen haben wir diese Fallkonstellationen zusammengepackt und haben gesagt, lasst sie uns in einem Guss regeln. Wir sind der Meinung, die Aufrechnungsregelungen sind einfach klarer zu stellen, damit niemand mehr hinterher sagt, ich habe es nicht so genau gewusst.

Wir sind uns einig - das hat der Europäische Gerichtshof entschieden und ich dachte, wir als Parlament hätten es auch so entschieden -, dass niemand, der aktiv für das Volk im Dienst ist aus zwei Kassen des Steuerzahlers mehrfach bezahlt wird, also Aufrechnungsnotwendigkeit 100 Prozent. Und wir waren der Meinung, dass diese Aufrechnungsnotwendigkeit dessen klargestellt wird, was er bekommt von der freien Wirtschaft, wenn er so einen Posten übernimmt oder wenn er in die freie Wirtschaft geht und in jedem Fall keine Doppeldotierung aus öffentlichen Kassen bzw. aus Steuergeldern. Das alles haben wir in dem Artikelgesetz versucht zusammenzufassen, haben damit einen Vorschlag unterbreitet. Die Kolleginnen und Kollegen, die gestern sich nicht in der Lage gesehen haben, unserer Dringlichkeit zuzustimmen, sind jetzt gefordert, die Hausaufgaben zu machen.


Eins kann man nur tun, entweder kann man sagen, bei der Dringlichkeit gestern war es ein Wahlkampfmanöver der LINKEN, oder man kann jetzt als Parlament anfangen, die Hausaufgaben zu machen. Ich sage das in der Deutlichkeit, weil ich unser Artikelgesetz in der Landespressekonferenz vorgestellt habe. Dort begegnete mir anschließend die Meinung meiner Fraktionsvorsitzenden-Kollegen, dass es sich ja gar nicht um die Angelegenheit des Parlaments handeln würde. Das war noch am Freitag, bevor am Wochenende die Mehrfacheinkommen, die dann öffentlich eine Rolle spielten, im Raum standen. Ich habe in der Landespressekonferenz gesagt, sehr wohl ist es Angelegenheit des Parlaments, denn wir sind der Gesetzgeber. Wer soll denn sonst der Gesetzgeber sein. Ich stelle mich nicht hin und sage, die Regierung soll das mal allein regeln, denn diese Doppeleinkommen von Herrn Machnig hätte die Regierung allein schon regeln können, dafür sind wir gar nicht zuständig. Für den personellen Vollzug einer Einkommensregelung eines Ministers ist nicht das Parlament zuständig, sondern ist eindeutig die Landesregierung selber zuständig und da die zuständige Stelle, nämlich die Staatskanzlei.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Deswegen, meine Damen und Herren, der § 15 des Ministergesetzes war eindeutig, ist eindeutig, bleibt eindeutig. Dieses, was jetzt öffentlich debattiert wird, hätte längst auf der Vollzugsebene des Ministergesetzes vollzogen werden können. Da werden wir also noch einiges in den nächsten Tagen öffentlich hören, da wird es auch noch eine ganze Reihe von Fragen von mir an die Ministerpräsidentin geben, auf die ich hoffe, dann öffentlich auch Antworten zu bekommen.


Aber das Parlament, und damit begründe ich die Einbringung unseres Artikelgesetzes, das Parlament selber hat die Rechtsrahmen zu schaffen, damit diese unsinnigen aufeinander nicht abgestimmten Sonderpositionen im öffentlichen Recht beendet werden. Wir reden ja nicht über die unteren Einkommensränge. Wir reden über die Spitze des Landes und der Landesregierung. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen des Parlaments, wir haben eine Vorlage geliefert. Wir lassen uns gerne von besseren Regeln überzeugen. Was wir nicht machen, wir werden nicht warten, ob die Landesregierung meint und in ihrer Gnade ein Gesetz einbringt, dass das regelt. Das letzte Mal, als wir so was hatten, hatten wir den Selbstbedienungsfall von Dieter Althaus. Danach haben Sie leider zwei Jahre und eine Woche mitgetan, dass die Unverfallbarkeitsansprüche gekommen sind. Bitte tun Sie das diesmal nicht. Sie haben Gelegenheit, in kürzester Frist diese Regeln zu ändern, damit niemand in der Bundesrepublik mehr über uns den Kopf schüttelt. Vielen Dank.


(Beifall DIE LINKE)

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