Linksfraktion kompakt: Landwirte schützen – Agrarland gerecht verteilen

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Investoren greifen zunehmend nach Agrarland. Fonds kaufen Ackerflächen, auch Versicherungskonzerne oder die Stiftungen Vermögender. Ihnen geht es vor allem um Rendite; niedrige Zinsen erleichtern zudem den Grunderwerb. Seit 2005 haben sich die Kaufpreise für landwirtschaftliche Flächen verdoppelt, die Pachten stiegen im Schnitt um 50 Prozent. Den Schaden hat die bäuerliche Landwirtschaft.

Wer als Landwirt neu pachten oder Agrarland erwerben möchte, hat kaum noch eine Chance. Die enormen Preise für das Land lassen sich nur noch durch eine ständig intensivere Landwirtschaft erwirtschaften, durch größere, kapitalintensivere Betriebe.

Wir als Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag wollen aber eine Agrarproduktion, die allen eine Versorgung mit gesunden Lebensmitteln und den Landwirten einen guten Lebensunterhalt sichert. Ziel ist deshalb eine regional verankerte Landwirtschaft mit viel Land in öffentlicher Hand und sozialen und ökologischen Standards.

 


 

Deshalb setzen wir als Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag uns für neue Regelungen ein, um die Explosion von Boden- und Pachtpreisen einzudämmen, um Bodenspekulation zu verhindern und um Vorkaufsrechte zu sichern, vor allem für die öffentliche Hand. Im September 2020 haben wir ein Rechtsgutachten vorgestellt, das unseren Kurs untermauert: Landwirte schützen - Agrarland gerecht verteilen.

Wir unterstützen nicht nur selbständige Bauern, sondern auch Betriebe, die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem Land schaffen. Bäuer*innen brauchen Boden – und ohne eine »gesunde« Bodenverteilung und ausgewogene Agrarstruktur werden unsere Landwirte als erste leiden. Schon jetzt gibt das Grundstückverkehrsgesetz Handhabe, gegen eine »ungesunde Verteilung« von Grund und Boden einzugreifen. Doch die bestehenden Regelungen reichen nicht aus und müssen dringend modernisiert werden.

 


 

Was wir vorschlagen:

Preisdeckel: Der Preis von landwirtschaftlichen Flächen soll so reguliert werden, dass Boden für ortsansässige Landwirte in der Region erschwinglich bleibt.

Vorkaufsrechte: Landwirte aus der Region und kooperative, gemeinwohlorientierte Zusammenschlüsse sowie die öffentliche Hand sollen Vorkaufsrechte erhalten für den Fall, dass landwirtschaftliche Flächen veräußert werden.

Öffentliche Bodenreserve: Landwirtschaftliche Flächen sollten zunehmend in öffentliche Hand überführt werden, mit dem Ziel einer »Neuen Allmende«. Öffentliche Flächen sind mit sozial-ökologischen Auflagen langfristig an ortsansässige Agrar- und Forstbetriebe zu verpachten; dafür braucht es auch die Möglichkeit, dass öffentliche Landgesellschaften erworbenes Land über einen langen Zeitraum halten dürfen.

Genehmigungspflicht für Betriebsverkäufe: Werden landwirtschaftliche Betriebe ganz oder Anteile davon verkauft (so genannte Share Deals), soll eine Genehmigungspflicht greifen. Bisher gibt es eine solche Genehmigungspflicht noch nicht.

Spekulationsbremse: Agrarland soll nicht mehr an nicht-landwirtschaftliche Investoren verkauft werden dürfen, auch sollen Konzentrationsprozesse von Flächeneigentum verhindert werden. Die Spekulationsfristen für Ackerland soll auf 20 Jahre verlängert werden.

 


 


Wenn wir jetzt nicht handeln, wird man in zehn Jahren kaum noch von regionaler Landwirtschaft sprechen können, weil neue, agrarfremde Großgrundbesitzer den Boden kontrollieren. Damit schrumpfen auch die Möglichkeiten, politisch im gesellschaftlichen Interesse auf die Entwicklung der Landwirtschaft einzuwirken.

Boden darf keine Ware sein, Boden ist die Grundlage von allem, im wahrsten Wortsinn. Eine wirksame Regulierung des Bodens ist keine linke Erfindung, sondern seit Beginn der Bundesrepublik gesetzgeberischer Alltag und mehrfach durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt worden. 1967 hat Karlsruhe klipp und klar gesagt: Boden darf nicht dem »unübersehbaren Spiel der freien Kräfte« überlassen werden.

 


 


Hintergrund: 54 Prozent der Bodenfläche Thüringens sind landwirtschaftliche Flächen, davon 80 Prozent Ackerland und 20 Prozent Grünland. Die mittlere Größe der Agrarbetriebe im Freistaat beträgt 216 Hektar.

Stand: Oktober 2020

 

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