Linksfraktion kompakt: Unsere Vorschläge zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung

Linksfraktion kompakt

Die Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen mit ihrem Gesetzentwurf zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung (Drucksache 7/1188) in den Kommunen mehr Transparenz schaffen und Beteiligungsmöglichkeiten ausweiten. Die in den Gesetzentwurf aufgenommenen Änderungen der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) umfassen:

 

1. die Erweiterung der Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten der Einwohner*innen durch:

  • die Einführung einer Einwohner*innen-Fragestunde,
  • die grundsätzliche Öffentlichkeit der Ausschuss-Sitzungen,
  • die Bildung eines Rechnungsprüfungsausschusses in Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohner*innen,
  • die erweiterte Möglichkeit zur Beiratsbildung,
  • die Normierung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen,
  • die Gewährleistung des Zugangs zum Tagungsort der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates und des Kreistags sowie ihrer Ausschüsse,
  • die Veröffentlichung von Satzungsentwürfen,
  • die Veröffentlichung des Beteiligungsberichts,
  • die Veröffentlichung der Berichte der örtlichen und überörtlichen Prüfung;

 

2. die Stärkung der Gemeinderäte und Kreistage durch:

  • die Wahl des Vorsitzenden im Gemeinderat und Kreistag,
  • die Bildung und Zusammensetzung des Hauptausschusses nach der Geschäftsordnung des Gemeinderats sowie des Kreisausschusses nach der Geschäftsordnung des Kreistags,
  • die Erweiterung des Zugangs zu den Sitzungsniederschriften,
  • die Präzisierung der Voraussetzungen für Eilentscheidungen der Bürgermeister*innen und Landrät*innen,
  • die Abbildung der Mehrheitsverhältnisse im Gemeinderat in Aufsichtsräten und entsprechenden Gremien kommunaler Unternehmen in privatrechtlicher Form sowie die Regelung eines Entsende- und Weisungsrechts,
  • die Präzisierung des Beanstandungsverfahrens;


3. die Stärkung der Fraktionen durch:

  • das Akteneinsichtsrecht für Fraktionen,
  • die Regelung der finanziellen Ausstattung der Fraktionen,
  • das Recht auf die Hinzuziehung von Sachverständigen;

 

4. die Stärkung der einzelnen Gemeinderats- und Kreistagsmitglieder durch:

  • das Auskunftsrecht jedes einzelnen Gemeinderatsmitglieds gegenüber den Bürgermeister*innen in allen Angelegenheiten, die den Vollzug der Beschlüsse des Gemeinderats betreffen,
  • die Berichtspflicht der Bürgermeister*innen gegenüber dem Gemeinderat und der Landrät*innen gegenüber dem Kreistag in den Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises

 

Darüber hinaus soll den Gemeinderäten und Kreistagen die Möglichkeit eröffnet werden, in besonderen Ausnahmesituationen von dem Grundsatz der Pflicht zur persönlichen Anwesenheit der Mitglieder abzuweichen und Beschlüsse in einem elektronischen oder schriftlichen Verfahren (Umlaufverfahren) zu fassen.

Es erfolgt zudem eine Ergänzung der Aufzählung für weitere Bereiche der kommunalen Aufgabenerfüllung. Es wird klargestellt, dass Gesundheitsversorgung und -vorsorge, öffentlicher Personennahverkehr und der öffentliche Wohnungsbau der Daseinsvorsorge zuzurechnen sind und damit nicht der Subsidiaritätsregelung unterfallen.

 

Stand: 24. August 2020

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