CDU-Fraktion lässt geplante Verfassungsreform platzen
„Die Entscheidung der CDU-Fraktion, sich jeder Änderung der Verfassung nun zu verweigern, ist ein Schlag ins Gesicht der Hunderttausenden in Thüringen ehrenamtlich aktiven und engagierten Menschen. Dass die CDU neben dem Schutz und der Förderung des Ehrenamtes auch die bereits inhaltlich geeinten Staatsziele zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Landesteilen, des Prinzips der Nachhaltigkeit, die Aufnahme des Schutzes vor Altersdiskriminierung, die umfassende Umsetzung der UN-Menschrechtspakte, die Stärkung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen ebenso nun für erledigt erklärt, missachtet einen von vielen Anzuhörenden begründet vorgetragenen Modernisierungsbedarf der Thüringer Verfassung“, erklärt der Fraktionsvorsitzende der LINKEN im Thüringer Landtag, Steffen Dittes.
Die Fraktionen hatten zahlreiche Vorschläge zur Änderung der Verfassung eingereicht und der Landtag hatte einen Verfassungsausschuss eigens zur Beratung dieser Gesetzentwürfe gebildet. Dieser hat in mehreren Monaten zahlreiche Anhörungen durchgeführt. LINKE, SPD und Grüne einigten sich mit der CDU auf insgesamt sieben Änderungen. Zur Änderung des Artikel 93 (Konnexität) gab es mehrere unterschiedliche Formulierungsvorschläge, zu denen es keine abschließende Einigung zwischen den Fraktionen gegeben hat.
„Die Begründung der CDU-Fraktion, dass es keine Zustimmung zur Erweiterung der Konnexitätsregel in der Verfassung durch die Koalitionsfraktionen gegeben habe, ist falsch. LINKE, SPD und Grüne haben einen sehr weitreichenden und rechtssicheren Vorschlag unterbreitet, der auch in die parlamentarische Anhörung gegeben wurde. Die Anhörungsfrist endet erst diesen Freitag. Dass die CDU nun bereits vor Ablauf der Anhörung alle bisherigen Einigungen widerruft, offenbart, dass es ihr nie um eine Verfassungsänderung ging. Gegenüber den zahlreichen Initiativen, Expert:innen, Verbänden, die sich mit ihren Stellungnahmen und Vorschlägen an den Landtag in den letzten Monaten gewandt haben, muss dieses politisch verantwortungslose Agieren enttäuschen. „So stärkt man weder Beteiligungsrechte noch Vertrauen in die Parlamente, wenn nicht einmal das zur Abstimmung gelangt, worüber Einigkeit bestanden hat.“
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