Verfassungsgericht stärkt Gesundheitsschutz
Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Verfassungsbeschwerde zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht zurückgewiesen. Dazu erklärt Ralf Plötner, Sprecher für Gesundheitspolitik und Pflege der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag: „Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass der Gesundheitsschutz im Vordergrund steht, gerade bei besonders gefährdeten Menschen. Daher ist die heutige Entscheidung zu begrüßen.“
„Von der Bestätigung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht erhoffe ich mir eine zusätzliche Bereitschaft von ungeimpften Menschen, sich doch gegen das Corona-Virus impfen zu lassen.“
Der Weg des Thüringer Gesundheitsministeriums, die einrichtungsbezogene Impfpflicht mit dem nötigen Augenmaß umzusetzen, sei durch die heutige Entscheidung ebenfalls bestätigt worden.
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