Trotz Entscheidung aus Karlsruhe – Arbeit für mehr Parität im Wahlrecht kann weitergehen
Anja Müller, Sprecherin für Demokratie und Verfassung der LINKE-Fraktion, zur heute bekannt gewordenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs zur Parität im Thüringer Wahlrecht: „Die Entscheidung aus Karlsruhe bezieht sich auf die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde, nicht auf die Begründetheit in der Sache. Die Verfassungsbeschwerde wurde wegen formaler Mängel gar nicht zur Entscheidung angenommen. Damit ist inhaltlich noch gar nicht über das Verfassungsgerichtsurteil aus Thüringen abschließend entschieden.
Der Weg ist daher weiterhin frei, in Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung aus Weimar einen neuen Weg für eine Paritätsregelung im Wahlrecht zu finden. Dass das Instrument Parität notwendig und sinnvoll ist, um Gleichstellung und gleiche Teilhabe von Frauen in der Politik voranzubringen, steht fest. Die Entscheidung aus Karlsruhe ist eine Aufforderung, am Thema intensiv weiterzuarbeiten - zumal es im Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs zwei Sondervoten von Richter:innen gibt, die die Paritätsregelungen für verfassungsrechtlich zulässig, ja sogar geboten halten.“
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