Mindesthonorar für Solo-Selbstständige – Weg oder Irrweg?

Mehr als zwei Millionen Menschen in Deutschland zählen zu den Solo-Selbstständigen. Nicht wenige von ihnen befinden sich in einer sozialen Schieflage: 2014 erhielten 120.000 Solo-Selbstständige ergänzende Leistungen nach dem SGB II, die Zahl der Antragsberechtigten dürfte noch deutlich darüber liegen. Während Beschäftigte seit dem 1. Januar 2015 durch den Mindestlohn geschützt werden, gibt es für Solo-Selbstständige keine vergleichbaren Mechanismen. So ist für viele von ihnen ihre Bereitschaft zu unternehmerischer Initiative zugleich eine soziale Sackgasse.

Im September 2015 hat Dietmar Bartsch einen Vorschlag als Diskussionsgrundlage unterbreitet, welcher analog zum Mindestlohn ein Mindesthonorar für Solo-Selbstständige fordert und dies insbesondere am Beispiel der “Clickworker“, also Solo-Selbstständigen in der digitalen Arbeitswelt, erläutert. Zur Debatte über die Möglichkeiten, Vor- und Nachteile eines solchen Mindesthonorars lud DIE LINKE im Thüringer Landtag und OWUS Thüringen e.V. am 23.4.2016 ein.

PDF-Dokumente
  • Impulsvortrag von Dr. Rolf Sukowski, Vorsitzender OWUS Berlin-Brandenburg e.V. (PDF)
  • Impulsvortrag von Dr. Dr. Ingo Matuschek, Berlin (PDF)
  • Impulsvortrag von Gundula Lasch. Bundesvorstand dju / Vorsitzende der Bundeskommission Selbständige bei ver.di (PDF)
Videos

Impulsvorträge von

  • Dr. Dietmar Bartsch, Vorsitzender Fraktion DIE LINKE im Bundestag
  • Impulsvortrag von Dr. Rolf Sukowski, Vorsitzender OWUS Berlin-Brandenburg e.V.
  • Impulsvortrag von Dr. Dr. Ingo Matuschek, Berlin

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Diskussion mit kurzen Eingangsstatements

  • Jan Scheftlein, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen
  • Impulsvortrag von Gundula Lasch. Bundesvorstand dju / Vorsitzende der Bundeskommission Selbständige bei ver.di

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