Windenergieausbau in Thüringen – Landesplanungsrecht konsequent anwenden – neues Bundesrecht initiieren 1/2

Zum Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/2742


Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Präsidentin, einen wunderschönen guten Morgen und mal wieder ein Dauerthema von der CDU auf die Tagesordnung geworfen. Es sollte ja voriges Jahr schon behandelt werden, hat sich dann irgendwie immer verschoben. Herr Gruhner hat ja schon darauf hingewiesen, dass die Debatte nicht neu ist. Sie ist so alt wie der Antrag oder älter. Deswegen ist er aber auch nicht interessant oder nicht neuer.


(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Das haben wir abgestellt! Das haben wir abgestellt!)


Es gibt keinerlei neue Erkenntnisse seitens der CDU, die hier aufgeführt werden. Es gibt die alten Geschichten, die alten Sachen, die besprochen werden, dass die Regionalen Planungsgemeinschaften an ihren Plänen arbeiten und dass die Pläne bis auf Ost- und Mittelthüringen gültig und in Kraft sind, dort neu erarbeitet werden, dass in Nord- und in Südwestthüringen gar kein Handlungsbedarf besteht und in Ost- und Mittelthüringen auch entsprechend kein Handlungsbedarf besteht, da dort entsprechende Maßnahmen erfolgen, die abgestimmt mit der Regionalplanung und dem Landesverwaltungsamt sind. Hier wird viel Wind um nichts gemacht. Hier geht es wieder mal darum: Wir wollen in der Presse stehen, wir wollen so tun als hätten wir was gemacht und wir wollen mal was anstoßen und wenn es eine Gesetzesänderung ist, die dazu führt, dass Windenergieanlagen zukünftig im Innenbereich gebaut werden. Wollen Sie das, Herr Gruhner? Wenn Sie die Privilegierung aus dem Baugesetzbuch herausnehmen – § 35 BauGB, den Sie ändern wollen, regelt den Bau von Windenergieanlagen im Außenbereich –, wenn Sie das nicht mehr wollen, wo wollen Sie sie dann bauen? Wenn im Außenbereich die Windenergieanlagen nicht mehr gebaut werden dürfen, wo sollen sie dann gebaut werden? Dann müssen sie zwangsläufig im Innenbereich gebaut werden. Im Bereich der Wohnanlage, im Gewerbegebiet oder wo wollen Sie sie denn bauen, Herr Gruhner?

Oder Sie geben es zu, dass Ihr eigentliches Ziel ist, gar keine mehr zu bauen.


(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Jawohl!)


Dann müssen Sie aber, Frau Tasch, Ihrer lieben Kanzlerin erklären, warum die Thüringer CDU im Gegensatz zur Bundes-CDU keinen Windenergieanlagenausbau mehr möchte. Das ist doch die Frage, die sie dann beantworten müssten.


(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Wir haben doch eine eigene Meinung!)


Dann stellen Sie doch mal auf Ihrem Bundesparteitag der CDU einen Antrag: Wir fordern als Thüringer CDU die sofortige Abkehr vom Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland. Da möchte ich mal sehen, wie da die Mehrheitsverhältnisse bei Ihnen sind und ob Sie das gegen Ihre Bundes-CDU durchsetzen können. Da wäre ich gespannt. Also wenn Sie mich überraschen wollen, dann schaffen Sie das mit dem Hütchen nicht,


(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Wir machen das doch nicht wegen dir!)


aber mit so einem Antrag schaffen Sie das leicht.


(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Genau!)


Mike Mohring, es kann nicht immer der bequeme Weg gegangen werden. Ich kann mich nicht da hinstellen und kann, wenn da 100 Mann draußen stehen, sagen, ich bin für euch, ich bin gegen alles, was meine Kanzlerin macht, und dann aber die Konsequenz daraus, den Antrag beim Parteitag einzubringen und zu sagen, liebe Kanzlerin, wir wollen, dass du was anderes auf Bundesebene machst mit deiner Regierung, verweigern. Das geht nicht.


(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Das weißt du doch gar nicht!)


Ich habe es noch nicht gelesen. Ich glaube, die Anträge von euren Bundesparteitagen sind öffentlich. Wenn es das gegeben hätte, dann hätten wir das schon gemacht.

Das Spiel, was da gemacht wird, ist alles ein bisschen sehr durchsichtig. Wenn ich im Außenbereich Windenergieanlagen nicht mehr haben will – auf nichts anderes läuft dieser Antrag hinaus – die Privilegierung, das ist ja § 35 BauGB, da stehen noch die Wind-, die Atomkraftwerke, die bäuerlichen Anlagen, also für die Landwirtschaft, sonstige Vorhaben drin, dann muss ich sagen, wo ich sie denn will, oder ich gebe zu, ich will sie gar nicht. Dann muss ich das aber auch konsequenterweise in Parteipolitik oder in Bundespolitik umsetzen. Dazu seid ihr aber nicht in der Lage, weil nämlich eure Kanzlerin auch das erste Erneuerbare-Energien-Gesetz in der Bundesrepublik Deutschland in den 90er-Jahren als Umweltministerin auf den Weg gebracht hat. Auch das gehört zur Wahrheit, das muss man einfach mal sagen. Sie ist eine Wegbereiterin der erneuerbaren Energien in Deutschland. Als Physikerin kennt sie sich ja ein bisschen mit Energie und Energieerhaltung aus. Von der Warte aus ist sie vielleicht diesen Weg gegangen. Ich glaube, sie geht ihn auch konsequent. Deswegen wäre die Thüringer CDU vielleicht gut beraten, wenn sie hier auch mal konsequent wäre und nicht nur opportun, da, wo am lautesten geschrien wurde, sich nicht hinstellen und mitschreien, denn „wir sind ja wer“.

Was die DIN 45680 betrifft, gibt es entsprechende Normungsausschüsse, die das bearbeiten. Ich weiß nicht, ob sich Politik in die Normungsausschüsse hineinversetzen soll. Es gab zwei Entwürfe, 2001 und 2013, glaube ich, die sind jeweils zurückgezogen worden. Es gibt seit März 2016 einen neuen Entwurf, daran wird gearbeitet. Auch das Umweltbundesamt ist in diese Erarbeitung mit einbezogen, dort laufen einige Studien zu dieser Geschichte.


Ich möchte aber noch mal zum Infraschall generell etwas sagen. Etwas unverdächtig, nicht linksgrün versifft, wie jetzt wieder manche gleich sagen würden, sondern aus Bayern stammend. Das Landesamt für Umwelt in Bayern – völlig unverdächtig, Bayern ist ja so Ihr Vorbild, Herr Gruhner, für die Politik im Windenergiebereich, dort gibt es aber im Übrigen Wind im Wald, sogar von Stadtwerken, also von öffentlichen Trägern – hat eine Studie gemacht zur Windenergie und Schädlichkeit von Windenergie im Bereich Infraschall. Die arbeiten seit Jahren daran, die haben diese Studie 2013 erstellt, haben es 2014 überarbeitet, 2015 und jetzt 2016 neu überarbeitet, ist also ganz aktuell. Dort heißt es in der Analyse: „Da die von Windenergieanlagen erzeugten Infraschallpegel [...] deutlich unterhalb der Hör- und Wahrnehmungsgrenzen liegen, können nach heutigem Stand der Wissenschaft Windenergieanlagen beim Menschen keine schädlichen Infraschallwirkungen hervorrufen.“


(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Nach heutigem Stand!)


Dazu werden seit Jahren langjährige Messungen an Windenergieanlagen, 2,4 Megawatt, 1,5 Megawatt in 120, in 140 Metern Höhe durchgeführt. Es ja nicht so, dass es hier keine Faktenlage gibt.


Was die Grenzwerte an sich betrifft, Herr Gruhner, weil Sie sich auch immer darauf beziehen und sagen, die DIN muss geändert werden, da gibt es auch ein interessantes Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg, also auch in Bayern gelegen, auch wieder nicht unbedingt verdächtigt, linksrotgrün versifft zu sein.


(Zwischenruf Abg. Gruhner, CDU: Das haben Sie jetzt gesagt!)


Das VG Würzburg hat festgestellt: Der „Verordnungsgeber [ist] nicht verpflichtet, Grenzwerte zum Schutz von Immissionen zu verschärfen (oder erstmals festzuschreiben), über deren gesundheitsschädliche Wirkung keine verlässlichen wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen“ – und das im Zusammenhang mit Infraschall. Da kann ich Ihnen noch viele andere Studien vorlegen. Das Umweltbundesamt hat eine Studie zur Auswertung von Studien über Infraschall gemacht, in der es aktuell, 2016, zur Erkenntnis kommt, dass es keine gesundheitlichen Auswirkungen von Infraschall auf Menschen unterhalb der hörbaren Wahrnehmbarkeitsschwelle von Menschen für Infraschall gibt.


(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Das ist doch nicht erwiesen, es gibt auch andere Studien!)


Wenn ich diese höhere Wahrnehmbarkeitsschwelle von Infraschall natürlich überschreite, Frau Tasch, dann ist es so.


Diese Studien, auf die Sie sich beziehen und auf die sich die CDU und die Bürgerinitiative beziehen, das waren nämlich solche. Da ist zum Beispiel die beliebteste, die immer zitiert wird, die auch Ihr ehemaliger Experte, den Sie dann kurzfristig wieder ausgeladen haben, auf seiner Internetseite immer zitiert hat, das ist die, dass sich Leute eine halbe Stunde bei 130 dB Schalldruck, bei, ich glaube, 15 Hertz eine halbe Stunde in einen dunklen Kasten gesetzt haben und haben da 130 dB draufgedrückt. Dass die nach einer halben Stunde rauskommen und halb irre sind, ist völlig verständlich. Oder wenn ich einem Infraschall mit einem Schläuchchen ins Ohr leite, direkt ans Ohr leite, dass das dann natürlich Auswirkungen auf den Menschen hat, ist klar. Aber das, was von den Windenergieanlagen ausgeht – auch die Bayern haben es gemerkt und haben es festgestellt und viele andere auch –, hat keine Auswirkungen, da es unterhalb der hörbaren Wahrnehmbarkeitsschwelle ist. Von der Warte aus ist auch die Erarbeitung der DIN 45680 in der Pipeline und die DIN-Erarbeitung ist kein politisches Thema, weil das von Fachgremien, von Normungsausschüssen gemacht wird, im Auftrag des Staates zwar, aber diese Normungsausschüsse arbeiten autark, und das ist auch gut so. Ich denke, wir als Politiker sollten uns nicht überall einmischen und sollten nicht vorschreiben, was Fachleute in ihre DIN zu schreiben haben, in ihre technischen Ausführungen. Dafür sind die Fachleute da und nicht wir Politiker, Herr Gruhner. Von der Warte aus geht der Antrag völlig ins Leere und wir werden diesen Antrag ablehnen. Danke.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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