Untersuchungsausschüsse der 7. Legislatur im Thüringer Landtag
Was sind Untersuchungsausschüsse?
Die schärfste "Waffe" der parlamentarischen Kontrolle ist das Recht des Landtags, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Seine Aufgabe ist es, Sachverhalte zu untersuchen, deren Aufklärung im öffentlichen Interesse liegt.
Ein Untersuchungsausschuss muss auf Antrag eines Fünftels der Mitglieder des Landtags eingesetzt werden. Dadurch ist in aller Regel gewährleistet, dass auch in der Minderheit befindliche Oppositionsfraktionen oder sonst eine Minderheit der Abgeordneten die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses erzwingen können (Artikel 64 der Landesverfassung). Der Untersuchungsausschuss erstattet dem Landtag nach Abschluss der Untersuchung einen schriftlichen Bericht gemäß § 28 Absatz 1 des Untersuchungsausschussgesetzes.
Während die Beratungen des Untersuchungsausschusses nicht öffentlich sind, erfolgt die Beweisaufnahme, insbesondere die Vernehmung von Zeugen, grundsätzlich in öffentlicher Sitzung (§ 10 Absatz 2, Absatz 3 des Untersuchungsausschussgesetzes). Der Untersuchungsausschuss hat zudem das Recht, von strafprozessualen Zwangsmitteln Gebrauch zu machen, wenn Zeugen nicht erscheinen oder nicht aussagen.
Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite des Thüringer Landtags
UA 7/1 - Mafia-Untersuchungsausschuss
Gemäß Artikel 64 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 2 Abs. 1 des Untersuchungsausschussgesetzes und § 83 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags wird ein Untersuchungsausschuss zum Thema: "Ursachen und Umstände der Einstellung des von der Staatsanwaltschaft Gera im Bereich Organisierter Kriminalität unter der (polizeilichen) Bezeichnung 'FIDO' geführten Ermittlungsverfahrens" (kurz: Mafia-Untersuchungsausschuss) eingesetzt.
I. Der Untersuchungsausschuss soll aufklären,
- welche Gründe und Umstände zur Einstellung des von der Staatsanwaltschaft Gera unter der (polizeilichen) Bezeichnung "FIDO" bis zum Jahr 2006 geführten Verfahrens wegen des Verdachtes auf Bildung einer kriminellen Vereinigung, Drogenhandel und Geldwäsche führten;
- ob in diesem Verfahren Anhaltspunkte auf mögliche Verbindungen von Beschuldigten des Verfahrens zu Politik, Verwaltung oder Justiz bekannt wurden, um was es sich dabei für Verbindungen handelte und ob beziehungsweise wie diesen nachgegangen wurde
Mehr Informationen auf der Seite des Thüringer Landtags.
Dr. Iris Martin-Gehl ist Vorsitzende des Untersuchungsausschusses.
UA 7/2 - Treuhand-Untersuchungsausschuss
Gemäß Artikel 64 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 2 Abs. 1 des Untersuchungsausschussgesetzes und § 83 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags wird ein Untersuchungsausschuss zum Thema "Treuhand in Thüringen: Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf - Rolle und Untersuchung der Arbeit der Treuhandanstalt und der zuständigen Niederlassungen im Gebiet des heutigen Thüringens" eingesetzt.
I. Der Untersuchungsausschuss soll u.a. aufklären,
- in welchem Zustand sich die Wirtschaft, die Betriebe und die Infrastruktur im Gebiet des heutigen Thüringens befanden;
- in welchen der 2.488 Treuhandprivatisierungen in Thüringen die Bewertung von Thüringer Betrieben hinsichtlich ihrer Rentabilität und Sanierungsfähigkeit durch die Abteilungen für Beteiligung und Privatisierung in den Thüringer Treuhandniederlassungen beziehungsweise durch den Lenkungsausschuss der Treuhandanstalt zu schwerwiegenden Konflikten geführt hat und mit welchem Ergebnis diese Konflikte gelöst worden sind;
und mehr.
Mehr Informationen auf der Seite des Thüringer Landtags.
UA 7/3 Politisch motivierte Gewaltkriminalität
Gemäß Artikel 64 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 2 Abs. 1 des Untersuchungsausschussgesetzes und § 83 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags wird ein Untersuchungsausschuss zu folgenden Thema eingesetzt: "Politische Gewalt: Umfang, Strukturen und politisch-gesellschaftliches Umfeld politisch motivierter Gewaltkriminalität in Thüringen und Maßnahmen zu ihrer Eindämmung".
I. Der Untersuchungsausschuss soll u.a. aufklären, [...]
- ob und welcher Weise die von Teilen der Zivilgesellschaft vertretene These stichhaltig ist, es gebe in Thüringen ein ausgeprägtes Dunkelfeld rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt, für das die Einordung von Straftaten durch die Thüringer Polizei und eine mangelnde Strafverfolgung ursächlich seien;
- wie sich das gewaltorientierte, politisch oder religiös motivierte Personenpotential in Thüringen in den vergangenen zehn Jahren entwickelt hat und ob es von der Landesregierung angemessen eingeschätzt worden ist;
Mehr Informationen auf der Seite des Thüringer Landtags.
Christian Schaft ist stellvertretender Vorsitzender des Untersuchungsausschusses.
Gemäß Artikel 64 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 2 Abs. 1 des Untersuchungsausschußgesetzes und § 83 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags wird ein Untersuchungsausschuss zu folgendem Thema eingesetzt: "Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei" (kurz: "Untersuchungsausschuss Postenaffäre").
Den Untersuchungsauftag finden Sie in der Drucksache 7/7914
→ Die Begründung sowie alle Dokumente und Informationen zum parlamentarischen Ablauf finden Sie hier.
Knut Korschewsky ist Vorsitzender des Untersuchungsausschusses.
Nachrichten aus den Untersuchungsausschüssen
Anlässlich der investigativen Recherchen von MDR und FAS über das sogenannte „FIDO-Verfahren“ im Rahmen von Ermittlungen gegen die italienische Mafia insbesondere in Erfurt hat der Thüringer Landtag heute einen Untersuchungsausschuss auf Antrag von Abgeordneten der Fraktionen DIE LINKE, SPD und Bündnis90/Die Grünen eingesetzt. Dazu erklärt Iris… Weiterlesen
Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus und Antirassismus der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, weist angesichts der bevorstehenden Todestage von Mehmet Kubaşık (ermordet am 4. April 2006 in Dortmund) und Halit Yozgat (ermordet am 6. April 2006 in Kassel) auf die dringend notwendige weitere Aufklärung hin: „Trotz mehrerer… Weiterlesen
Anlässlich der investigativen Recherchen von MDR und FAS über das sogenannte „FIDO-Verfahren“ im Rahmen von Ermittlungen gegen die italienische Mafia insbesondere in Erfurt erklärt Katharina König-Preuss, Mitglied im Innenausschuss und Obfrau der Fraktion in früheren Untersuchungsausschüssen: „Als Parlamentarier*innen stehen wir in der… Weiterlesen