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            <title>Die Linke Fraktion im Thüringer Landtag: RSS-Feed</title>
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            <copyright>Die Linke Fraktion im Thüringer Landtag</copyright>
            
            <pubDate>Wed, 26 Aug 2026 20:36:05 +0200</pubDate>
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                <guid isPermaLink="false">news-67377</guid>
                <pubDate>Fri, 19 Jan 2024 14:41:00 +0100</pubDate>
                <title>Zum Start der Grünen Woche in Berlin: Gemeinsam für eine faire Landwirtschaft</title>
                <link>https://www.die-linke-thl.de/fraktion/untersuchungsausschuesse/detail/news/zum-start-der-gruenen-woche-in-berlin-fuer-eine-faire-landwirtschaft/</link>
                
                <description>Heute startet die »Grüne Woche« in Berlin. Die weltweit größte Messe für Ernährung, Landwirtschaft und Gartenbau findet bereits seit 1926 statt. In diesem Jahr wird sie überschattet von den Protesten der Landwirtinnen und Landwirte. Diese stehen seit Jahrzehnten unter zunehmendem wirtschaftlichen Druck, der sich unter anderem in einem massiven Höfesterben niederschlägt. Allein in den vergangenen zehn Jahren mussten 40.000 Betriebe ihre Tore für immer schließen und 90.000 Menschen ihre Beschäftigung in der Landwirtschaft aufgeben. Zeitgleich sinkt auch der Selbstversorgungsgrad hierzulande immer weiter ab.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Heute startet die »Grüne Woche« in Berlin. Die weltweit größte Messe für Ernährung, Landwirtschaft und Gartenbau findet bereits seit 1926 statt. In diesem Jahr wird sie überschattet von den Protesten der Landwirtinnen und Landwirte. Diese stehen seit Jahrzehnten unter zunehmendem wirtschaftlichen Druck, der sich unter anderem in einem massiven Höfesterben niederschlägt. Allein in den vergangenen zehn Jahren mussten 40.000 Betriebe ihre Tore für immer schließen und 90.000 Menschen ihre Beschäftigung in der Landwirtschaft aufgeben. Zeitgleich sinkt auch der Selbstversorgungsgrad hierzulande immer weiter ab.</strong><br> <br> Zu den größten Herausforderungen der Branche gehören ohne Zweifel der immer schwerer werdende Zugang zu Grund und Boden, die Marktmacht des Lebensmitteleinzelhandels, die billigen Importe aus dem Ausland in Verbindung mit einer immer weiter herabgesetzten Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Erzeuger und die fehlende Planungssicherheit aufgrund erratischer politischer Entscheidungen in Berlin und Brüssel, die zusammen mit einer überforderten Verwaltung zu einer unerträglichen Bürokratisierung dieses Wirtschaftszweiges geführt haben.<br> <br> Die Streichung der Agrardieselsubventionierung und der Kfz-Steuerbefreiung ist dabei nur der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte. Die Linke adressiert hier vor allem die fehlgeleitete Agrarpolitik im Ganzen. Die aktuellen Entscheidungen stehen in einer Reihe mit weiteren einseitigen Belastungen, die der Landwirtschaft Stück für Stück auferlegt worden sind: Reform der GAP mit Verringerung der Einkommensstützung und höheren Anforderungen an Umweltleistungen, erhöhte Tierwohlanforderungen ohne verlässliche Gegenfinanzierung, Düngeregelungen, Beschränkungen des Pflanzenschutzmitteleinsatzes ohne geeignete Alternativen, verpflichtende Flächenstilllegung, neue Freihandelsabkommen, Kürzungen der GAK, Steigerung der Energie- und Düngemittelpreise, angekündigte Kürzungen des Aktionsprogramms „Natürlicher Klimaschutz“ und Absenkung des Durchschnittssatzes der Umsatzsteuerpauschalierung.</p>
<p><br> Neben den Kipppunkten unseres Ökosystems gibt es auch Kipppunkte bei der Stimmung der Gesellschaft. Diese sind längst erreicht. Die reichsten Deutschen sind die Bosse von Aldi, Lidl und Co. Die Methoden dieser Unternehmen erinnern zum Teil an feudale Geschäftspraktiken. Wir haben kein Ausgabenproblem, wir haben ein Einnahmeproblem. Wenn Geld fehlt, soll der Finanzminister es sich dort holen und die Bäuerinnen und Bauern, die diese Vermögen mit erwirtschaften, nicht doppelt zur Kasse bitten. Wenn es um den Abbau klimaschädlicher Subventionen geht, dann soll die Regierung das Dienstwagenprivileg einschränken. Wenn sie es ernst meinen mit dem Umweltschutz, dann sollen sie das Kerosin besteuern. Die Bäuerinnen und Bauern werden darunter nicht leiden, denn Urlaub machen die meisten von ihnen schon lange nicht mehr. Wenn tatsächlich Ausgaben gesenkt werden sollen, dann nicht bei denen, die unter den Zumutungen dieser Regierung am meisten zu leiden haben: nicht beim Mittelstand, nicht bei den prekär Beschäftigten, nicht bei Arbeitslosen und Geflüchteten, kurz: nicht bei den Opfern des kapitalistischen Systems, sondern bei denen, die davon am meisten profitieren. Dazu gehören gegenwärtig ohne Zweifel auch die Rüstungskonzerne. Es ist bezeichnend, dass eine Streichung der Rüstungsausgaben von dieser Regierung nicht einmal erwogen wird.</p>
<p><br> Die sozial-ökologische Transformation wird nicht möglich sein, wenn es keine Bäuerinnen und Bauern mehr in Deutschland gibt. Zuerst muss die Landwirtschaft eine Perspektive bekommen, sie ist das Unterpfand für die Zukunft dieses Landes. Stirbt der Bauer, stirbt das Land!</p>
<h2><br> Agrarwirtschaft und Protektionismus</h2>
<p>Agrarwirtschaft ist heute mehr als Lebensmittelproduktion. Die Gesellschaft verlangt hohe Sozial, Umwelt-, und Tierschutzstandards und fordert eigenständige Beiträge zum Klimaschutz. Die hohen Produktionsstandards der heimischen Agrarwirtschaft können aber nur erhalten werden, wenn der Binnenmarkt vor billigen Importen landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus Drittländern geschützt wird. Ansonsten drohen Preisverfall, Betriebesterben und die Verlagerung der Lebensmittelproduktion in Länder mit niedrigeren Produktionsstandards und Lohnniveaus.<br> Wir lehnen Handelsabkommen wie das zwischen EU und MERCOSUR ab und fordern eine eindeutige Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln! Landwirtschaft muss sich stärker an regionalen Wirtschaftskreisläufen orientieren und regionale Schlacht- und Verarbeitungskapazitäten erhalten bzw. wiederaufbauen.</p>
<h2><br> Nutztierhaltung</h2>
<p>Unser Ziel ist eine bodengebundene Tierhaltung, die ausreichend Fläche für die Futtererzeugung und die Gülleausbringung berücksichtigt. Wir brauchen eine dauerhafte und auskömmliche Finanzierung des Umbaus der Tierhaltung. Deshalb sind die Kürzungen in der GAK im Bereich „Tierwohl“ zurückzunehmen und entsprechende Finanzierungsinstrumente einzuführen. Gerade in der Tierhaltung spielen faire Erzeugerpreise eine immer größere Rolle. Die immer wiederkehrenden Milchpreiskrisen zeigen, dass dringend Handlungsbedarf bei den Lieferbeziehungen und der Preisgestaltung von Milch besteht.</p>
<p><br> Der sozialverträgliche Umbau der Tierhaltung ist eine zentrale Stellschraube, um in der gesamten Landwirtschaft mehr Tierwohl, Klimaschutz und mehr Umweltschutz zu erreichen und das geht nur mit den Landwirtinnen und Landwirten und es braucht Vertrauen, Verlässlichkeit, Planbarkeit und eine gesicherte Finanzierung. Daher setzen wir uns für die Ausweitung der Bundesförderung für tiergerechte Haltungssysteme auf alle Tierarten und Haltungsformen, für die Einschränkung von Lebendtiertransporten, stärkere Kontrollen und für dezentrale Schlachtstrukturen ein.<br> Ungleichheit in der Landwirtschaft</p>
<p><br> In grünen Berufen verdient man immer noch unterdurchschnittlich. Milch- und Fleischpreise befinden sich auf Ramschniveau. Deshalb wollen wir die Vorgabe von Mindesterzeugerpreisen beispielsweise für Milch und Fleisch unterstützen und die Marktdominanz der Lebensmittelriesen, der Mega-Molkereien und großen Schlachthöfe verringern und die Verhandlungsmacht der Landwirt*innen stärken. Nötig sind gerechte Lieferbeziehungen, ein starkes Kartellrecht und die Entflechtung der die Wertschöpfungskette dominierenden Oligopolstrukturen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2>Wolf</h2>
<p>Der Wolf hat sich in den vergangenen Jahren in Deutschland gut vermehrt und führt speziell für Weidetierhalter*innen zu Problemen. Diese müssen die Zäunung der Weidetiere zum Schutz vor Übergriffen deutlich aufgerüsten. Das verursacht einen deutlich höheren Arbeits- und Materialaufwand, der von den Erlösen der Weidetierhalter, die regelmäßig zu den landwirtschaftlichen Berufsgruppen mit den geringsten Einkommen gehören, nicht bewältigt werden kann.</p>
<p><br> Neben einer verlässlichen, auskömmlichen sowie sachgerechten und unkomplizierten Förderung des Herdenschutzes müssen Tierverluste staatlicherseits schnell kompensiert werden. Das Recht zur Entnahme von Wölfen muss voll ausgeschöpft werden, um die Akzeptanz großer Beutegreifer zu fördern und ihren hohen Schutzstatus nach FFH-Richtlinie zu erhalten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2>Existenzgründer</h2>
<p>In den landwirtschaftlichen Betrieben werden aufgrund des Generationswechsels in den kommenden Jahren verstärkt junge Fachkräfte benötigt. Deshalb soll die Niederlassung von Junglandwirt*innen durch eine Förderung im Rahmen des genehmigten GAP-Strategieplans der Bundesrepublik Deutschland 2023 bis 2027 erleichtert werden, wie das in Thüringen bereits jetzt erfolgt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2>Grund und Boden</h2>
<p>Boden ist ein begrenztes und deshalb begehrtes Gut – knapper werdende Flächen und die Aktivitäten des internationalen Finanzkapitals lassen die Preise explodieren. Der Flächenverbrauch für Verkehr, Siedlungsbau und Rohstoffgewinnung muss spürbar zurückgeführt werden. Die permanente Neuversiegelung von Flächen führt zum Schwund landwirtschaftlicher Nutzfläche. Deshalb setzen wir uns für eine Entsiegelungsstrategie ein.</p>
<p>Außerdem stehen wir für eine Vielfalt in der Eigentümerstruktur in der Landwirtschaft und wollen verhindern, dass immer mehr große Investoren und Konzerne das Allgemeingut Boden aufkaufen und in ihren Händen konzentrieren.</p>
<p>Wir stehen für ein Agrarstrukturgesetz, das einen Pacht- und Kaufpreisdeckel möglich macht und Anteilskäufe reglementiert. Damit kann eine Stabilisierung und Dämpfung der Dynamik des regionalen Preisniveaus im Grundstückskauf- und Landpachtverkehr erreicht werden. Es soll eine breite Streuung des landwirtschaftlichen Bodeneigentums unter regional verankerten Landwirten und Grundeigentümern fördern.</p>
<h2><br> Gentechnik</h2>
<p>Gentechnik erlöst uns nicht von weltweiten Ernährungsproblemen. Für den Hunger sind eine ungerechte Verteilung von Reichtum, Kriege und unfairer Welthandel verantwortlich.<br> Die grüne Gentechnik schafft dagegen neue Probleme. Die Mitgliedstaaten hätten aufgrund der Verordnung, die unmittelbar umgesetzt werden muss, keine nationalen Verbotsmöglichkeiten mehr. Die Koexistenz der konventionellen, biologischen oder gentechnikfreien Land- und Lebensmittelwirtschaft ist nicht gesichert. Deshalb lehnen wir Gentechnik in altem und neuem Gewand ab!</p>
<p><br> <br> <a href="https://www.die-linke-thl.de/fileadmin/lv/galerie/2024/pdf/Gemeinsam_fuer_eine_faire_Landwirtschaft_-_Positionspapier_Linke_THL_2024-01.pdf" class="link-download" title="download link">Positionspapier herunterladen</a></p>]]></content:encoded>
                <category>Landwirtschaft-Forsten</category><category>Linksfraktion kompakt</category><category>Presse</category>
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-59669</guid>
                <pubDate>Tue, 26 Jul 2022 15:54:36 +0200</pubDate>
                <title>Positionspapier: Fachkräftemangel in Thüringen entgegensteuern!</title>
                <link>https://www.die-linke-thl.de/fraktion/untersuchungsausschuesse/detail/news/positionspapier-fachkraeftemangel-in-thueringen-entgegensteuern/</link>
                <author>Lena Saniye Güngör</author>
                <description>Die Fachkräftesicherung wird in den kommenden Jahren zu einer der herausforderndsten Schlüsselaufgabe für den Freistaat Thüringen werden. Als eine wesentliche Voraussetzung, einerseits für wirtschaftliche Stabilität und wirtschaftliches Wachstum und anderseits für die Stabilität des Sozialsystems, ist ein bedarfsgerechtes Fachkräfte-Angebot unabdingbar für die sichere und stabile Zukunft Thüringens. Aktuelle Prognosen im Bund und für Thüringen verdeutlichen jedoch die Dringlichkeit für eine fruchtende Initiative für Fachkräftegewinnung, denn ein Mangel an Fachkräften ist an der durchschnittlichen Vakanzzeit für Stellen klar erkennbar.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>[ <a href="https://www.die-linke-thl.de/fileadmin/lv/galerie/2022/pdf/2022-07-LINKE_THL_Positionspapier_Fachkra__fte.pdf" class="link-download" title="download link">Als PDF Lesen</a> ]</p>
<h3>&nbsp;</h3>
<h3><strong>Die Ausgangslage in Thüringen</strong></h3>
<p>Die Fachkräftesicherung wird in den kommenden Jahren zu einer der herausforderndsten Schlüsselaufgabe für den Freistaat Thüringen werden. Als eine wesentliche Voraussetzung, einerseits für wirtschaftliche Stabilität und wirtschaftliches Wachstum und anderseits für die Stabilität des Sozialsystems, ist ein bedarfsgerechtes Fachkräfte-Angebot unabdingbar für die sichere und stabile Zukunft Thüringens. Aktuelle Prognosen im Bund und für Thüringen verdeutlichen jedoch die Dringlichkeit für eine fruchtende Initiative für Fachkräftegewinnung, denn ein Mangel an Fachkräften ist an der durchschnittlichen Vakanzzeit für Stellen klar erkennbar: Seit 2010 ist die Vakanzzeit im Bundesdurchschnitt von 57 auf 124 Tage gestiegen. Besonders dramatisch ist die Lage in Thüringen; hier kann eine freie Stelle im Schnitt erst nach 184 Tagen neu besetzt werden. In der Altenpflege sind es sogar 236 Tage. Zwar ist der Fachkräftemangel regional verschieden und trifft nicht alle Branchen gleichermaßen. Dennoch gibt es zahlreiche Berufsfelder, in denen deutschlandweit Mangel herrscht. Die anhaltende Corona Pandemie verstärkt wird dies Entwicklungen. So zählen etwa die Bauwirtschaft, der Gesundheits- und Pflegebereich und technische Berufe zu Berufsgruppen, in denen zum Teil akuter Fachkräftebedarf herrscht. Doch auch der unternehmensnahe Dienstleistungssektor ist laut IAB-Betriebspanel von Fachkräftemangel betroffen.</p>
<p>Notwendig sind zum einen grundlegende Maßnahmen, des Weiteren macht das Ausmaß des Fachkräftebedarfs branchen- und sektorenspezifische Handlungen erforderlich. Um dem Rechnung zu tragen, hat sich die arbeits- und gewerkschaftspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Thüringer Landtag, Lena Saniye Güngör mit den weiteren fachpolitischen Sprecher:innen der Linksfaktion neben allgemeinen Zielen und Maßnahmen, zu bereichsfokussierten Forderungen verständigt, dessen Umsetzung Thüringens Fachkräftemangel entgegenwirkt und damit die Stabilität der Wirtschaft und des Sozialsystems des Freistaates fördert.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h3><strong>Allgemeine Ziele und Maßnahmen</strong></h3>
<p><strong>Was es zu fördern gilt:</strong></p><ul class="list-normal"> 	<li>Arbeitslose Menschen wieder in Arbeit zubringen – ÖGB beibehalten</li> 	<li>Maßnahmen zur Steigerung der Frauenerwerbsarbeit – Förderung der Geschlechtergerechtigkeit am Arbeitsmarkt und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie</li> 	<li>Erhöhte Binnenmigration – Tarifabschlüsse stärken und Kriterien für gute Arbeit festlegen</li> 	<li>Vereinfachung der Verfahren für die Berufsanerkennung</li> 	<li>Wissenschaftliche Evaluation von Klebeeffekte: Was bewegt Menschen dazu, aus Thüringen abzuwandern, was bewegt sie dazu, in Thüringen zu bleiben?</li> 	<li>bundes- und europaweite Werbekampagnen für ein Arbeitnehmer*innen attraktives Thüringen</li> 	<li>Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Studienabbrecher*innen</li> 	<li>Tarifbindung der Betriebe erhöhen</li> 	<li>Erhöhung des Ausbildungsfit</li> 	<li>Vermehrter praxisbezogener Unterricht</li> 	<li>Umwandlung von Privatschulen in staatliche Schulen – gleiche Bedingungen für Alle!</li> 	<li>Ausbau und Förderung von Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen</li> 	<li>Renteneintritt mit 65 Jahren für alle</li> 	<li>Auszubildende halten - Ausbildungsrahmenbedingung attraktiv gestalten (Passung zwischen Ausbildungsplatz und Auszubildenden)</li> 	<li>&nbsp;Etablierung eines „Buddies“-Systems unter Kolleg*innen, für eine dauerhafte Bindung an den Arbeitsplatz</li> 	<li>Aktivierung der kommunalen Familien für Fragen und Hilfestellungen</li> 	<li>Etablierung von Wegweisern bei der Arbeitsplatzsuche /-antritt</li> 	<li>&nbsp;Finanzielle Sicherheit durch eine ausreichende Rente - Mindestens 53% des letzten durchschnittlichen Netto-Gehaltes</li> 	<li>Ost-West Rentenangleichung</li> 	<li>Arbeitszeitreduktion bei vollem Lohnausgleich</li> </ul><p><strong>Was hingegen keine Lösung ist:</strong></p><ul class="list-normal"> 	<li>Verlängerung der Arbeitszeit</li> 	<li>Überbelastung der verbleibenden Arbeitskräfte</li> 	<li>Arbeitsausbeutung von Geflüchteten und Migrant:innen</li> </ul><h3>&nbsp;</h3>
<h3><strong>Bereichsspezifische Ziele und Maßnahmen</strong></h3>
<p><strong>Umwelt- und Energiesektor stärken – Energiewende vorantreiben</strong></p><ul class="list-normal"> 	<li>Reduzierung der Berufsschulklassengröße in speziellen Fachberufen</li> 	<li>Ausbau der berufsbegleitende Weiterbildungs- und Umschulungsangebote für den Bereich Erneuerbare Energien</li> 	<li>Einrichtung eines Studiengangs mit dem Schwerpunkt Erneuerbare Energien an der HS Nordhausen</li> </ul><p><br> <strong>Fachkräfte aus dem Ausland - Migration und Einwanderung erleichtern</strong></p><ul class="list-normal"> 	<li>Bessere Anerkennung ausländischer Abschlüsse durch:</li> 	<li>schnellere und transparentere Verfahren der bundeseinheitlich getroffenen Regelungen des Bundesanerkennungs- und Landesanerkennungsgesetzes in Thüringen</li> 	<li>einheitliche Richtlinien</li> 	<li>Sicherstellung der Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen sechsmonatigen Wartezeit der Kenntnisprüfung</li> 	<li>engere Zusammenarbeit mit dem IQ Netzwerk Thüringen</li> 	<li>Förderung der Digitalisierung der Ausländerbehörden durch Datenüberführung in die Digitalform &nbsp;</li> 	<li>Menschenfreundliche Ausländerbehörden: Förderung einer lösungsorientierten Ausrichtung der Ausländerbehörden</li> 	<li>Bessere Rahmenbedingungen für Work and Travel bundesweit einrichten</li> 	<li>Besserer PR für das Programm „Einstiegsqualifizierung EQ für Ausbildung“ bei der Agentur für Arbeit und Wegfall der vorausgehenden Bleiberechtsprüfung</li> 	<li>gezielte Ansprache Migrant*innen nach Ausbildung zu bleiben</li> 	<li>Umsetzung der Maßnahmen der Enquetekommission Rassismus im Thüringer Landtag durch:</li> 	<li>Etablierung von anonymisierten Bewerbungsverfahren</li> 	<li>Verstetigung der Förderung von Menschen mit Migrationshintergrund</li> 	<li>Fokus auf Mehrsprachigkeit und einfache Sprache in allgemeinen Verwaltungsverfahren und als Standard in Formularen und Dokumenten</li> </ul><p><strong>Gesundheitsberufe stärken – Attraktivität der Pflegeberufe steigern</strong></p><ul class="list-normal"> 	<li>Gesetzliche Personalbemessung in der Pflege durch Einführung eines Personaluntergrenzgesetzes</li> 	<li>Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen in der Pflege &nbsp;</li> 	<li>Bessere Begleitung des Übergangs vom Studium zur Praxisniederlassungen durch eine frühzeitige Thematisierung im Studium</li> 	<li>Überarbeitung der generalisierten Pflegeausbildung</li> 	<li>Überarbeitung des Pflegegradsystems</li> 	<li>Mithilfe einer Bundesratsinitiative auf die Abschaffung des §140 Grundgesetzes (kirchliche Träger) hinwirken</li> </ul><p><strong>Verbesserte Rahmenbedingungen für Bildungs- und Sozialberufe</strong></p><ul class="list-normal"> 	<li>Schaffung von attraktiven Ausbildungsplätzen für Erzieher:innen</li> 	<li>Verbesserung der Berufszugänge für Quereinsteiger:innen: Vereinfachte Hilfe durch das Jobcenter und Etablierung von Angeboten zur Umschulung</li> 	<li>Vereinfachung der Anerkennung von pädagogischen Abschlüssen aus dem Ausland</li> 	<li>Start einer Weiterbildungsoffensive für eine Bildungskarenzzeit zur Fort- und/oder Weiterbildung an Hochschulen</li> 	<li>Bessere Bezahlung im Bereich Erwachsenenbildung</li> 	<li>Ausbildungsentgelt für Erzieher:innen</li> 	<li>Einführung einer schulstufenbezogenen Lehrer:innenbildung</li> 	<li>Überarbeitung des Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz</li> 	<li>Aufnahme des Modellprojektes „Praxisintegrierte Ausbildung“ (kurz: PiA) ins Thüringer Kindergartengesetz</li> </ul><p>&nbsp;</p>
<p><strong>Wirtschaft in Thüringen zukunftsfest gestalten</strong></p><ul class="list-normal"> 	<li>Förderung der Bedarfsevaluation: Hochschulentwicklungsplanung vorantreiben</li> 	<li>Förderung und gesetzliche Absicherung von Remote Arbeit (Fern-Arbeit) &nbsp;</li> 	<li>Forderung nach Azubi Werke</li> </ul><p><br> <strong>Zeitgemäßer öffentlicher Dienst</strong></p><ul class="list-normal"> 	<li>Mehr Werbung um Fachkräfte für den öffentlichen Dienst durch Neuausrichtung der Werbekampagne mit einerseits divers-orientierten aber auch verwendungsorientiertem Ansatz : Forcierung der Umsetzung der Werbekampagne Polizei mit Fokus auch auf Menschen mit Migrationsgeschichte, Queere und Frauen sowie auf die vielfältigen Facetten der Polizeiarbeit, einschließlich der Kriminalpolizei</li> 	<li>Attraktivität der des Aus- und Fortbildungsstandortes der Polizeibildungseinrichtungen in Meiningen stärken durch:</li> 	<li>Sicherstellung einer zügigen Sanierung und Umbau des Standortes zum modernen Campus samt zeitgemäßer Unterbringung und geeigneter Außensportbereiche</li> 	<li>Auszahlung und Erhöhung einer Anwärtersonderzulage</li> 	<li>Konsequente Digitalisierung auch im Bereich eLearning</li> 	<li>Verbesserung des Auswahlverfahrens für Bewerber:innen durch:</li> 	<li>Evaluation der bisherigen Zugangsvoraussetzungen im Ländervergleich</li> 	<li>Vorziehung des Einstellungstermins auf 1. September sowie Prüfung eines 2. Einstellungstermins im Frühjahr</li> 	<li>Einführung Bewerbermanagementsoftware</li> 	<li>Einsetzung eines Nachwuchskoordinators und Stärkung des Bereichs EAV (Einstellungs- und Auswahlverfahren) Stärkung der Wissenschaftsfreiheit durch eigene Rechtsfähigkeit der Bildungseinrichtungen sowie Einrichtung von Professuren</li> 	<li>Stärkung der Qualität von Ausbildungsinhalten und Spezialisierungsmöglichkeiten durch:</li> 	<li>die Einführung einer geteilten Ausbildung Kripo/Schutzpolizei bzw. weiterer spezialisierender Wahlpflichtmodule</li> 	<li>schnelle Besetzung der neugeschaffenen Lehrpersonalstellen</li> 	<li>weiterer Ausbau des Sozialkompetenzzentrums</li> 	<li>verkürzte Wege nach erfolgreichen Abschluss über die Bildungseinrichtungen direkt in verwendungsorientierte Fachgebiete wie bspw. zum Kriminaldauerdienst</li> 	<li>Systematische Ursachenanalyse bei Abbrechern und Nicht-Annahme von Zusagen</li> 	<li>Anhebung des Ausbildungszeitraums auf 2,5 Jahre für die umfangreiche Ausbildung</li> 	<li>Entgeltfreie Unterbringung für Polizeianwärter:innen in Meiningen</li> 	<li>Stärkere Öffnung der Polizei für Seiteneinsteiger:innen</li> </ul><p><br> <strong>Flächendeckende, öffentliche Infrastruktur und attraktive Berufsbedingungen in der Bauwirtschaft</strong></p><ul class="list-normal"> 	<li>Vorantreiben des flächendeckenden Ausbaus des ÖPNV</li> 	<li>Fortführung des Azubitickets zur finanziellen Entlastung von Auszubildenden</li> 	<li>Thüringenweite Einführung von Kurzfahrtickets</li> 	<li>Bessere Arbeitsbedingungen in der Baubranche – kürzere Arbeitszeiten</li> 	<li>Mehr Werbung für Berufe in der Baubranche</li> </ul><p><br> <strong>Krisenfesten Kultursektor in Thüringen etablieren</strong></p><ul class="list-normal"> 	<li>im Kulturbereich mehr Angebote an Stipendien und Austauschprogramme im Kulturbereich, unabhängig von der Aufenthaltsdauer</li> 	<li>Ausfinanzierung des Kultursektors für Krisensicherheit</li> 	<li>Strukturen für eine langfristige finanzielle Förderung von Journalist*innen schaffen</li> 	<li>Erhöhung der entfristeten Arbeitsverträge und Vollzeitstellen im Kultur- und Medienbereich</li> 	<li>Ansiedlungskultur in der Kreativwirtschaft stärken: Umsetzung der Digitalstrategie und bessere Verzahnung mit regionalen Universitäten</li> 	<li>Tarifbindung im Kulturbereich (insbesondere Museen) herstellen</li> 	<li>Evaluierung des Volontärprogrammes</li> 	<li>Nachwuchsförderung im Kulturbereich stärken</li> 	<li>Einhaltung der Berufsbeschreibung</li> 	<li>Kostenübernahme der Hälfte der Stellen durch das Land</li> </ul>]]></content:encoded>
                <category>Linksfraktion kompakt</category><category>Presse</category><category>Lena Saniye Güngör</category>
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                <pubDate>Thu, 14 Jul 2022 12:53:00 +0200</pubDate>
                <title>Bodycam in Thüringen: FAQ zum angepassten Polizeiaufgabengesetz</title>
                <link>https://www.die-linke-thl.de/fraktion/untersuchungsausschuesse/detail/news/linksfraktion-kompakt-bodycam/</link>
                
                <description>Nehmen Gewaltdelikte gegen Polizist:innen in Thüringen immer mehr zu?
Was hat es mit 195 verletzten Polizist:innen in Thüringen auf sich?
Ist die Bodycam ein geeignetes Mittel, um Angriffe auf Polizeibeamte zu verhindern?
Warum dauert die Debatte um die Bodycam so lange, welche Bedenken gibt es? Diese Fragen und mehr klären wir in unserem FAQ zum Thema Bodycam in Thüringen und Polizeiaufgabengesetz.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<h2><strong>Bodycam in Thüringen – FAQ zum angepassten Polizeiaufgabengesetz</strong></h2><ul class="list-normal"> 	<li>Nehmen Gewaltdelikte gegen Polizist:innen in Thüringen immer mehr zu?</li> 	<li>Was hat es mit 195 verletzten Polizist:innen in Thüringen auf sich?</li> 	<li>Ist die Bodycam ein geeignetes Mittel, um Angriffe auf Polizeibeamte zu verhindern?</li> 	<li>Warum dauert die Debatte um die Bodycam so lange, welche Bedenken gibt es?</li> 	<li>Warum war der von der CDU vorgelegte Gesetzentwurf nicht zustimmungsfähig?</li> 	<li>Was sieht der nun gefundene Kompromiss von DIE LINKE, SPD, Bündnis90/Die Grünen und CDU vor?</li> 	<li>Was bedeutete die automatisierte Aufzeichnung?</li> 	<li>Was hat es mit Aufnahmen in Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräumen auf sich?</li> 	<li>Wie kam die Gesamtabwägung zustande?</li> </ul><p>&nbsp;</p>
<h2><br> <strong>Nehmen Gewaltdelikte gegen Polizeibeamt:innen in Thüringen immer mehr zu?</strong></h2><blockquote><p>Tausende Polizist:innen leisten jeden Tag einen wichtigen Beitrag für die öffentliche Sicherheit in Thüringen und nehmen immer wieder in Kauf, im Dienst an ihrer eigenen Gesundheit geschädigt zu werden. Etliche von ihnen werden tatsächlich angefeindet oder angegriffen. Doch der Blick auf die Entwicklung dieser Zahlen ist differenzierter als von manchen Interessengruppen und Politiker:innen suggeriert. 2021 gab es weniger Straftaten gegen Polizisten (1.182) als etwa 2016 oder 2018 in Thüringen. Über 60 % dieser Fälle sind reine Widerstandsdelikte, bei denen es gar nicht zu tätlichen Angriffen kommt, beispielweise eine Festhaltesituation an einem Geländer oder ein Losreißen aus einem Haltegriff.</p>
<p>Allein 1.500 „Polizeivollzugsbeamte als Opfer“ werden diesem Delikt aktuell in Thüringen zugerechnet, obwohl es sich weder um gewaltsame Angriffe oder Körperverletzungen handelt. Seit der Strafrechtsreform 2017/2018 wurden tätliche Angriffe aus dem Widerstandsparagrafen § 113 herausgelöst, die verbleibenden Widerstände – der Löwenanteil aller Straftaten gegen Polizisten – dürften daher gar nicht als Gewalt erfasst werden. Rafael Behr, Professor für Polizeiwissenschaften, erkennt etwa Aggressivitätssteigerungen gegen Polizist:innen nicht pauschal, sondern für bestimmte Milieus und bestimmte Zeiten und mahnt, genau hinschauen da nicht alles, was die Polizei als Gewalttat registriert, auch mit einer körperlichen Schädigung verbunden sei.</p></blockquote><h2><br> <strong>Was hat es mit 195 verletzten Polizist:innen in Thüringen auf sich?</strong></h2><blockquote><p>Sowohl einfache wie auch gefährliche und schwere Körperverletzungen gegen Polizisten fanden 2016 etwa 4 Mal so oft wie 2021 in Thüringen statt, diese sanken über die Jahre und gingen mit der Rechtsreform zunehmend im neu geschaffenen § 114 (tätlicher Angriff) auf. Zwei Drittel der verbleibenden gefährlichen/schweren Körperverletzungen Angriffe 2021, die gelistet werden, sind jedoch keine vollendeten Delikte, sondern im „Versuch“ gescheitert. Beim „tätlichen Angriff“, der zuletzt eine Zunahme verzeichnete, werden „Versuche“ gar nicht erst gezählt: Wird auf eine Gruppe von 10 Beamten eine Flasche geworfen und verfehlt diese, landet ein vollendeter tätlicher Angriff in der Statistik mit bis zu 10 „Polizeivollzugsbeamten als Opfer“, wird der Werfer ermittelt drohen drei Monate Mindesthaftstrafe. Wie eine Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion (DS 7/5787) im Juni 2022 offenlegte, entpuppen sich die über Jahre von der CDU verbreiteten Zahlen „im Einsatz verletzte Polizisten“ nun mehr jedoch als äußerst fragwürdig, nach dem wir Grund und Art der Verletzungen erheben ließen. Von den 195 verletzten Polizist:innen in 2021 sind 73 Vorkommnisse nicht auf Fremdverschulden zurückzuführen.</p>
<p>Es handelt sich um Vorfälle wie: „Erdwespenstich“, „Zeckenbiss“, „Knalltrauma nach Einsatz Waffe gegen verletztes Reh“, „Sturz wegen vereister Pfütze“, „bei dienstlichen Hindernisparcours mit Bein gg. Matte gestoßen“ oder im „Schnee ausgerutscht bei Anschieben eines PKW“, wohlbemerkt 37 % aller registrierten Verletzungen im Einsatz. Auch beendet die Anfrage die Mär, wonach vor allem linke Demonstrant:innen ursächlich seien. Nur 0,59 % der Straftaten gegen Polizisten haben eine solche Zuordnung als politisch motiviert–links Hintergrund. Insbesondere Coronaproteste und noch viel mehr das Alltagsgeschäft sind die echten Herausforderungen für Polizeibeamt:innen in Thüringen. So wurde bei einer Verkehrskontrolle 2020 in Apolda ein Polizist absichtlich mehrfach gerammt, im Rückwärtsgang überrollt und schwer verletzt. DIE LINKE wirbt für einen sachlichen und ehrlichen Dialog über Gewalt gegen Polizeibeamt:innen.</p></blockquote><p>&nbsp;</p>
<h2><strong>Ist die Bodycam ein geeignetes Mittel, um Angriffe auf Polizeibeamte zu verhindern?</strong></h2><blockquote><p>Die Aufklärungsquote aller Straftaten gegen Polizisten in Thüringen beträgt rund 99 %. In 99 von 100 Fällen werden Tatverdächtige ermittelt – seit Jahren ohne Bodycam. Die Wirksamkeit der Kamera zur Gefahrenabwehr ist umstritten und es gibt keinen wissenschaftlichen Nachweis, dass die Kamera signifikant zum Schutz von Polizeibeamt:innen wirkt. Eine Studie von RAND Europa und der Universität Cambridge kam zum Ergebnis, dass Angriffe sogar um 15 % steigen könnten. Eine Erhebung bei der Universität Jena kam zum Ergebnis, dass es deeskalierende Effekte geben kann, jedoch basieren die Daten nur auf den subjektiven Eindrücken von Kamera-tragenden Beamt:innen selbst, welche nach der Erprobung Fragebögen ausfüllten.</p>
<p>Gleichwohl wurden signifikante Aggressionssteigerungen gegenüber Kamera-tragenden Beamten von alkoholisierten Personen festgestellt, die mit mehr als 50 % die Mehrheit aller Tatverdächtigen bei Straftaten gegen Polizeibeamte 2021 in Thüringen ausmachen. Auch wurden teils mehr Aggressionen gegenüber Frauen im Polizeivollzugsdienst festgestellt. Vonseiten der polizeilichen Gewerkschaften und Berufsvertretungen wurde die Einführung der Kamera zum Schutz der Beamt:innen begrüßt. Bei der Thüringer Befragung gaben etwa 38 % der am Pilot beteiligten Polizist:innen an, die Kamera gerne dauerhaft tragen zu wollen. Zudem gaben 13 % gaben an, dass sich ihr Sicherheitsgefühl erhöhen würde.</p></blockquote><p>&nbsp;</p>
<h2><strong>Warum dauert die Debatte um die Bodycam so lange, welche Bedenken gibt es?</strong></h2><blockquote><p>Ein solcher Kameraeinsatz greift in die Grundrechte von Bürger:innen und Polizeibeamt:innen selbst ein. Er muss gut begründet und verhältnismäßig sein. Grade durch das Pre-Recording, bei dem 30 Sekunden-Vorabaufnahmen in Dauerschleife stattfinden, entsteht ein erheblicher Eingriff in diese Rechte. Die Linksfraktion im Thüringer Landtag hat seit 2016 eine wissenschaftliche Begleitung nach anerkannten methodischen Standards gefordert, die jedoch ausblieb. Stattdessen fand später eine wenig seriöse Meinungsumfrage, gestreut über soziale Medien, statt und eine Erhebung von rein subjektiven Erfahrungen von Kameraträger:innen.</p>
<p>Sinnvoller wäre eine wissenschaftliche Studie im randomisierten Kontrolldesign samt Kontrollgruppen, eine Auswertung des Bild- und Tonmaterials und eine Analyse der Straftatenentwicklung nach Bereichen mit und ohne Bodycam, da bspw. in Thüringen auch eine Reduktion um -40 % Straftaten gänzlich ohne Bodycam zu beobachten war und 2019 Polizisten auf einen Schlag -1.300 weniger „Polizeivollzugsbeamte als Opfer“ erfasst wurden, was weitere Einflussfaktoren nahelegt. Neben der Frage der Wirksamkeit und datenschutzrechtlichen Fragestellungen wurde auch der Wert der Aufnahme infrage gestellt, wenn Beamten selbst entscheiden, wann sie aufnehmen und wann nicht.</p></blockquote><p>&nbsp;</p>
<h2><strong>Warum war der von der CDU vorgelegte Gesetzentwurf nicht zustimmungsfähig?</strong></h2><blockquote><p>Die intensive Befassung im Landtag hat gezeigt, dass es richtig war, nicht voreilig einen CDU-Gesetzentwurf zu beschließen. Polizist:innen wären mit dem vorgelegten Entwurf massiver Rechtsunsicherheit und einem Klagerisiko ausgesetzt worden. Zudem hätten Bürger:innen weitgehend grenzenlos bis ins eigene Schlafzimmer überwacht werden können, was nicht mit der Verfassung vereinbar ist. Der Entwurf war in weiten Teilen ungeeignet und erlaubte unbegrenzt lange Vorabaufnahmen, viele Fragen zur Löschung, Aufbewahrung, Eingriffsschwellen, Aufnahmedauer und Zugriffsrechte waren nicht oder unzureichend geregelt. Eine Kann-Regelung zur Aufzeichnung auf Bürgerwunsch war so unpräzise formuliert, dass ihre Wirkung verpufft wäre.</p>
<p>Hätten Polizist:innen sich vorschriftswidrig verhalten, die Kamera hätte dies erfasst und ein Bürger hätte eine Disziplinarbeschwerde eingereicht, so wären die Aufnahmen schlicht nicht nutzbar gewesen. Stattdessen hätten Ordnungswidrigkeiten wie Falschparken oder das nicht ordnungsgemäße Entsorgen von Zigaretten damit verfolgt werden können und die Kamera hätte bei unbestimmten Gefahren für „Eigentum“ eingesetzt werden können, obwohl doch ursprünglich Verletzungen an Polizist:innen verhindert werden sollten.</p></blockquote><p>&nbsp;</p>
<h2><strong>Was sieht der nun gefundene Kompromiss von LINKE, SPD, Bündnis90/Die Grünen und CDU vor?</strong></h2><blockquote><p>Vom ursprünglichen CDU-Gesetz ist nicht mehr viel übriggeblieben, da die LINKE mit einer Vielzahl eigener Vorstellungen überzeugen konnte. Die geforderten Aufnahmen in Wohnungen werden nun verboten, da sie mit dem Grundrechtsschutz der Verfassung nach Art. 13 nicht vereinbar sind. Wenige andere Länder überschreiten hier ihre Kompetenzen, wie auch die Fachzeitschrift „DIE POLIZEI“ für öffentliche Sicherheit mit Beiträgen aus der Deutschen Hochschule der Polizei (Heft 2, Feb. 2022) sowie die Polizeihochschulen Baden-Württemberg und die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Fachbereich Polizei deutlich machten. Die Bodycam wird künftig nur bei Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, Strafverfolgung und Personen- oder Fahrzeugkontrollen im öffentlichen Raum zum Einsatz kommen und auch nur dann, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für eine Gefahr für Leib und Leben von Polizist:innen oder Dritten vorliegen. Polizist:innen sollen die Kamera immer dann einschalten, wenn sie selbst unmittelbaren Zwang (Gewalt) einsetzen oder Betroffene einer Maßnahme dies wünschen. Thüringen wird deutschlandweit einmalige Wege bestreiten: mit der automatisierten Aufnahme beim Waffeneinsatz, mit dem Umsetzung der Forderung von Amnesty International nach einem gesetzlichen Verbot zur Nutzung mit Gesichtserkennungssoftware und mit der Vorgabe, dass die Daten in Deutschland und nicht auf US-amerikanischen Amazon-Servern gespeichert werden, wie das bei der Bundespolizei geschah.</p>
<p>Die Kameras müssen sichtbar sein. Es gibt klare Mitteilungspflichten vor und nach dem Einschalten und viele Abläufe sind klarer definiert. Das Pre-Recording wird auf 30 Sekunden limitiert, die Aufbewahrungsdauer auf 30 Tage festgesetzt. Beamt:innen, die selbst gefilmt haben oder auf Aufnahmen zu sehen sind, ist die Bearbeitung und Löschung gesetzlich untersagt. Die Nutzung für Ordnungswidrigkeiten ist ausgeschlossen. Bürger erhalten Anspruch, polizeiliche Maßnahmen mit Aufnahmen überprüfen zu können und die Aufnahmen sind für Disziplinarverfahren nutzbar, wenn Anhaltspunkte für vorschriftswidriges Handeln vorliegen (nicht zur pauschalen Verhaltens- oder Leistungskontrolle). Es gibt zudem einen stärkeren Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung. In der umfangreichen Gesetzesbegründung finden sich viele Anwendungshinweise für die Träger:innen der Geräte bzw. das zuständige Ministerium, nach dem wir sowohl Hersteller als auch Polizeidienststellen zur technischen und praktischen Umsetzung befragt hatten.</p></blockquote><p>&nbsp;</p>
<h2><strong>Was bedeutete die automatisierte Aufzeichnung?</strong></h2><blockquote><p>Ob eine Aufnahme überhaupt stattfindet oder nicht, entscheiden Polizeibeamt:innen in Deutschland bisher selbst. Wir schaffen nun die gesetzliche Grundlage dafür, dass spätestens Ende 2024 erstmalig die automatisierte Aufnahme beim Einsatz von Schusswaffen ausgelöst wird. Zieht ein Beamter die Waffe aus dem Holster, so wird über ein elektrisches Signal die Aufzeichnung aktiviert. Dadurch wird die Auslösung vom Entscheidungsprozess entkoppelt und es entsteht eine Win-Win-Situation: Polizeibeamte werden taktisch entlastet. Sie verlieren in Notsituationen keine Zeit, die Maßnahme wird jedoch objektiv überprüfbar und das Vertrauen somit erhöht. Gerade der tragische Doppelmord in Kusel (Rheinland-Pfalz) hat gezeigt, wie schnell sich aus einer vermeintlich harmlosen Kontrolle eine tödliche Gefahr entwickeln kann.</p>
<p>Wie der Entwurf klarstellt, können später nach erfolgreicher Erprobung auch Pfefferspray oder Schlagstock zu einer solchen Auslösung führen. Im Gesetz haben wir dazu zwei Evaluationen mit unabhängigen Wissenschaftlern vorgesehen und eröffnen per Gesetz den Wissenschaftlern unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen zeitlich begrenzte Videoanalysen zur Wirksamkeit der Bodycam.</p></blockquote><p>&nbsp;</p>
<h2><strong>Was hat es mit Aufnahmen in Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräumen auf sich?</strong></h2><blockquote><p>Die Linksfraktion hat vehement für den gesetzlichen Ausschluss in Wohnungen gestritten und diesen durchgesetzt, um der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes gerecht zu werden. Es ist allerdings nachvollziehbar, dass aus der Polizeipraxis heraus der Wunsch besteht, in diesen Räumen zu filmen. Ohne eine Grundgesetzänderung wäre dies jedoch verfassungskonform nicht möglich, von den berechtigten Schutzinteressen der Wohnungsinhaber ganz abgesehen. Vonseiten der CDU, Innenministerium und SPD wurden stattdessen Aufnahmen in Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräumen gefordert, was die LINKE auch mit Blick auf die Rechtssprechung, das Grundgesetz und einschlägige Urteile der Obergerichte ablehnte, da Räume ihren vollständigen Schutz nach Art. 13 auch dann nicht verlieren, wenn sie für die Allgemeinheit teils geöffnet werden und der teils verständliche Wunsch aus der Praxis mit den Vorgaben der Verfassung sowie der Praktikabilität kollidiert.</p>
<p>Gerade die Polizeihochschule in Polizei Baden-Württemberg, aber auch Prof. Dr. Mark. A. Zöller von der LMU München haben sich hierzu umfangreich in die Anhörung mit Fachexpertise eingebracht. Angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Landtag war ein vollständiger Verzicht auf Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume nicht möglich, weshalb die LINKE das unter diesen Voraussetzungen größtmögliche Schutzniveau verankern konnte: Aufnahmen sind generell nur an solchen Orten zulässig, die nicht der Ausübung der Tätigkeit von Berufsgeheimnisträgern und Berufshelfern und im Rahmen der Gefahrenabwehr der Öffentlichkeit zugänglich sind oder zugänglich waren und den Anwesenden zum weiteren Aufenthalt zur Verfügung stehen. Zudem ist die einfache tatsachengestützte Gefahr für Leib und Leben nicht ausreichend, sie muss hier „gegenwärtig“ und „erheblich“ sein. Sollen Aufnahmen verwertet werden, geht dies nur mit Zustimmung eines Richters. Die Verwertung von Vorabaufnahmen (PreRecording) an solchen Orten ist unzulässig. Stattdessen erhalten Betroffene polizeilicher Maßnahmen z. B. in einem Bordell, einer Gaststätte oder einem Club selbst das Recht, die Aufnahme zu verlangen.</p></blockquote><p>&nbsp;</p>
<h2><strong>Wie kam die Gesamtabwägung zustande?</strong></h2><blockquote><p>Die Kameras befanden sich – anders als von der CDU behauptet – bereits durch ausgedehnte Pilotversuche im faktischen Regeleinsatz, der aus Sicht der LINKEN ohne ausreichend sichere Rechtsgrundlage fortgesetzt wurde, während die umfangreiche Auswertung der bisherigen Pilotverfahren und Bodycam-Anwendungen anderer Länder im Parlament andauerte. Weitere Bodycam-Beschaffungsmaßnahmen durch das Innenministerium befanden sich bereits in einem weit fortgeschrittenen Stadium, was die Sorge begründete, dass Geräte beschafft werden, die nicht die Parameter des Gesetzgebers erfüllen und damit Steuergelder verschwendet werden.</p>
<p>Die CDU machte ihre Zustimmung zum gesamten 12 Milliarden Landeshaushalt davon abhängig, dass die Gesetzesverabschiedung zur Bodycam bis Juli 2022 abgeschlossen wird. Vor diesem Hintergrund trägt die Linksfraktion den in weiten Teilen selbst eingebrachten Kompromiss mit, der das Bedürfnis von Polizeipraxis und Bürger:innen-Rechte in eine ausgewogene Balance bringt. Losgelöst von der Bodycam-Frage haben wir gemeinsam mit unseren Partner:innen von Rot-Rot-Grün bereits in den letzten Jahren mehr als 20 Millionen Euro in die Schutzausstattung für die Thüringer Polizei investiert und eine Modernisierung der Polizeiausbildung angestoßen. Das A &amp; O bildet hierbei stets die Verhältnismäßigkeit.</p></blockquote><p>&nbsp;</p>
<h2><strong>Weiterführende Informationen:</strong></h2>
<p><a href="https://www.die-linke-thl.de/fileadmin/lv/galerie/2022/pdf/DRS705786_Anfrage.pdf" target="_blank" class="link-extern">Antwort auf Kleine Anfrage „Straftaten gegen Polizeibeamtinnen und -beamte in Thüringen 2021“ e 7/5786</a><br> <a href="https://www.die-linke-thl.de/fileadmin/lv/galerie/2022/pdf/drs75786_Anlagen.pdf" target="_blank" class="link-extern">Anlage zur Antwort: Verletzungsübersicht und Zahlen zu Straftaten gegen Polizisten in Thüringen 2021</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<hr>
<p>&nbsp;</p>
<p><a href="https://www.die-linke-thl.de/fileadmin/lv/galerie/2022/pdf/Bodycam-FAQ-LinkeTHL.pdf" target="_blank" class="link-download" title="download link">FAQ als PDF zum Download</a></p>
<p><strong>Ansprechpartner: Sascha Bilay</strong><br> Fraktion DIE LINKE. im Thüringer Landtag<br> Jürgen-Fuchs-Straße 1, 99096 Erfurt</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Linksfraktion kompakt</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-59421</guid>
                <pubDate>Fri, 08 Jul 2022 11:22:53 +0200</pubDate>
                <title>Kompromiss bei Windenergie gefunden</title>
                <link>https://www.die-linke-thl.de/fraktion/untersuchungsausschuesse/detail/news/kompromiss-bei-windenergie-gefunden/</link>
                <author>Markus Gleichmann</author>
                <description>„Es ist ein gutes Zeichen, dass wir uns nach intensiven Verhandlungen mit der CDU beim Thema Windenergie auf wichtige Schritte einigen konnten“, so Markus Gleichmann, energiepolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag. „Der in der Bauordnung zu regelnde Mindestabstand von 1000 m ist dabei nicht starr und allgemeingültig, sondern kann durch die Regionalplanung auch unterschritten werden. Zudem wird eine unmittelbare Umsetzung der sich abzeichnenden Bundesgesetzgebung festgeschrieben.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>„Es ist ein gutes Zeichen, dass wir uns nach intensiven Verhandlungen mit der CDU beim Thema Windenergie auf wichtige Schritte einigen konnten“, so Markus Gleichmann, energiepolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag. „Der in der Bauordnung zu regelnde Mindestabstand von 1000 m ist dabei nicht starr und allgemeingültig, sondern kann durch die Regionalplanung auch unterschritten werden. Zudem wird eine unmittelbare Umsetzung der sich abzeichnenden Bundesgesetzgebung festgeschrieben.</strong></p>
<p>Alleine beim Repowering geht es um rund 350 Anlagen, die aktuell innerhalb eines 1000 m Radius stehen. „Für die Kommunen und Regionen werden Möglichkeiten geschaffen, diese Anlagen zu erhalten und durch Leistungsstärkere zu ersetzen“, zeigt sich der LINKE-Politiker zufrieden. Ein zusätzlicher gemeinsamer Antrag zwischen R2G und der CDU war Kern der Verhandlungen. „Wir wollen schnellstmöglich ein Beteiligungsgesetz in Thüringen beschließen. Dieses wird festschreiben, dass an Windparks angrenzende Kommunen und Bürger:innen an den Gewinnen beteiligt werden. Damit sorgen wir für mehr Gerechtigkeit: Wer die Anlagen sieht, soll auch etwas davon haben“, so Gleichmann weiter.&nbsp;</p>
<p>„Der Entschließungsantrag legt auch die Grundlage für die Dekarbonisierung der Glasindustrie in Südthüringen als Modellregion. Das ist wichtig, damit wir den Menschen und der Industrie in Thüringen eine sichere und unabhängige Energieversorgung garantieren können. Eine vorgezogene Evaluierung des Waldgesetzes und dessen Auswirkungen auf die Modellregion wird zudem evidenzbasierte Fakten zur notwendigen Entscheidung bezüglich Windkraftanlagen im Wald – wie bei unseren Nachbarn in Bayern oder Hessen – bieten. Die notwendige Speicherung und Pufferung der volatilen Windenergie wird ebenfalls in den Blick genommen.</p>
<p>Sehr wichtig ist die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Denn jede Windenergieanlage, die in den vergangenen Jahren nicht gebaut wurde, fehlt uns in der aktuellen Krise der fossilen Energieträger“, so der Energieexperte der LINKEN abschließend.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Zur Klärung der wichtigsten Fragen zur Änderung der Bauordnung haben wir ein kleines FAQ beigefügt, welches Sie im Anhang finden können.</strong></p>
<p>&nbsp;</p><blockquote><h2>FAQ Windenergie und Bauordnung</h2>
<p>&nbsp;</p>
<h5><strong>Haben mit der Änderung der Bauordnung zukünftig alle Windräder einen pauschalen Mindestabstand zur Wohnbebauung von 1000 Metern?</strong></h5>
<p><br> Nein. In den Regionalplänen können nach wie vor Windvorranggebiete mit Abständen von weniger als 1000 Metern festgelegt werden. Das gilt auch für Repowering, also für das Modernisieren oder Ersetzen bestehender Windenergie-Anlagen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h5><strong>Sollen Windräder jetzt überall noch näher an die Wohnhäuser heranrücken?</strong></h5>
<p><br> Nein. Es geht darum, dass in Einzelfällen auch ein Abstand von z. B. 950 Metern möglich ist, wenn die regionalen Planungsgemeinschaften das aufgrund der örtlichen Gegebenheiten für eine gute Idee halten. Dabei geht es um Einzelfallentscheidungen, z. B. um das Repowering bestehender Anlagen zu ermöglichen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h5><strong>Was wird sich durch die Änderung der Bauordnung ändern?</strong></h5>
<p><br> Nicht viel. Es geht nur um ein paar rechtliche Klarstellungen. Schon heute ist im Thüringer Windenergieerlass festgelegt, dass Windräder ab einer Gesamthöhe von 150 Metern 1000 Meter Abstand, bis 150 Metern Gesamthöhe 750 Meter Abstand zur Wohnbebauung einhalten sollen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h5><strong>Was passiert, wenn die neue Regelung dazu führen sollte, dass Thüringen sein auf Bundesebene festgelegtes Flächenziel für die Windenergie nicht einhalten kann?</strong></h5>
<p><br> In diesem Fall darf das für die Landesplanung zuständige Ministerium, das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft den Mindestabstand entsprechend anpassen. Auch das ist in dem neuen Thüringer Gesetz geregelt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h5><strong>Gibt es jetzt beim Thema Windkraft Einigkeit mit der CDU?</strong></h5>
<p><br> Nein. Die Vorstellungen über Umfang und Geschwindigkeit des Ausbaus von Windkraft – in Verbindung mit Photovoltaik und Speichern – ist weiterhin sehr unterschiedlich. Es gibt aber in einigen Punkten Übereinstimmungen, die zeitnah genutzt werden müssen, um in der aktuellen schwierigen politischen Situation und der Krise der fossilen Brennstoffe zu reagieren. Dazu gehören:</p>
<p>&nbsp;</p><ul class="list-normal"> 	<li>Beteiligungsgesetz an den Profiten der Windkraft für Kommunen und Bürger:innen</li> 	<li>Konzentration auf Industrie- und Gewerbeflächen sowie entlang von Verkehrswegen, insbesondere an Autobahnen und Schienenwegen,</li> 	<li>Konsequentes Repowering,</li> 	<li>Dekarbonisierung der Modellregion Südthüringen,</li> 	<li>Vorziehen der Evaluation des Waldgesetzes,</li> 	<li>Umfangreiches Energiemonitoring und</li> 	<li>Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren.</li> </ul><p>&nbsp;</p>
<h5><strong>Reicht der Kompromiss aus, um den Beitrag Thüringens an den Pariser Klimazielen zu erreichen?</strong></h5>
<p><br> Nein. Die aufgezeigten Maßnahmen sind ein Schritt in die richtige Richtung, allerdings wäre eine viel höhere Dynamik beim Ausbau notwendig. Hierzu werden wir uns weiterhin mit konkreten Vorschlägen einbringen.</p></blockquote><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Energiepolitik</category><category>Linksfraktion kompakt</category><category>Presse</category><category>Markus Gleichmann</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-58841</guid>
                <pubDate>Thu, 02 Jun 2022 10:58:43 +0200</pubDate>
                <title>LINKE-Vorschläge, um Nachhaltigkeitsinvestitionen auf den Weg zu bringen</title>
                <link>https://www.die-linke-thl.de/fraktion/untersuchungsausschuesse/detail/news/linke-vorschlaege-um-nachhaltigkeitsinvestitionen-auf-den-weg-zu-bringen0/</link>
                <author>Steffen Dittes</author>
                <description>Der Klimawandel und die Notwendigkeit zum Ausstieg aus der Energieerzeugung aus fossilen Rohstoffen, wie Kohle und perspektivisch auch Gas, stellt sowohl Wirtschaft als auch die öffentliche Hand vor immens große Herausforderungen. Investitionen sind notwendig, damit die Umstellung zum Erreichen der Klimaschutzziele nicht zu Lasten der Menschen gehen und verbunden sind mit einer gleichzeitigen Steigerung von Lebensqualität. „Dieser sozial-ökologische Transformationsprozess muss aktiv im Interesse heute und künftig lebender Generationen gestaltet werden. Weder dürfen Investitionen verzögert noch einseitig an Profitinteressen ernergieerzeugender und -verkaufender Unternehmen ausgerichtet sein. Sollte Thüringen den Umstellungsprozess im Vergleich mit anderen Regionen aber verschlafen, drohen mittelfristig irreparable Beeinträchtigungen von Infra- und Wirtschaftsstruktur mit den entsprechenden sozialen Folgen“, begründet Steffen Dittes, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, warum sich die Fraktion aktuell mit Vorschlägen zur Beschleunigung von Nachhaltigkeitsinvestitionen in Thüringen beschäftigt hat.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der Klimawandel und die Notwendigkeit zum Ausstieg aus der Energieerzeugung aus fossilen Rohstoffen, wie Kohle und perspektivisch auch Gas, stellt sowohl Wirtschaft als auch die öffentliche Hand vor immens große Herausforderungen. Investitionen sind notwendig, damit die Umstellung zum Erreichen der Klimaschutzziele nicht zu Lasten der Menschen gehen und verbunden sind mit einer gleichzeitigen Steigerung von Lebensqualität. „Dieser sozial-ökologische Transformationsprozess muss aktiv im Interesse heute und künftig lebender Generationen gestaltet werden. Weder dürfen Investitionen verzögert noch einseitig an Profitinteressen ernergieerzeugender und -verkaufender Unternehmen ausgerichtet sein. Sollte Thüringen den Umstellungsprozess im Vergleich mit anderen Regionen aber verschlafen, drohen mittelfristig irreparable Beeinträchtigungen von Infra- und Wirtschaftsstruktur mit den entsprechenden sozialen Folgen“, begründet Steffen Dittes, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, warum sich die Fraktion aktuell mit Vorschlägen zur Beschleunigung von Nachhaltigkeitsinvestitionen in Thüringen beschäftigt hat.</strong></p>
<p>Die LINKE-Fraktion hat nun Möglichkeiten beschrieben, wie Thüringen sicher und demokratisch kontrolliert in die Zukunft investieren kann. So sollen beispielsweise mit einem über die Thüringer Aufbaubank finanzierten Investitionsprogramm Kommunen unterstützt werden, in einem unbürokratischen Verfahren innerhalb kürzester Zeit sich selbst tragende Investitionen, wie z. B. die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED, auf den Weg zu bringen. Mit einem parlamentarisch gestalteten und kontrollierten Sondervermögen „Klima-Invest“ sollen notwendige Investitionen flexibler und in einem größeren Umfang für einzelne Investitionen, als es das Jährlichkeitsprinzip des Haushaltes zulassen würde, möglich werden. Mit einer ausschließlich im öffentlichen Eigentum befindlichen Investitionsgesellschaft sollen ebenso Investitionen ermöglicht werden, die bislang allein aus den öffentlichen Haushalten heraus nicht realisiert werden können.</p>
<p>„Das unflexible Haushaltsrecht der öffentlichen Haushalte und auch das volkswirtschaftlich kaum begründbare Kreditfinanzierungsverbot für die Bundesländer bremsen eine Nachhaltigkeitsentwicklung derzeit aus. Nötig ist aber eine Beschleunigungsoffensive für die sozial-ökologische Transformation. Gerade in Thüringen ansässige Unternehmen und Investoren erwarten, dass die öffentliche Hand die Voraussetzungen für eine Decarbonisierungsstrategie und darauf aufbauende Unternehmensinvestitionen schafft. Anderenfalls wird Thüringen abgehängt werden von der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung, wie sie beispielsweise in den skandinavischen Ländern längst eingeleitet ist“, so Steffen Dittes.</p>
<p>Die Fraktion DIE LINKE stellt die Vorschläge zur Beschleunigung der sozial-ökologischen Transformation und von Nachhaltigkeitsinvestitionen zur Diskussion in Parlament und Öffentlichkeit.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Das von der Fraktion DIE LINKE beratene Papier „Sozial-ökologische Transformation beschleunigen - Nachhaltigkeitsinvestitionen ermöglichen“ erhalten Sie in der Anlage.</em></p>]]></content:encoded>
                <category>Energiepolitik</category><category>Haushalt-Finanzen</category><category>Linksfraktion kompakt</category><category>Presse</category><category>Umwelt</category><category>Ronald Hande</category><category>Steffen Dittes</category>
                <enclosure url="https://www.die-linke-thl.de/fileadmin/_processed_/a/b/csm_sp-sozialoekologischetransformation_4f99e2925c.png" length="0" type="image/png"/>
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-56593</guid>
                <pubDate>Thu, 27 Jan 2022 16:33:00 +0100</pubDate>
                <title>Linksfraktion kompakt: Haushalt 2022</title>
                <link>https://www.die-linke-thl.de/fraktion/untersuchungsausschuesse/detail/news/linksfraktion-kompakt-haushalt-2022/</link>
                
                <description>Der Thüringer Landeshaushalt für das Jahr 2022 rückt immer näher. Nachdem sich die Fraktionen von R2G und CDU in einem 22-stündigen Verhandlungsmarathon in der vergangenen Woche verständigten, hat heute der Haushalts- und Finanzausschuss seine Beschlussempfehlung verabschiedet. Einem Beschluss in der nächsten Sitzung des Thüringer Landtags steht nun nichts mehr im Wege. Mit einer Höhe von 11,94 Mrd. € fällt das Haushaltsvolumen geringer aus, als es der Entwurf der Landesregierung ursprünglich vorsah. DIE LINKE behielt bei den Haushaltsverhandlungen dennoch den Blick auf die Schwerpunkte LINKER Politik. </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Stand: 27.01.2022</p>
<p><br> <strong>Der Thüringer Landeshaushalt für das Jahr 2022 rückt immer näher. Nachdem sich die Fraktionen von R2G und CDU in einem 22-stündigen Verhandlungsmarathon in der vergangenen Woche verständigten, hat heute der Haushalts- und Finanzausschuss seine Beschlussempfehlung verabschiedet. Einem Beschluss in der nächsten Sitzung des Thüringer Landtags steht nun nichts mehr im Wege.</strong></p>
<p><strong>Mit einer Höhe von 11,94 Mrd. € fällt das Haushaltsvolumen geringer aus, als es der Entwurf der Landesregierung ursprünglich vorsah. DIE LINKE behielt bei den Haushaltsverhandlungen dennoch den Blick auf die Schwerpunkte LINKER Politik. Neben Verbesserungen bei der Ausstattung für den Katastrophenschutz, der Übernahme der Planungskosten für den zweigleisigen Ausbau der Mitte-Deutschland-Verbindung oder der Errichtung einer Technologieberatungsstelle, sind für uns die Sicherung einer zukunftsorientierten Bildungs- und Familienpolitik, moderne Gesundheits- und Sozialstrukturen sowie die Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus wichtige Anliegen.</strong></p>
<p>&nbsp;</p><ul class="list-normal"> 	<li><strong>Gute Bildung</strong></li> </ul><p>Die unter Rot-Rot-Grün in den letzten Jahren deutlich erhöhten Förderungen für die Jugendarbeit und Schulsozialarbeit stehen 2022 weiter leicht erhöht zur Verfügung. Angebote der politischen Bildung in der Erwachsenenbildung werden verstetigt und die Förderung von Projekten zur Integration fortgesetzt. Mit zusätzlichen Mitteln für die neue Praxisintegrierte Erzieher:innen-Ausbildung sollen mehr Auszubildende erreicht werden.</p>
<p>Schwerpunkt ist und bleibt für uns die weitere Verbesserung der Personalausstattung an den Schulen und Kindergärten, denn das ist für die Bildung das Wichtigste.</p>
<p>&nbsp;</p><ul class="list-normal"> 	<li><strong>Gesundheitssektor</strong></li> </ul><p>Die Stärkung der kommunalen Gesundheitsämter ist nicht nur bei der Pandemiebekämpfung wichtig, sondern stärkt auch vor Ort die gesamte Gesundheitsversorgung in Thüringen. Mit den geplanten Finanzmitteln werden die Strukturen des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Thüringen nachhaltig gestärkt.</p>
<p>Mit den im Haushalt eingestellten Investitionsmitteln für die Digitalisierung der Thüringer Krankenhäuser wird die Modernisierung der Krankenhäuser in Thüringen vorangetrieben. Der eingeschlagene Weg für zeitgemäß ausgestattete Kliniken muss weiter konsequent gegangen werden.</p>
<p>&nbsp;</p><ul class="list-normal"> 	<li><strong>Familienförderung</strong></li> </ul><p>Mit fast 20 Mio. €, die für die Förderung von Familien in Thüringen generationenübergreifend für das Jahr 2022 zur Verfügung stehen und werden in Thüringen Familien auch weiterhin unterstützt.</p>
<p>Familien werden in Thüringen in allen Formen des Zusammenlebens überregional und regional gefördert. Im Entwurf des Landeshaushaltes sind 3,677 Mio. € für die überregionale Familienförderung und 15,898 Mio. € für Zuweisungen an Kommunen im Rahmen des Landesprogramms „Solidarisches Zusammenleben der Generationen (LSZ)“ als regionale Förderung eingestellt.</p>
<p>&nbsp;</p><ul class="list-normal"> 	<li><strong>Katastrophenschutz</strong></li> </ul><p>Zur Verbesserung der Versorgung im Ernstfall stehen zusätzliche 360.000 € im Haushalt für eine breitere Ausstattung der dezentralen Katastrophenschutzlager und ehrenamtlichen Hilfsorganisationen zur Verfügung. Die Brandschutzerziehung wird um die Kastrophenschutzerziehung erweitert und die Kommunen mit insgesamt 425.000 € gefördert.</p>
<p>Die Ansätze für die Feuerwehrausstattung sowie für die Fördertöpfe von Lkw-Führerscheinen im Brand- und Katastrophenschutz werden erhöht. Außerdem wird eine Kampagne zur Sensibilisierung der Bevölkerung über Warnsysteme, Sirenentöne, Krisenvorsorge und Reaktionen in Gefahrensituationen mit 150.000 Euro gefördert.</p>
<p>&nbsp;</p><ul class="list-normal"> 	<li><strong>Studierendenwerk</strong></li> </ul><p>600.000 € werden bereitgestellt für Tarifanpassungen und steigende laufende Kosten sowie weitere 150.000 € für einmalige Investitionen in Digitalisierungsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung des Betriebs.</p>
<p>&nbsp;</p><ul class="list-normal"> 	<li><strong>Technologieberatungsstelle</strong></li> </ul><p>Das Land bezuschusst die von den Gewerkschaften vorgeschlagene Gründung und Arbeit einer Technologieberatungsstelle als Anlaufpunkt für Arbeitnehmervertreter:innen, deren Unternehmen von den Auswirkungen des Strukturwandels in der Industrie betroffen sind oder potenziell betroffen sein werden.</p>
<p>&nbsp;</p><ul class="list-normal"> 	<li><strong>Mitte-Deutschland-Verbindung</strong></li> </ul><p>Die für den zweigleisigen Ausbau der Mitte-Deutschland-Verbindung notwendigen Planungskosten in Millionenhöhe sind gesichert.</p>
<p>Damit wurde ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Realisierung der Ziele der Landesregierung und des Landtags gelegt, die sich zur zeitgleichen Planung und Durchführung von Elektrifizierung und Zweigleisigkeit der wichtigen Strecke bekannt hatten. Damit macht sich Thüringen weiter vehement stark für Fern- und mehr Güterverkehr auf der Mitte-Deutschland-Verbindung. Nun steht der Bund in der Verantwortung, das bedeutende Schienenprojekt wie zugesagt zu realisieren.</p>
<p>&nbsp;</p><ul class="list-normal"> 	<li><strong>Landesprogramm Demokratie</strong></li> </ul><p>Die Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus und NS-Ideologie ist wichtiger denn je. Im Rahmen des „Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit“ erfahren landesweit engagierte zivilgesellschaftliche Initiativen und Projekten gegen Rechts weiterhin die Unterstützung des Landes.</p>
<p>&nbsp;</p><ul class="list-normal"> 	<li><strong>Polizeiliches Quittungssystem</strong></li> </ul><p>Wir stärken Bürgerrechte, entlasten Polizeibeamte und fördern die Akzeptanz polizeilicher Maßnahmen. Die Thüringer Landesregierung wird nun eine Machbarkeitsstudie in Auftrag geben, um rechtliche, technische und organisatorische Grundlagen zu prüfen, die für die Einführung eines Quittungssystems polizeilicher Maßnahmen erforderlich sind.</p>
<p>So können Betroffene von Kontrollen eine elektronische oder gedruckte Quittung mit Zeitpunkt, Maßnahme und Grund unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen erhalten und erlangen dadurch mehr Rechtssicherheit, während gleichzeitig Polizeivollzugsbeamt:innen in angespannten Einsatzsituationen entlastet werden.</p>
<p>&nbsp;</p><ul class="list-normal"> 	<li><strong>Bahnnostalgieprogramm</strong></li> </ul><p>Das touristisch bedeutsame Bahnnostalgieprogramm wird durch die gemeinsame finanzielle Unterstützung aus dem Wirtschafts- und Infrastrukturministerium für 2022 erneut gesichert und auch in den nächsten Jahren fortgeführt.</p>
<p>Dies ist ein wichtiges Signal für die rührigen Bahnvereine und zugleich ein touristisches Kleinod, das in der Kombination zur Attraktivität des Freistaates und somit zur Unterstützung der regionalen Wirtschaft, Gastronomie sowie Hotellerie beiträgt.</p>
<p>&nbsp;</p><ul class="list-normal"> 	<li><strong>Straßenbahnbestand</strong></li> </ul><p>Ein weiterer Schritt in Richtung Verkehrswende und zur Nutzung des ÖPNV im urbanen Raum ist die Erhöhung und Sicherung der Fördermittel für Busse und Straßenbahnen.</p>
<p>Trotz der schwierigen Haushaltslage des Freistaates wird die Unterstützung in der Zukunft gesichert und eine Verbesserung der Verkehrssituation in den Kommunen erreicht.</p>]]></content:encoded>
                <category>Linksfraktion kompakt</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-56217</guid>
                <pubDate>Thu, 30 Dec 2021 16:15:00 +0100</pubDate>
                <title>Linksfraktion kompakt: Schluss mit dem Rumge-Ampel!</title>
                <link>https://www.die-linke-thl.de/fraktion/untersuchungsausschuesse/detail/news/linksfraktion-kompakt-schluss-mit-dem-rumge-ampel/</link>
                
                <description>Eine „Revolution“ in der Pflege wird von der LINKEN seit geraumer Zeit angemahnt. Mit dem Bayrischen Gesundheitsminister Holetschek (CSU) hatte sich im August auch die bis zur letzten Bundestagswahl seit 16 Jahren die Bundesregierung führende Union explizit dazu bekannt, eine Revolution zu brauchen, „um Pflegekräfte besser zu bezahlen“. „Wir steuern in den kommenden Jahren auf eine dramatische Lage zu, wenn wir jetzt nicht handeln.“ Man müsse den Mut haben, „das System zu hinterfragen“ und die Struktur- und Finanzierung der Pflegeversicherung reformieren.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p><blockquote><p><strong>Thüringen: Gehaltsgap zwischen der Alten- und der Krankenpflege aktuell bei<br> 429 Euro pro Monat bei Helfer*innen und 541 Euro bei Fachkräften.</strong></p>
<p>Abbau der Entgeltdifferenz bei den Fachkräften bei Fortsetzung der Entwicklung der letzten vier Jahre in frühestens in ca. 9 Jahren; bei den Helfer*innen vergrößert sich die Differenz.</p>
<p>Schluss mit Rumge-Ampel! Wir brauchen die Bürger*innenversicherung. Das hatten SPD und GRÜNE im Bundestagswahlkampf versprochen.</p></blockquote><p>&nbsp;</p>
<h2>Ausgangslage &amp; Fragestellung</h2>
<p><br> Eine „Revolution“ in der Pflege wird von der LINKEN seit geraumer Zeit angemahnt. Mit dem Bayrischen Gesundheitsminister Holetschek (CSU) hatte sich im August auch die bis zur letzten Bundestagswahl seit 16 Jahren die Bundesregierung führende Union explizit dazu bekannt, eine Revolution zu brauchen, „um Pflegekräfte besser zu bezahlen“. „Wir steuern in den kommenden Jahren auf eine dramatische Lage zu, wenn wir jetzt nicht handeln.“ Man müsse den Mut haben, „das System zu hinterfragen“ und die Struktur- und Finanzierung der Pflegeversicherung reformieren.</p>
<p>Warum diese seit Jahren bekannten dringenden Handlungsbedarfe erst „nach der Bundestagswahl“ angegangen werden sollen, und nicht bereits auf dem Weg sind, ließ Holetschek offen.</p>
<p>Tatsächlich besteht neben dem Erfordernis höherer Entgelte in der Pflege generell seit Jahren zudem ein deutlicher Gehaltsgap zwischen der Kranken- und der Altenpflege.<br> Dieser wird spätestens ab 2023 bei den Fachkräften in der Altenpflege den Mangel noch einmal drastisch verschärfen, wenn die generalistisch ausgebildeten Pflegekräfte eine Anstellung wählen.</p>
<p>Mit der Einführung der wissenschaftlich fundierten Personalbemessung in der stationären Altenpflege ab 2022 werden allerdings auch mehr Helfer*innen in der Altenpflege benötigt. Auch von auch in diesem Bereich ist eine schnelle Schließung des Gaps bzw. eine schnellere und spürbare Erhöhung der Entgelte erforderlich.</p>
<p>Auch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (iab) weist im jüngsten Bericht zu den Entgelten in der Pflege darauf hin, dass „der Lohn als Instrument zur Motivation und längerfristigen Mitarbeiterbindung im Rahmen des weiter wachsenden Fachkräftebedarfs in der Pflege von erheblicher Bedeutung“ ist.</p>
<p>Um die Entgelte in der Altenpflege zu erhöhen, gibt es seit Jahren Bemühungen von ver.di und dem Arbeitgeberverband bvap zur Einführung eines Tarifvertrages, der nach dem Beitritt von Caritas und Diakonie vom BMAS für allgemeinverbindlich erklärt werden sollte. Diese Bemühungen sind im Frühjahr 2020 mit der Weigerung der Caritas, diesem Vertrag beizutreten, erst einmal gescheitert. Begründet hatte die Caritas dies mit der Möglichkeit, dass auf Grund der finanziellen Restriktionen der sozialen (gesetzlichen) Pflegeversicherung die bislang von der Caritas bereits gezahlten überdurchschnittlichen und von der sozialen Pflegeversicherung bislang auch refinanzierten Entgelte künftig nicht mehr (voll) refinanziert werden könnten. Für die Pflege war und ist diese Entscheidung ein Desaster. Dennoch machte sie erneut deutlich, dass die Frage der Finanzierungsreform, auf die auch Herr Holetschek hinwies, der Dreh- und Angelpunkt dafür ist, ob sich der Notstand in der Pflege, hier speziell der Altenpflege, weiter verschärft oder mit der Entscheidung für eine Solidarische Pflegeversicherung bzw. idealerweise mit einer Solidarischen Pflegevollversicherung auf Basis des druchgerechneten Konzepts der LINKEN in Richtung guter Pflege verändert werden kann.</p>
<p>Im Ampel-Koalitionsvertrag findet sich das Vorhaben der Solidarischen Pflege(voll)versicherung nicht. Hinsichtlich des Entgelt-Gaps findet sich nur das „Ziel, die Gehaltslücke zwischen Kranken- und Altenpflege zu schließen“, allerdings mit Schwerpunkt/Beschränkung auf die stationäre Altenpflege (S. 81); ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag ist kein erklärtes Ziel.</p>
<p>Wie stellt sich vor diesem Hintergrund der Gap und die weitere Perspektive in Thüringen dar?<br> Dazu haben die MdL Ralf Plötner und Lena Saniye Güngör Daten aus Veröffentlichungen des iab zusammengetragen und auf dieser Basis zum einen die Entwicklung des Gaps in den letzten vier Jahren ermittelt und zum anderen die weitere Entwicklung des Gaps bei quantitativer Fortsetzung der Angleichung zwischen 2017 und 2020 berechnet.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2>Ergebnisse</h2>
<p>&nbsp;</p><blockquote><p>Die Statistiken entnehmen Sie bitte <a href="https://www.die-linke-thl.de/fileadmin/lv/galerie/2022/pdf/2022-01_Linksfraktion-Kompakt_Pflege_Gap.pdf" target="_blank" class="link-download" title="download link">der angehangenen PDF-Datei.</a></p></blockquote><p>&nbsp;</p>
<p><strong>Entwicklung der Entgelte der Fachkräfte in der Pflege</strong></p>
<p><br> Deutliche Zuwächse gibt es in der Krankenpflege im Betrachtungszeitraum (Spalte 4), die von den Zuwächsen in der Altenpflege noch übertroffen werden (Spalte 5).<br> Gemessen an den Entgelten aller Fachkräfte (Spalte 6) erreicht die Altenpflege im Jahr 2017 das Entgeltniveau der Fachkräfte insgesamt (Spalte 9); seitdem steigert sich der Anteil kontinuierlich auf zuletzt gut 112 %. In der Krankenpflege werden – verbunden mit Schwankungen, aber leicht steigender Tendenz – seit 2017 Entgelte erzielt, deren Höhe im Schnitt etwa ein Drittel über denen aller Fachkräfte liegt. Entwicklung der Entgelte der Helfer*innen in der Pflege</p>
<p><br> Deutliche Zuwächse hatte im Betrachtungszeitraum die Krankenpflege zu verzeichnen (Spalte 4), die insgesamt sogar noch leicht über den Zuwächsen der Altenpflege liegen (Spalte 5).<br> Gemessen an den Entgelten aller Helfer*innen (Spalte 6) erreichen die Helfer*innen in der Altenpflege erst im Jahr 2020 das Entgeltniveau aller Helfer*innen insgesamt (Spalte 9). In der Krankenpflege werden – auch hier verbunden mit Schwankungen – seit 2017 Entgelte erzielt, deren Höhe im Schnitt die aller Helfer*innen zunächst um gut 15% und zuletzt um knapp 23 % übersteigen.<br> Gemessen an den Entgelten aller Helfer*innen stellt sich die Situation im Bereich der Helfer*innen in der Pflege ungünstiger dar als im Bereich der Fachkräfte. Der Entgelt-Gap bei Pflegefachkräften</p>
<p><br> Von 2017 bis 2020 hat sich die Entgeltdifferenz der Altenpfleger*innen im Vergleich zu den Krankenpfleger*innen von 717 Euro auf 541 Euro pro Monat um insgesamt 176 Euro vermindert. Den höchsten Rückgang gab es mit 100 Euro von 2017 auf 2018, seitdem hat sich die Geschwindigkeit der Schließung des Gaps kontinuierlich und stark verlangsamt.<br> Unterstellt man trotz dieser Verlangsamung die Fortdauer der durchschnittlichen Geschwindigkeit der Anpassung der Entgelte im Betrachtungszeitraum, wäre die Differenz ca. 2029/2030 beseitigt. Selbst wenn sich die Anpassungsgeschwindigkeit ab 2021 auf den höchsten in den letzten vier Jahren gemessenen Wert erhöhen würde, wäre die Lücke erst 2025/2026 geschlossen. Der Entgelt-Gap bei Pflegehelfer*innen</p>
<p><br> Von 2017 bis 2020 hat sich die Entgeltdifferenz der Altenpflegehelfer*innen im Vergleich zu den Krankenpflegehelfer*innen von 370 Euro auf 429 Euro pro Monat um insgesamt 59 Euro erhöht.</p>
<p>Während es von 2017 auf 2018 noch einen Rückgang um 18 Euro gab, folgte diesem ein Anstieg um 9 Euro, der dann sich von 2019 auf 2020 auf 68 Euro steigert.</p>
<p>Während sich bei den Pflegefachkräften die Schließung des Gaps „nur“ verlangsamt, erhöht sich bei den Pflegehelfer*innen die Differenz und die Geschwindigkeit ihrer Zunahme: Geisterfahrt mit Vollgas.</p>
<p>Es ist daher nicht absehbar, wann der Gap geschlossen sein könnte. Eine Perspektive dazu ergibt sich nur, wenn eine Rückkehr auf den Anpassungspfad der Periode von 2017 auf 2018 angenommen wird; dann wäre der Gap ca. 2044 geschlossen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2>O-Töne:</h2>
<p><br> Ralf Plötner: „In Thüringen zeigen vor allem die Entgelte der Helfer*innen in der Altenpflege, dass endlich auf Bundesebene gegengesteuert werden muss. Statt Rumgeampel der neuen Bundesregierung Richtung Katastrophe muss endlich die Finanzierung auf solide Füße gestellt werden. Dies hatten SPD und GRÜNE im Bundestagswahlkampf versprochen.“</p>
<p><br> Lena Saniye Güngör: „Der seit Jahren bekannte strukturelle Mangel an Helfer*innen und Fachkräften in der Altenpflege muss endlich behoben werden. Dazu brauchen wir auf Bundesebene die Solidarische Bürgervollversicherung. Mit dieser werden deutlich mehr und deutlich besser bezahlte Pfleger*innen zur Abwendung einer Katastrophe in der Altenpflege gut finanzierbar.“</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Arbeit</category><category>Gesundheit</category><category>Linksfraktion kompakt</category><category>Presse</category><category>Lena Saniye Güngör</category><category>Ralf Plötner</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-54248</guid>
                <pubDate>Fri, 30 Jul 2021 13:48:29 +0200</pubDate>
                <title>Gelebte Transformation: Kriterien für die Thüringer Wirtschaft</title>
                <link>https://www.die-linke-thl.de/fraktion/untersuchungsausschuesse/detail/news/gelebte-transformation-kriterien-fuer-die-thueringer-wirtschaft/</link>
                <author>Christian Schaft, Andreas Schubert</author>
                <description>Wenn es um die sozial-ökologischen Transformation der Thüringer Wirtschaft geht, macht sich der Arbeitskreis Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft der LINKEN Landtagsfraktion stark für mehr Nachhaltigkeit und eine sozialere Wirtschaftsentwicklung beispielsweise in den letzten Haushaltverhandlungen zum Thüringer Transformationsfond für die Automotive-Industrie. „Konkret wollen wir die Demokratisierung der Wirtschaft durch alternative Unternehmensformen und mehr Beteiligung von Beschäftigten in den Betrieben umsetzen“, so Christian Schaft, Mitglied im Wirtschaftsarbeitskreis. </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Wenn es um die sozial-ökologischen Transformation der Thüringer Wirtschaft geht, macht sich der Arbeitskreis Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft der LINKEN Landtagsfraktion stark für mehr Nachhaltigkeit und eine sozialere Wirtschaftsentwicklung beispielsweise in den letzten Haushaltverhandlungen zum Thüringer Transformationsfond für die Automotive-Industrie. „Konkret wollen wir die Demokratisierung der Wirtschaft durch alternative Unternehmensformen und mehr Beteiligung von Beschäftigten in den Betrieben umsetzen“, so Christian Schaft, Mitglied im Wirtschaftsarbeitskreis. </strong></p>
<p>&nbsp;</p><blockquote><p><a href="https://www.die-linke-thl.de/nc/aktuelles/nachrichten/detail/news/wirtschaften-nach-corona-fahrt-aufnehmen-fuer-den-sozial-oekolgischen-wandel0/" target="_blank" class="link-extern">Video: Fahrt aufnehmen für den sozial-ökolgischen Wandel</a></p></blockquote><p>Im Sommer 2020 war das Strategiepapier „Wirtschaften nach Corona“ in der Fraktion beschlossen worden. „Am Herzen liegt uns auch die regionale Kreislaufwirtschaft. Durch eine Verringerung der Distanzen zwischen Erzeuger:innen und Verbraucher:innen gewinnen nahezu alle Wirtschaftsbereiche. Die Regionalisierung ist ein Schlüssel für mehr Nachhaltigkeit“, ist sich Andreas Schubert, wirtschaftspolitischer Sprecher, der LINKEN Landtagsfraktion sicher. Anknüpfend daran gibt es bereits konkrete Projekte, Vereine, Unternehmen und Institutionen, die durch ihr Selbstverständnis, ihre Ideen und den gelebten Arbeitsalltag die sozial-ökologische Transformation in Thüringen mit Leben füllen. Diese wollen wir gezielt durch die neue Fördermittelperiode unterstützen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Folgende Kriterien legen wir dafür fest:</strong></p><blockquote><p><br> <em><strong>1) Wirtschaftsdemokratie und Mitarbeiter:innenbeteiligung:</strong></em> Eine Demokratisierung der Wirtschaft und des Marktmechanismus ist unser Ziel: Wir wollen alternative Wirtschafts- und Unternehmensformen unterstützen die u.a. die Mitarbeiter:innenbeteiligung und Mitarbeiter:innenverantwortung gezielt stärken z.B. durch die Förderung von Genoss:innenschaften als Betriebsform im gewerblichen und im Dienstleistungssektor.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em><strong>2) Öko- und Sozialbilanz:</strong></em> Ein entscheidendes Kriterium für die Wirtschaftsförderung ist die Ökobilanz. Der gesamte Lebenszyklus eines Produkts von der Herstellung bis zur Entsorgung soll beachtet werden. Dazu gehören sowohl die Herstellung aus vorrangig nachwachsenden regionalen Rohstoffen, als auch die Langlebigkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit eines Produkts bis zum Endes seines Lebenszyklus. Gemäß der Intention eines Lieferkettengesetzes wollen wir auch, dass die Einhaltung der UN-Menschenrechtsstandards im kompletten Produktions- und Vertriebsprozess überprüft und gewährleistet wird. Auch hier können Unternehmen aus Thüringen als gute Vorbilder vorangehen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em><strong>3) Regionale Wirtschaftskreisläufe:</strong></em> Die Regionalisierung und die nachhaltige sozial-ökologische Gestaltung von Wirtschaftskreisläufen u.a durch eine Verringerung der Distanzen zwischen Erzeuger:innen und Verbraucher:innen gewinnt für nahezu alle Wirtschaftsbereiche durch die erlebten Lieferengpässe beispielsweise bei medizinischen und Hygiene-Artikeln, eine neue Priorität. Die Regionalisierung ist ein Schlüssel für mehr Nachhaltigkeit.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em><strong>4) Ausbildung und Weiterbildung:</strong></em> Die Fachkräftesituation, Weiterbildungs- und Qualifikationsmöglichkeiten und Beschäftigungsbedingungen wollen wir als entscheidendes Ansiedlungskriterium bei Förderentscheidungen stärken. Wir setzen auf einen Ausbau einer guten und nachhaltigen Berufsausbildung sowie akademischen Aus- und Weiterbildung sowie attraktive Angebote zur Rückgewinnung abgewanderter Fach- und Arbeitskräfte. Auch der sozial-ökologische Transformationsprozess lässt sich nur sozial organisieren, wenn die Beschäftigten durch passgenaue Weiterbildungsangebote eine Beschäftigungsperspektive erhalten.</p></blockquote><p>&nbsp;</p>
<p><strong>Im Rahmen unserer Tour zu Beispielen der sozial-ökologische Transformation haben wir verschiedene Firmen besucht, die solchen Kriterien gerecht werden:</strong></p>
<p><br> Kumatec: <a href="https://www.kumatec.com/" target="_blank" class="link-extern" rel="noreferrer">https://www.kumatec.com/</a><br> Group GSES Sondershausen: <a href="https://www.gses.de/startseite.html" target="_blank" class="link-extern" rel="noreferrer">https://www.gses.de/startseite.html</a> besucht im Sommer 2020<br> Papacks Verpackungen: <a href="https://www.gses.de/startseite.html" target="_blank" class="link-extern" rel="noreferrer">https://www.papacks.com/circular-economy/</a> besucht im Juli 2021<br> LVV Ökozentrum Werratal / Thüringen Betriebs GmbH: <a href="http://oekozentrum.oekozentrum-werratal.de/" target="_blank" class="link-extern" rel="noreferrer">http://oekozentrum.oekozentrum-werratal.de/</a></p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Wirtschaft</category><category>Linksfraktion kompakt</category><category>Presse</category><category>Wissenschaft-Forschung</category><category>Andreas Schubert</category><category>Christian Schaft</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-52945</guid>
                <pubDate>Wed, 05 May 2021 16:19:14 +0200</pubDate>
                <title>Linksfraktion kompakt: Neue Perspektiven für Tourismus- und Freizeiteinrichtungen</title>
                <link>https://www.die-linke-thl.de/fraktion/untersuchungsausschuesse/detail/news/linksfraktion-kompakt-perspektive-fuer-tourismus-und-freizeiteinrichtungen/</link>
                <author>Knut Korschewsky</author>
                <description>Die Tourismus-, Freizeit- und Veranstaltungsbranche ist seit Beginn der Corona-Pandemie faktisch gänzlich geschlossen. Darunter leiden nicht nur die Nutzerinnen und Nutzer, sondern vor allem auch die dort Beschäftigten. Dazu erklären die tourismuspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, Antje Feiks, und der tourismuspolitische Sprecher der Linksfraktion im Thüringer Landtag, Knut Korschewsky:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Tourismus-, Freizeit- und Veranstaltungsbranche ist seit Beginn der Corona-Pandemie faktisch gänzlich geschlossen. Darunter leiden nicht nur die Nutzerinnen und Nutzer, sondern vor allem auch die dort Beschäftigten. Dazu erklären die tourismuspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, Antje Feiks, und der tourismuspolitische Sprecher der Linksfraktion im Thüringer Landtag, Knut Korschewsky:</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>„Die Menschen in den betroffenen Branchen brauchen eine Perspektive für die nächsten Monate. Seit mehr als einem Jahr können sie faktisch ihren Berufen nicht nachgehen und sind zum Zuschauen verdammt. Das geht an die Substanz der Menschen und an die Substanz vieler Betriebe. Nutzerinnen und Nutzer sind verunsichert, ob und wann sie wieder Urlaub machen können. Wir sind aber der festen Überzeugung, dass es möglich ist, aus diesem Teufelskreis heraus zu kommen. Deshalb haben wir uns aufgemacht, Perspektiven für die Freizeit und Tourismuswirtschaft in der derzeitigen Situation aufzuzeigen.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit Vorschlägen und Forderungen wollen die Abgeordneten zeigen, dass es möglich ist, auch in Zeiten der Pandemie unter bestimmten Voraussetzungen und mit strengen Regeln Urlaub und Kindern Lernen am anderen Ort möglich zu machen. Dazu bedarf es allerdings auch einiger Voraussetzungen und Bedingungen. „Wenn Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen, dann haben die Tourismus- und Freizeitbranche die Chance, den Neustart erfolgreich gestalten zu können“, so Feiks und Korschewsky.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Das Papier von Antje Feiks und Knut Korschewsky im Wortlaut:</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Tourismus-, Freizeit- und Veranstaltungswirtschaft ist ein nicht zu unterschätzender gesamtgesellschaftlicher Wirtschaftsfaktor. Vor der Pandemie und den damit im Zusammenhang stehenden Folgen wurde allein in der Tourismuswirtschaft ein jährlicher Umsatz von 287 Milliarden Euro erwirtschaftet. Das entspricht einer Bruttowertschöpfung von 105 Milliarden Euro und somit 3,9 Prozent der gesamten Bruttowertschöpfung in Deutschland. In der Tourismuswirtschaft arbeiteten 2,92 Millionen Beschäftigte. Gerade die Beschäftigten in diesem Industriezweig arbeiten oft in Bereichen des Niedriglohnsektors, leisten aber einen herausgehobenen Beitrag zum Erhalt und zur Förderung der Arbeitskraft in allen anderen Beschäftigungsbereichen. Sie sind die Verlierer der letzten zwölf Monate.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Während der Corona-Pandemie wurde sich immer wieder dafür entschieden, einige wenige Branchen einzuschränken und zu schließen. Dazu zählen vor allem die Tourismus- und Freizeitbranche sowie alle Sparten der Veranstaltungswirtschaft. Die allgemeine Wirtschaft lief im Wesentlichen ohne Unterbrechung weiter. Tourismus-, Freizeit- und Veranstaltungsbranche sind seit über einem Jahr von Einschränkungen und Schließungen betroffen und werden es auch noch im Gegensatz zu anderen Bereichen noch für längere Zeit bleiben. Das trifft sowohl die Beschäftigten als auch die Nutzerinnen und Nutzer. Deshalb ist es notwendig, gerade in diesen Bereichen eine Öffnungsperspektive ernsthaft und fair zu diskutieren und vorzubereiten.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Die in der Tourismus- und Freizeit- sowie Veranstaltungsbranche Beschäftigten und die Unternehmen sowie Einrichtungen selbst brauchen diese Perspektive. Schon jetzt suchen sich viele Beschäftigte Arbeit in anderen Branchen, weil sie dort eine sicherere berufliche Perspektive haben. Das ist fatal für die Zeit nach der Pandemie, weil Fachkräfte, Azubis und ganze Angebote fehlen werden. Darunter leiden nicht nur die Lebensbedingungen in den Regionen, sondern auch alle schon bestehenden und zukünftigen touristischen Strategien und Angebote in den Regionen.</em></p>
<p><em>Aber auch in der derzeitigen Situation würden wir uns differenziertes Agieren im Hinblick auf Tourismus, Gastronomie, Veranstaltungen und Freizeiteinrichtungen wünschen. Hierzu unterbreiten wir die folgenden Vorschläge:</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Bei Reisen endlich differenzieren; Reisen ermöglichen</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Urlaub ist nicht gleich Urlaub. Das gilt immer, aber im Besonderen in Zeiten der Pandemie. Wir schlagen deshalb vor, bei Reisen zu differenzieren. Denn es ist ein Unterschied, ob man in eine Ferienwohnung fährt, auf dem Zeltplatz seinen Urlaub verbringt, im Caravan mit seiner Familie das Land erkundet oder in einem vollen Hotel Urlaub macht. Es ist einen Unterschied, ob man für drei Tage in eine Großstadt fliegt oder einen Langzeiturlaub macht. Es ist ein Unterschied, ob man mit erfahrenem Personal an einer längeren Busreise teilnimmt oder ob man ungeplant schaut, wo es einen hintreibt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Diese Unterschiede müssen im Rahmen einer Pandemie berücksichtigt werden. Wir plädieren für einen differenzierten Umgang mit den verschiedenen Urlaubsarten im Sinne einer Schritt-für-Schritt-Öffnung touristischer und kultureller Objekte in Außenbereichen. Grundlage dieser Öffnungen ist das Fortschreiten der Impfungen und das konsequente Testen der Reisenden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>In einem ersten Schritt sollte kontaktarmer Urlaub in Ferienwohnungen, Ferienhäusern und Feriendörfern mit Selbstversorgung sowie auf Zeltplätzen und auf Caravanstellplätzen in den jeweiligen Bundesländern, in denen die Menschen leben, ermöglicht werden. In einem weiteren Schritt können dann erfolgreich getestete und angewendete Konzepte bundesweit ausgeweitet werden. Dazu soll zunächst die Außengastronomie und in einem nächsten Schritt die gesamten gastronomischen Angebote einbezogen werden. Um in den Einrichtungen Hygienemaßnahmen sicherstellen zu können und Kontaktverfolgung effektiv zu vereinfachen, plädieren wir dafür, dass auf kurze Aufenthalte vorerst verzichtet und eine Anzahl an Mindestübernachtungen zur Regel wird.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Gleiches gilt für touristische Busreisen. Busreisen sollten ermöglicht werden, denn sie sind in geschlossenen Gruppen möglich. Auch hier plädieren wir dafür, auf Kurztrips zu verzichten und Reisen z.B. ab sieben Übernachtungen zu ermöglichen. Konzepte haben die Reiseveranstalter dafür bereits erarbeitet und im Jahr 2020 erfolgreich angewendet.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Freizeiteinrichtungen im Freien öffnen, wenn sie Hygienekonzepte haben</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wissenschaftliche Erkenntnisse haben erwiesen, dass ein Ansteckungsrisiko an der frischen Luft unter Einhaltung der AHA-Regeln um ein Zwanzigfaches niedriger ist als in geschlossenen Räumen. Daraus resultierend müssen wir auch angesichts der steigenden Temperaturen alle Möglichkeiten nutzen, um Menschen dazu zu animieren, möglichst viel Zeit an der frischen Luft zu verbringen. Wir fordern, dass Freizeiteinrichtungen mit kontaktarmen Angeboten sowie Veranstaltungen unter freiem Himmel unter strengen Hygieneregeln mit einer entsprechenden Kontaktnachverfolgung wieder ihre Pforten öffnen dürfen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum Menschen jeden Tag ins Großraumbüro oder an das Band im Unternehmen gehen können, aber der wohnortnahe Tierpark, der Bike Park oder der Kletterpark, der auf eine maximale Personenanzahl in der Einrichtung sowie auf Hygieneregeln achtet und die Kontaktnachverfolgung sichert, nicht besucht werden kann. Wir fordern den kostenfreien Zugang zu Testmöglichkeiten für Menschen, die Freizeiteinrichtungen im Freien besuchen wollen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Reisen in andere Länder</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Solange Tourismus in Deutschland durch die pandemische Lage nur eingeschränkt möglich ist, sind Reiseangebote in andere Teile Europas sowie weltweit kaum nachvollziehbar und vermittelbar. Da sich das Infektionsgeschehen weltweit sehr unterschiedlich gestaltet und auf Grund der sehr unterschiedlichen klimatischen, sozialen und gesellschaftlichen Bedingungen kaum vergleichbar ist, kann man auch keine Kategorisierung von Reisegebieten vornehmen. Dennoch muss die Bundesregierung damit umgehen. Solange die pandemische Lage es anhand hoher Inzidenzwerte noch nicht zulässt, sollte bei Reisen innerhalb Europas auf organisiertes Reisen in Gruppen, kontaktarmes Reisen, längere Aufenthalte, eine Teststrategie für Urlauber und das arbeitgeberseitige Ermöglichen freiwilliger Quarantäne gesetzt werden. Wir plädieren dafür, dass insbesondere Unternehmen wie TUI und Lufthansa, die immense staatliche Förderung erhalten haben, keine Kurzstreckenflüge anbieten dürfen. Dafür fordern wir von der Bundesregierung entsprechende Regelungen. Diese müssen beinhalten, dass Flüge zu touristischen Zwecken nur im Zusammenhang mit längeren Aufenthalten stattfinden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Lernen am anderen Ort ermöglichen, Ferienfreizeitobjekte, Museen und kulturelle Einrichtungen als Lernorte anerkennen</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Solange Kinder und Jugendliche in die Schule gehen, müssen Lernen am anderen Ort und Ferienfreizeiten in die nähere Umgebung möglich sein. Dabei geht es vorrangig um eintägige Fahrten. Lernen am anderen Ort findet in geschlossenen Gruppen statt, könnte den Schulbetrieb entzerren und zu thematischen Schultagen bis zu thematischen Schulwochen ausgebaut werden. Die Objekte haben Hygienekonzepte erarbeitet, die bereits erfolgreich geprobt wurden. In der Regel gibt es vor Ort auch Pädagog*innen, die gern mit unterstützen bzw. mit fertigen Angeboten aufwarten können. Die Erlebnisse einer jeden Klassenfahrt sind für Schüler*innen unbezahlbar, fördern gerade in der Pandemie soziale Kompetenzen und taugen dafür, z.B. die naturnahen Fächer praxisnah jenseits des Klassenzimmers gut vermitteln zu können.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Deshalb schlagen wir vor, Orte wie z.B. Gedenk- und Erinnerungsstätten, Museen, kulturelle Einrichtungen, Ferienfreizeitobjekte sowie Schullandheime und Jugendherbergen als Unterrichtsorte mit einzubeziehen und zu nutzen. Diese sind in der Pandemie oft für Publikumsverkehr geschlossen, haben den Platz und mit ausgebildeten Pädagog*innen die Möglichkeiten, Unterricht auch dort stattfinden zu lassen. Die Nutzung der Einrichtungen für schulische Zwecke kann dazu dienen, sie im Lookdown zu stärken und an der Bekämpfung sowie dem Handling der Pandemie teilhaben zu lassen.</p>
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<p><strong>Menschen im Tourismusgewerbe halten, Förderungen zielgenau einsetzen</strong></p>
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<p>Immer mehr Beschäftigte verlassen aus Zukunftsängsten das Tourismusgewerbe und suchen sich neue Anstellungsverhältnisse in anderen Branchen. Azubis verlassen aus gleichen Gründen nach ihrer Ausbildung die touristischen Betriebe. Vorhandene Ausbildungsstellen können nicht mehr besetzt werden. Kleine touristische vor allem familiengeführte Betriebe geben auf und finden keine Nachfolge.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wir fordern, die Corona-Förderungen für Einrichtungen und Unternehmen so auszurichten, dass niemand durch das Raster fällt und auch Unternehmen im Nebenerwerb mit Gewerbeschein von den Förderungen profitieren können. Wir fordern gerade für Kleinst- und Kleinunternehmen einen existenzsichernden „Unternehmerlohn“. Wir fordern eine Prämie von mindestens 1000 Euro für jeden Beschäftigten in der Tourismus- und Veranstaltungsbranche, der den Betrieben auch weiterhin seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt. Wir fordern die Weiterführung der 100-prozentigen Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge des Kurzarbeitergeldes&nbsp;bis zum 31.12. 2021. Wir fordern für jede Betriebsneugründung bzw. für jeden Betriebsübergang in der Tourismusbranche einen einmaligen Bonus von 15.000 Euro.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Familien mit niedrigen Einkommen unterstützen</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>In der Pandemie sind Familien und Alleinerziehende mit niedrigem Einkommen im touristischen und Freizeitbereich besonders betroffen. Gerade sie haben oftmals eine höhere Last zu tragen als Familien mit hohem Einkommen. Nach unserer Auffassung muss aber jeder und jede die Möglichkeit haben, unabhängig von seinem Einkommen Erholungsurlaub zu machen und Freizeitangebote zu nutzen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Je mehr Regularien und Einschränkungen es für touristische und Freizeitangebote gibt, desto teurer werden diese Angebote in der Regel. Dementsprechend wollen wir Familien mit geringerem Einkommen und Alleinerziehende unterstützen. Wir fordern vom Bundessozialministerium Gutscheine für Familien und Alleinerziehende mit niedrigem Einkommen für Reisen, die bei regionalen Veranstaltern gebucht und auch regional verbracht werden. Wir fordern, die Nutzung der Möglichkeiten des Bundesteilhabepaketes auch auf touristische Erholungsreisen auszuweiten. Wir fordern ein Sonderprogramm „Familienerholung“ in Familienferienstätten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Strukturen in den touristischen Kommunen stärken</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wenn Reisen (eingeschränkt) wieder möglich wird, werden die Kommunen in den touristischen Regionen vor besondere Herausforderungen der weiteren Pandemiebekämpfung gestellt. Zu den Einwohner*innen kommen zusätzliche Besucher*innen, die sich versorgen müssen, die vor Ort sind. Kommunen sind dafür zuständig, die Einhaltung aller Regelungen zu kontrollieren und im Zweifel für deren Durchsetzung zu sorgen. In der Regel sind die Orte anhand der Einwohner*innen zum Beispiel mit Ordnungskräften ausgestattet. Hier bedarf es seitens der Länder personeller bzw. finanzieller Unterstützung, um auch diesen Aspekt pandemiesicheren Reisens zu ermöglichen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Weiterhin müssen mit den Gewerbetreibenden und Kommunen gemeinsam sichere Konzepte entwickelt werden, mit Besucher*innen und den Regelungen zur Pandemie sicher umzugehen. Auch hier sollte es länderseitige Unterstützungen geben, um die notwendigen Vorbereitungen zu treffen und gegebenenfalls den Einzelhandel bei der konzeptionellen Umsetzung zu unterstützen. Es wäre falsch, an dieser Stelle die zusätzlich entstehenden Kosten ins Feld zu führen, denn jeder Tag der Schließung kostet die Länder und den Bund am Ende mehr als eine bedachte Öffnungsstrategie – zumal Menschen so wieder ihrer Tätigkeit nachgehen könnten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Wir fordern eine Anpassung des Reiserechts für die schrittweise Öffnung</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Da mit der Umsetzung von Hygienekonzepten auf die Anbieter*innen und Akteur*innen eine große Verantwortung übertragen wird, muss der Bund dafür sorgen, dass die Einhaltung der Regelungen am Ende nicht zulasten der Unternehmer*innen geht. Wenn sich z.B. Menschen nicht an Regelungen halten und ihren Aufenthalt dementsprechend abbrechen müssen, sollten die Kosten nicht den Anbieter*innen angelastet werden, wenn diese ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind. Andererseits dürfen Verbraucher*innen nicht auf Kosten sitzenbleiben, wenn aufgrund des Pandemiegeschehens Reisen nicht stattfinden können.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Zur Klärung der rechtlichen Lücken und Unklarheiten fordern wir schnell einen Runden Tisch Tourismus unter Einbeziehung aller touristischen Akteur*innen sowie der Verbraucherzentrale und schnelle Anpassungen der Regelungen.</p>]]></content:encoded>
                <category>Linksfraktion kompakt</category><category>Presse</category><category>Knut Korschewsky</category>
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-52012</guid>
                <pubDate>Fri, 12 Mar 2021 13:39:04 +0100</pubDate>
                <title>Linksfraktion kompakt: Kommunalrelevante Änderungen in Thüringen</title>
                <link>https://www.die-linke-thl.de/fraktion/untersuchungsausschuesse/detail/news/linksfraktion-kompakt-kommunalrelevante-aenderungen-in-thueringen/</link>
                
                <description>Der Landtag hat in seiner Sitzung im März zahlreiche kommunalrelevante Beschlüsse gefasst. Hier eine kurze Übersicht. In der Thüringer Kommunalordnung wurden folgende Änderungen vorgenommen: </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der Landtag hat in seiner Sitzung im März zahlreiche kommunalrelevante Beschlüsse gefasst. Hier eine kurze Übersicht.</strong><br> &nbsp;</p>
<p><strong>In der Thüringer Kommunalordnung wurden folgende Änderungen vorgenommen:</strong></p>
<p>&nbsp;</p><ul class="list-normal"> 	<li>Der Gemeinderat hat künftig bei öffentlichen Sitzungen in der Regel eine <strong>Einwohnerfragestunde</strong> durchzuführen</li> </ul><ul class="list-normal"> 	<li>Die <strong>Vorgabe für die Größe des Hauptausschusses</strong> entfällt. Die Größe wird künftig allein nach den Vorgaben der Gemeinde bestimmt.</li> </ul><ul class="list-normal"> 	<li>Es erfolgt eine <strong>Neuregelung zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen</strong>.&nbsp; Die Gemeinden sollen künftig bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen.</li> </ul><p>&nbsp;</p><ul class="list-normal"> 	<li>Es erfolgt eine <strong>Neuregelung zu Sitzungen und Entscheidungen in Notlagen</strong>. Es kann durch die Hauptsatzung bestimmt werden, dass Sitzungen des Gemeinderats in Notlagen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum durch eine zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton, insbesondere in Form <strong>von Videokonferenzen</strong> durchgeführt werden können. Der Bürgermeister stellt eine Notlage fest. Die Öffentlichkeit ist durch eine zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton in einen öffentlich zugänglichen Raum herzustellen.</li> </ul><ul class="list-normal"> 	<li>Ist es dem Gemeinderat in der festgestellten Notlage nicht möglich, eine Sitzung durchzuführen, kann er die Beschlüsse über Angelegenheiten, die nicht bis zur nächsten Gemeinderatssitzung aufgeschoben werden können, auf Antrag des Vorsitzenden, einer Fraktion oder eines Viertels der Mitglieder des Gemeinderats im <strong>Umlaufverfahren</strong> fassen. Der Beschlussfassung im Umlaufverfahren müssen drei Viertel der Mitglieder des Gemeinderats zustimmen</li> </ul><ul class="list-normal"> 	<li>Die Möglichkeit der <strong>wirtschaftlichen Betätigung</strong> von Gemeinden wird um die Bereiche der <strong>Gesundheitsversorgung und -vorsorge, des öffentlichen Personennahverkehrs und des öffentlichen Wohnungsbaus</strong> erweitert. Zudem dürfen Gemeinden außerhalb ihres Gemeindegebietes künftig auch im Bereich Gesundheitsversorgung und –vorsorge tätig werden.</li> </ul><p>&nbsp;</p><ul class="list-normal"> 	<li>Die bisher nur bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Sonderregelungen, nach denen notwendige Ausgaben zur Sicherstellung der Aufgabenerfüllung aus Gründen des öffentlichen Wohls geleistet werden dürfen, werden bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.</li> </ul><ul class="list-normal"> 	<li>Die bisher nur für das Haushaltsjahr 2020 geltende Sonderregelung, wonach Gemeinden ohne in Kraft getretene Haushaltssatzung notwendige Ausgaben zur Sicherung der Aufgabenerfüllung aus Gründen des öffentlichen Wohls, insbesondere der Daseinsvorsorge und Gesundheitsversorgung sowie für Zuschüsse und Zuweisungen an Dritte, die für die Gemeinde Aufgaben auf sozialem, kulturellem oder sportlichem Gebiet erbringen, leisten dürfen, werden für das Haushaltsjahr 2021 verlängert.</li> </ul><ul class="list-normal"> 	<li>Gemeinden, die einen Ausgleich des Verwaltungshaushalts aufgrund der Pandemie nur durch die, übergangsweise befristet, erleichterten Möglichkeiten durch Zugriff auf Rücklagen bewerkstelligen, werden von der derzeit zwingenden Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes befreit.</li> </ul><ul class="list-normal"> 	<li>Die Sonderregelung, nach welcher Fehlbeträge des Haushaltsjahres 2020 spätestens im vierten, im Fall einer Haushaltssatzung für zwei Jahre spätestens im fünften dem Haushaltsjahr folgenden Jahr zu veranschlagen sind, findet auch für das Haushaltsjahr 2021 Anwendung.</li> </ul><p>&nbsp;</p>
<p>Zudem stellt das Land zum pauschalen Ausgleich von Verlusten bei den gemeindlichen Steuereinnahmen den Gemeinden weitere <strong>80 Millionen Euro </strong>bereit.</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Linksfraktion kompakt</category><category>Presse</category><category>Sascha Bilay</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-51789</guid>
                <pubDate>Wed, 03 Mar 2021 14:55:42 +0100</pubDate>
                <title>Linksfraktion kompakt: Familien durch die Krise begleiten</title>
                <link>https://www.die-linke-thl.de/fraktion/untersuchungsausschuesse/detail/news/linksfraktion-kompakt-familien-durch-die-krise-begleiten/</link>
                
                <description>Die Corona-Pandemie beeinflusst besonders das Familienleben, Generationen übergreifend. Wie schafft es jede einzelne Familie, die Zeiten und Aufgaben neu zu strukturieren, die Versorgung des oder der Kinder oder zu Pflegenden sicherzustellen, die Lage finanziell zu überstehen, die Arbeit gut zu erledigen und dabei immer den familiären Zusammenhalt im Blick zu behalten. Die Bewältigung der Folgen der Krise ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<h2>&nbsp;</h2>
<h2>Familien durch die Krise begleiten</h2>
<h3><br> Positionspapier der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag</h3>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Corona-Pandemie beeinflusst besonders das Familienleben, Generationen übergreifend. Wie schafft es jede einzelne Familie, die Zeiten und Aufgaben neu zu strukturieren, die Versorgung des oder der Kinder oder zu Pflegenden sicherzustellen, die Lage finanziell zu überstehen, die Arbeit gut zu erledigen und dabei immer den familiären Zusammenhalt im Blick zu behalten. Die Bewältigung der Folgen der Krise ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.</p>
<p>Die Pandemie macht deutlich sichtbar, dass eine gut ausgebaute und ausfinanzierte, kommunal verankerte und zielgruppenspezifische soziale Daseinsvorsorge essentiell für das Abfedern gesellschaftlicher Krisenerfahrungen ist. Thüringen hat unter Rot-Rot-Grün in den vergangenen Jahren hier bereits viel geleistet, um die soziale Daseinsvorsorge, besonders für Familien zu stärken.</p>
<p>Viele Forderungen im Bereich der Familienpolitik sind verknüpft mit bundespolitischen Rahmenbedingungen, die zu ändern aus Thüringen heraus nur in begrenztem Maße möglich sind. Die aber eine Änderung erfahren müssen, wenn soziale Sicherheit, Selbstbestimmung und Solidarität im Mittelpunkt des politischen Handelns stehen sollen. Daher ist es notwendig dies mit landespolitischen Entscheidungen, Förderungen und Maßnahmen stetig hervorzuheben, gerade jetzt in Zeiten der Pandemie, aber auch perspektivisch zur die Zukunft.</p>
<p><br> <strong>I. Familienpolitik in Thüringen angesichts der Pandemie weiter entwickeln</strong></p>
<p>&nbsp;&nbsp; &nbsp;a. Die Vielfalt der Familie</p>
<p>Wir, die Fraktion DIE LINKE. im Thüringer Landtag, vertreten ein vielfältiges Familienbild, in dem allen Partnerschaften und Lebensformen, in denen Menschen füreinander, für ihre Kinder und die eigenen Eltern Verantwortung übernehmen, einen gleichberechtigten Platz haben. Unsere Familienpolitik orientiert sich deshalb an den Bedürfnissen der Menschen und behandelt alle Familienformen und Generationen gleich. Wir wollen alle Menschen in der Vielfalt ihrer Lebensentwürfe mit unseren Angeboten in ihrem Lebensumfeld erreichen und niemanden zurücklassen.</p>
<p><br> &nbsp;&nbsp; &nbsp;b. Einbeziehung familienpolitischer Akteure</p>
<p>Familien gehören zu den am stärksten Betroffenen der Pandemie. Sie sind dadurch auch die Expertinnen für mögliche Lösungen bestehender Herausforderungen. Daher müssen sie eingebunden werden in die Erstellung eines Fahrplans der Pandemiebewältigung und der Normalisierung familiärer Lebenswelten nach den harten Einschnitten. Dafür kann der Landesfamilienrat als Netzwerk aller Thüringer Akteure der Familien- und Senior:innenpolitik auf Landesebene Ansprechpartner sein.&nbsp; Auch auf kommunaler Ebene muss eine Einbindung familien- und senior:innenpolitischer Akteure erfolgen.</p>
<p>&nbsp;&nbsp; &nbsp;c. Familiencard, Familienkarten, Familienapp</p>
<p>Wir betrachten das Angebot einer App für Familien, die kurzfristige finanzielle Unterstützung für Familien zur Erholung nach dem Lockdown und die Etablierung auf Langfristigkeit angelegter Familienkarten getrennt voneinander.</p>
<p>Eine Familienkarte, welche finanzielle Vergünstigungen für Familien beinhaltet, in Thüringen zu etablieren, bedeutet für uns kein Parallelangebot zu bereits bestehenden über das LSZ geförderten Familienkarten der Kommunen zu schaffen. Wir unterscheiden zwischen einer kurzfristigen Unterstützung für Familien, um sich nach dem Lockdown wieder als Familie erleben zu können und einer langfristigen Familienkarte, welche vor Ort Vergünstigungen für Familien schafft. Für die kurzfristige Unterstützung braucht es eine Familiencard, welche losgelöst von einer App funktionieren kann und mit der Familien einen finanziellen Betrag bei der Nutzung von Familien- und Freizeitangeboten als eine Art Gutschein einlösen können.</p>
<p>Langfristig wollen wir mit einem Sonderprogramm Familienkarte im LSZ alle Kommunen unterstützen vor Ort mit einer Familienkarte dauerhafte Vergünstigungen zu schaffen. Einige Kommunen gehen hier bereits mit gutem Beispiel voran.</p>
<p>Eine App, welche touristische und familiäre Freizeitmöglichkeiten in Thüringen bündelt, ist eine gute Möglichkeit um sich als Familie über Angebote in der Region, aber auch darüber hinaus zu informieren Die Entwicklung einer App braucht aber auch Zeit, denn sie muss datenschutzrechtlich sicher sein und die Angebote in den Kommunen im gesamten Umfang beinhalten. Die kurzfristige Unterstützung für Familien zur Verfügung zu stellen, soll nicht auf die Fertigstellung einer App warten müssen.</p>
<p><br> &nbsp;&nbsp; &nbsp;d. Familienförderung mit Beteiligung – regional und überregional</p>
<p>Wir setzen auf die regionale Stärkung und Bedarfsanalysen vor Ort und auf einen partizipativen Prozess bei der Förderung überregionaler Strukturen und Maßnahmen für Familien. Beteiligungsverfahren vor Ort und im Landesfamilienrat und mit den überregionalen Familienerholungs- und Bildungsangeboten sind uns wichtig. Aufgesetzte Projekte, die nicht im gemeinsamen Prozess entstanden sind, sehen wir kritisch, da nur die beteiligten Akteure zum Erfolg eines familienpolitischen Instruments beitragen. Dafür müssen sie von der Wirkung überzeugt sein.</p>
<p>Die regionale bedarfsgerechte Förderung über das LSZ sehen wir als erfolgreichen Weg, den wir weitergehen wollen. Unser Ziel ist es, dass alle Kommunen die höchste Förderstufe erreichen und wir den finanziellen Rahmen vergrößern. Außerdem wollen wir das LSZ erweitern: Zukünftig sollen auch Angebote der Gesundheitsvorsorge und Prävention, Unterstützung von Pflege im familiäre Umfeld in das LSZ integriert werden. Dies ist auch angesichts der Bewältigung von Krisenerfahrungen und ihre Auswirkungen auf die Gesundheit durch die Pandemie wichtig. Die Förderung von Kinder- und Jugendeinrichtungen durch das LSZ wollen wir diskutieren und anregen, dass die Zielgruppe der Alleinerziehenden, der Regenbogenfamilien und der migrantischen Familien in der Sozialplanung der Kommunen eine besondere Berücksichtigung findet.</p>
<p>Für bestehende Inhalte der Förderung wie die Thüringer Eltern-Kind-Zentren wollen wir prüfen, wie die Kommunen zu einem Ausbau dieser ermutigt werden können. &nbsp;&nbsp; &nbsp;Wichtige Impulse für die Weiterentwicklung wird auch die anstehende Evaluation des LSZ bringen.</p>
<p>Für die überregionale Familienförderung bildet der Landesfamilienförderplan die Grundlage. Das Sonderprogramm Familienerholung, welches nach dem Lockdown im Frühjahr 2020 angeboten wurde, ist von Thüringer Familien sehr begrüßt wurden. Eine Wiederauflage für das Jahr 2021 sehen wir angesichts der zugespitzten Belastungen der letzten Monate als notwendig an. Besondere Berücksichtigung sollen dabei die Bedarfe Alleinerziehender, Regenbogen- oder Patchworkfamilien erfahren. Unter Berücksichtigung der Infektionszahlen und Einhaltung notwendiger Schutzmaßnahmen und -konzepte soll Familienbildung und Familienerholung zeitnah wieder ermöglicht werden. Familien brauchen Transparenz und eine Perspektive, unter welchen Bedingungen gemeinsame Urlaube leistbar und wieder möglich sind. Die Wiederauflage des Sonderprogramms, welches dem sich abzeichnenden erhöhten Bedarf Rechnung trägt, schenkt Mut und Ausdauer für die Herausforderungen der kommenden Wochen angesichts einer in Aussicht gestellten Zeit der Erholung.</p>
<p>Damit Familien mit besonderem Unterstützungsbedarf Thüringen weit von der Familienerholung profitieren können, wird mit der neu geschaffenen Projektstelle im TMASGFF eine Anlaufstelle für Kommunen und Träger etabliert, um die Familienerholung in den Thüringer Kommunen für diese Familien noch bekannter zu machen und um die Akteure zu vernetzen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><br> <strong>II. Besonders betroffene Zielgruppen</strong></p>
<p>&nbsp;&nbsp; &nbsp;a. Familien mit Unterstützungsbedarf</p>
<p>10 bis 15 % der Schüler*innen nehmen an den digitalen Angeboten ihrer Schulen während des Lockdowns nicht teil. Sie sind nicht erreichbar für ihre Lehrer:innen. Dies bringt zum einen Probleme bezüglich der Lernrückstände, zum anderen verschwinden Kinder und Jugendliche so aus dem Sichtfeld und können Probleme und Missstände in ihren Familien gegenüber Lehrer:innen, Erzieher:innen und Vertrauenspersonen nicht mehr zur Sprache bringen und Kriseninterventionen so nicht mehr stattfinden können. Kinder- und Jugendschutz darf in Zeiten der Pandemie nicht einbrechen, die Beschäftigten leisten hier wichtige Arbeit und lassen nicht locker. Sobald es das Infektionsgeschehen zulässt, müssen Angebote der Jugendbetreuung/Jugendclubs wieder geöffnet werden, damit junge Menschen wieder einen zuverlässigen Anlaufpunkt außerhalb der Familie haben.</p>
<p>Kinder aus Familien mit besonderem Unterstützungsbedarf sollen in den Ferien Angebote in ihren Schulen wahrnehmen können. Außerdem werden die im Haushalt 2021 eingestellten 10 Millionen Euro für digitale Endgeräte zügig ausgereicht.&nbsp; Viele Erzieher:innen und Lehrer:innen halten mit viel Herzblut und Kreativität in diesen schweren Zeiten Kontakt zu den Kindern. Für diese und ihre Familien ist dies Wohltat und Unterstützung. Wir appellieren an die Träger von Kindertageseinrichtungen ihre Erzieher:innen anzuweisen mindestens wöchentlich mit den Kindern der Gruppe Kontakt aufzunehmen, damit alle Kinder und Familien davon profitieren.</p>
<p>Wir wollen Eltern ermuntern, Beratungsstellen noch mehr in Anspruch zu nehmen.</p>
<p>&nbsp;&nbsp; &nbsp;b. Alleinerziehende</p>
<p>Die Herausforderungen in Lebenswelt und Familienalltag waren für Alleinerziehende schon immer größer als für andere Familienformen. Wirksame Hilfen, materielle Absicherung, gezielte arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, ein spezifischer Blick bei der Gesundheitsförderung und Kinderbetreuung sind notwendig, um diese Zielgruppe unterstützen zu können.</p>
<p>Schnelle und unbürokratische Unterstützungsangebote müssen für Alleinerziehende ohne Zugangshürden erreichbar sein. Dies können regionale Servicestellen leisten, welche Beratung und Unterstützung bei Beantragung von Leistungen aus einer Hand bieten. Auch Hilfe in akuten Notsituationen und im Alltag können darüber sichergestellt werden.</p>
<p>&nbsp;&nbsp; &nbsp;c. Senior:innen</p>
<p>Der Zugang zur digitalen Welt von Senior:innen ist oftmals eingeschränkt. Dies kann sich aktuell beispielsweise negativ auf die Inanspruchnahme eines Impftermins auswirken. Hier braucht es ehrenamtliche Unterstützung, welche über die Ehrenamtsagenturen, Ehrenamtsbeauftragte oder kommunale Seniorenbeiräte- und beauftragte vor Ort organisiert werden kann. Die Relevanz von digitaler Bildung für ältere Menschen zeigt sich einmal mehr.</p>
<p>Mitwirkung von Senior:innen soll nicht nur eine Worthülse sein, sondern in allen Gremien auf Landes- und kommunaler Ebene umgesetzt und gelebt werden. Die Pandemie hat gezeigt, dass eine Einbeziehung der Seniorenbeiräte und -beauftragte in der Krisenkommunikation nur eine untergeordnete Rolle spielt. Dies gilt es zu verbessern, so dass auch nach der Krise die Teilnahme älterer Menschen in Landes- und kommunalen Gremien gewährleistet werden kann.</p>
<p>Einsamkeit war für ältere Menschen auch schon vor Corona ein Problem, was sich nun zuspitzt und durch den lang andauernden Rückzug in die eigenen vier Wände auch nach Abklingen der Pandemie weiterbestehen wird. Mit dem neuen Förderprogramm AGATHE „Älter werden in der Gemeinschaft – Thüringer Initiative gegen Einsamkeit“ begegnen wir dem Alleinsein und Vereinsamung. In diesem Jahr beginnen wir, dass Programm in einigen Landkreisen und kreisfreien Städten zu etablieren. Für die kommenden Jahre ist daher ein Ausbau der finanziellen Kapazitäten notwendig.</p>
<p>&nbsp;&nbsp; &nbsp;d. Pflegende Angehörige und Pflegebedürftige</p>
<p>Für pflegende Familienangehörige, die derzeit ihren zu pflegenden Angehörigen nicht teilstationär oder stationär versorgen können bzw. dürfen, werden Entlastungen in den Pflege- und Betreuungsaufgaben immer wichtiger. Die Unterstützung muss arbeitsrechtlich, im Hinblick auf Lohnersatz und im Hinblick auf Unterstützung durch ehrenamtliches Engagement, die Leistungen der ambulanten Pflegedienste ergänzen, erfolgen.</p>
<p>Mit der verlängerten, aber inhaltlich noch zu novellierenden Richtlinie zur Förderung von Angeboten zur Unterstützung Pflegebedürftiger im Alltag (AUPAVO) bekennen wir uns zur aktiven Entlastung pflegender Angehöriger.</p>
<p>Themen wie die Nachbarschaftshilfe und die Dynamisierung der abrechnungsfähigen Leistungen müssen überprüft werden.</p>
<p>&nbsp;&nbsp; &nbsp;e. Frauen und Kinder vor Gewalt schützen</p>
<p>Um umfänglichen Gewaltschutz für Frauen und Kinder sicher zu stellen und Prävention von geschlechtsspezifischer Gewalt in der Gesellschaft zu stärken, streben wir die vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention an. Dazu gehört auch, dass gemäß der Konvention ein Ausbau der Plätze in Gewaltschutzeinrichtungen erfolgen muss, der zwingend auch Plätze für die Kinder berücksichtigt. Ebenso muss sichergestellt werden, dass die soziale Infra- und Unterstützungsstruktur der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Gewaltschutz unter Berücksichtigung der Schutzmaßnahmen aufrechterhalten bleiben.</p>
<p>Wenn das Infektionsgeschehen zurückgegangen ist und die Rücknahme von Einschränkungen möglich ist, brauchen Menschen Unterstützung wieder in das soziale Leben zurück zu finden nachdem sie individuell psychisch belastende und gar traumatisierende Monate erlebt haben. Dafür braucht es eine aktive Zielgruppenansprache, die Reaktivierung von Freizeitangeboten und Angeboten der sozialen Daseinsvorsorge. Die Stärkung von Beteiligungs- und Mitwirkungsstrukturen für Senior*innen und Menschen mit Behinderungen steht dabei ebenso im Mittelpunkt wie die Stärkung von Vereinen der Selbsthilfe, Gesundheitsvorsorge, sozialen Daseinsvorsorge und zielgruppenspezifischer Unterstützung für Alleinerziehende und pflegende Angehörige.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><br> <strong>III. Alltag von Familien</strong></p>
<p>Schulen und Kindergärten werden gebraucht als Ort der Wertschätzung und der sozialen Kontakte. Die Freude am Lernen soll erhalten bleiben, Angebote niedrigschwellig erfolgen und Kontakte zwischen Eltern, Kindern und Lehrenden weiterhin erfolgen. Mit den Lockerungen und Beginn des Schul- und Kindergartenbetriebes nach dem 22.02.2021 findet regional, je nach pandemischer Entwicklung und Fallzahlen weiterhin eine Notbetreuung statt. Die Landkreise/kreisfreien Städte regeln die Öffnung bzw. notwendigen Schließungen der Schulen und Kindergärten in ihren Allgemeinverfügungen.</p>
<p>&nbsp;&nbsp; &nbsp;a. Erstattung von Kita- und Hortgebühren und Gebührenfreiheit</p>
<p>Bildung und frühkindliche Bildung müssen für Kinder bzw. Eltern kostenfrei sein. Deshalb ist die Übernahme aller Kosten bzw. die Erstattung der Gebühren unser Ziel, unabhängig davon, ob Kinder die Notbetreuung in Anspruch nehmen mussten.</p>
<p>&nbsp;&nbsp; &nbsp;b. Teststrategie und an Schulen und in Kindergärten / Möglichkeiten zur Impfung</p>
<p>Zur Bewältigung der Pandemie bedarf es einer regelmäßigen und einfach durchzuführenden Testung von Mitarbeiter:innen im Bildungswesen, Schüler:innen und Kindern. Wir begrüßen die Nationale Teststrategie, die ab dem 22.02.2021 Tests für alle möglich macht. Mit der Möglichkeit ab dem 01. 03. 2021 im Bildungsbereich Tätige zu impfen (Personen, die in Kinderbe-treuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen tätig sind), wird die Sicherheit und der Schutz vor Ansteckungen schnell und nachhaltig verbessert.</p>
<p>&nbsp;&nbsp; &nbsp;c. Kinderbetreuung</p>
<p>Eine gebührenfreie bedarfsgerechte qualitativ hochwertige Kinderganztagesbetreuung für Kinder inklusive gesunder Essenversorgung muss geschaffen werden. Bei der Bereitstellung von Plätzen in Kindertagesstätten muss der tatsächliche Betreuungsbedarf berücksichtigt werden. Zudem ist die rechtliche und finanzielle Grundlage für ein flächen- und bedarfsgerechtes ganztägiges Schulangebot zu schaffen. Eine Weiterentwicklung von Modellen der Randzeitenbetreuung ist gerade für Alleinerziehende notwendig.</p>
<p>&nbsp;&nbsp; &nbsp;d. Vereinbarkeit von Familie und Beruf</p>
<p>Der Einsatz für gute Arbeitsbedingungen ist Grundpfeiler unserer Politik. Die Erhöhung der Tarifbindung, die Eindämmung von Sonntagsarbeit oder die bewährten Landesarbeitsmarktprogramme kommen allen Beschäftigten zu Gute – und damit auch deren Familien.</p>
<p>Die „Lokalen Bündnisse für Familien in Thüringen“ also der Zusammenschluss verschiedener Akteure aus Gesellschaft, Wirtschaft, Politik, Vereinen und Bürgerschaft haben das Ziel, eine Verbesserung der Lebenssituation von Familien vor Ort zu erreichen. Mit der Fortschreibung des Leitbildes für Thüringen werden wir richtungsweisend die Planung von entsprechenden Unterstützungsangeboten in den Kommunen auf örtlicher Ebene über das LSZ ausbauen und gewährleisten.Die Stärkung des Arbeitsschutzes gewinnt durch die Pandemie an Brisanz, sei es in Fabriken der fleischverarbeitenden Industrie, in Lagern großer Onlineversandhäuser oder im home office. Wir wollen den Arbeitsschutz in Thüringen ausbauen.</p>
<p>Für den Landesdienst streben wir eine Vereinbarkeitsoffensive an, um modellhaft best practice Beispiele zu etablieren und bestehende Einflussmöglichkeiten zu nutzen. Diese Offensive kann zum Beispiel die Einrichtung von Eltern-Kind-Büros und an den Bedarfen der Familie ausgerichtete Arbeitszeit- und Arbeitsplatzmodelle beinhalten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><br> <strong>IV.&nbsp;&nbsp; &nbsp;Bundespolitische Rahmen</strong></p><ul class="list-normal"> 	<li>Auf Bundesebene braucht es weitreichende Schritte, um die Auswirkungen der Pandemie jetzt aber auch in den nächsten Monaten für Familien auf ein erträgliches Maß zu reduzieren. Dazu gehören:</li> 	<li>Sofortige Anhebung des Kurzarbeitergeldes auf 90% des ausgefallenen Nettolohns</li> 	<li>Wir wollen Arbeitszeitmodelle schaffen, die Müttern und Vätern ermöglichen, ihren Beruf mit Familie und Privatleben unter einen Hut zu bringen. Statt einer Flexibilisierung von Arbeitszeit, die sich lediglich an betrieblichen Erfordernissen orientiert, brauchen die Beschäftigten mehr Zeitautonomie.</li> 	<li>Kündigungsschutz für Eltern ausweiten: Im Elterngeldgesetz und im Kündigungsschutzgesetz wird der besondere Kündigungsschutz, wie er schon heute bis zum Ende der Elternzeit gilt, bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres des Kindes ausgeweitet.</li> 	<li>Die Situation von Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrern nach der Elternzeit wird durch ein ausdrücklich im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz verankertes Rückkehrrecht auf den gleichen oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz gestärkt. Sie erhalten außerdem einen Rechtsanspruch auf alle Verbesserungen der Arbeitsbedingungen, auf die sie während ihrer Abwesenheit Anspruch gehabt hätten. Der Wiedereinstieg in den Beruf nach einer erziehungsbedingten Pause muss durch kostenfreie Weiterbildungsangebote erleichtert werden.</li> 	<li>Der Anspruch auf Kinderkrankengeld muss für die gesamte Zeit gelten, in der Kindergärten und Schulen geschlossen sind.</li> 	<li>Sofortige Anhebung der Hartz-IV-Regelsätze um 200 Euro pro Monat</li> 	<li>Schnelle und unbürokratische Bewilligung des Unterhaltsvorschusses, um ausbleibende Unterhaltszahlungen auszugleichen.</li> 	<li>Abschaffung der Anrechnung von Kindergeld auf das Einkommen inklusive des Unterhaltsvorschusses</li> 	<li>Einführung einer armutsfesten, bedarfsgerechten und vom Einkommen der Eltern unabhängige Kindergrundsicherung</li> 	<li>Anhebung des Mindestlohns auf 13 Euro pro Stunde</li> </ul><p>&nbsp;</p>
<p>Erfurt, den 2. März 2021</p>]]></content:encoded>
                <category>Familien-Kinder</category><category>Linksfraktion kompakt</category><category>Cordula Eger</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-50446</guid>
                <pubDate>Thu, 28 Jan 2021 10:10:00 +0100</pubDate>
                <title>Linksfraktion kompakt: Corona – Die Infos auf einen Blick</title>
                <link>https://www.die-linke-thl.de/fraktion/untersuchungsausschuesse/detail/news/linksfraktion-kompakt-corona-die-infos-auf-einen-blick0/</link>
                
                <description>Trotz der bislang für Thüringen ergriffenen und in der Landesregierung sowie gemeinsam mit den Kommunen verabredeten und dort bereits umgesetzten Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie steigen die Infektionszahlen weiter an. Die Lage bleibt besorgniserregend. Schützen Sie sich und andere, bleiben Sie achtsam und solidarisch. Vor allem: Bleiben Sie gesund. Ein Überblick über die wichtigsten Informationen für alle Thüringer*innen:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><em>Nach wie vor ist eine hohe Anzahl an Corona-Übertragungen in der Bevölkerung in Deutschland zu beobachten. Zwar gehen einige Zahlen zur Pandemie leicht zurück. Das Robert-Koch-Institut schätzt die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung auch Ende Januar noch insgesamt als sehr hoch ein, dies auch wegen der Mutationen, die inzwischen neue Sorgen hervorgerufen haben. Schützen Sie sich und andere, bleiben Sie achtsam und solidarisch. Vor allem: Bleiben Sie gesund. </em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Wie, wann und wo kann ich mich impfen lassen?</strong> Gemeinsame Informationsseite des Thüringer Gesundheitsministeriums und der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen zur Impfung gegen Corona in Thüringen - <a href="https://www.impfen-thueringen.de" target="_blank" class="link-extern" rel="noreferrer">Hier weiterlesen</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Wie schätzt die Landesregierung die Lage ein?</strong> »Die Lage ist weiterhin sehr ernst: Die Infektionszahlen liegen in Thüringen immer noch deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Zeitgleich ist eine Entspannung der Situation durch eine Impfimmunität auf absehbare Zeit noch nicht zu erwarten. Eine zusätzliche rapide Ausbreitung von Virusmutationen, wie sie in anderen Ländern bereits auftritt, müssen wir vor diesem Hintergrund unbedingt verhindern. Die Gefahr, die von den neuen Mutationen ausgeht, erfordert zwingend vorsorgliches Handeln. Um eine Verbreitung der Mutationen zu unterbinden, müssen wir den Rückgang des Infektionsgeschehens unbedingt beschleunigen und jetzt in diesen entscheidenden Wochen gemeinsam weitere Maßnahmen ergreifen. Das erfordert von uns allen weiter Durchhaltevermögen. Aber es ist wichtig, dass wir uns anhaltend gegenseitig schützen. Gemeinsam können wir auch diese Herausforderung meistern.« (Gesundheitsministerin Heike Werner) - <a href="https://www.tmasgff.de/medienservice/artikel/gesundheitsministerin-werner-die-gefahr-die-von-den-virusmutationen-ausgeht-erfordert-vorsorgliches-handeln" target="_blank" class="link-extern" rel="noreferrer">Hier weiterlesen</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Wo finde ich die gültigen Corona-Verordnungen?</strong> Die aktuellste Version der Verordnung zu den Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus gilt seit 25. Januar 2021. Sie finden diese auf der Homepage des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Die Maßnahmen gelten bis einschließlich 14. Februar 2021. - <a href="https://www.tmasgff.de/covid-19/sonderverordnung" target="_blank" class="link-extern" rel="noreferrer">Hier weiterlesen</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Was passiert mit Schulen, Kindergärten, Sport und Jugendhilfe?</strong> Aufgrund der deutschlandweiten Einschränkungen kommt es auch in Thüringen zu weiteren außerordentlichen Sondermaßnahmen. Schulen und Kindergärten sind geschlossen. Es findet häusliches Lernen statt. Ausnahmen bestehen weiterhin für eingeschränkten Präsenzunterricht für Schulabgängerklassen sowie für unaufschiebbare Leistungsnachweise in den weiteren Abschlussklassen. Notbetreuung wird angeboten. Mehr Informationen gibt es auf der Website des Bildungsministeriums. - <a href="https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus" target="_blank" class="link-extern" rel="noreferrer">Hier weiterlesen</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Gibt es Infos zu Corona in Leichter Sprache?</strong> Was ist das Corona-Virus? Was verändert sich durch das Corona-Virus? Und wie verändert sich mein Leben dadurch? Informationen sind im Moment besonders wichtig. Nur mit guten Informationen können alle alles verstehen. Auf dieser Website gibt es Informationen über das Corona-Virus in Leichter Sprache - <a href="https://corona-leichte-sprache.de/page/6-startseite.html" target="_blank" class="link-extern" rel="noreferrer">Hier weiterlesen</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Wohin kann ich mich wenden, wenn ich Fragen habe?</strong> Antworten zu den Einschränkungen des öffentlichen Lebens und zu den gültigen Regelungen zur Eindämmung der Pandemie in Thüringen gibt es über die Corona-Hotline des Thüringer Landesverwaltungsamt, die Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr und Freitag von 8 bis 14 Uhr geschaltet ist: <strong>0361 / 57 3321 188</strong><br> &nbsp;</p>
<p><br> <strong>Gibt es spezielle Schutzkonzepte für bestimmte Branchen?</strong> Für einige Bereiche, etwa Pflegeeinrichtungen, Märkte, Physiotherapien, Friseure, Einzelhandel usw. gelten konkretisierende Regelungen zu den anzuwendenden Hygiene- und Arbeitsschutzmaßnahmen. Hier gibt es eine Übersicht - <a href="https://www.tmasgff.de/covid-19/schutzkonzepte" target="_blank" class="link-extern" rel="noreferrer">Hier weiterlesen</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Welche Corona-Unterstützung bietet der Bund?</strong> Die Bundesregierung unterstützt Betriebe, Solo-Selbstständige, Vereine und andere Einrichtungen&nbsp;mit der außerordentlichen Wirtschaftshilfe, diese Unterstützung wird auch für den Zeitraum der temporären Schließungen im Dezember fortgeführt - <a href="https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Coronavirus/coronahilfe.html" target="_blank" class="link-extern" rel="noreferrer">Hier weiterlesen </a><br> &nbsp;</p>
<p><br> <strong>Gibt es diese Hilfen auch in Thüringen?</strong> Die Überbrückungshilfe II bietet bundesweit finanzielle Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen, Selbstständige, Freischaffende sowie gemeinnützige Organisationen. Informationen der Thüringer Aufbaubank - <a href="https://www.aufbaubank.de/foerderprogramme/ueberbrueckungshilfe-II" target="_blank" class="link-extern" rel="noreferrer">Hier weiterlesen</a><br> &nbsp;</p>
<p><br> <strong>Was ist der Thüringer Schutzschirm für die Wirtschaft?</strong> Schon seit dem Sommer hilft Thüringen gemeinsam mit dem Bund mit einem Schutzschirm für die Wirtschaft Unternehmen, Soloselbstständigen, Handwerk, Handel und Dienstleistungen, Kreativwirtschaft, Gastronomie und Hotellerie bei der Krisenbewältigung -<a href="https://corona.thueringen.de/sondervermoegen" target="_blank" class="link-extern" rel="noreferrer"> Hier weiterlesen</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Stand: 28.01.2021</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Linksfraktion kompakt</category>
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-50439</guid>
                <pubDate>Fri, 11 Dec 2020 12:55:01 +0100</pubDate>
                <title>Linksfraktion kompakt: Haushaltsentwurf 2021 – Für ein soziales Thüringen mit Zukunft</title>
                <link>https://www.die-linke-thl.de/fraktion/untersuchungsausschuesse/detail/news/linksfraktion-kompakt-haushaltsentwurf-2021-fuer-ein-soziales-thueringen-mit-zukunft/</link>
                
                <description>Der Entwurf für den Thüringer Etat 2021 steht und trägt eine linke Handschrift. Wir als Fraktion DIE LINKE haben wichtige Forderungen im Interesse der Menschen im Freistaat durchgesetzt. Der von Rot-Rot-Grün verfolgte Kurs solidarischer und demokratischer Veränderung geht weiter. Ein Überblick über die Schwerpunkte:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der Entwurf für den Thüringer Etat 2021 steht und trägt eine linke Handschrift. Wir als Fraktion DIE LINKE haben wichtige Forderungen im Interesse der Menschen im Freistaat durchgesetzt. Der von Rot-Rot-Grün verfolgte Kurs solidarischer und demokratischer Veränderung geht weiter. Ein Überblick über die Schwerpunkte:</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<h3><strong>Bildung</strong></h3>
<p>Im Bildungsbereich stehen im nächsten Jahr zusätzlich mindestens 115 Mio. Euro zur Verfügung. Für uns besonders wichtig: Es wird 800 zusätzliche unbefristete Lehrer*innen-Stellen geben, 40 zusätzliche Stellen im Bereich Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache und 60 zusätzliche Stellen unter anderem für Schulpsychologen. Ab Schuljahresbeginn 2021/22 erreichen wir durch Anhebung der Besoldungsstufe auch für Grundschullehrer*innen gute und gleiche Bezahlung. Der Seiteneinstieg von Lehrer*innen und die Lehrergewinnung werden deutlich unterstützt. Zudem werden 5 Mio. Euro für Lüftungssysteme an Schulen und 10 Mio. Euro zusätzlich für digitale Endgeräte in den Etat eingestellt, um den Schulbetrieb unter Corona-Bedingungen zu stärken. Schulen in freier Trägerschaft erhalten gegenüber dem Haushaltsansatz 2020 über 32 Millionen Euro mehr. Für die Horte wird es zusätzliche 300 Stellen geben, so wird für eine deutliche Stärkung des Ganztagsangebots gesorgt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<hr>
<p>&nbsp;</p>
<h3><strong>Soziales und Gesundheit</strong></h3>
<p>Das Landesprogramm »Solidarisches Zusammenleben der Generationen«&nbsp; kann in bisheriger Stärke und mit einem Aufwuchs von 500.000 Euro für die Kommunen fortgeführt werden, damit Angebote für die Familien vor Ort erhalten und ausgebaut werden können. Der Bestand der überörtlichen Seniorenförderung wird gesichert und die Umsetzung des Landesfamilienförderplans auf den Weg gebracht. Das Landesarbeitsmarktprogramm »Arbeit für Thüringen« sowie die Förderung öffentlich geförderter und gemeinwohlorientierter Beschäftigung wird im Jahr 2021 mit dem gleich hohen Niveau wie im Jahr 2020 in Höhe von 15 Millionen Euro fortgeführt. Für Demenzerkrankte und deren Angehörige wird ein Modellprojekt zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte ermöglicht. Im Gesundheitsministerium wird es künftig ein eigenständiges Referat für Pflegepolitik geben. Die Pflege wird zudem durch erhebliche Investitionen zur Begegnung der Corona-Pandemie für Krankenhäuser in Höhe von 6 Mio. Euro und für Pflegeeinrichtungen in Höhe von 5 Mio. Euro unterstützt. Weitere Gelder sind für die Errichtung eines Pandemielagers sowie für die Digitalisierung des Gesundheitswesens vorgesehen. Das Projekt »AgaThe«, in dem ältere Menschen unterstützt werden, damit Pflegebedürftigkeit erst gar nicht entsteht, wird mit 2,2 Mio. Euro auf den Weg gebracht. Die Landesbeauftragte für die Gleichstellung von Frau und Mann erhält zwei zusätzlichen Personalstellen; außerdem wird die Einrichtung einer Fachberatungsstelle für Sexarbeitende und Prostituierte finanziert. Eine halbe Mio. Euro wird in Tierheime investiert.</p>
<p>&nbsp;</p>
<hr>
<p>&nbsp;</p>
<h3><strong>Wirtschaft</strong></h3>
<p>Mit 2,4 Mio. Euro für die Meistergründungsprämie und den Meisterbonus wird das Engagement von jungen Meister*innen und die Gründung und Übernahme von Betrieben unterstützt. Die Meistergründungsprämie kann in Höhe von 5.000 Euro bei Gründung oder Übernahme eines bestehenden Betriebs im Handwerk ab 2021 beantragt werden. Weitere 2.500 Euro werden ausgezahlt, wenn Ausbildungs- und Arbeitsplätze innerhalb der ersten drei Jahre entstehen. Insgesamt 37 Mio. Euro sind für Transformationsbudget zur Unterstützung des Strukturwandels in der Thüringer (Automobil-)Industrie vorgesehen. Mit den Geldern schaffen wir einen Dreiklang aus Unterstützung bei der Weiterbildung und Qualifizierung von Mitarbeiter*innen (2 Mio. Euro), Investitionen in Forschung und Entwicklung (32 Mio. Euro) sowie der Förderung von Pilotprojekten und innovativen Technologien. Mit einer Transformationsagentur und -werkstatt (3 Mio. Euro) soll der sozial-ökologische Wandel vor Ort durch Kommunen, Unternehmen, Beschäftigte, Einwohner*innen sowie Sozial- und Umweltverbände vorangetrieben werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<hr>
<p>&nbsp;</p>
<h3><strong>Wissenschaft</strong></h3>
<p>An der FSU Jena wird der Ausbau der Ausbildungskapazitäten mit 4 Mio. Euro finanziert. Das Uniklinikum erhält Investitionszuschüsse von 16 Mio. Euro, damit die Ausbildungs- und Beschäftigungsbedingungen am UKJ nicht unter den pandemiebedingten Umsatzausfällen leiden und um die medizinische Versorgung in Thüringen künftig zu sichern. Mit 4 Mio. Euro wird die Zahl der Medizin-Studienplätze um 10 Prozent voraussichtlich ab dem Wintersemester 2021/22 erhöht. Zur Schließung der Rentenlücke von so genannten Lückeprofessuren werden in den nächsten Jahren über 5,1 Mio. Euro im Etat vorgesehen, um ihren nachwendebedingten Nachteil bei der Rentenversorgung auszugleichen. Mit 14 Mio. Euro für den Breitbandausbau stellen wir sicher, dass insbesondere im ländlichen Raum die Versorgung der Bevölkerung in der Fläche mit schnellem Internet und damit die gleichberechtigte digitale Teilhabe abgesichert wird.</p>
<p>&nbsp;</p>
<hr>
<p>&nbsp;</p>
<h3><strong>Kommunen</strong></h3>
<p>Für die Kommunen werden zusätzlich mehr als 300 Mio. Euro bereitgestellt, davon 100 Mio. im Kommunalen Finanzausgleich. Damit bleibt es beim rot-rot-grünen Kurs, den Städten und Gemeinden unter die Arme zu greifen. Außerdem ist dies gerade in Zeiten zurückgehender Steuereinnahmen wichtig. Nach den bisher getroffenen Vereinbarungen werden der Kulturlastenausgleich und die Sonderhilfen für Kur- und Erholungsorte auf jeweils 20 Mio. verdoppelt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<hr>
<h3><br> <strong>Innenpolitik</strong></h3>
<p>Die Polizeivertrauensstelle wird mit drei zusätzlichen Personalstellen aufgestockt und so die Grundlage für eine unabhängige und mit Ermittlungskompetenzen ausgestattete Stelle geschaffen, an die sich Betroffene von Polizeimaßnahmen – aber auch künftig Polizeibeamte selbst – wenden können. Mit dem Haushalt 2021 werden Mittel für Supervisionen eingestellt damit Polizeibeamte im Dienst erfahrene Belastungen aufarbeiten können. Zur Verbesserung der Ausbildungssituation wird eine auf Diversität gerichtete Nachwuchskampagne für die Thüringer Polizei mit 50.000 Euro ermöglicht. Der Landesfeuerwehrverband wird weiterhin mit dem Schwerpunkt der Nachwuchsgewinnung und Jugendbildungsreferent sowie acht zusätzlichen Stellen in der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule gefördert. Mit weiteren 100.000 Euro wird eine Kampagne gegen Anfeindungen und Übergriffe gegen Einsatzkräfte ermöglicht.</p>
<p>&nbsp;</p>
<hr>
<p>&nbsp;</p>
<h3><strong>Demokratie und Integration</strong></h3>
<p>Thüringen setzt mit dem Haushalt 2021 den Weg eines offenen und solidarischen Freistaates fort. Unter dem Strich sind mehr Gelder für die Aufnahme und Integration von Geflüchteten vereinbart worden. Zudem wird ein Fonds für die Unterstützung der Opfer rechtsradikaler und rassistischer Gewalt finanziert, die spezielle Förderung von Anliegen der queeren Community wird gesichert. Das Thüringer Landesprogramm für Demokratie erhält insgesamt 1,2 Mio. Euro mehr, das kommt unter anderem der Beratungsstelle für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt »ezra« zugute. Mit 2,8 Mio. Euro können alle Träger der Erwachsenenbildung Personalstellen schaffen, um ein spezifisches Bildungsangebot zur Bekämpfung von Rassismus und Stärkung der Demokratie umzusetzen. Wir finanzieren die Überprüfung von Lernmitteln auf rassismuskritische, diskriminierungs- und vorurteilsfreie Darstellungen. Um Betroffene zu stärken und zu unterstützen wollen wir eine unabhängige Beratungsstruktur für Hatespeech aufbauen und fördern diese mit 100.000 Euro.</p>
<p>&nbsp;</p>
<hr>
<p>&nbsp;</p>
<h3><strong>Umwelt</strong></h3>
<p>Mit 5 Mio. Euro für die Thüringer Wasserstoffoffensive ermöglichen wir, mit Hilfe erneuerbarer Energien, die Emissionen in Verkehr und &nbsp;Industrie zu verringern. Denn Wasserstoff speichert die Energie aus erneuerbaren Energiequellen und kann fossile Treibstoffe ersetzen. Die Wärme-und-Energieoffensive unterstützen wir mit 1 Mio. Euro, damit wir zukünftig effizienter mit Energie und Wärme umgehen können. Die Thüringer Solar-Offensive soll mit 4,3 Mio. Euro in Thüringen den Ausbau der Solarstromkapazitäten unterstützen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<hr>
<p>&nbsp;</p>
<h3><strong>Infrastruktur, Wohnen, Verkehr und Forsten</strong></h3>
<p>2021 stellen wir für den sozialen Wohnungsbau und barrierefreies Wohnen 25 Mio.&nbsp; Euro mehr zur Verfügung. Städte und Gemeinden erhalten zum Abbau von Barrieren bei Bus-und Straßenbahnhaltestellen weitere 5 Mio. Euro, dazu werden Städte beim Kauf neuer Straßenbahnen unterstützt. Außerdem verstärken wir den Schülerverkehr unter den jetzigen Pandemiebedingungen mit 5 Mio. Euro, um eine noch sicherere Fahrt zur Schule zu gewährleisten. Das erfolgreiche thüringenweiten Azubiticket wird 2021 mit 21,8 Mio. Euro weitergeführt und für die Freiwilligendiensteleistenden erweitert. Thüringenforst erhält für die Rettung des Waldes 11 Mio. Euro zusätzlich, auch in den Folgejahren. Die Kommunen und privaten Waldbesitzer werden mit mehreren Millionen Euro bei der Beseitigung der Waldschäden und beim Waldumbau unterstützt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<hr>
<p>&nbsp;</p>
<h3><strong>Kultur</strong></h3>
<p>Der Kulturbereich des Landeshaushalts 2021 wird auf dem bisherigen Niveau weiterfinanziert. Dies zeigt einmal mehr, dass für uns Kunst und Kultur gesellschaftspolitisch relevant und unabdingbar sind. Die Finanzierung der Musik- und Jugendkunstschulen seitens des Landes wird um 1 Mio. Euro auf 6 Mio. Euro erhöht. Mit 1 Mio. Euro wird ein Stipendienprogramm für Künstler*innen und Akteur*innen im Kultur- und Medienbereich finanziert. Damit kann im durch die Corona-Pandemie schwer getroffenen Kulturbereich und für die freischaffenden Kulturakteur*innen Absicherung in schweren Zeiten gewährleistet werden. Auch dem Weg zu einem Produktionshaus der Freien Szene in Thüringen haben wir uns im Landeshaushalt 2021 für die auskömmliche Finanzierung der nächsten Konzeptionsphase stark gemacht und auch die weiteren Schritte in den kommenden Jahren mit Verpflichtungsermächtigungen im Haushalt verankert.</p>
<p>&nbsp;</p>
<hr>
<h3><br> <strong>Kreditaufnahme</strong></h3>
<p>Es werden Kredite über 1,557 Mrd. Euro aufgenommen. Damit wird verhindert, dass wir uns mitten in der Corona-Krise kaputtsparen müssen. Um die Kreditaufnahme regelkonform zu machen, wird auf die bestehende Rücklage zurückgegriffen. Der Tilgungszeitraum wird von 5 auf 8 Jahre verlängert, was kommende Etats relativ entlastet.</p>
<p>&nbsp;</p>
<hr>
<h3>&nbsp;</h3>
<h3><strong>Sondervermögen</strong></h3>
<p>Das bestehende Sondervermögen bleibt ein wichtiges Instrument zur Unterstützung der von der Pandemie Betroffenen in Thüringen. Nicht ausgeschöpfte Gelder in Höhe von 100 Mio. Euro aus dem im Sommer vereinbarten ersten Corona-Hilfspaket helfen angesichts der fortdauernden Einschränkungen weiter, die Zukunft Thüringens zu sichern. Rot-Rot-Grün unterstützt weiterhin Firmen und Selbstständige, Vereine und den Kulturbereich und vieles andere mehr. Es wurde zudem vereinbar, 20 Mio. Euro aus dem bestehenden Sondervermögen für Bildung und Digitalisierung, also für LAN und W-LAN und für digitale Endgeräte, umzuschichten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Stand: 11. Dezember 2020</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Haushalt-Finanzen</category><category>Linksfraktion kompakt</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-50199</guid>
                <pubDate>Thu, 26 Nov 2020 10:42:00 +0100</pubDate>
                <title>Linksfraktion kompakt: Demokratische Beteiligung in Pandemie-Zeiten sichern</title>
                <link>https://www.die-linke-thl.de/fraktion/untersuchungsausschuesse/detail/news/demokratische-beteiligung-in-pandemie-zeiten-sichern/</link>
                
                <description>Wie viele andere soziale, kulturelle und wirtschaftliche Bereiche hat der Thüringer Landtag im Frühjahr 2020 infolge der Covid-19-Pandemie erhebliche Beschränkungen erfahren. Sitzungen waren nicht mehr möglich, die Zuständigkeit für Entscheidungen über Einschränkungen zum Infektionsschutz lag alleinig bei der Landesregierung. In der Öffentlichkeit und in den Parlamenten setzte eine Diskussion darüber ein, dass bei einem weiteren Fortgang der Pandemie die von den Menschen gewählten Abgeordneten wieder stärker in die Verantwortung kommen und an Entscheidungen beteiligt werden müssen.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Wie viele andere soziale, kulturelle und wirtschaftliche Bereiche <strong>hat der Thüringer Landtag im Frühjahr 2020 infolge der Covid-19-Pandemie erhebliche Beschränkungen erfahren</strong>. Sitzungen waren nicht mehr möglich, die Zuständigkeit für Entscheidungen über Einschränkungen zum Infektionsschutz lag alleinig bei der Landesregierung. In der Öffentlichkeit und in den Parlamenten setzte eine Diskussion darüber ein, dass bei einem weiteren Fortgang der Pandemie die von den Menschen gewählten Abgeordneten wieder stärker in die Verantwortung kommen und an Entscheidungen beteiligt werden müssen.</p>
<p>Dies ist auch aus Sicht der Fraktion DIE LINKE zwingend geboten, die <strong>Parlamente sind die Basis der repräsentativen Demokratie und Garant für die Gewaltenteilung</strong>. Gleichermaßen dem Demokratieprinzip folgend trifft&nbsp;dies auch auf die Kreistage und Gemeinderäte auf kommunaler Ebene zu. Deshalb setzt sich DIE LINKE im Thüringer Landtag für einen starken Parlamentarismus auch in Pandemie-Zeiten ein. <strong>Wie sichern wir die demokratische Beteiligung:</strong></p>
<p><strong>Der Thüringer Landtag tagt unvermindert fort</strong>, berät Gesetze, diskutiert Initiativen und kontrolliert die Landesregierung. Zum Schutz der Gesundheit der Abgeordneten, der Mitglieder*innen der Landesregierung, der Mitarbeiter*innen des Landtages und der Fraktionen sowie der der Journalist*innen gibt es hierfür aufwendige Infektionsschutzmaßnahmen. So tagt der Landtag nicht mehr im Plenarsaal, sondern nutzt für seine Sitzungen den Parksaal der Arena Erfurt.</p>
<p><strong>Auch die Ausschüsse des Landtages tagen weiter. </strong>Zur Sicherung der Öffentlichkeit werden öffentliche Sitzungen im Internet live übertragen. Parallel werden gegenwärtig zwischen den Fraktionen mögliche Regelungen besprochen, um künftig Sitzungen und Abstimmungen auch digital zu ermöglichen. So kann auch künftig unter den Bedingungen einer - nicht vollkommen auszuschließenden - sich weiter verschärfenden Pandemie die demokratische Beteiligung sichergestellt werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<hr>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Für die kommunale Ebene hat DIE LINKE </strong>gemeinsam mit SPD und Grüne einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, mit dem es Kreistagen und Gemeinderäten ermöglicht werden soll, Beschlüsse in einem elektronischen oder schriftlichen Verfahren zu fassen, wenn es aufgrund einer besonderen Ausnahmesituation unmöglich ist, zu einer Sitzung zusammenzukommen.</p>
<p><strong>Für die Landesregierung hat Bodo Ramelow </strong>im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenzen auf die zwingend notwendige Beteiligung der Parlamente hingewiesen. In der Rechtsverordnung zur Umsetzung der Beschlüsse der Ministerpräsidenten hat Thüringen dann auch als einziges Bundesland einen Parlamentsvorbehalt aufgenommen.</p>
<p><strong>Die für Infektionsschutz zuständigen Ministerien </strong>haben die Rechtsverordnung zur Eindämmung der Pandemie ganz oder teilweise zu ändern oder aufzuheben, wenn sie der Landtag dazu auffordert. Der Landtag hat über den Sozialausschuss diese Möglichkeit auch bereits in Anspruch genommen. Im Ergebnis wurden etwa Lockerungen für kinderreiche Familien sowie für das Sporttraining für Kinder und Jugendliche in die Verordnung aufgenommen.</p>
<p><strong>Gegenwärtig wird zwischen Landtag und Landesregierung </strong>über eine dauerhafte Vereinbarung über die Beteiligung des Parlaments beim Erlass infektionsschützender Maßnahmen diskutiert. Damit soll sichergestellt werden, dass einerseits die Landesregierung schnellstmöglich auf akute Veränderungen der Pandemie reagieren kann, andererseits das Parlament aber jederzeit die Hoheit über die Beschränkungen innehat.</p>
<p>&nbsp;</p>
<hr>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Im nächsten Jahr soll auch der Thüringer Landtag neu gewählt werden. </strong>Um diese Abstimmung auch unter den Bedingungen der Corona-Pandemie verfassungsrechtlich abzusichern, haben wir den Vorschlag unterbreitet, die Öffnungszeiten der Wahllokale um zwei Stunden zu verlängern. Damit kann die gleichzeitige Anwesenheit von Wähler*innen im Wahllokal minimiert werden. Zudem sollen Gemeinden unter Beteiligung der Gesundheitsämter Konzepte zum Infektionsschutz für die Wahllokale erstellen, die unter anderem das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Wahllokal beinhaltet.</p>
<p><strong>Parteien soll erleichtert werden</strong>, ihre Kandidaten zur Wahl auch in einem vereinfachten Verfahren aufstellen zu können, zum Beispiel mit einer Briefwahl der Mitglieder, wenn ein Parteitag aus Gründen des Infektionsschutzes nicht möglich ist. Auch dies ist Gegenstand des Gesetzentwurfs, der gegenwärtig im Landtag beraten wird.</p>
<p><strong>Diskutiert wird auch eine Möglichkeit </strong>für den Fall, dass der Landtag aufgelöst wurde und verfassungsrechtlich zwingend innerhalb von 70 Tagen die Neuwahl durchzuführen ist, sich aber das Pandemiegeschehen dramatisch zugespitzt hat, die Wahl im gesamten Wahlgebiet, einem Wahlkreis oder in einem Teil eines Wahlkreises als reine Briefwahl durchzuführen. Eine solche vorgeschlagene Regelung muss mehrstufig abgesichert sein, verfassungsrechtlich diskutiert und sorgfältig abgewogen werden, bevor sie beschlossen wird.</p>
<p><strong>Die direkte und geheime Wahl ist ein hohes verfassungsrechtliches und demokratisches Gut</strong>, dass DIE LINKE auch unter den Bedingungen der Pandemie unbedingt erhalten und sichern wird.</p>
<p>&nbsp;</p>
<hr>
<p>Stand: 25. November 2020</p>]]></content:encoded>
                <category>Linksfraktion kompakt</category>
                <enclosure url="https://www.die-linke-thl.de/fileadmin/_processed_/c/0/csm_sharepic-linksfraktion-demokratie01_b539e2076d.jpg" length="0" type="image/jpeg"/>
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-49590</guid>
                <pubDate>Wed, 07 Oct 2020 14:29:41 +0200</pubDate>
                <title>Linksfraktion kompakt: Landwirte schützen – Agrarland gerecht verteilen</title>
                <link>https://www.die-linke-thl.de/fraktion/untersuchungsausschuesse/detail/news/linksfraktion-kompakt-landwirte-schuetzen-agrarland-gerecht-verteilen/</link>
                
                <description>Investoren greifen zunehmend nach Agrarland. Fonds kaufen Ackerflächen, auch Versicherungskonzerne oder die Stiftungen Vermögender. Ihnen geht es vor allem um Rendite; niedrige Zinsen erleichtern zudem den Grunderwerb. Seit 2005 haben sich die Kaufpreise für landwirtschaftliche Flächen verdoppelt, die Pachten stiegen im Schnitt um 50 Prozent. Den Schaden hat die bäuerliche Landwirtschaft. Wer als Landwirt neu pachten oder Agrarland erwerben möchte, hat kaum noch eine Chance. Die enormen Preise für das Land lassen sich nur noch durch eine ständig intensivere Landwirtschaft erwirtschaften, durch größere, kapitalintensivere Betriebe. Wir als Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag wollen aber eine Agrarproduktion, die allen eine Versorgung mit gesunden Lebensmitteln und den Landwirten einen guten Lebensunterhalt sichert. Ziel ist deshalb eine regional verankerte Landwirtschaft mit viel Land in öffentlicher Hand und sozialen und ökologischen Standards.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Investoren greifen zunehmend nach Agrarland. Fonds kaufen Ackerflächen, auch Versicherungskonzerne oder die Stiftungen Vermögender. Ihnen geht es vor allem um Rendite; niedrige Zinsen erleichtern zudem den Grunderwerb. Seit 2005 haben sich die Kaufpreise für landwirtschaftliche Flächen verdoppelt, die Pachten stiegen im Schnitt um 50 Prozent. Den Schaden hat die bäuerliche Landwirtschaft.</strong></p>
<p>Wer als Landwirt neu pachten oder Agrarland erwerben möchte, hat kaum noch eine Chance. Die enormen Preise für das Land lassen sich nur noch durch eine ständig intensivere Landwirtschaft erwirtschaften, durch größere, kapitalintensivere Betriebe.</p>
<p>Wir als Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag wollen aber eine Agrarproduktion, die allen eine Versorgung mit gesunden Lebensmitteln und den Landwirten einen guten Lebensunterhalt sichert. Ziel ist deshalb eine regional verankerte Landwirtschaft mit viel Land in öffentlicher Hand und sozialen und ökologischen Standards.</p>
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<hr>
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<p>Deshalb setzen wir als Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag uns für neue Regelungen ein, <strong>um die Explosion von Boden- und Pachtpreisen einzudämmen, um Bodenspekulation zu verhindern und um Vorkaufsrechte zu sichern</strong>, vor allem für die öffentliche Hand. Im September 2020 haben wir ein Rechtsgutachten vorgestellt, das unseren Kurs untermauert: Landwirte schützen - Agrarland gerecht verteilen.</p>
<p>Wir unterstützen nicht nur selbständige Bauern, sondern auch Betriebe, die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem Land schaffen. Bäuer*innen brauchen Boden – und ohne eine »gesunde« Bodenverteilung und ausgewogene Agrarstruktur werden unsere Landwirte als erste leiden. Schon jetzt gibt das Grundstückverkehrsgesetz Handhabe, gegen eine »ungesunde Verteilung« von Grund und Boden einzugreifen. Doch <strong>die bestehenden Regelungen reichen nicht aus</strong> und müssen dringend modernisiert werden.</p>
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<hr>
<h3>&nbsp;</h3>
<h3><strong>Was wir vorschlagen:</strong></h3>
<p><strong>Preisdeckel:</strong> Der Preis von landwirtschaftlichen Flächen soll so reguliert werden, dass Boden für ortsansässige Landwirte in der Region erschwinglich bleibt.</p>
<p><strong>Vorkaufsrechte:</strong> Landwirte aus der Region und kooperative, gemeinwohlorientierte Zusammenschlüsse sowie die öffentliche Hand sollen Vorkaufsrechte erhalten für den Fall, dass landwirtschaftliche Flächen veräußert werden.</p>
<p><strong>Öffentliche Bodenreserve:</strong> Landwirtschaftliche Flächen sollten zunehmend in öffentliche Hand überführt werden, mit dem Ziel einer »Neuen Allmende«. Öffentliche Flächen sind mit sozial-ökologischen Auflagen langfristig an ortsansässige Agrar- und Forstbetriebe zu verpachten; dafür braucht es auch die Möglichkeit, dass öffentliche Landgesellschaften erworbenes Land über einen langen Zeitraum halten dürfen.</p>
<p><strong>Genehmigungspflicht für Betriebsverkäufe: </strong>Werden landwirtschaftliche Betriebe ganz oder Anteile davon verkauft (so genannte Share Deals), soll eine Genehmigungspflicht greifen. Bisher gibt es eine solche Genehmigungspflicht noch nicht.</p>
<p><strong>Spekulationsbremse:</strong> Agrarland soll nicht mehr an nicht-landwirtschaftliche Investoren verkauft werden dürfen, auch sollen Konzentrationsprozesse von Flächeneigentum verhindert werden. Die Spekulationsfristen für Ackerland soll auf 20 Jahre verlängert werden.</p>
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<hr>
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<p><br> Wenn wir jetzt nicht handeln, wird man in zehn Jahren kaum noch von regionaler Landwirtschaft sprechen können, weil neue, agrarfremde Großgrundbesitzer den Boden kontrollieren. Damit schrumpfen auch die Möglichkeiten, politisch im gesellschaftlichen Interesse auf die Entwicklung der Landwirtschaft einzuwirken.</p>
<p><strong>Boden darf keine Ware sein</strong>, Boden ist die Grundlage von allem, im wahrsten Wortsinn. Eine wirksame Regulierung des Bodens ist keine linke Erfindung, sondern seit Beginn der Bundesrepublik gesetzgeberischer Alltag und mehrfach durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt worden. 1967 hat Karlsruhe klipp und klar gesagt: Boden darf nicht dem »unübersehbaren Spiel der freien Kräfte« überlassen werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<hr>
<p>&nbsp;</p>
<p><br> <em>Hintergrund: 54 Prozent der Bodenfläche Thüringens sind landwirtschaftliche Flächen, davon 80 Prozent Ackerland und 20 Prozent Grünland. Die mittlere Größe der Agrarbetriebe im Freistaat beträgt 216 Hektar.</em></p>
<p>Stand: Oktober 2020</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Linksfraktion kompakt</category><category>Presse</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-49568</guid>
                <pubDate>Tue, 06 Oct 2020 12:08:53 +0200</pubDate>
                <title>Linksfraktion kompakt: Warum uns der öffentlich-rechtliche Rundfunk etwas wert ist </title>
                <link>https://www.die-linke-thl.de/fraktion/untersuchungsausschuesse/detail/news/linksfraktion-kompakt-warum-uns-der-oeffentlich-rechtliche-rundfunk-etwas-wert-ist/</link>
                
                <description>In der letzten Zeit mehreren sich Wortmeldungen, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk generell in Frage stellen oder seine Glaubwürdigkeit und Unabhängigkeit in Zweifel ziehen. Begleitet von Vorwürfen a la »Lügenpresse« werden sogar Journalist*innen bedroht. Außerdem wird die vorgeschlagene Anhebung des Rundfunkbeitrags infrage gestellt. Wir als Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag sagen Nein zu jeglicher Diffamierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Und wir stimmen der Anhebung des Rundfunkbeitrags zu, aus dem sich ARD, ZDF, Deutschlandradio und die Landesmedienanstalten finanzieren. Warum uns der öffentlich-rechtliche Rundfunk etwas wert ist: </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>In der letzten Zeit mehreren sich Wortmeldungen, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk generell in Frage stellen oder seine Glaubwürdigkeit und Unabhängigkeit in Zweifel ziehen. Begleitet von Vorwürfen a la »Lügenpresse« werden sogar Journalist*innen bedroht. Außerdem wird die vorgeschlagene Anhebung des Rundfunkbeitrags infrage gestellt. Wir als Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag sagen Nein zu jeglicher Diffamierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Und wir stimmen der Anhebung des Rundfunkbeitrags zu, aus dem sich ARD, ZDF, Deutschlandradio und die Landesmedienanstalten finanzieren. Warum uns der öffentlich-rechtliche Rundfunk etwas wert ist:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Pfeiler der Demokratie: </strong>Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat eine hohe Bedeutung für die demokratische Kultur und das Miteinander in der Bundesrepublik. Das hat auch das Bundesverfassungsgericht mehrfach betont. Die Angebote von ARD, ZDF, Deutschlandradio und den Landesmedienanstalten ermöglichen eine freie, individuelle und öffentliche Meinungsbildung. Wir als Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag sehen darin eine unverzichtbare Voraussetzung für gesellschaftliche Debatten, für Bildung, Information und Unterhaltung. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten gehören zur demokratischen Grundversorgung.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Ein vertretbares Plus: </strong>Wie hoch der Rundfunkbeitrag ist, entscheiden nicht die Rundfunkanstalten, sondern ein unabhängiges Sachverständigengremium in einem unabhängigem Verfahren. Wir als Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag wollen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sichern und weiterentwickeln. Dazu ist eine solidarische Finanzierung notwendig. Deshalb stimmen wir auch der moderaten Anhebung des Rundfunkbeitrags um 0,86 Euro zu.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Streitbar, aber unabhängig: </strong>Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach betont, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk »in voller Unabhängigkeit überparteilich betrieben und von jeder Beeinflussung freigehalten werden« sollte. Dieser Anspruch muss sich auch in der täglichen Berichterstattung der Sender niederschlagen. Auch wir als Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag stimmen keineswegs immer mit den Sendern überein. Aber wir wissen um den Wert von unterschiedlichen Meinungen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk trägt so zu einer inhaltlichen Vielfalt bei, die allein über einen freien Medienmarkt nicht gewährleistet werden könnte.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Vertrauenswürdig an der Spitze: </strong>Laut einer aktuellen Studie liegen die öffentlich-rechtlichen Sender bei der Informationsbeschaffung der Bevölkerung weit vorn. ARD, ZDF und Deutschlandradio haben nach Ansicht der Bürger*innen eine hohe Glaubwürdigkeit und werden bei gesellschaftsrelevanten Themen klar gegenüber den Privaten bevorzugt. Glaubwürdigkeit heißt übrigens nicht, dass man jedes Programm und jede Sendung gutheißen muss. Aber so bunt, wie die Bedürfnisse der Gesellschaft nach Informationen und Unterhaltung sind, so bunt sollte auch das Angebot der öffentlich-rechtlichen Sender sein. Wir als Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag meinen, dass die Corona-Pandemie noch einmal deutlich gezeigt hat, wie wichtig deren Angebot ist - gerade wenn die Nachfrage an sicheren, verlässlichen Informationen steigt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Immer mehr Barrierefreiheit: </strong>Rund 13 Prozent der Menschen in der Bundesrepublik leben mit einer Behinderung. Für sie legt sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk sehr ins Zeug: Bei der ARD werden 95 Prozent der Sendungen untertitelt, beim ZDF das komplette Programm am Nachmittag und am Abend - und außerhalb dieses Zeitraums über 70 Prozent des Angebots. Viele Sendungen werden in Gebärdensprache übersetzt oder als Hörfilme mit Audiodeskription ausgestrahlt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Also alles eitel Sonnenschein? </strong>Nein, und darum geht es auch gar nicht. Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt es schon lange. Das ist in einer demokratischen Gesellschaft sogar völlig in Ordnung. Es hilft Sendern wie ARD oder Deutschlandfunk, sich weiterzuentwickeln, auf neue Situationen zu reagieren und Fehlentwicklungen zu korrigieren. Auch wir als Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag formulieren konstruktive Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Was wir vorschlagen: </strong>Seit Jahren stagnieren die Anteile, die aus dem Rundfunkbeitrag anteilig an die Landesmedienanstalten fließen. Das ist nicht gut für die Weiterentwicklung der Bürgermedien, für deren Belange wir als Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag uns einsetzen. Auch wollen wir, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk konsequenter an seiner Effizienz arbeitet - ohne dabei die Interessen der Mitarbeiter*innen hintenanzustellen. Auch sehen wir die zunehmende Kommerzialisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunk kritisch. Das sind nur einige Beispiele für den Reformbedarf, den wir sehen. Für einen besseren öffentlich-rechtlichen Rundfunk, nicht gegen ihn. Für Qualitätsjournalismus, gegen Quotenjagd.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Wichtig für Thüringen: </strong>Über den Mitteldeutschen Rundfunk ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch im Freistaat zu Hause. Mit MDR Media, dem neuen Medien- und Kommunikationsdienstleister, sowie dem Kinderkanal KiKA sorgen zwei wichtige Sparten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für regionale Wirtschaftskraft und Arbeitsplätze. Und: Der KiKA steht für die Vermittlung von positiven Werten und sozialen Kompetenzen, was ihn zum Lieblingssender der Kinder gemacht hat.</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Linksfraktion kompakt</category><category>Presse</category>
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-48810</guid>
                <pubDate>Wed, 26 Aug 2020 11:49:29 +0200</pubDate>
                <title>Linksfraktion kompakt: Nach dem Urteil – Wie weiter mit dem Thema Parität?</title>
                <link>https://www.die-linke-thl.de/fraktion/untersuchungsausschuesse/detail/news/linksfraktion-kompakt-nach-dem-urteil-wie-weiter-mit-dem-thema-paritaet/</link>
                
                <description>Das rot-rot-grüne Paritätsgesetz, mit dem die gleichberechtigte Teilhabe von Männern und Frauen im Thüringer Landtag erreicht werden sollte, ist vor dem Verfassungsgerichtshof mit sechs zu drei Stimmen für nichtig erklärt worden. Wie geht es nun weiter? In einem »Linksfraktion kompakt« fassen wir unsere Bewertung der juristischen Unwägbarkeiten und Risiken zusammen und stellen dar, warum es für den weiteren Umgang mit dem Urteil zum Paritätsgesetz sinnvoller ist, den politischen Weg zu nutzen. </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Das rot-rot-grüne Paritätsgesetz, mit dem die gleichberechtigte Teilhabe von Männern und Frauen im Thüringer Landtag erreicht werden sollte, ist vor dem Verfassungsgerichtshof mit sechs zu drei Stimmen für nichtig erklärt worden. Wie geht es nun weiter? In einem »Linksfraktion kompakt« fassen wir unsere Bewertung der juristischen Unwägbarkeiten und Risiken zusammen und stellen dar, warum es für den weiteren Umgang mit dem Urteil zum Paritätsgesetz sinnvoller ist, den politischen Weg zu nutzen.<br> &nbsp;</p>
<h2>Ausgangslage</h2>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>1. Mehrheitsmeinung</strong></p>
<p>Die entscheidende Kernaussage des Mehrheits-Urteils des Thüringer Verfassungsgerichtshofs (ThürVerfGH) vom 15. Juli 2020 (Az.: VerfGH 2/20) zu den Paritätsregelungen im Thüringer Landeswahlgesetz lautet: <strong>Das Gleichstellungsgebot aus Art. 2 Abs. 2 ThürVerf sei nicht Teil des Demokratieprinzips und auch nicht ausdrücklich in Art. 2 Abs. 2 genannt; es könne daher die Prinzipien der formalen Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien bei der Listenaufstellung nicht wirksam einschränken.</strong> Das Gleichstellungsgebot aus Art. 2 Abs. 2 wird von der Mehrheitsmeinung als Staatsziel bezeichnet, das die »grundrechtsgleichen« Rechte, wie etwa die Chancengleichheit bei der Wahl nicht beeinträchtigen dürfe.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>2. Minderheitenmeinung</strong></p>
<p>Die beiden Sondervoten von Richterin Heßelmann sowie den Richter*innen Licht und Petermann vertreten die Gegenmeinung. <strong>Aus dem Gleichstellungsgebot ergibt sich für den Landesgesetzgeber das Recht, ja sogar die Pflicht mit Paritätsregelungen die Unterrepräsentanz von Frauen in Parlamenten zu beseitigen</strong>. Richterin Heßelman weist darauf hin, dass das Gleichstellungsgebot sehr wohl Teil des Demokratieprinzips ist, da es auch das »Prinzip der integrativen und angemessenen Repräsentanz« beinhaltet – hier von Frauen als gesellschaftlicher Gruppe. Der Verwirklichung dieser Repräsentanz dienen Wahlen und die Zusammensetzung von Parlamenten. Die Sondervoten widersprechen auch der Behauptung der Mehrheitsmeinung, das Gleichstellungsgebot sei „nur“ ein Staatsziel. Die drei Richter*innen verweisen dazu auf die <strong>langjährige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs.</strong> Der Grundsatzentscheidung des Letzteren sind das Gleichstellungsgebot in der Thüringer Verfassung und die inhaltlich vergleichbare Regelung im Grundgesetz nachgebildet. Beide Gerichte definieren die Pflicht zu aktiven Gleichstellungsmaßnahmen des Staates als Teil des Gleichheitsgrundrechts. Deshalb muss diese Pflicht auch im Rahmen der praktischen Ausgestaltung des Demokratieprinzips und bei Wahlen beachtet werden. Heßelmann fordert eine ausreichende <strong>Übergangszeit </strong>beim Inkrafttreten der Paritätsnormen, um Parteien mit wenig Frauenanteil genügend Zeit zu geben, Frauen in ihre Reihen aufnehmen zu können bzw. mit diesem Prozess beginnen zu können.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>3. Folgen für die gesetzlichen Regelungen</strong></p>
<p>Durch die <strong>Mehrheitsentscheidung von 6 zu 3 Stimmen</strong> im Richter*innen-Kollegium der ThürVerfGH wurden die <strong>Paritätsregelungen im Thüringer Landeswahlgesetz für mit der Verfassung unvereinbar und nichtig, das heißt ab Urteilsverkündung nicht mehr anwendbar erklärt</strong>. Die kommende Landtagswahl (für den 25. April 2021 geplant) wird ohne gesetzliche Parität der Landeslisten stattfinden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2>Zu den Möglichkeiten des Umgangs mit dem Paritäts-Urteil</h2>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>1. Juristisch</strong></p>
<p>a) Eine <strong>Verfassungsbeschwerde </strong>können Fraktionen oder Landesregierungen gegen Urteile von Landesverfassungsgerichten nicht einlegen. Sie sind nicht »grundrechtsfähig«, auch nicht mit Blick auf Wahlrechte. In bestimmten Fällen können dies aber natürliche und juristische Personen tun, die »grundrechtsfähig« sind. Einreicher*innen einer Verfassungsbeschwerde müssen dann selbst durch das Urteil in ihren Grundrechten betroffen sein. Dass das durch eine monierte falsche Auslegung von Grundgesetznormen durch ein Landesverfassungsgericht als solches schon erfüllt ist, wird eher verneint. Zu berücksichtigen ist auch: Die inhaltliche Prüfungskompetenz des Bundesverfassungsgerichts gegenüber den Landesverfassungsgerichten und zum Landes(verfassungs)recht ist nach dem Prozessrecht des BVerfG beschränkt. Denn <strong>die Verfassungsgerichtsbarkeiten von Bund und Ländern bestehen grundsätzlich selbständig nebeneinander</strong>.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Das gleiche gilt hinsichtlich der grundsätzlichen inhaltlichen Selbständigkeit von Grundgesetz und Landesverfassungen – mit einer Ausnahme.</strong> Die so genannte Homogenitätsklausel in Artikel 28 des Grundgesetzes soll sicherstellen, dass die elementaren Grundprinzipien des Grundgesetzes auch in den Ländern und deren Verfassungen sowie bei deren Verfassungsgerichten Geltung haben – soweit in den Landesverfassungen selbst noch keine entsprechenden Inhalte geregelt sind. Ein Beispiel: In der hessischen Verfassung – sie stammt ursprünglich aus der Zeit zwischen 1945 und 1949, also vor Inkrafttreten des Grundgesetzes - war lange Zeit noch die Todesstrafe als zulässige Strafart verankert Diese Verfassungsnorm wurde durch das Grundgesetz unwirksam, weil die Todesstrafe einen Verstoß gegen die Menschenwürdegarantie aus Artikel 1 des Grundgesetzes darstellt. Soll heißen: Eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil eines Landesverfassungsgerichts ist nur zulässig, wenn die Kläger*innen nachvollziehbar argumentieren können, dass dieses Urteil sie selbst in ihren Grundrechten verletzen könnte. Bei Verletzung des passiven Wahlrechts (Stichwort: Landeslisten) müssten das eigentlich Personen sein, die kandidieren wollen. Gleichzeitig muss der monierte Verfassungsverstoß so gestaltet sein – hier die Frage der Parität –, dass wegen einer Lücke in der Landesverfassung auf die Herleitung aus dem Grundgesetz (Stichwort: Homogenitätsklausel) zurückgegriffen werden muss. Im Fall Parität ist ein Rückgriff auf das Grundgesetz aber nicht notwendig, weil auch in der Thüringer Verfassung in Artikel 2 Abs. 2 ein ausdrückliches Gleichstellungsgebot verankert ist.</p>
<p><strong>Fazit: Das Bundesverfassungsgericht ist gerade keine über den Landesverfassungsgerichten stehende Korrekturinstanz</strong>, die falsche Auslegungen von Landesverfassungsgerichten einfach mal zurechtrücken könnte. Das macht es formal und inhaltlich schwierig sowie risikobeladen, gegen Urteile von Landesverfassungsgerichten, vor allem wenn sie sich auf Landesrecht beziehen, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Aber selbst wenn alle Hürden überwunden werden könnten hinsichtlich der formalen Zulässigkeit, bliebe zu berücksichtigen, dass Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht meist viel länger dauern als ein Jahr.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>b) Diese grundsätzliche Bewertung des Schwierigkeitsgrades von Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gilt auch für andere – theoretisch mögliche – Verfahrensarten. Theoretisch käme noch eine »andere öffentlich-rechtliche Streitigkeit innerhalb eines Landes« in Frage, die es grundsätzlich erlaubt, sie dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Im konkreten Fall wäre dies das Urteil des ThürVerfGH zum Paritätsgesetz. Die Verfahrens-Parteien wären hier der ThürVerfGH und der Thüringer Landtag als Gesetzgeber. Nach den für das Bundesverfassungsgericht geltenden Prozessregelungen könnte <strong>in diesem Fall nur der Landtag als Gesamtgremium mit Mehrheitsbeschluss </strong>einen Antrag zur Überprüfung des Thüringer Urteils zum Paritätsgesetz nach Karlsruhe bringen. Bei der inhaltlichen Überprüfung gelten dann – weil es um ein Landesgesetz geht und auch Vorschriften der Landesverfassung betroffen sind – die unter Buchstabe a) zur Verfassungsbeschwerde genannten Einschränkungen. Ein solches Verfahren wäre daher sehr schwierig und die Gefahr des Scheiterns für den Landtag sehr hoch. Ganz abgesehen von dem Problem, die notwendigen Mehrheiten für ein solches Vorgehen im Landtag zusammenzubekommen. Hinsichtlich der Zeitdauer gilt das zur Verfassungsbeschwerde Gesagte.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>2. Politisch</strong></p>
<p>Angesichts der genannten juristischen Unwägbarkeiten und Risiken ist es sinnvoller, <strong>für den weiteren Umgang mit dem Urteil zum Paritätsgesetz den politischen Weg</strong> zu nutzen. Zum einen um –&nbsp; auch in intensiver außerparlamentarischer Netzwerkarbeit – für gesellschaftspolitische Mehrheiten zu arbeiten, die dann auch parlamentarische Mehrheiten für einen neuen Gesetzentwurf schaffen können. Es sollte jetzt schon mit der <strong>Arbeit an einem neuen Gesetzentwurf</strong> begonnen werden. Ansatzpunkte dazu sind nicht nur die Sondervoten (Stichwort Übergangsfrist), sondern auch die Argumentation der Gerichtsmehrheit im Paritätsurteil. Sie betont zum Beispiel, dass das Paritätsprinzip gar nicht ausdrücklich in der Verfassung genannt sei und man (auch) deshalb gegen die Paritätsregelungen entscheiden müsse. Das heißt aber im Gegenschluss auch, <strong>wenn die Parität in der Verfassung verankert wäre, sähe die Sache anders aus</strong> – nämlich pro Parität. Also ginge es um die <strong>Ergänzung des Verfassungstextes in Art. 2 Abs. 2.</strong> In einem neuen Gesetzentwurf müssten laut Mehrheitsmeinung auch <strong>Ausnahmeregelungen für reine Männer- und Frauenparteien</strong> enthalten sein. Bei der Erarbeitung eines neuen Gesetzentwurfs sollte man auch das <strong>Verfassungsgerichtsverfahren in Brandenburg </strong>zum dortigen Paritätsgesetz auswerten; ein Urteil ist für den 23. Oktober angekündigt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Stand 24. August 2020</p>]]></content:encoded>
                <category>Linksfraktion kompakt</category><category>Parität</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-48809</guid>
                <pubDate>Wed, 26 Aug 2020 11:33:01 +0200</pubDate>
                <title>Linksfraktion kompakt: Unsere Vorschläge zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung</title>
                <link>https://www.die-linke-thl.de/fraktion/untersuchungsausschuesse/detail/news/linksfraktion-kompakt-die-wesentlichen-vorschla-ge-zur-a-nderung-der-thu-ringer-kommunalordnung/</link>
                
                <description>Die Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen mit ihrem Gesetzentwurf zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung (Drucksache 7/1188) in den Kommunen mehr Transparenz schaffen und Beteiligungsmöglichkeiten ausweiten. Wir haben die wichtigsten in den Gesetzentwurf aufgenommenen Änderungen der Thüringer Kommunalordnung zusammengefasst.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen mit ihrem Gesetzentwurf zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung (Drucksache 7/1188) in den Kommunen mehr Transparenz schaffen und Beteiligungsmöglichkeiten ausweiten. Die in den Gesetzentwurf aufgenommenen Änderungen der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) umfassen:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>1. die Erweiterung der Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten der Einwohner*innen durch:</strong></p><ul class="list-normal"> 	<li>die Einführung einer Einwohner*innen-Fragestunde,</li> 	<li>die grundsätzliche Öffentlichkeit der Ausschuss-Sitzungen,</li> 	<li>die Bildung eines Rechnungsprüfungsausschusses in Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohner*innen,</li> 	<li>die erweiterte Möglichkeit zur Beiratsbildung,</li> 	<li>die Normierung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen,</li> 	<li>die Gewährleistung des Zugangs zum Tagungsort der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates und des Kreistags sowie ihrer Ausschüsse,</li> 	<li>die Veröffentlichung von Satzungsentwürfen,</li> 	<li>die Veröffentlichung des Beteiligungsberichts,</li> 	<li>die Veröffentlichung der Berichte der örtlichen und überörtlichen Prüfung;</li> </ul><p>&nbsp;</p>
<p><strong>2. die Stärkung der Gemeinderäte und Kreistage durch:</strong></p><ul class="list-normal"> 	<li>die Wahl des Vorsitzenden im Gemeinderat und Kreistag,</li> 	<li>die Bildung und Zusammensetzung des Hauptausschusses nach der Geschäftsordnung des Gemeinderats sowie des Kreisausschusses nach der Geschäftsordnung des Kreistags,</li> 	<li>die Erweiterung des Zugangs zu den Sitzungsniederschriften,</li> 	<li>die Präzisierung der Voraussetzungen für Eilentscheidungen der Bürgermeister*innen und Landrät*innen,</li> 	<li>die Abbildung der Mehrheitsverhältnisse im Gemeinderat in Aufsichtsräten und entsprechenden Gremien kommunaler Unternehmen in privatrechtlicher Form sowie die Regelung eines Entsende- und Weisungsrechts,</li> 	<li>die Präzisierung des Beanstandungsverfahrens;</li> </ul><p><br> <strong>3. die Stärkung der Fraktionen durch:</strong></p><ul class="list-normal"> 	<li>das Akteneinsichtsrecht für Fraktionen,</li> 	<li>die Regelung der finanziellen Ausstattung der Fraktionen,</li> 	<li>das Recht auf die Hinzuziehung von Sachverständigen;</li> </ul><p>&nbsp;</p>
<p><strong>4. die Stärkung der einzelnen Gemeinderats- und Kreistagsmitglieder durch:</strong></p><ul class="list-normal"> 	<li>das Auskunftsrecht jedes einzelnen Gemeinderatsmitglieds gegenüber den Bürgermeister*innen in allen Angelegenheiten, die den Vollzug der Beschlüsse des Gemeinderats betreffen,</li> 	<li>die Berichtspflicht der Bürgermeister*innen gegenüber dem Gemeinderat und der Landrät*innen gegenüber dem Kreistag in den Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises</li> </ul><p>&nbsp;</p>
<p>Darüber hinaus soll den Gemeinderäten und Kreistagen die Möglichkeit eröffnet werden, in besonderen Ausnahmesituationen von dem Grundsatz der Pflicht zur persönlichen Anwesenheit der Mitglieder abzuweichen und Beschlüsse in einem elektronischen oder schriftlichen Verfahren (Umlaufverfahren) zu fassen.</p>
<p>Es erfolgt zudem eine Ergänzung der Aufzählung für weitere Bereiche der kommunalen Aufgabenerfüllung. Es wird klargestellt, dass Gesundheitsversorgung und -vorsorge, öffentlicher Personennahverkehr und der öffentliche Wohnungsbau der Daseinsvorsorge zuzurechnen sind und damit nicht der Subsidiaritätsregelung unterfallen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Stand: 24. August 2020</p>]]></content:encoded>
                <category>Linksfraktion kompakt</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-48350</guid>
                <pubDate>Thu, 23 Jul 2020 12:42:52 +0200</pubDate>
                <title>Linksfraktion kompakt: Ausbau der Staatsziele in der Landesverfassung</title>
                <link>https://www.die-linke-thl.de/fraktion/untersuchungsausschuesse/detail/news/linksfraktion-kompakt-ausbau-der-staatsziele-in-der-landesverfassung/</link>
                
                <description>Wirksame Arbeit gegen Rechts, mehr Rechte für Kinder, Jugendliche und behinderte Menschen, stärkere Unterstützung ehrenamtlicher Aktivitäten, mehr Umweltschutz und Nachhaltigkeit... Diese wichtigen Inhalte erfasst der neue R2G-Gesetzentwurf zum Ausbau der Staatsziele in der Thüringer Verfassung. Doch was sind Staatsziele?</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Wirksame Arbeit gegen Rechts, mehr Rechte für Kinder, Jugendliche und behinderte Menschen, stärkere Unterstützung ehrenamtlicher Aktivitäten, mehr Umweltschutz und Nachhaltigkeit... Diese wichtigen Inhalte erfasst der neue R2G-Gesetzentwurf zum Ausbau der Staatsziele in der Thüringer Verfassung.</p>
<p>Was sind Staatsziele?&nbsp;Das sind rechtlich verbindliche Handlungsverpflichtungen, die alle staatlichen Akteure und öffentlichen Stellen immer und überall in ihrer Alltagsarbeit verwirklichen müssen – und zwar so, dass sie für die Betroffenen in deren Alltagsleben positive Wirkungen entfalten.</p>
<p>Das heißt zum Beispiel für das neue <strong>Staatsziel des Engagements gegen Rassismus, Antisemitismus und die Wiederbelebung und Verbreitung neonazistischer und faschistischer Inhalte </strong>als konkrete Umsetzungsmaßnahmen: ein neues Antidiskriminierungsgesetz für das Land. Dann dürfen People of Color bei der Wohnungssuche nicht mehr benachteiligt werden. Werden Diskriminierungen bekannt, müssen die staatlichen Stellen diese Missstände sofort abstellen. Veranstaltungen, auf denen rassistische, antisemitische oder neonazistische Inhalte verbreitet werden, können leichter untersagt werden. Unterrichtsinhalte haben sich verstärkt mit den Themen Rassismus, Antisemitismus und Neonazismus auseinanderzusetzen, Projekte gegen Rechtsextremismus haben Anspruch auf längerfristige finanzielle Förderung und vieles mehr.</p>
<p>Eine Staatszielbestimmung lässt viel Spielraum bei der Wahl der Umsetzungsinstrumente – allerdings muss es ein wirksames Instrument sein. Das Thema Staatsziele zeigt auch: langjährige Arbeit lohnt sich und links wirkt. Denn die neue Regelung entspricht inhaltlich einem Vorschlag, den die PDS schon in der 4. Wahlperiode in den Thüringer Landtag eingebracht hatte, der aber damals keine Unterstützung gefunden hatte. Jüngst hat der Landtag von Sachsen-Anhalt eine ähnliche Verfassungsänderung beschlossen - auch unter Mitwirkung der CDU.</p>
<p><strong>Stärkung der Rechte von Kinder, Jugendlichen und behinderten Menschen </strong>heißt, ihren durch konkrete Aktivitäten mehr Selbstbestimmung zu geben. So wird es&nbsp;konkret vor Ort von Anfang an verpflichtend,&nbsp;Kinder und Jugendliche in die Planung von Einrichtungen wie Spielplätze&nbsp;und Jugendclubs einzubeziehen. Die&nbsp;neuen Regelungen fordern zudem, die Belange der Kinder und Jugendlichen bei der Orts- und Regionalentwicklung entsprechend den Bedürfnissen ihres Altersgruppe zu berücksichtigen. Auch die eigenen Einschätzungen von Kindern und Jugendlichen zum Beispiel bei behördlichen Entscheidungen sollen mehr Gewicht bekommen.</p>
<p>Für behinderte Menschen bringt die Neuregelung auch mehr Selbstständigkeit in ihrem Alltagsleben. Durch den neuen Gesetzentwurf erhalten die beiden UN-Abkommen über die Rechte von Kindern und über die Rechte behinderter Menschen Verfassungsrang. Als Verfassungsrecht entfalten sie besonders starke Wirkung und müssen bei der Anwendung aller anderen Regelungen aber auch beim sonstigen Handeln der Verwaltung auf jeden Fall verwirklicht werden – bis hin zum Beispiel zu einem konkreten umfassenden Maßnahmenplan »barrierefreie Gemeinde«. Dieser darf&nbsp;sich dann aber nicht nur auf den Bereich Bauen beziehen, sondern muss zum Beispiel auch den Bereich Digitales (Stichwort Gestaltung von Websites) umfassen. Für behinderte Menschen geht es um Inklusion und&nbsp;darum, als Mitglieder der Gesellschaft&nbsp;„auf gleicher Augenhöhe“ mit nichtbehinderten Personen bei der Teilhabe am Leben in allen Bereichen der Gesellschaft&nbsp;und des Alltags gleichgestellt zu werden. Das schließt auch das Recht auf persönliche Assistenz ein.</p>
<p>Kontinuierliche wirksame Unterstützung ehrenamtlichen Engagements – der Ausgangspunkt dafür ist <strong>das neue Staatsziel Ehrenamt</strong>. PDS und LINKE haben seit Jahren ein Landesehrenamtsgesetz gefordert – bisher leider ohne Erfolg. Es geht darum, das vielfältige und wichtige ehrenamtliche Engagement in Thüringen mit konkreten Maßnahmen und langfristiger Absicherung zu fördern. Mit dem Staatsziel Ehrenamt wird diese Förderung zur staatlichen Pflichtaufgabe, auch das Landesehrenamtsgesetz muss dann kommen. Ebenso klar wird mit den neuen Staatszielen&nbsp;in Zukunft, dass der Landeshaushalt kontinuierliche finanzielle Förderung zur Verfügung stellen muss. Für die ehrenamtlichen Akteur*innen in Thüringen bedeutet das mehr Planungssicherheit.</p>
<p>Angesichts der aktuellen Situation und Zukunftsdiskussionen ist es nicht verwunderlich, dass der Ausbau der Staatsziele auch <strong>den Bereich Umwelt und Nachhaltigkeit </strong>betrifft. Das Umweltstaatsziel wird erweitert um die Themen <strong>Klimaneutralität und umfassender Boden-und Gewässerschutz</strong>. Ein neues Staatsziel Nachhaltigkeit wird in die Verfassung aufgenommen, wobei es&nbsp;nicht nur um die Bereiche Umwelt und Ökologie geht, sondern auch um <strong>soziale Nachhaltigkeit</strong>. Der notwendige ökologische Umbau der Gesellschaft&nbsp;muss sozial gerecht gestaltet sein, das heißt alle Menschen in Thüringen&nbsp;müssen gleiche Teilhabe am Leben der Gesellschaft&nbsp;bekommen bzw. behalten. Auch&nbsp;auf dem Weg des ökologischen Umbaus darf niemand sozial »auf der Strecke bleiben«.</p>
<p>Im Verfassungsausschuss des Landtags wird dieser Gesetzentwurf – mit anderen zusammen - nun beraten. Für die vielfältigen Inhalte soll es <strong>mehrere thematisch gegliederte Anhörungstage </strong>geben. Die Anhörungen finden (auch) mündlich statt. Sollte – Corona-bedingt – die Teilnahme von Publikum nicht möglich sein, wird die Veranstaltung im Stream live und zum »Nachschauen« zugänglich sein.</p>
<p>Über den neuen Gesetzentwurf hinaus arbeitet die LINKE in Thüringen daran, auch die anderen Staatsziele der Verfassung mit Leben zu füllen. Dazu gehört zum Beispiel ein Landesgesetz zur Stärkung des sozialen Wohnungswesens (Stichwort: Staatsziel soziales Wohnen) ebenso wie die Verbesserung der Situation in den Kitas und ein neues - inklusives - Schulgesetz und seine wirksame Umsetzung (Stichwort: Staatsziel gleiche Teilhabe für alle an Bildung).</p>
<p><strong>Fazit: </strong>Die Verfassung ist nicht nur das entscheidende Fundament, das den gesamten Rechtsstaat trägt und prägt. Die Verfassung ist mit ihren Inhalten auch ein gesellschaftspolitisches Gestaltungsinstrument, dass die inhaltlichen Grundentscheidungen und Antworten enthält auf die Frage: »Wie wollen wir gemeinsam miteinander alle gut leben?«</p>
<p>Stand: Juli 2020</p>]]></content:encoded>
                <category>Linksfraktion kompakt</category><category>Presse</category><category>Staatsziele</category>
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                <guid isPermaLink="false">news-47416</guid>
                <pubDate>Mon, 22 Jun 2020 17:37:55 +0200</pubDate>
                <title>Linksfraktion kompakt: Neuregelungen für die Kommunalpolitik</title>
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                <description>Am 5. Juni 2020 hat der Landtag das Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie beschlossen. In dem umfangreichen Paket mit Soforthilfen und Neuregelungen sind auch eine ganze Reihe von kommunalrechtlich relevanten Entscheidungen getroffen worden. Wir stellen die wichtigsten davon an dieser Stelle vor.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Am 5. Juni 2020 hat der Landtag das Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie beschlossen. In dem umfangreichen Paket mit Soforthilfen und Neuregelungen sind auch eine ganze Reihe von kommunalrechtlich relevanten Entscheidungen getroffen worden. Wir stellen die wichtigsten davon an dieser Stelle vor.</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>1.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Für neu gebildete Gemeinden ist vorgesehen, dass innerhalb von sechs Monaten nach Wirksamwerden der Gemeindeneubildung die Wahl der Gemeinderatsmitglieder und des Bürgermeisters durchzuführen ist. Durch die Umwandlung dieser Ist-Vorschrift in eine Soll- Vorschrift wird die Möglichkeit einer Abweichung von der Sechsmonatsfrist aus wichtigen sachlichen Gründen ermöglicht. Mit der Neuregelung sind Wahlen der Gemeindeorgane der neu gebildeten Gemeinde im Regelfall innerhalb der sechs Monate nach Wirksamwerden der Gemeindeneubildung durchzuführen. Nur wenn die Wahl aufgrund einer Ausnahmesituation wie der Corona-Pandemie oder aus sonstigen wichtigen sachlichen Gründen nicht innerhalb dieses Zeitraums durchgeführt werden kann, ist sie auch nach Ablauf der Sechsmonatsfrist zulässig.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>2.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Es wird klargestellt, dass sich der Gemeinderat der neu gebildeten Gemeinde vom Wirksamwerden der Gemeindeneubildung bis zum Amtsantritt der neuen Gemeinderatsmitglieder und nicht nur bis zu deren Wahl aus den Gemeinderatsmitgliedern der Gemeinderäte der aufgelösten Gemeinden zusammensetzt. Damit wird die zeitliche Lücke zwischen dem Wahlsonntag und der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates geschlossen. Gleiches gilt für die Bestellung eines Beauftragten zur Wahrnehmung der Funkton des Bürgermeisters. Dieser wird für den Zeitraum bis zum Amtsantritt des Bürgermeisters und nicht nur bis zu dessen Wahl bestimmt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>3.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; In der Thüringer Kommunalordnung ist bestimmt, dass gewählte Mitglieder von Gemeinderäten und Kreistagen in der ersten öffentlich stattfindenden Sitzung nach ihrer Wahl auf die gewissenhafte Erfüllung der Pflichten durch Handschlag des Bürgermeisters beziehungsweise des Landesrats zu verpflichten sind. Der Handschlag ist nunmehr bei den Verpflichtungen von Gemeinderats- und Kreistagsmitgliedern abgeschafft.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>4.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Es wird die Möglichkeit der Gemeinden, über- und außerplanmäßige Ausgaben zu leisten, flexibler gestaltet. Hierbei soll es sich um Ausgaben für Aufgaben des öffentlichen Wohls handeln. Dies umfasst insbesondere das komplette Aufgabenspektrum der Kommunen im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>5.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Gemeinden werden abweichend von den Regelungen der vorläufigen Haushaltsführung ermächtigt, auch ohne beschlossene Haushaltssatzung zur Sicherstellung der Aufgabenerfüllung aus Gründen des öffentlichen Wohls notwendige Ausgaben zu leisten. Die Ausgaben müssen damit nicht mehr für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sein. Die Regelungen gelten entsprechend für die Landkreise.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>6.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Es wird geregelt, dass vorhandene Bestände der allgemeinen Rücklage unter vereinfachten Voraussetzungen zum Ausgleich des Verwaltungshaushalts herangezogen werden können. Dabei muss gesichert sein, dass die Liquidität nicht gefährdet ist und dass keine Mittel aus der Rücklage entnommen werden, die durch Verpflichtungsermächtigungen bereits gebunden sind.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>7.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Es wird befristet bis zum Jahr 2025 die Möglichkeit zugelassen, im Haushaltsjahr 2020 entstandene Fehlbeträge spätestens nach vier, im Fall einer Haushaltssatzung für zwei Jahre nach fünf Jahren zu decken.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>8.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Um die Liquidität der Gemeinden und Landkreise kurzfristig zu verbessern, werden zwei Auszahlungstermine für die Schlüsselzuweisungen im Jahr 2020 vom 15. Juli auf den 15. Juni und vom 15. Oktober auf den 15. September vorverlegt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>9.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Es wird zudem die Verteilung der im Sondervermögen enthaltenen 185 Millionen Euro zur Unterstützung der Kommunen geregelt. Die Gemeinden erhalten davon 100 Millionen Euro zur Kompensation von Gewerbesteuer-Ausfällen (Bedingung, dass GewSt wenigstens 15 Prozent am Gesamtsteuer-Aufkommen der Gemeinde darstellen und bei 100 Euro/EW gekappt). 85 Millionen Euro erhalten Gemeinden und Landkreise zur Stabilisierung der Haushalte als Schlüsselzuweisung.</p>]]></content:encoded>
                <category>Kommunales</category><category>Linksfraktion kompakt</category><category>Presse</category>
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