Linksfraktion kompakt: Familien durch die Krise begleiten

Familien-KinderLinksfraktion kompaktCordula Eger

 

Familien durch die Krise begleiten


Positionspapier der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag

 

Die Corona-Pandemie beeinflusst besonders das Familienleben, Generationen übergreifend. Wie schafft es jede einzelne Familie, die Zeiten und Aufgaben neu zu strukturieren, die Versorgung des oder der Kinder oder zu Pflegenden sicherzustellen, die Lage finanziell zu überstehen, die Arbeit gut zu erledigen und dabei immer den familiären Zusammenhalt im Blick zu behalten. Die Bewältigung der Folgen der Krise ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Die Pandemie macht deutlich sichtbar, dass eine gut ausgebaute und ausfinanzierte, kommunal verankerte und zielgruppenspezifische soziale Daseinsvorsorge essentiell für das Abfedern gesellschaftlicher Krisenerfahrungen ist. Thüringen hat unter Rot-Rot-Grün in den vergangenen Jahren hier bereits viel geleistet, um die soziale Daseinsvorsorge, besonders für Familien zu stärken.

Viele Forderungen im Bereich der Familienpolitik sind verknüpft mit bundespolitischen Rahmenbedingungen, die zu ändern aus Thüringen heraus nur in begrenztem Maße möglich sind. Die aber eine Änderung erfahren müssen, wenn soziale Sicherheit, Selbstbestimmung und Solidarität im Mittelpunkt des politischen Handelns stehen sollen. Daher ist es notwendig dies mit landespolitischen Entscheidungen, Förderungen und Maßnahmen stetig hervorzuheben, gerade jetzt in Zeiten der Pandemie, aber auch perspektivisch zur die Zukunft.


I. Familienpolitik in Thüringen angesichts der Pandemie weiter entwickeln

    a. Die Vielfalt der Familie

Wir, die Fraktion DIE LINKE. im Thüringer Landtag, vertreten ein vielfältiges Familienbild, in dem allen Partnerschaften und Lebensformen, in denen Menschen füreinander, für ihre Kinder und die eigenen Eltern Verantwortung übernehmen, einen gleichberechtigten Platz haben. Unsere Familienpolitik orientiert sich deshalb an den Bedürfnissen der Menschen und behandelt alle Familienformen und Generationen gleich. Wir wollen alle Menschen in der Vielfalt ihrer Lebensentwürfe mit unseren Angeboten in ihrem Lebensumfeld erreichen und niemanden zurücklassen.


    b. Einbeziehung familienpolitischer Akteure

Familien gehören zu den am stärksten Betroffenen der Pandemie. Sie sind dadurch auch die Expertinnen für mögliche Lösungen bestehender Herausforderungen. Daher müssen sie eingebunden werden in die Erstellung eines Fahrplans der Pandemiebewältigung und der Normalisierung familiärer Lebenswelten nach den harten Einschnitten. Dafür kann der Landesfamilienrat als Netzwerk aller Thüringer Akteure der Familien- und Senior:innenpolitik auf Landesebene Ansprechpartner sein.  Auch auf kommunaler Ebene muss eine Einbindung familien- und senior:innenpolitischer Akteure erfolgen.

    c. Familiencard, Familienkarten, Familienapp

Wir betrachten das Angebot einer App für Familien, die kurzfristige finanzielle Unterstützung für Familien zur Erholung nach dem Lockdown und die Etablierung auf Langfristigkeit angelegter Familienkarten getrennt voneinander.

Eine Familienkarte, welche finanzielle Vergünstigungen für Familien beinhaltet, in Thüringen zu etablieren, bedeutet für uns kein Parallelangebot zu bereits bestehenden über das LSZ geförderten Familienkarten der Kommunen zu schaffen. Wir unterscheiden zwischen einer kurzfristigen Unterstützung für Familien, um sich nach dem Lockdown wieder als Familie erleben zu können und einer langfristigen Familienkarte, welche vor Ort Vergünstigungen für Familien schafft. Für die kurzfristige Unterstützung braucht es eine Familiencard, welche losgelöst von einer App funktionieren kann und mit der Familien einen finanziellen Betrag bei der Nutzung von Familien- und Freizeitangeboten als eine Art Gutschein einlösen können.

Langfristig wollen wir mit einem Sonderprogramm Familienkarte im LSZ alle Kommunen unterstützen vor Ort mit einer Familienkarte dauerhafte Vergünstigungen zu schaffen. Einige Kommunen gehen hier bereits mit gutem Beispiel voran.

Eine App, welche touristische und familiäre Freizeitmöglichkeiten in Thüringen bündelt, ist eine gute Möglichkeit um sich als Familie über Angebote in der Region, aber auch darüber hinaus zu informieren Die Entwicklung einer App braucht aber auch Zeit, denn sie muss datenschutzrechtlich sicher sein und die Angebote in den Kommunen im gesamten Umfang beinhalten. Die kurzfristige Unterstützung für Familien zur Verfügung zu stellen, soll nicht auf die Fertigstellung einer App warten müssen.


    d. Familienförderung mit Beteiligung – regional und überregional

Wir setzen auf die regionale Stärkung und Bedarfsanalysen vor Ort und auf einen partizipativen Prozess bei der Förderung überregionaler Strukturen und Maßnahmen für Familien. Beteiligungsverfahren vor Ort und im Landesfamilienrat und mit den überregionalen Familienerholungs- und Bildungsangeboten sind uns wichtig. Aufgesetzte Projekte, die nicht im gemeinsamen Prozess entstanden sind, sehen wir kritisch, da nur die beteiligten Akteure zum Erfolg eines familienpolitischen Instruments beitragen. Dafür müssen sie von der Wirkung überzeugt sein.

Die regionale bedarfsgerechte Förderung über das LSZ sehen wir als erfolgreichen Weg, den wir weitergehen wollen. Unser Ziel ist es, dass alle Kommunen die höchste Förderstufe erreichen und wir den finanziellen Rahmen vergrößern. Außerdem wollen wir das LSZ erweitern: Zukünftig sollen auch Angebote der Gesundheitsvorsorge und Prävention, Unterstützung von Pflege im familiäre Umfeld in das LSZ integriert werden. Dies ist auch angesichts der Bewältigung von Krisenerfahrungen und ihre Auswirkungen auf die Gesundheit durch die Pandemie wichtig. Die Förderung von Kinder- und Jugendeinrichtungen durch das LSZ wollen wir diskutieren und anregen, dass die Zielgruppe der Alleinerziehenden, der Regenbogenfamilien und der migrantischen Familien in der Sozialplanung der Kommunen eine besondere Berücksichtigung findet.

Für bestehende Inhalte der Förderung wie die Thüringer Eltern-Kind-Zentren wollen wir prüfen, wie die Kommunen zu einem Ausbau dieser ermutigt werden können.     Wichtige Impulse für die Weiterentwicklung wird auch die anstehende Evaluation des LSZ bringen.

Für die überregionale Familienförderung bildet der Landesfamilienförderplan die Grundlage. Das Sonderprogramm Familienerholung, welches nach dem Lockdown im Frühjahr 2020 angeboten wurde, ist von Thüringer Familien sehr begrüßt wurden. Eine Wiederauflage für das Jahr 2021 sehen wir angesichts der zugespitzten Belastungen der letzten Monate als notwendig an. Besondere Berücksichtigung sollen dabei die Bedarfe Alleinerziehender, Regenbogen- oder Patchworkfamilien erfahren. Unter Berücksichtigung der Infektionszahlen und Einhaltung notwendiger Schutzmaßnahmen und -konzepte soll Familienbildung und Familienerholung zeitnah wieder ermöglicht werden. Familien brauchen Transparenz und eine Perspektive, unter welchen Bedingungen gemeinsame Urlaube leistbar und wieder möglich sind. Die Wiederauflage des Sonderprogramms, welches dem sich abzeichnenden erhöhten Bedarf Rechnung trägt, schenkt Mut und Ausdauer für die Herausforderungen der kommenden Wochen angesichts einer in Aussicht gestellten Zeit der Erholung.

Damit Familien mit besonderem Unterstützungsbedarf Thüringen weit von der Familienerholung profitieren können, wird mit der neu geschaffenen Projektstelle im TMASGFF eine Anlaufstelle für Kommunen und Träger etabliert, um die Familienerholung in den Thüringer Kommunen für diese Familien noch bekannter zu machen und um die Akteure zu vernetzen.

 


II. Besonders betroffene Zielgruppen

    a. Familien mit Unterstützungsbedarf

10 bis 15 % der Schüler*innen nehmen an den digitalen Angeboten ihrer Schulen während des Lockdowns nicht teil. Sie sind nicht erreichbar für ihre Lehrer:innen. Dies bringt zum einen Probleme bezüglich der Lernrückstände, zum anderen verschwinden Kinder und Jugendliche so aus dem Sichtfeld und können Probleme und Missstände in ihren Familien gegenüber Lehrer:innen, Erzieher:innen und Vertrauenspersonen nicht mehr zur Sprache bringen und Kriseninterventionen so nicht mehr stattfinden können. Kinder- und Jugendschutz darf in Zeiten der Pandemie nicht einbrechen, die Beschäftigten leisten hier wichtige Arbeit und lassen nicht locker. Sobald es das Infektionsgeschehen zulässt, müssen Angebote der Jugendbetreuung/Jugendclubs wieder geöffnet werden, damit junge Menschen wieder einen zuverlässigen Anlaufpunkt außerhalb der Familie haben.

Kinder aus Familien mit besonderem Unterstützungsbedarf sollen in den Ferien Angebote in ihren Schulen wahrnehmen können. Außerdem werden die im Haushalt 2021 eingestellten 10 Millionen Euro für digitale Endgeräte zügig ausgereicht.  Viele Erzieher:innen und Lehrer:innen halten mit viel Herzblut und Kreativität in diesen schweren Zeiten Kontakt zu den Kindern. Für diese und ihre Familien ist dies Wohltat und Unterstützung. Wir appellieren an die Träger von Kindertageseinrichtungen ihre Erzieher:innen anzuweisen mindestens wöchentlich mit den Kindern der Gruppe Kontakt aufzunehmen, damit alle Kinder und Familien davon profitieren.

Wir wollen Eltern ermuntern, Beratungsstellen noch mehr in Anspruch zu nehmen.

    b. Alleinerziehende

Die Herausforderungen in Lebenswelt und Familienalltag waren für Alleinerziehende schon immer größer als für andere Familienformen. Wirksame Hilfen, materielle Absicherung, gezielte arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, ein spezifischer Blick bei der Gesundheitsförderung und Kinderbetreuung sind notwendig, um diese Zielgruppe unterstützen zu können.

Schnelle und unbürokratische Unterstützungsangebote müssen für Alleinerziehende ohne Zugangshürden erreichbar sein. Dies können regionale Servicestellen leisten, welche Beratung und Unterstützung bei Beantragung von Leistungen aus einer Hand bieten. Auch Hilfe in akuten Notsituationen und im Alltag können darüber sichergestellt werden.

    c. Senior:innen

Der Zugang zur digitalen Welt von Senior:innen ist oftmals eingeschränkt. Dies kann sich aktuell beispielsweise negativ auf die Inanspruchnahme eines Impftermins auswirken. Hier braucht es ehrenamtliche Unterstützung, welche über die Ehrenamtsagenturen, Ehrenamtsbeauftragte oder kommunale Seniorenbeiräte- und beauftragte vor Ort organisiert werden kann. Die Relevanz von digitaler Bildung für ältere Menschen zeigt sich einmal mehr.

Mitwirkung von Senior:innen soll nicht nur eine Worthülse sein, sondern in allen Gremien auf Landes- und kommunaler Ebene umgesetzt und gelebt werden. Die Pandemie hat gezeigt, dass eine Einbeziehung der Seniorenbeiräte und -beauftragte in der Krisenkommunikation nur eine untergeordnete Rolle spielt. Dies gilt es zu verbessern, so dass auch nach der Krise die Teilnahme älterer Menschen in Landes- und kommunalen Gremien gewährleistet werden kann.

Einsamkeit war für ältere Menschen auch schon vor Corona ein Problem, was sich nun zuspitzt und durch den lang andauernden Rückzug in die eigenen vier Wände auch nach Abklingen der Pandemie weiterbestehen wird. Mit dem neuen Förderprogramm AGATHE „Älter werden in der Gemeinschaft – Thüringer Initiative gegen Einsamkeit“ begegnen wir dem Alleinsein und Vereinsamung. In diesem Jahr beginnen wir, dass Programm in einigen Landkreisen und kreisfreien Städten zu etablieren. Für die kommenden Jahre ist daher ein Ausbau der finanziellen Kapazitäten notwendig.

    d. Pflegende Angehörige und Pflegebedürftige

Für pflegende Familienangehörige, die derzeit ihren zu pflegenden Angehörigen nicht teilstationär oder stationär versorgen können bzw. dürfen, werden Entlastungen in den Pflege- und Betreuungsaufgaben immer wichtiger. Die Unterstützung muss arbeitsrechtlich, im Hinblick auf Lohnersatz und im Hinblick auf Unterstützung durch ehrenamtliches Engagement, die Leistungen der ambulanten Pflegedienste ergänzen, erfolgen.

Mit der verlängerten, aber inhaltlich noch zu novellierenden Richtlinie zur Förderung von Angeboten zur Unterstützung Pflegebedürftiger im Alltag (AUPAVO) bekennen wir uns zur aktiven Entlastung pflegender Angehöriger.

Themen wie die Nachbarschaftshilfe und die Dynamisierung der abrechnungsfähigen Leistungen müssen überprüft werden.

    e. Frauen und Kinder vor Gewalt schützen

Um umfänglichen Gewaltschutz für Frauen und Kinder sicher zu stellen und Prävention von geschlechtsspezifischer Gewalt in der Gesellschaft zu stärken, streben wir die vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention an. Dazu gehört auch, dass gemäß der Konvention ein Ausbau der Plätze in Gewaltschutzeinrichtungen erfolgen muss, der zwingend auch Plätze für die Kinder berücksichtigt. Ebenso muss sichergestellt werden, dass die soziale Infra- und Unterstützungsstruktur der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Gewaltschutz unter Berücksichtigung der Schutzmaßnahmen aufrechterhalten bleiben.

Wenn das Infektionsgeschehen zurückgegangen ist und die Rücknahme von Einschränkungen möglich ist, brauchen Menschen Unterstützung wieder in das soziale Leben zurück zu finden nachdem sie individuell psychisch belastende und gar traumatisierende Monate erlebt haben. Dafür braucht es eine aktive Zielgruppenansprache, die Reaktivierung von Freizeitangeboten und Angeboten der sozialen Daseinsvorsorge. Die Stärkung von Beteiligungs- und Mitwirkungsstrukturen für Senior*innen und Menschen mit Behinderungen steht dabei ebenso im Mittelpunkt wie die Stärkung von Vereinen der Selbsthilfe, Gesundheitsvorsorge, sozialen Daseinsvorsorge und zielgruppenspezifischer Unterstützung für Alleinerziehende und pflegende Angehörige.

 


III. Alltag von Familien

Schulen und Kindergärten werden gebraucht als Ort der Wertschätzung und der sozialen Kontakte. Die Freude am Lernen soll erhalten bleiben, Angebote niedrigschwellig erfolgen und Kontakte zwischen Eltern, Kindern und Lehrenden weiterhin erfolgen. Mit den Lockerungen und Beginn des Schul- und Kindergartenbetriebes nach dem 22.02.2021 findet regional, je nach pandemischer Entwicklung und Fallzahlen weiterhin eine Notbetreuung statt. Die Landkreise/kreisfreien Städte regeln die Öffnung bzw. notwendigen Schließungen der Schulen und Kindergärten in ihren Allgemeinverfügungen.

    a. Erstattung von Kita- und Hortgebühren und Gebührenfreiheit

Bildung und frühkindliche Bildung müssen für Kinder bzw. Eltern kostenfrei sein. Deshalb ist die Übernahme aller Kosten bzw. die Erstattung der Gebühren unser Ziel, unabhängig davon, ob Kinder die Notbetreuung in Anspruch nehmen mussten.

    b. Teststrategie und an Schulen und in Kindergärten / Möglichkeiten zur Impfung

Zur Bewältigung der Pandemie bedarf es einer regelmäßigen und einfach durchzuführenden Testung von Mitarbeiter:innen im Bildungswesen, Schüler:innen und Kindern. Wir begrüßen die Nationale Teststrategie, die ab dem 22.02.2021 Tests für alle möglich macht. Mit der Möglichkeit ab dem 01. 03. 2021 im Bildungsbereich Tätige zu impfen (Personen, die in Kinderbe-treuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen tätig sind), wird die Sicherheit und der Schutz vor Ansteckungen schnell und nachhaltig verbessert.

    c. Kinderbetreuung

Eine gebührenfreie bedarfsgerechte qualitativ hochwertige Kinderganztagesbetreuung für Kinder inklusive gesunder Essenversorgung muss geschaffen werden. Bei der Bereitstellung von Plätzen in Kindertagesstätten muss der tatsächliche Betreuungsbedarf berücksichtigt werden. Zudem ist die rechtliche und finanzielle Grundlage für ein flächen- und bedarfsgerechtes ganztägiges Schulangebot zu schaffen. Eine Weiterentwicklung von Modellen der Randzeitenbetreuung ist gerade für Alleinerziehende notwendig.

    d. Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Der Einsatz für gute Arbeitsbedingungen ist Grundpfeiler unserer Politik. Die Erhöhung der Tarifbindung, die Eindämmung von Sonntagsarbeit oder die bewährten Landesarbeitsmarktprogramme kommen allen Beschäftigten zu Gute – und damit auch deren Familien.

Die „Lokalen Bündnisse für Familien in Thüringen“ also der Zusammenschluss verschiedener Akteure aus Gesellschaft, Wirtschaft, Politik, Vereinen und Bürgerschaft haben das Ziel, eine Verbesserung der Lebenssituation von Familien vor Ort zu erreichen. Mit der Fortschreibung des Leitbildes für Thüringen werden wir richtungsweisend die Planung von entsprechenden Unterstützungsangeboten in den Kommunen auf örtlicher Ebene über das LSZ ausbauen und gewährleisten.Die Stärkung des Arbeitsschutzes gewinnt durch die Pandemie an Brisanz, sei es in Fabriken der fleischverarbeitenden Industrie, in Lagern großer Onlineversandhäuser oder im home office. Wir wollen den Arbeitsschutz in Thüringen ausbauen.

Für den Landesdienst streben wir eine Vereinbarkeitsoffensive an, um modellhaft best practice Beispiele zu etablieren und bestehende Einflussmöglichkeiten zu nutzen. Diese Offensive kann zum Beispiel die Einrichtung von Eltern-Kind-Büros und an den Bedarfen der Familie ausgerichtete Arbeitszeit- und Arbeitsplatzmodelle beinhalten.

 


IV.    Bundespolitische Rahmen

  • Auf Bundesebene braucht es weitreichende Schritte, um die Auswirkungen der Pandemie jetzt aber auch in den nächsten Monaten für Familien auf ein erträgliches Maß zu reduzieren. Dazu gehören:
  • Sofortige Anhebung des Kurzarbeitergeldes auf 90% des ausgefallenen Nettolohns
  • Wir wollen Arbeitszeitmodelle schaffen, die Müttern und Vätern ermöglichen, ihren Beruf mit Familie und Privatleben unter einen Hut zu bringen. Statt einer Flexibilisierung von Arbeitszeit, die sich lediglich an betrieblichen Erfordernissen orientiert, brauchen die Beschäftigten mehr Zeitautonomie.
  • Kündigungsschutz für Eltern ausweiten: Im Elterngeldgesetz und im Kündigungsschutzgesetz wird der besondere Kündigungsschutz, wie er schon heute bis zum Ende der Elternzeit gilt, bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres des Kindes ausgeweitet.
  • Die Situation von Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrern nach der Elternzeit wird durch ein ausdrücklich im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz verankertes Rückkehrrecht auf den gleichen oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz gestärkt. Sie erhalten außerdem einen Rechtsanspruch auf alle Verbesserungen der Arbeitsbedingungen, auf die sie während ihrer Abwesenheit Anspruch gehabt hätten. Der Wiedereinstieg in den Beruf nach einer erziehungsbedingten Pause muss durch kostenfreie Weiterbildungsangebote erleichtert werden.
  • Der Anspruch auf Kinderkrankengeld muss für die gesamte Zeit gelten, in der Kindergärten und Schulen geschlossen sind.
  • Sofortige Anhebung der Hartz-IV-Regelsätze um 200 Euro pro Monat
  • Schnelle und unbürokratische Bewilligung des Unterhaltsvorschusses, um ausbleibende Unterhaltszahlungen auszugleichen.
  • Abschaffung der Anrechnung von Kindergeld auf das Einkommen inklusive des Unterhaltsvorschusses
  • Einführung einer armutsfesten, bedarfsgerechten und vom Einkommen der Eltern unabhängige Kindergrundsicherung
  • Anhebung des Mindestlohns auf 13 Euro pro Stunde

 

Erfurt, den 2. März 2021