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            <title>Die Linke Fraktion im Thüringer Landtag: RSS-Feed</title>
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            <description></description>
            <language>de</language>
            <copyright>Die Linke Fraktion im Thüringer Landtag</copyright>
            
            <pubDate>Fri, 18 Sep 2026 23:50:50 +0200</pubDate>
            <lastBuildDate>Fri, 18 Sep 2026 23:50:50 +0200</lastBuildDate>
            
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                <guid isPermaLink="false">news-70282</guid>
                <pubDate>Fri, 14 Jun 2024 13:25:00 +0200</pubDate>
                <title>Thüringer Gesetz zur Änderung von Vorschriften aus dem Bereich des Dienstrechts</title>
                <link>https://www.die-linke-thl.de/politik/plenarreden/detail/news/thueringer-gesetz-zur-aenderung-von-vorschriften-aus-dem-bereich-des-dienstrechts/</link>
                <author>Sascha Bilay </author>
                <description>Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/9548</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/9548</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf, der heute zur Beratung ansteht, ist an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen worden. Wir haben da eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Das betrifft vor allem den Regelungskreis Änderung des Beamtengesetzes, des Laufbahngesetzes, des Beamtenversorgungsgesetzes und des Disziplinargesetzes. Im Rahmen der Anhörung haben uns die Anzuhörenden zahlreiche Hinweise gegeben, die durch einen Änderungsantrag von Rot-Rot-Grün aufgegriffen wurden, der aber am Ende im Ausschuss keine Mehrheit gefunden hat. Der Änderungsantrag ist ohne Aussprache und Angabe von Gründen abgelehnt worden. Deswegen wird auch mehrheitlich der Gesetzentwurf abgelehnt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE)</em></p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>Sascha Bilay</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-70279</guid>
                <pubDate>Fri, 14 Jun 2024 13:20:00 +0200</pubDate>
                <title>Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes - Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt</title>
                <link>https://www.die-linke-thl.de/politik/plenarreden/detail/news/zweites-gesetz-zur-aenderung-des-polizeiaufgabengesetzes-verhinderung-von-gewalt-gegen-frauen-und-haeuslicher-gewalt-1/</link>
                <author>Sascha Bilay</author>
                <description>Zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/9652</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/9652</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Urbach, Sie haben Ihre Rede jetzt sehr ruhig vorgetragen, aber das, was Sie unterstellen, wer Ihren Gesetzentwurf ablehnt – und ich werde noch etwas zu den Ablehnungsgründen sagen&nbsp;–, würde Frauen vor Gewalt in Partnerschaften nicht schützen wollen, das ist unredlich und das ist garantiert nicht aus Ihrer Feder. Wer Ihnen das diktiert hat,</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Nein, nein, so hat er das nicht gesagt!)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>sollte noch mal überlegen, ob man das so ausdrücken will.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Es ist gesagt worden: Sie haben den Gesetzentwurf kurz vor Ende der Legislaturperiode eingereicht, Sie haben bewusst damit kalkulieren müssen und haben auch damit kalkuliert, dass das gar nicht mehr beschlossen werden kann. Nun haben wir es aber in einem schnellen Verfahren trotzdem im Innenausschuss hinbekommen, dass es heute hier zu einer zweiten Lesung kommt. Sie sind unserer Empfehlung nicht gefolgt, zu sagen, dass dieser Gesetzentwurf zurückgezogen oder vielleicht auch gar nicht aufgerufen werden soll, wie auch immer, weil Sie es heute unbedingt zur Abstimmung und zu einer öffentlichen Debatte haben kommen lassen wollen, eben genau so, wie ich es eben gesagt habe, Sie wollen uns unterstellen, wir würden Frauen nicht schützen wollen. Das ist ausdrücklich falsch und das weise ich auch an dieser Stelle zurück.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Nein, nein, Herr Kollege!)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Herr Urbach, wenn Sie sagen, es ist nicht die Schnelligkeit entscheidend, sondern der Inhalt, dann sage ich Ihnen, ausnahmslos alle Anzuhörenden haben Ihnen ins Stammbuch geschrieben, dass Ihr Gesetzentwurf handwerklich schlecht gemacht ist. Er ist einfach schlecht gemacht und deswegen hat er auch keine Zustimmung im Innenausschuss erfahren und ich will Ihnen das auch noch mal kurz sagen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Bund der Kriminalbeamten hat in die Stellungnahme reingeschrieben – Zitat&nbsp;–, dass Ihre Vorschläge weder erforderlich noch angemessen sind, um das Ziel des Gewaltschutzes von Frauen effektiv erreichen zu können und dass die elektronische Aufenthaltsüberwachung – also Stichwort: Fußfessel – kein erfolgversprechendes Mittel ist. Der Bund der Kriminalbeamten hat das geschrieben.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Gewerkschaft der Polizei hat geschrieben, es gibt überhaupt keine belastbaren Daten, was irgendwie Ihren Gesetzentwurf begründen könnte. Es gibt praktische Hürden und weitere Belastungen im Bereich der Polizei, was eine Anwendung erschwert. Die Anwendungsvoraussetzungen des Gesetzes sind unklar, die Grundrechtseingriffe sind unbegründet und die Rechtsbegriffe sind uneindeutig.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Das war vor dem Änderungsantrag!)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wir reden über die Stellungnahmen, die uns erreicht haben.</p>
<p>Am Ende hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit noch mal deutlich gemacht, er hat geschrieben – Zitat&nbsp;–, er hat erhebliche und schwerste verfassungsrechtliche Bedenken.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Das schreibt der Landesbeauftragte für den Datenschutz. Es gibt überhaupt keine Anhaltspunkte dafür und es ist auch überhaupt nicht begründet, dass jemand, der keine Straftat begangen hat, wo auch gar keine anderen strafbaren Vortaten vorliegen,</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Also, wenn einer seine Frau schlägt, ist das eine Straftat!)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>so erhebliche Grundrechtseingriffe hätte erleiden müssen. Und weil Sie ja immer Wert auf die kommunalen Spitzenverbände legen, selbst der Gemeinde Städtebund bezweifelt die Sinnhaftigkeit der von Ihnen vorgeschlagenen Maßnahmen. Niemand, auch wirklich niemand hat irgendwo ansatzweise mal formuliert, dass Sie ein gutes Gesetz gemacht hätten. Hätten Sie diese Stellungnahmen im Rahmen der Anhörung auch gelesen, dann hätten Sie im Innenausschuss keinen Änderungsantrag vorgelegt, der die Schwachpunkte Ihres Gesetzentwurfs auch noch weiter verschlimmbessert.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Frau Meißner, weil Sie eben kritisiert haben, dass von Rot-Rot-Grün kurzfristig ein umfangreicher Änderungsantrag vorgelegt wurde, Sie haben uns heute in einer Tischvorlage einen zweiten Änderungsantrag zu Ihrem Gesetzentwurf vorgelegt, auf den Tisch geknallt – im Umfang von elf Seiten. Überlegen Sie noch mal, ob das, was Sie vorhin zu dem Änderungsantrag von Rot-Rot-Grün gesagt haben, sachlich so noch zu halten ist, wenn Sie uns heute in einem Umfang von elf Seiten einen Änderungsantrag vorlegen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Aber damit haben Sie nur eins dokumentiert, dass Sie zwei Änderungsanträge brauchen, um es einigermaßen aufschreiben zu können, Ihre Schwachstellen im Gesetzentwurf selbst korrigieren zu können.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Aber auch dieser zweite Gesetzentwurf löst die Probleme, die Sie hier aufgeschrieben haben, nicht und ist nur Ausdruck von einem konzeptionslosen Herumdoktern an Ihrem eigenen Gesetzentwurf.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Vizepräsident Worm: </strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Herr Abgeordneter, es gibt eine Zwischenfrage, Anfrage.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Abgeordneter Bilay, DIE LINKE: </strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wir versuchen es mal.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Vizepräsident Worm: </strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Frau Meißner, bitte.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Abgeordnete Meißner, CDU: </strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Herr Abgeordneter, ist es nicht ein Unterschied, wenn man drei Monate Zeit hat, einen Änderungsantrag vorzulegen, so wie das bei Ihrem Fall war, sprich, die Beschlussempfehlung erfolgte im März und die Beratung war letzte Woche? Ist das nicht ein Unterschied zu dem Fall, den wir hier haben, wenn die Beschlussempfehlung vom 30.5. stammt und jetzt dazu was eingereicht wurde?</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Abgeordneter Bilay, DIE LINKE: </strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Es macht insofern einen Unterschied, als dass wir hier bei Ihnen einen Änderungsantrag haben, einen zweiten Änderungsantrag zu Ihrem eigenen Änderungsantrag zu einem Gesetzentwurf, der von Anfang an schlecht gewesen ist. Das ist der entscheidende Unterschied.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ich will Ihnen auch sagen, warum auch dieser zweite Entwurf überhaupt keine Mehrheit finden kann, weil Sie dabei bleiben, dass Sie einfach nur leere Worthülsen aneinander reihen. Sie schreiben etwas davon, dass die Befugnisse der Polizei erheblich erweitert werden sollen, wenn individuelles Verhalten eine Wahrscheinlichkeit begründet, wonach in absehbarer Zeit Angriffe von erheblicher Intensität zu erwarten sind. – Alle Achtung, kein einziger dieser Begriffe ist auch nur irgendwie definiert, ist bestimmt. Sie wissen selbst, dass das Bestimmtheitsgebot bei Gesetzen maßgeblich dafür ist.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wir müssen am Ende auch die Polizistinnen und Polizisten davor schützen. Würden wir ein schlechtes Gesetz beschließen und die würden das anwenden, jeder Fall, der vor Gericht gezerrt wird, würde dazu führen, dass Polizistinnen und Polizisten eine Niederlage erleiden, am Ende demotiviert sind, ihren Dienst nicht mehr gern versehen wollen und dass am Ende der Gesetzgeber auch eins auf den Deckel bekommt, weil die Gerichte sagen: So etwas hätte niemals beschlossen werden dürfen. Was ein richtiger Ansatz ist – und darüber haben wir auch diskutiert&nbsp;–, ist das Chancengleichheitsfördergesetz, ein Gesetzentwurf, den wir in Umsetzung der Istanbul-Konvention auf den Weg gebracht haben. Das ist im Übrigen auch das, was die Anzuhörenden, insbesondere Interessenvertretungsverbände, allen voran der Landesfrauenrat, gefordert haben, nämlich die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Opfer- und Gewaltpräventionsberatung. Das ist der richtige Ansatz und genau das haben wir als Rot-Rot-Grün auch getan.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</em></p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>Sascha Bilay</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-70273</guid>
                <pubDate>Fri, 14 Jun 2024 13:08:00 +0200</pubDate>
                <title>Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes  </title>
                <link>https://www.die-linke-thl.de/politik/plenarreden/detail/news/bericht-der-parlamentarischen-kontrollkommission-gemaess-33-des-thueringer-verfassungsschutzgesetzes-5/</link>
                <author>Sascha Bilay</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu dem, was die AfD gesagt hat: Es geht nicht darum, dass hier irgendwie eine andere Meinung sanktioniert werden soll. Es gibt ein Versammlungsrecht, es gibt auch ein Grundrecht darauf, seine Meinung frei äußern zu können. Das haben wir in den letzten Jahren mit Coronaschwurblern und Montagsspaziergängen erlebt. Das ist aber alles zulässig.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die laufen immer noch!)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>– Die laufen immer noch. – Ich hätte mir gewünscht, dass man da auch tatsächlich mal die Versammlung anmeldet, so wie es das Gesetz vorsieht, aber es gab nie eine Einschränkung. Man durfte immer seine Meinung frei sagen, aber das Problem ist ganz einfach, dass die AfD ganz offensichtlich mit kämpferischen Mitteln die verfassungsmäßige Ordnung beseitigen will.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Da hat auch das Gericht in Halle Ihren Fraktionsvorsitzenden entsprechend verurteilt. Wer SA-Parolen grölt, steht nicht auf dem Boden des Grundgesetzes und deswegen ist es auch richtig, dass die Gerichte auf gesetzlicher Grundlage entschieden haben, dass die AfD überwacht werden darf – und das findet ja auch in Thüringen statt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ich will aber zum Bericht konkret zurückkommen. Es ist ja gar nicht so sehr entscheidend, was Herr Walk eben vorgetragen hat, was im Bericht steht, sondern die Frage ist ja immer, was steht eigentlich nicht drin.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Da muss man schon dazusagen, dass in früheren Berichten zur Parlamentarischen Kontrollkommission auch konkretere Angaben gemacht wurden, beispielsweise bei der G10-Überwachung. Es gab 2020 einen Bericht, das ist mal erwähnt worden, dass im oberen einstelligen Bereich Maßnahmen durchgeführt wurden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Dafür gibt es eine extra Kommission!)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ja, aber es ist auch Teil der Parlamentarischen Kontrollkommission, dass es da entsprechenden Austausch gibt. Da ist schon die Frage: Gab es diese Maßnahmen, gab es sie nicht? Dazu hätte man wenigstens was sagen können. Von daher ist es qualitativ durchaus ein Rückschritt aus unserer Sicht.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ich will aber auch auf die Berichterstattung dieser Woche in der „Thüringer Allgemeinen“ eingehen, wo dargestellt wurde, dass ein Aussteiger aus der rechtsextremen Szene offensichtlich vom Bundesamt für Verfassungsschutz angesprochen wurde. Die TA schreibt dazu: Sollte das Thüringer Beispiel Schule machen, könnte das aus Sicht von Drudel&nbsp;11 – das ist der Verein, der die Betreuung übernommen hatte – Ausstiegsprogramme außerhalb staatlicher Strukturen stark gefährden, denn die betroffenen Personen müssten befürchten, beim Verlassen ihrer radikalen Szene in den Fokus der Nachrichtendienste zu geraten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Aus unserer Sicht ist das ein Problem, wenn zivilgesellschaftliche Strukturen und aussteigewillige Neonazis hier in ihrer Arbeit behindert werden. Ich will einfach nur darauf hinweisen, wir wissen auch von anderen Anwerbeversuchen in Thüringen durch das Bundesamt, in Sondershausen und in Erfurt beispielsweise. Es gibt eine Richtlinie im Bundesamt für Verfassungsschutz, dass in solchen Fällen das Benehmen mit den Ländern herzustellen ist.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Schon zur Frage, ob es das gegeben hat, hat Herr Walk leider nichts gesagt. Haben Sie sich damit nicht beschäftigt? Hat Sie das nicht interessiert? Haben Sie das nicht gewusst? Da ist schon die Frage: Kann das Bundesamt für Verfassungsschutz in Thüringen machen, was es will? Diese Fragen haben wir. Da wäre es vielleicht ganz gut, wenn Sie das in die nächste Sitzung mit aufnehmen, wenn Sie das jetzt zum ersten Mal hier gehört haben.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ich will auch noch mal zur AfD zurückkommen. Die Frage des Entzugs von waffenrechtlichen Erlaubnissen im Falle der AfD – es gibt Urteile – ist unter anderem in zweiter Instanz daran gescheitert, dass nicht konkret dargestellt wurde, welche Gefahr von der AfD ausgeht.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Wir haben gewonnen!)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Das ist aus unserer Sicht schon qualitativ etwas, was man noch einmal sagen muss, dass hier das Landesamt tatsächlich gewissenhafter arbeiten muss und sowohl die kommunale Waffenbehörde, die bei den Landratsämtern angesiedelt ist, als auch am Ende das Innenministerium entsprechend mit unterstützen muss, weil ich glaube, das ist kein gutes Signal, wenn auf der einen Seite das Amt für Verfassungsschutz in Thüringen sagt, wir dürfen die AfD überwachen, weil sie verfassungsfeindlich, verfassungswidrig ist, aber gleichzeitig dürfen AfD-Mitglieder weiterhin mit Waffen durch dieses Bundesland laufen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Denken Sie mal darüber nach, was das bedeutet!)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Das ist aus unserer Sicht ein Problem.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wir werden auch weiterhin thematisieren, dass die AfD das größte Sicherheitsrisiko in diesem Land ist.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</em></p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>Sascha Bilay</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-70255</guid>
                <pubDate>Wed, 12 Jun 2024 08:41:00 +0200</pubDate>
                <title>Thüringer Gesetz zur Änderung verwaltungsrechtlicher Vorschriften im Jahr 2024</title>
                <link>https://www.die-linke-thl.de/politik/plenarreden/detail/news/thueringer-gesetz-zur-aenderung-verwaltungsrechtlicher-vorschriften-im-jahr-2024/</link>
                <author>Sascha Bilay</author>
                <description>Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/9818</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/9818</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf wurde im Innen- und Kommunalausschuss in mehreren Sitzungen beraten. Wir haben dazu auch eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Im Ergebnis der Beratungen stellte sich heraus, dass wir einzelne redaktionelle Änderungen am Gesetzentwurf noch mal vornehmen müssen. Das betrifft Verweisungen auf andere Gesetze. Das finden Sie hier in der Beschlussempfehlung am Ende aufgeschrieben. Mit diesen Änderungen kann der Gesetzentwurf auch angenommen werden. Vielen Dank.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</em></p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>Sascha Bilay</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-70246</guid>
                <pubDate>Fri, 07 Jun 2024 13:32:00 +0200</pubDate>
                <title>Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes 2/2</title>
                <link>https://www.die-linke-thl.de/politik/plenarreden/detail/news/gesetz-zur-aenderung-des-polizeiaufgabengesetzes-2-2/</link>
                <author>Sascha Bilay</author>
                <description>Zum Gesetzentwurf der Fraktion der FDP*), - Drucksache 7/3153</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Zum Gesetzentwurf der Fraktion der FDP*), - Drucksache 7/3153</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst, Herr Montag, dass Ihr Gesetzentwurf der FPD nach drei Jahren aus dem Innenausschuss wieder zurückkommt, ist kein Zeichen dafür, dass wir uns nicht intensiv mit der Materie beschäftigt haben, sondern wir haben das intensiv getan. Wir haben – ich habe vorhin mal durchgezählt&nbsp;–, glaube ich, sechs oder sieben Sitzungen in unterschiedlicher Intensität mit Ihrem Gesetzentwurf verbracht und haben zwischen den Sitzungen durchaus Gespräche geführt. Wir als Linke – das haben Sie sicherlich auch von Herrn Bergner, der jetzt hinter mir sitzt, aber auch von Ihrer Mitarbeiterin sicherlich in Vorbereitung auf Ihre Rede gehört – haben sehr intensiv mit Ihnen darüber geredet. Aber am Ende war es auch so – und das hat Frau Henfling eben noch mal deutlich gesagt&nbsp;–, dass sich, seitdem Sie Ihren Gesetzentwurf eingereicht haben – im Übrigen eine Kopie eines Gesetzentwurfs von vor über zehn Jahren&nbsp;–, in der Rechtsprechung sehr viel entwickelt hat. Es ist nicht nur so, dass in den laufenden Jahren, als wir im Innenausschuss über Ihren Gesetzentwurf beraten haben, verschiedene Verfassungsgerichtsurteile der Bundesländer und auch des Bundes dazu gesprochen worden sind, sondern bereits, als Sie Ihren Gesetzentwurf eingereicht haben, gab es das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zum BKA-Gesetz, Frau Marx ist darauf eingegangen. Das hätten Sie zumindest schon mitberücksichtigen können.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wir haben sehr viel Sympathien für Ihren Gesetzentwurf, weil sich die Fragen, die Sie thematisiert haben, die auch die Verfassungsgerichte thematisiert haben, immer um die Frage gedreht haben, ob und inwieweit durch polizeiliche Maßnahmen Daten automatisiert erhoben werden können. Es geht um den Einsatz von verdeckten Ermittlern, es geht um Telekommunikationsüberwachung und es geht auch um die Überwachung von privaten Wohnungen. Da glauben wir – das ist der Unterschied zu Herrn Walk, der leider schon gegangen ist, der gesagt hat: Die CDU lehnt den Gesetzentwurf der FDP ab, weil sie keine Einschränkungen von Polizeibefugnissen will. Das ist ein klarer Unterschied zu uns. Wir können uns sehr wohl damit anfreunden, was die FDP vorgeschlagen hat, weil wir als Linke sagen, dass bei der Frage, inwieweit durch polizeiliche Maßnahmen die Privatsphäre von Menschen ausspioniert werden kann, erhebliche Grundrechtseingriffe zu diskutieren sind. Deswegen stehen wir in der Frage auf der anderen Seite zu dem, was Herr Walk eben gesagt hat.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Zudem haben wir ganz intensiv die Gespräche miteinander geführt und sind aber am Ende mehrheitlich nicht zu einer Einigung gekommen. Das kann man bedauern, kann man aber auch in den nächsten Jahren in diesem Haus weiterdiskutieren. Insofern betrachten wir als Linke die Impulse der FDP zu diesem Gesetzentwurf genauso als gut gesetzt wie in einem Gesetzentwurf, den wir als Linke schon vor zwei Legislaturperioden eingereicht haben, aber auch nicht durchsetzen konnten. Insofern ist das, wenn FDP und Linke über die Frage der Grundrechtseingriffe und des Schutzes der Menschen in ihrer Privatsphäre weiterdiskutieren wollen, eine gute Grundlage, aber heute an dieser Stelle nicht.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</em></p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>Sascha Bilay</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-70245</guid>
                <pubDate>Fri, 07 Jun 2024 13:31:00 +0200</pubDate>
                <title>Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes 1/2</title>
                <link>https://www.die-linke-thl.de/politik/plenarreden/detail/news/gesetz-zur-aenderung-des-polizeiaufgabengesetzes-1-2/</link>
                <author>Sascha Bilay</author>
                <description>Zum Gesetzentwurf der Fraktion der FDP*), - Drucksache 7/3153</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Zum Gesetzentwurf der Fraktion der FDP*), - Drucksache 7/3153</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben im Innen- und Kommunalausschuss intensiv über den Gesetzentwurf, den die FDP vorgelegt hat, beraten. Wir haben mehrere Sitzungen dazu gebraucht. Wir haben eine schriftliche Anhörung durchgeführt, die wir auch ausgewertet haben, aber am Ende sind wir mehrheitlich zu der Auffassung gelangt, dass dieser Gesetzentwurf durch das Plenum heute hier nicht angenommen werden sollte.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE)</em></p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>Sascha Bilay</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-69422</guid>
                <pubDate>Fri, 26 Apr 2024 11:47:00 +0200</pubDate>
                <title>Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Videoüberwachung an gefährlichen Orten</title>
                <link>https://www.die-linke-thl.de/politik/plenarreden/detail/news/zweites-gesetz-zur-aenderung-des-polizeiaufgabengesetzes-videoueberwachung-an-gefaehrlichen-orten/</link>
                <author>Sascha Bilay </author>
                <description>Zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/9653</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/9653</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Urbach, ich will nahtlos an das anknüpfen, was Sie zum Schluss gesagt haben, nämlich das Gesamtpaket, städtebauliche Maßnahmen, präventive Arbeit, Einsatz von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern beispielsweise auf dem Erfurter Anger, mehr Polizei – da haben wir ja Ihre Fehlentwicklung der letzten Jahre korrigiert, indem wir tatsächlich mehr Polizistinnen und Polizisten nicht nur ausbilden, sondern auch einstellen. Wir haben Ihren Personalabbaupfad abgestoppt. Hätten wir als Rot-Rot-Grün in den letzten Jahren nicht in Größenordnungen Polizistinnen und Polizisten ausgebildet, hätten wir heute 800&nbsp;Polizistinnen und Polizisten weniger auf den Straßen, das ist die Realität.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Unruhe CDU)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>800&nbsp;Polizistinnen und Polizisten weniger auf der Straße. Herr Urbach, dieses Gesamtpaket haben wir im Innenausschuss deutlich und lange diskutiert, denn die Vorgeschichte zu diesem Gesetzentwurf ist ja ein Antrag, der inzwischen vier&nbsp;Jahre alt ist und im Innenausschuss beraten wurde, aber dann am Ende auch hier im Plenum abgelehnt wurde. Der hat keine Mehrheit gefunden, weil nämlich die übergroße Mehrheit der Sachverständigen, die wir im Ausschuss angehört haben, uns deutlich gesagt hat, dass das, was Sie als CDU wollen, nämlich mehr Videoüberwachung, einfach der falsche Weg ist.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ich will noch mal kurz sagen, was uns im Innenausschuss auch in der Frage begegnet ist, was die Argumente gewesen sind für eine Ausweitung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Erstens: Mehr Videoüberwachung schützt nicht wirksam vor Straftaten, es gibt keine Studie, die das belegt. Zweitens: Es gibt einen Verdrängungseffekt, weil potenzielle Straftäter in andere Bereiche, die nicht im Sichtbereich sind, in andere Straßenzüge ausweichen. Andererseits fühlen sich unschuldige Passanten, die in den Sichtbereich einer Kamera treten, potenziell als Straftäter deklariert, Leute fühlen sich stigmatisiert, wenn sie in einem Wohngebiet wohnen, das in dem Ruf steht, besonders kriminell zu sein. Die Sicherheitslage wird dadurch nicht tatsächlich gefördert.</p>
<p>Ich will es auch noch mal an dieser Stelle sagen, weil das ja vorhin schon mal eine Rolle gespielt hat. Sie spielen hier mit den Gefühlen der Menschen. Sie reden immer von einem Sicherheitsgefühl, sie reden den Menschen bewusst ein, sie würden in Thüringen nicht sicher sein. Die Realität sieht anders aus.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: …das Gefühl der Menschen!)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wir haben am Mittwoch über die polizeiliche Kriminalstatistik geredet. Thüringen gehört zu den sichersten Bundesländern in dieser Republik.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Aber dann erzählen Sie doch nicht ständig, wie schlimm das hier ist, in diesem Land zu leben und dass ich Angst haben muss, irgendwo ein Fuß auf die Straße zu setzen, weswegen wir mehr Videoüberwachung brauchen. Das ist also der falsche Ansatz.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE) </em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ich will Ihnen auch noch mal sagen, was uns die Sachverständigen gesagt haben. Es wird eine falsche Sicherheit in den Köpfen der Menschen simuliert, weil Sie den Leuten glaubhaft machen, wenn irgendwo was passiert und eine Kamera bekommt das mit, sitzt hinter jedem Bildschirm oder vor jedem Bildschirm ein Polizist und rückt sofort aus und schnappt den Täter. Das ist nicht der Fall. Die Realität sieht so aus, dass, wenn überhaupt Aufzeichnungen angefertigt werden, im Falle des Falles einer Straftat irgendwann später mit einem erheblichen zeitlichen Versatz die Daten dann ausgewertet, gesichert werden, analysiert werden. Aber zu dem Zeitpunkt der Straftat kann man nicht erwarten, dass tatsächlich jemand kommt. Die Fachleute insbesondere aus dem Bereich der Polizei und deswegen ärgert mich das, wenn Sie immer über das Polizeiaufgabengesetz reden und gerade die eigenen Leute in der Polizei davor warnen, das umzusetzen, was Sie wollen.</p>
<p>Die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Polizei in Nordrhein-Westfalen, die hat uns damals aufgeschrieben, dass die Videoüberwachung im öffentlichen Raum regelmäßig keinen wesentlichen Beitrag zu einer dauerhaften Steigerung des subjektiven Sicherheitsempfindens leistet. Außerdem ist das subjektive Sicherheitsempfinden – hören Sie zu! – kein geeigneter Indikator für die tatsächliche Kriminalitätslage, da die Kriminalitätsfurcht nicht mit der Wahrscheinlichkeit, Opfer einer Straftat zu werden, korreliert. Genau das, was ich Ihnen eben gesagt habe.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Und der Thüringer Landesbeauftragte für Datenschutz, also der Vorgänger, der hat uns in der Anhörung darauf hingewiesen, dass bereits jetzt eine Vielzahl der Straftaten, im Übrigen im Zusammenhang mit dem Erfurter Anger, im bereits videoüberwachten Raum stattfinden. Die größte Straftat, die auf dem Erfurter Anger erfasst werden, ist das Fahren ohne Fahrschein in der Straßenbahn. Wenn kontrolliert wird, dann ist eben das Aussteigen auf dem Erfurter Anger der Tatort, hat aber überhaupt nichts mit dem zu tun, was Sie uns immer vorhalten. Und die Hochschule der Polizei in NRW hat uns noch mal mitgegeben, das insbesondere bei den schweren Straftaten, die Sie immer erzählen, als wäre da ständig Gefahr, Opfer von solchen Delikten zu werden, dass das überhaupt nicht im Zusammenhang steht – oder dem Schutz davor&nbsp;–, im Zusammenhang steht mit möglichen Videoüberwachungen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Es gab in der Anhörung auch Hinweise, dass so eine Videoüberwachung kontraproduktiv sein kann. Es gibt wissenschaftliche Studien, die aufzeigen, dass Menschen, die eine Straftat sehen, Schlägerei, Körperverletzung beispielsweise mit erheblichen Schädigungen für Leib und Leben, davon absehen, einzuschreiten, weder die Polizei verständigen noch Notarzt verständigen oder sonst wie um Hilfe rufen, weil sie sagen, da guckt ja einer mit. Gleich kommt der berühmte Polizist, der vor dem Monitor sitzt, um die Ecke und klärt die Situation. Im Zweifelsfall führt diese unterlassene Tat, um Hilfe zu suchen, dazu, dass sie selbst eine Straftat begehen, weil sie eben nicht einschreiten. Das ist eine Form von unterlassener Hilfeleistung und kann am Ende auch Leben kosten. Das kann am Ende auch Leben kosten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Blödsinn!)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Das ist kein Blödsinn. Ja, wenn das ein Polizist ruft. Bei Ihnen habe ich manchmal das Gefühl, Sie sind zu oft vom Wasserwerfer runtergefallen, Herr Czuppon.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) </em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Frau Präsidentin, das geht nicht!)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ich will noch auf einen Punkt hinweisen. Sie knüpfen ja bei Ihrem Vorschlag der Videoüberwachung an die gefährlichen Orte an. Und das hat Herr Urbach auch eben noch mal deutlich gemacht. Da sagen wir als Linke deutlich, da haben wir eine Schwäche im bestehenden Gesetz, tatsächlich, weil das Problem der gefährlichen Orte so schwammig definiert ist, dass im Grunde genommen jeder Streifenbeamte jederzeit jeden Teil des öffentlichen Verkehrsraums auch temporär spontan zu einem gefährlichen Ort erklären kann. Da befinden Sie sich als Passant, der einfach nur spazieren geht oder auf dem Weg zu seinem Auto ist, um irgendwo hinzufahren, an einem gefährlichen Ort und setzen sich potenziell dem Verdacht aus, eine Straftat verüben zu wollen. Diese Fälle werden auch gar nicht dokumentiert. Da gibt es ganz wenig statistische Erfassung dazu. Das ist nur öffentlich geworden, weil sich Betroffene bei uns melden, wir dann Anfragen stellen und das dann über Kleine Anfragen und Antworten der Landesregierung öffentlich wird. Dann daran anzuknüpfen, dass dann plötzlich ein Polizist meint, hier ist ein gefährlicher Ort, hier machen wir mal eine Kamera auf, das ist tatsächlich ein Problem, auf das wir noch mal an anderer Stelle eingehen sollten. Also wir haben erhebliche Bedenken und aus unserer Sicht ist diese Vorlage überhaupt nicht geeignet, das wirklich auch im Innenausschuss zu diskutieren.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE) </em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Präsidentin Pommer: </strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Herr Abgeordneter, gestatten Sie noch eine Frage von Herrn Abgeordneten Walk?</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Abgeordneter Bilay, DIE LINKE: </strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Das ist dann aber eine Nachfrage und keine Zwischenfrage, oder?</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Abgeordneter Walk, CDU: </strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Sie waren zu schnell, Herr Kollege.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Präsidentin Pommer: </strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Genau, er war angekündigt. Also, alles gut.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Abgeordneter Walk, CDU: </strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Um nicht zu sagen, die Präsidentin war etwas nicht zu schnell.</p>
<p>Sie hatten eben ausgeführt, Herr Kollege, das brauchen wir alles nicht, wir haben eine Expertenanhörung durchgeführt, es gibt einen Verdrängungseffekt, das hilft nichts. Wie bewerten Sie denn die bereits eingerichteten bzw. beabsichtigten Einrichtungen von Videoüberwachung in den Städten Erfurt, Sonneberg, Altenburg, Suhl, Gotha, Gera oder auch Mühlhausen?</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Abgeordneter Bilay, DIE LINKE: </strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Das sind alles Bereiche, die zielen auf das kommunale Agieren als kommunale untere staatliche Behörden im Bereich des Ordnungsrechts ab. Das hat mit dem Polizeiaufgabengesetz in dieser Hinsicht überhaupt nichts zu tun. Das ist ein ganz anderer Sachverhalt. Das wissen Sie auch!</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE)</em></p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>Sascha Bilay</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-69421</guid>
                <pubDate>Fri, 26 Apr 2024 11:45:00 +0200</pubDate>
                <title>Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt</title>
                <link>https://www.die-linke-thl.de/politik/plenarreden/detail/news/zweites-gesetz-zur-aenderung-des-polizeiaufgabengesetzes-verhinderung-von-gewalt-gegen-frauen-und-haeuslicher-gewalt/</link>
                <author>Sascha Bilay </author>
                <description>Zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/9652</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/9652</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Walk, ich hätte mir gewünscht, dass Sie bei der Einbringung Ihres Gesetzentwurfes nicht einfach nur die Einleitung vorlesen, sondern auch noch mal interpretieren und das vielleicht noch mal ein bisschen ausführlicher darstellen. Dann hätte man vielleicht auch noch mal über ein paar neue Aspekte nachdenken können. Ich will Ihnen einfach vorwegsagen, dass wir äußerst skeptisch sind und erhebliche, wirklich erhebliche, auch verfassungsrechtliche Bedenken zu dem haben, was Sie hier vorgeschlagen haben.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Es geht schon bei der Frage des Näherungsverbots und auch der elektronischen Aufenthaltsüberwachung – wie sich das im Beamtendeutsch so schön anhört, das sind aber Fußfesseln – um erhebliche, weitreichende Grundrechtseinschränkungen. Und da wissen Sie als Polizist, dass solche Einschränkungen immer unter den Maßgaben der Verhältnismäßigkeit, der Geeignetheit und der Erforderlichkeit zu überprüfen sind. Und da sagen wir, dass wir da diese Messlatte, die da angelegt ist, als nicht erfüllt sehen.</p>
<p>Wir sind uns ja einig bei der Frage, dass in dem Bereich Schutz von Frauen vor Gewalt noch mehr getan werden muss. Aber der Weg, den Sie hier einschlagen, ist aus unserer Sicht der falsche Weg.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Das ist genau der richtige! Fragen Sie mal Katja Wolf!)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ja, Frau Tasch, wir können gern im Innenausschuss darüber reden. Ich lade Sie auch gern dazu ein und werde mich dafür stark machen, dass Sie dann auch im Innenausschuss Rederecht bekommen, dann können wir uns dazu auseinandersetzen. Aber ich will Ihnen noch mal sagen, was das Problem ist. Sie schreiben in Ihrem Gesetz, dass die Fußfessel auf Antrag der Polizei – auf Antrag der Polizei entscheidet ein Gericht. Das ist eine Vorverurteilung, weil Sie schreiben, dass das auch dann gemacht werden kann, Zitat, „wenn sich noch keine konkreten Straftaten einschließlich strafbarer Vortaten gesichert nachweisen lassen.“ Das ist ein Vorgriff, der aus unserer Sicht erheblich bedenklich ist.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Richtig, das ist der Sinn!)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Sie verwenden einen neuen Begriff, führen einen neuen Begriff der drohenden Gefahr ein, definieren den aber überhaupt nicht, sondern Sie haben das einfach nur übernommen und führen überhaupt nicht aus, was darunter zu verstehen ist. Die Neue Richtervereinigung hatte zu dieser Debatte, die dazu in Fachkreisen läuft, schon mal Folgendes festgestellt, ich zitiere: „Weshalb nunmehr zwischen dem Gefahrenverdacht und der konkreten Gefahr noch eine ,Zwischenkategorie‘ mit einem gesonderten Wahrscheinlichkeitsgrad […] eingeführt oder vielleicht sogar die Rechtsfigur des ,Gefahrenverdachts‘ durch die ,drohende Gefahr‘ ausgetauscht werden soll, erschließt sich nicht. Denn die mit der Einführung der Rechtsfigur der ,drohenden Gefahr‘ verbundenen Unsicherheiten für Rechtsanwender*innen und Bürger*innen sind unnötig und werfen mit Blick auf das aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Bestimmtheitsgebot verfassungsrechtliche Bedenken auf.“ Das habe ich mir nicht ausgedacht, das sagen Juristinnen und Juristen mit dem Zweiten Staatsexamen. Und wenn die das feststellen, dann hat das aus meiner Sicht erst mal hohes Gewicht.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Herr Walk, ich will es auch deutlich machen, denn das ist ja eine Kampagne, die Sie führen. Wir hatten die Frage, wie Sie hier mit dem Sicherheitsgefühl der Menschen, insbesondere in Erfurt, kampagnenartig umgehen, schon mehrfach in der Debatte. Sie spielen hier nicht nur mit den Emotionen der Menschen, sondern Sie spielen auch gefährlich mit dem Feuer. Das will ich an dieser Stelle auch deutlich sagen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Da geht es um Opferschutz!)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Sie ignorieren aber auch tatsächlich Erfahrungen bei Straftätern, die erhebliche Straftaten verübt haben, die schon Fußfesseln getragen hatten. Es gab 2016 ein Attentat in Frankreich. Der Attentäter hat die Fußfessel getragen. Das Attentat ist dadurch nicht verhindert worden. 2017 gab es einen mutmaßlichen Terrorverdächtigen, der sich trotz Fußfessel mit dem Flugzeug – ich weiß gar nicht, wie der durch die Sicherheitskontrollen gekommen ist – über den Flughafen Hamburg mit dem Flugzeug ins Ausland absetzen konnte. Da haben die Beobachter der Polizei festgestellt, das Signal hört auf zu piepsen und irgendwann hat es wieder gepiepst und der Standort, der angezeigt wurde, war der Flughafen in Athen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Ja, das kann sein!)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Insofern ist doch die Frage: Ist das überhaupt tauglich, was Sie da aufgeschrieben haben?</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Ja, es ist tauglich!)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Da sage ich: Nein, das ist untauglich,</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>weil nämlich Ihr Vorschlag einer Fußfessel darauf setzt, dass derjenige, der die Fußfessel trägt, aktiv mitwirkt, dass der die nicht einfach abschneidet, dass der regelmäßig den Akku auflädt, dass der immer die Fußfessel auch betriebsbereit hält.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Es gab einen Vorfall, wo das nicht funktioniert hat!)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Da haben wir unsere Skepsis. Im Übrigen, die Fußfessel führt auch gar nicht dazu, dass die potenzielle Frau, die Opfer von Gewalt geworden ist oder werden könnte – Sie schreiben ja auch nur „könnte“&nbsp;–, einen Hinweis bekommt, Achtung, da rückt dir einer auf die Pelle, sondern es wird ein Signal an die überwachende Stelle ausgesandt. Jetzt komme ich aus dem Wartburgkreis in Eisenach, da haben wir mal die Fantasie, dass irgendwo im tiefen ländlichen Raum, in der Rhön vielleicht, ein Bürger, der sonst in Hessen lebt, sich – das ist ja grenznahe Region – von der hessischen Rhön in die thüringische Rhön einer Frau nähert. Das Signal wird aber an eine Polizeistelle in Hessen gesandt. Dann rufen die Kollegen aus Hessen bei der Polizei in Thüringen an. Dann guckt mal die Thüringer Polizei, welcher Streifenwagen ist denn gerade in der Nähe. Und wir wissen, wie die Personaldichte auch im Streifendienst tagsüber und vor allem in der Nacht ist. Das sind vielleicht zwei oder drei Streifenwagen im Einsatz und dann fahren die von Treffurt irgendwie runter nach Geisa und versuchen mal nach einer Stunde Fahrt – selbst mit Blaulicht und überhöhter Geschwindigkeit –, den zu erwischen. Da ist doch schon die Frage: Ist dieses Konstrukt, was Sie uns hier vorschlagen, tatsächlich tauglich?</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Ja, ist es!)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ich will Ihnen auch noch eines sagen: Es gibt in der Praxis ja auch schon in anderen Bereichen – Sie haben es erwähnt – die Anwendung von Fußfesseln. Da hat Herr Prof.&nbsp;Feltes, der auch mal Lehrstuhlinhaber unter anderem für Kriminologie gewesen ist – Kriminalpolitik usw. usf.&nbsp;–, aus Bochum in seinen Untersuchungen festgestellt, dass diese Fußfesseln oftmals Fehlalarme auslösen, was dazu führt, dass Polizistinnen und Polizisten, die eine Mitteilung kriegen, geht da mal gucken, am Ende gar nicht mehr wirklich mit größtem Eifer dann auch wirklich rausfahren und da versuchen, vielleicht Straftaten zu verhindern, weil eben nicht zeitnah reagiert wird. All das sind Punkte, die unsere Skepsis noch mal erhärten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Es ist eben bei Frau Marx angeklungen, wir würden gern einen anderen Weg gehen wollen. Wir wären Ihnen auch dankbar, wenn die CDU unseren Gesetzentwurf zum Chancengleichheitsförderungsgesetz, in dem unter anderem der Punkt der Frauenhäuser mit enthalten ist,</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. Dr.&nbsp;König, CDU: Das ist doch was ganz anderes!)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>wo auch die Umsetzung der Istanbul-Konvention mit drinsteht, wo wir über Präventionsmaßnahmen reden, nicht weiter verzögert. Frau Marx hat eben 25&nbsp;Punkte angesprochen. Das ist ja nur ein kleiner Ausschnitt. Wenn wir uns da in den Fachausschüssen schneller geeinigt hätten, dann hätten wir das heute nicht durch die Verhinderungstaktik der CDU noch mal an den Ausschuss zurücküberweisen zu müssen,</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Wenn Sie ein ordentliches Gesetz eingereicht hätten …!)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Unruhe CDU)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>sondern ernsthaft über den Gewaltschutz von Frauen reden können und auch einen Gesetzentwurf tatsächlich beschließen können. Das wäre aus unserer Sicht ein richtiger Weg gewesen. Danke schön.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE)</em></p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>Sascha Bilay</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-69417</guid>
                <pubDate>Thu, 25 Apr 2024 10:40:00 +0200</pubDate>
                <title>Vorbereitung auf den Ernstfall - Ausstattung und Schulung der Feuerwehren in Thüringen für Unfälle und Brände mit Elektrofahrzeugen</title>
                <link>https://www.die-linke-thl.de/politik/plenarreden/detail/news/vorbereitung-auf-den-ernstfall-ausstattung-und-schulung-der-feuerwehren-in-thueringen-fuer-unfaelle-und-braende-mit-elektrofahrzeugen/</link>
                <author>Sascha Bilay </author>
                <description>Zum Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/7712</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Zum Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/7712</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will zunächst dem Eindruck der FDP widersprechen, Herr Bergner, dass hier die Landesregierung oder Rot-Rot-Grün in dem Bereich, was Elektrofahrzeuge anbetreffen würde, untätig sei. Das ist natürlich nicht der Fall, sondern da ist eine ganze Menge passiert. Ich will Ihnen auch noch mal kurz sagen, woran Sie das messen können. Sie hatten ja selbst eine Anfrage vor ungefähr drei Jahren, worauf Ihnen die Landesregierung entsprechend</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Am 26.06.2020!)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>– ja, ja, dann ist es vier Jahre, dann hatten Sie noch mehr Zeit, das auszuwerten –geantwortet hat, dass das nämlich auch im Bereich der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule schon längst auf dem Tableau ist, dass ein entsprechender Arbeitskreis eingerichtet wurde und Ergebnisse dieses Arbeitskreises sind auch entsprechende Publikationen mit Handlungsempfehlungen an die Rettungskräfte, was den Umgang mit Elektrofahrzeugen anbetrifft. Das haben auch alle Feuerwehren flächendeckend in Thüringen bekommen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Und Sie wissen auch, dass wir im Innenausschuss sehr intensiv in mehreren Sitzungen darüber geredet haben, dass beispielsweise 1.800&nbsp;Tablets an Feuerwehren in Thüringen ausgerollt wurden, wo die sogenannte FRIEDA App drauf ist, wo auch eine spezielle Software drauf ist. Wo es nicht nur um Lageerkundung geht, wenn also die anrückenden Kräfte zu einem Einsatz rausfahren, sondern eben auch entsprechende technische Datenblätter von allen Fahrzeugen, die in Deutschland, in Thüringen unterwegs sind, wo auch ganz bewusst Hinweise gegeben werden,</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Stand in dem Text!)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>wenn es Elektrofahrzeuge sind, wie im Ernstfall damit umzugehen ist. Insofern haben Rot-Rot-Grün und die Landesregierung hier bereits gehandelt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Frage der Löschcontainer haben wir auch im Ausschuss sehr intensiv diskutiert. Es ist eben nicht so einfach, wie man sich das als Laie vielleicht vorstellt, dass man da bildlich gesprochen eine große Badewanne hat und ein Elektrofahrzeug, was gebrannt hat, was ein Unfall ist, tue ich da einfach rein und dann kühlt sich der Akku ab – denn das Problem ist der heiße Akku, der über eine lange Zeit auch heiß ist und entsprechend zu Bränden führen kann –, den packe ich da einfach rein und das Löschwasser wird dann schon dafür sorgen, dass da nichts mehr weiter passiert. Aber so einfach ist es eben nicht, weil eben auch nur abgelöschte Fahrzeuge in diese Container verbracht werden können. Es ist – das muss man auch der Ehrlichkeit halber dazu sagen – nicht die Aufgabe der Feuerwehr, ausgebrannte Fahrzeuge zu entsorgen oder zu bewachen, sondern die sind für das Löschen und Bekämpfen zuständig, aber nicht für im Grunde genommen Abfall, für Müll. Dafür sind andere zuständig. Aber es ist auch nicht Aufgabe der Feuerwehr, irgendwie auf der Autobahn am Seitenstreifen solange zu warten, bis irgendwie nach einer Woche nichts mehr passiert. Die haben ganz andere Aufgaben zu tun. So ganz einfach, wie das oftmals dargestellt wird, ist es nicht.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Aber wir erkennen auch, wie im Antrag vorhin von der CDU, als es um Feuerwehr und Katastrophenschutz ging, die Initiative an und dass man sich auch mit dem Thema noch mal beschäftigt. Wir würden uns als Linke ja auch wünschen, dass alternative Antriebsmodelle in den Fahrzeugen viel stärker als derzeit zum Einsatz kommen würden. Deswegen muss man sich auch den Problemen stellen und deswegen sind wir auch gerne bereit, über das Thema mit Ihnen im Ausschuss zu reden. Aber auch hier drückt sich so ein bisschen das Gefühl auf, dass man kurz vor dem Ende der Legislaturperiode</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Jetzt gucken Sie mal auf das Datum des Antrags!)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>das eine oder andere noch mal als Akzent setzen wollte. Wir können gern darüber reden und gucken mal, was am Ende dann rauskommt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE)</em></p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>Sascha Bilay</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-69414</guid>
                <pubDate>Thu, 25 Apr 2024 10:36:00 +0200</pubDate>
                <title>Gewappnet für den Ernstfall? Reform des Thüringer Katastrophenschutzes endlich angehen!</title>
                <link>https://www.die-linke-thl.de/politik/plenarreden/detail/news/gewappnet-fuer-den-ernstfall-reform-des-thueringer-katastrophenschutzes-endlich-angehen-1/</link>
                <author>Sascha Bilay</author>
                <description>Zum Antrag der Fraktion der CDU, Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/6817</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Zum Antrag der Fraktion der CDU, Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/6817</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will nach der Rede der AfD nur auf eines hinweisen: Wenn sich die AfD jetzt als Retterin der Feuerwehren in diesem Land hinstellt, ist das schon sehr dreist. Sie wollten im Haushalt für dieses Jahr zweckgebundene Zuweisungen für die Feuerwehren in Höhe von 15&nbsp;Millionen Euro streichen, direkt für die Feuerwehren, die die Kommunen zur Verfügung gehabt hatten. Die wollten Sie als allgemeine Pauschale steuerkraftabhängig</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Das ist doch Blödsinn, was Sie erzählen!)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>in den KFA packen, was bedeutet hätte, dass gerade Kommunen im Einzelfall gar kein Geld mehr davon abbekommen hätten und ihre Feuerwehren nicht mehr zukunftsfähig hätten ausstatten können. Das wollten Sie. Sie wollten 15&nbsp;Millionen Euro bei den Kommunen im Feuerwehrbereich streichen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Man merkt, dass Sie den Haushalt nicht verstehen!)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Das haben Sie mit einem Antrag dokumentiert. Das können Sie auch noch mal selbst nachlesen, was Sie da für einen Blödsinn fabriziert haben.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Nachlesen, bitte!)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Allerdings will ich auch darauf hinweisen, weil auch die lange Bearbeitungszeit des Antrages im Innen- und Kommunalausschuss hier eine Rolle gespielt hat: Es ist erst mal gut, dass wir hier rechtzeitig vor der diesjährigen Jahreshauptversammlung der Feuerwehren am Samstag traditionsgemäß einen Feuerwehrantrag hier im Plenum beschließen. Aber es war auch wichtig, dass wir uns die Zeit nehmen, so intensiv über den CDU-Antrag zu reden, weil eben der CDU-Antrag in seiner Ursprungsfassung durchaus Schwächen hatte.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. König-Preuß, DIE LINKE: Ja!)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wir sind Ihnen dankbar für die Initiative, aber diese Initiative musste weiterqualifiziert werden, Herr Urbach. Dazu dient ja auch eine Ausschussberatung. Von daher ist es auch gar nicht schlimm. Ich will trotzdem die Möglichkeit nutzen, auf das eine oder andere einzugehen, was wir jetzt gemeinsam im Innenausschuss herausgearbeitet haben.</p>
<p>Wir hatten mit der Katastrophe im Ahrtal, aber auch mit dem Krieg in der Ukraine die Situation, dass Thüringen natürlich sowohl innerhalb Deutschlands in anderen Katastrophenfällen, aber auch in der Ukraine im Krieg geholfen hat und zum Beispiel Notstromaggregate zur Verfügung gestellt hat. Das stand dann den Thüringer Katastrophenschutzeinheiten nicht mehr zur Verfügung. Deswegen war es auch folgerichtig, dass die nachbeschafft werden. Das hat die rot-rot-grüne Landesregierung bereits gemacht. Wir haben schon Geräte gekauft und weitere werden auch gekauft. Von daher muss man die Landesregierung in dieser Frage gar nicht auffordern, handelnd tätig zu werden, sondern die Landesregierung handelt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ich will noch auf ein zweites Problem aufmerksam machen, wo auch eine Qualifizierung notwendig gewesen ist. Es ging um mobile Löschwasserbehälter, die angeschafft werden sollen. Seit 2022 werden die kontinuierlich, Jahr für Jahr wird eine bestimmte Anzahl von diesen mobilen Löschwasserbehältern beschafft. Es gab inzwischen schon mit der Polizei entsprechende Übungseinsätze, wo sich herausgestellt hat, dass die unterschiedlichen Systeme funktionieren. Aber wir brauchen nicht noch andere, ergänzende Systeme, sondern, wir müssen ehrlicherweise darüber reden, wie diese funktionierenden Systeme durch die entsprechenden mobilen Behälter an den Ort kommen, wo sie dann zum Einsatz kommen müssen, damit das auch wirklich funktionieren kann.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ich will auch noch auf einen Punkt eingehen, wo aus unserer Sicht eine Schwäche bestanden hat, aber wir das auch gemeinsam im Ausschuss mit dem Feuerwehrverband und mit der Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren diskutiert haben. Das war die Frage: Sie wollten, dass die Alarm- und Einsatzpläne der Landkreise und kreisfreien Städte von der Landesregierung rigoros überwacht werden. Da haben die Fachleute darauf hingewiesen, dass dafür ja schon bereits fest das Landesverwaltungsamt als Aufsichtsbehörde zuständig ist. Da ist also eine weitere Regulierung in dieser Frage gar nicht notwendig.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Und ich will darauf hinweisen, dass wir gerade im Bereich des Katastrophenschutzes im Vergleich zu den letzten Jahren der CDU-Regierung die Mittel für den Bereich um ein Vielfaches erhöht haben. Das ist eine qualitative Aussage, die sich auch abbilden lässt in den Haushalten. Da brauchen wir nicht noch eine weitere Aufforderung vonseiten der CDU.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Am Ende, glaube ich, war der Antrag und auch die intensive Beratung im Innen- und Kommunalausschuss gut, weil parallel zu dieser Beratung zu diesem Antrag auch die Novelle des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes vorangetrieben wurde. Da war die Debatte im Ausschuss hilfreich, weil wir da noch mal die Argumente schärfen konnten. Deswegen ist es richtig, was Frau Henfling eben gesagt hat: Den Antrag beschließen wir jetzt in geänderter Form, der weiter von Rot-Rot-Grün qualifiziert wurde. Aber hier ist nicht Schluss, sondern im Hinblick auf die anstehende Novelle im Innenausschuss – die schriftliche Anhörung läuft gerade, die mündliche werden wir dann auch bald durchführen – sollten wir gemeinsam, Herr Urbach, an diesem guten Strang im Sinne der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes in Thüringen ziehen und auch die Novelle des Brand- und Katastrophenschutzes noch im Sommer beschließen, damit wir auch hier ein gutes Brand- und Katastrophenschutzgesetz haben, wo wir bundesweit beispielgebend sind, wo auch jetzt schon viele Länder nach Thüringen schauen und einfach mal gucken, was habt ihr denn da formuliert, unabhängig davon, ob das schon vom Landtag beschlossen wurde oder nicht. Insofern danke ich auch tatsächlich noch mal der CDU für die Initiative, für die gemeinsame Zusammenarbeit, für das, was am Ende rauskommt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE)</em></p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>Sascha Bilay</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-69404</guid>
                <pubDate>Thu, 25 Apr 2024 10:14:00 +0200</pubDate>
                <title>Gesetz zur Neuregelung des Thüringer Versammlungsrechts   </title>
                <link>https://www.die-linke-thl.de/politik/plenarreden/detail/news/gesetz-zur-neuregelung-des-thueringer-versammlungsrechts/</link>
                <author>Sascha Bilay</author>
                <description>Zum Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/9638


</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Zum Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/9638</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Vielen Dank, Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bergner, Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass die Föderalismusreform&nbsp;I – das ist ja jetzt schon fast 20&nbsp;Jahre her – hier die Gesetzgebungskompetenz vom Bund auf die Länder übertragen hat. Aber Sie haben auch erwähnt: Mustervorschläge stammen bereits aus dem Jahr 2010. Von daher ist schon die Frage, warum Sie in Ihrer Partei mit Ihren Ehrenamtlichen 14&nbsp;Jahre gebraucht haben, das jetzt zu erarbeiten. Wir als Linke hatten da einen Vorschlag gemacht. Der war auch schon in der letzten Legislaturperiode in der Diskussion. Es gab aber am Ende keine mehrheitsfähige Einigung, weil in der Frage des Versammlungsrechts auch tatsächlich – und Sie haben das eben erwähnt – unterschiedliche Wege gegangen werden sollten oder Vorschläge auf dem Tisch liegen. Wenn Sie darauf hinweisen, dass es ein Landesgesetz in NRW gibt, will ich auch schon deutlich sagen, dass wir das, was NRW an restriktiven Maßnahmen in das Gesetz geschrieben hatte, als Linke nicht mittragen können.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Deswegen können wir im Innenausschuss gern darüber diskutieren, aber ich glaube, dass die verbleibende Zeit dieser Legislaturperiode nicht ausreicht, um diese Punkte so umfassend und intensiv zu diskutieren, dass es am Ende auch zu einer Lösung kommen könnte. Ich will Ihnen auch noch eines deutlich sagen: Neben dem, was an Verschlechterungen im Vergleich zum Bundesgesetz auch in anderen Bundesländern ins Versammlungsgesetz hineingeschrieben wurde – was wir nicht wollen, sondern wir wollen ein bürgerfreundliches Versammlungsrecht&nbsp;–, haben Sie natürlich auch Entwicklungen der letzten Jahre seit 2010 völlig unberücksichtigt gelassen. Sie haben Entscheidungen von Oberlandesgerichten überhaupt nicht mit in Ihrem Gesetzentwurf abgebildet. Was Sie auch nicht oder nur unzureichend abgebildet haben, waren die Entwicklungen im Versammlungsgeschehen der letzten Jahre, Stichwort „Corona-Demonstrationen“, sogenannte Spaziergänge usw. usf.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Da haben Sie keine Antwort auf die Fragen der aktuellen Entwicklung geliefert. Insofern freue ich mich auf die Debatte, auf den fachlichen Austausch im Ausschuss. Wir können uns in den wenigen Sitzungen, die uns noch zur Verfügung stehen, auch mit dieser Thematik noch einmal beschäftigen. Aber ich glaube, Sie haben auch ganz bewusst darauf gespielt, das zu einem Wahlkampfthema zu machen, weil Sie – meine Einschätzung – ehrlicherweise davon ausgehen müssen, dass dieser Gesetzentwurf in der zweiten Lesung in dieser Legislaturperiode nicht mehr behandelt werden kann. Darüber können wir aber dann gern im Ausschuss reden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE)</em></p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>Sascha Bilay</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-69392</guid>
                <pubDate>Wed, 24 Apr 2024 09:42:00 +0200</pubDate>
                <title>Ausländerkriminalität in Thüringen auf neuem Höchststand: Der Trend muss endlich gestoppt werden</title>
                <link>https://www.die-linke-thl.de/politik/plenarreden/detail/news/auslaenderkriminalitaet-in-thueringen-auf-neuem-hoechststand-der-trend-muss-endlich-gestoppt-werden/</link>
                <author>Sascha Bilay</author>
                <description>Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9826</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9826</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die AfD-Fraktion hat ja hier versucht wieder mal ihre klassischen Erzählungen zu transportieren. Nämlich, dass alle Ausländer kriminell sind, und die müssen raus usw. usf. Herr Mühlmann, ich mache mir wirklich Angst, ich mache mir wirklich Angst darüber, welches Bild auch die Menschen von der Thüringer Polizei haben, wenn</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Reden sie einfach zur Sache!)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Sie als ehemaliger Polizist im Landeskriminalamt solche Reden halten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Da kann ich nachvollziehen, dass insbesondere Migrantinnen und Migranten Angst haben, zur Polizei zu gehen und Straftaten zur Anzeige zu bringen,</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>wenn da solche Kolleginnen und Kollegen wie Sie vor ihnen sitzen.</p>
<p>Und ich will noch mal eins deutlich machen: Wenn Frauen Angst haben, nachts sich auf Wegen, Straßen und Plätzen zu bewegen – die CDU thematisiert das ja bedauerlicherweise auch kampagnenartig hier in Erfurt&nbsp;–, will ich noch mal darauf hinweisen, das Problem ist nicht, dass Frauen unterwegs sind, die von ihrem Recht Gebrauch machen wollen, sich nachts irgendwo frei zu bewegen. Das Problem sind die Männer in diesem Land.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Das Problem sind Männer in diesem Land. Und 84 Prozent der Sexualdelikte werden im Übrigen von Männern deutscher Staatsbürgerschaft begangen. Das dürfen Sie nicht außen vorlassen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ich will auch gar keine wissenschaftliche Debatte mit Ihnen führen zu einer Interpretation von der Erfassung von polizeilichen Statistiken. Aber ich will Ihnen eines deutlich sagen, das haben auch viele Studien belegt: Es ist nicht die Frage der Herkunft oder des Passes ausschlaggebend für die Kriminalität. Sondern die Frage ist, welchen sozioökonomischen Status haben die Menschen? Welche Chancen auf Bildungsgerechtigkeit können die Menschen wahrnehmen und welche eigenen Gewalterlebnisse hat man vielleicht auch auf einer Fluchtroute erlebt? Das gehört mit dazu.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Und wenn Sie sich die Entwicklung der Zahlen anschauen, da will ich noch mal darauf hinweisen, es gibt einen spürbaren Anstieg, insbesondere bei Diebstahl, auch Wohnungseinbruchsdiebstählen. Da haben wir drastische Zunahmen. Aber auch da: 85&nbsp;Prozent der Tatverdächtigen sind Deutsche, keine Ausländer, sind Deutsche. Und wenn Sie sich hier hinstellen und sagen, wir haben einen Anstieg in der Kriminalität und Ausländer sind schuld, dann ist das falsch.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ich will Ihnen aber auch noch eines sagen, dass man natürlich so eine Statistik auch – erstens muss man sie lesen können, und Sie als Polizist können das mit Sicherheit lesen, aber man muss sie auch interpretieren. Die polizeiliche Kriminalitätsstatistik ist eine Ausgangsstatistik. Das heißt, es wird der Zeitpunkt in der Jahresstatistik veröffentlicht zu dem Zeitpunkt, wo die Polizei es ausermittelt hat und an die Staatsanwaltschaften abgibt. Da wird aber gar nicht erfasst oder es gibt keine Aussagekraft darüber, wann diese Straftat begangen wurde. Das ist ein Problem. Auch in der öffentlichen Kommunikation. Und wer als Tatverdächtiger ermittelt wurde, ist noch lange nicht schuldig, denn darüber entscheidet am Ende die Justiz.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ja, Sie können ja vieles an Zusammenhang herstellen, wenn Sie sich die Statistik anschauen, werden Sie auch feststellen, dass gerade im Bereich der LPI in Erfurt die Straftaten besonders auffällig und überproportional hoch sind. Da könnte man jetzt auch mutmaßen, das liegt vielleicht am Sitz des Landtags und an der AfD-Fraktion in Erfurt. Könnte man jetzt einfach so behaupten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall SPD)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Das ist genauso unseriös, wie Sie das sagen.</p>
<p>Ich will auch noch mal eins deutlich machen, wenn wir über Ausländerinnen und Ausländer reden und Kriminalität: Die Statistik unterscheidet nicht, ob das ein EU-Ausländer ist, ob das Drittstaatenangehörige sind, ob das vielleicht Touristen sind oder ob das Lkw-Fahrer sind, die einen Unfall mit verursacht haben, beteiligt gewesen sind und einfach Unfallflucht begehen. Das ist eine Straftat. Das werfen Sie aber alles in einen Topf.</p>
<p>Wer sich die Zahlen genau anschaut, stellt eines fest: Die Mehrheit der Tatverdächtigen in Thüringen ist volljährig, unter 65, männlich, weiß und deutscher Staatsbürger.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Das sind die Probleme, über die wir reden müssen. Frau Henfling hat es angesprochen. Ich habe mir mal die polizeiliche Kriminalitätsstatistik von Österreich angeschaut. Da rangiert bei der Ausländerkriminalität oder nicht österreichische Straftäter/Verdächtige, wie es da heißt, auf Platz&nbsp;1 Rumänien und kurz dahinter Deutsche. Natürlich deutsche Männer wieder. Das ist irgendwie so ein Klassiker. Weit abgeschlagen folgen dann andere Länder, auf Platz&nbsp;3 liegt dann erst Serbien. Frau Henfling hat auch Deutsche, die im Ausland saufen, pöbeln, randalieren und dann von der thailändischen Polizei festgenommen werden müssen, erwähnt. An zwei Abenden hintereinander musste die Polizei in Thailand ausrücken. Das ist ein Kommunalpolitiker der AfD aus Stuttgart gewesen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Meine Kollegin König-Preuss macht ja regelmäßig Anfragen auch zur Frage „Antisemitische Überfälle, Leugnung des Holocaust und andere Straftaten“. Wer sich da mal die Zahlen von 2019 anguckt: 93&nbsp;Fälle registriert, die letzte Zahl ist von 2022 – die Zahlen für 2023 werden gerade noch erarbeitet&nbsp;–, 175&nbsp;Fälle. Das heißt, innerhalb des Zeitraums dieser Legislaturperiode dieses Landtags haben sich die Zahlen antisemitischer Straftaten verdoppelt. Da sage ich: Die Anzahl dieser Straftaten im Bereich „Antisemitismus“ hat einen Zusammenhang mit dem Agieren der AfD in diesem Landtag.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</em></p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>Sascha Bilay</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-68492</guid>
                <pubDate>Fri, 15 Mar 2024 13:45:00 +0100</pubDate>
                <title>Zweiter Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen hier: Beteiligung des Landtags gemäß § 4 Abs. 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes</title>
                <link>https://www.die-linke-thl.de/politik/plenarreden/detail/news/zweiter-entwurf-zur-aenderung-des-landesentwicklungsprogramms-thueringen-hier-beteiligung-des-landtags-gemaess-4-abs-3-des-thueringer-landesplanungsgesetzes-1/</link>
                <author>Sascha Bilay</author>
                <description>Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 7/9466</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 7/9466</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Vielen Dank, Herr Präsident. Ich will noch mal die Frage Oberzentren und Ausweisung/Veränderung in den Blick nehmen und auch noch mal sagen, welche Haltung wir dazu haben. Es ist begründet und nachvollziehbar, dass die Landesregierung genau diesen Vorschlag gemacht hat. Wer sich die Entwicklung der umliegenden Bundesländer in den letzten Jahren anschaut, wird feststellen, dass die bayerische Landesregierung insbesondere im nordbayerischen Raum eine Vielzahl von Oberzentren ausgewiesen hat und damit die mittelzentrale, oberzentrale Funktion im nördlichen Bundesland Bayern gestärkt hat. Die haben natürlich eine Sogwirkung auf das Thüringer Land. Gerade der Coburger Raum, aber auch im Raum Hessen, Fulda, Kassel und das Oberzentrum Göttingen in Niedersachsen entfalten natürlich eine Sogwirkung auch auf diese Randbezirke in Thüringen. Maßgeblich davon geprägt ist insbesondere der Südthüringer Raum. Wer sich die Unterlagen mal ganz genau anschaut&nbsp;– Sie finden jedes Jahr auch einen Jahresbericht zur Umsetzung des Landesentwicklungsprogramms&nbsp;–, wird feststellen, dass es tatsächlich methodisch nachweisbar einen unterversorgten Raum in Thüringen gibt, und das ist insbesondere der Raum Südwestthüringen. Es ist also begründet zu sagen, dass man diesen Raum landesplanerisch stärken muss, indem man auch dort ein Oberzentrum ansiedelt. Dieselbe Begründung gilt im Übrigen auch für den Westthüringer und den Nordthüringer Raum, so wie ich das eben dargestellt habe.</p>
<p>Im Übrigen eine Adresse an die CDU: Dass ein einheitliches Ticketsystem jenseits des 49-Euro-Tickets in den letzten Jahren daran gescheitert ist, dass wir zum Beispiel den Verkehrsverbund Mittelthüringen nicht auch in die Wartburgregion ausdehnen konnten, dazu hat Ihr Landrat Krebs immer gesagt: Wir brauchen das nicht, weil die Leute in der Rhön, im Raum Bad Salzungen fahren nicht nach Erfurt oder nach Meiningen oder wohin, die fahren nach Hessen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Ja! Oder Bayern!)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Da sieht man eindeutig – übrigens auch an anderen Pendlerbewegungen&nbsp;–, welche Wirkungen diese oberzentralen Funktionen in den anderen Nachbarländern haben. Deswegen ist es wichtig, dass Thüringen hier Vorsorge trifft und mit Nordhausen, mit Eisenach und mit dem jetzigen Städtenetz, wie es mit Südwestthüringen vorgesehen wird, auch landesplanerisch etwas für die Versorgung der Menschen in den Regionen tut.</p>
<p>Wer sich die Kriterienkataloge für die Mittelzentren und für die Oberzentren anschaut, wird feststellen, dass für die Oberzentren&nbsp;– so wie ich es eben begründet habe, dass sie notwendig sind&nbsp;– tatsächlich eine Schwäche im vorherigen Entwurf bestanden hat, weil nämlich für ein Oberzentrum nach bestimmten Kriterien eine gewisse überregionale Bedeutung vorhanden sein muss.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Frau Tasch, Sie hören genau zu, aber ich glaube, Sie wissen das, weil Sie ja eine Expertin in dem Bereich sind. Da hatten wir ein Manko im Südthüringer Raum, insbesondere im Bereich Kultur und Wissenschaft, was das vorgeschlagene alte Städtenetz Suhl, Zella-Mehlis, Oberhof und auch Hildburghausen so nicht vollständig erfüllen konnte. Deswegen ist es durchaus begründet, darüber ernsthaft zu diskutieren, mit Meiningen&nbsp;– mit dem Staatstheater&nbsp;– und auch mit Schmalkalden&nbsp;– mit der Fachhochschule&nbsp;– diese Defizite im wissenschaftlichen und kulturellen Bereich auszugleichen, damit wir auch tatsächlich ein funktionierendes Oberzentrum im Südthüringer Raum haben. Das haben Nordhausen und Eisenach in dieser Funktion schon, die erfüllen das. In Südthüringen gibt es dieses funktionsteilige Oberzentrum. Deswegen ist der Vorschlag der Landesregierung auch folgerichtig, das mit im Plan zu berücksichtigen. Vielen Dank.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE)</em></p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>Sascha Bilay</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-67348</guid>
                <pubDate>Wed, 20 Dec 2023 10:17:00 +0100</pubDate>
                <title>Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Thüringer Haushaltsgesetz 2024 – ThürHhG 2024 –)</title>
                <link>https://www.die-linke-thl.de/politik/plenarreden/detail/news/thueringer-gesetz-ueber-die-feststellung-des-landeshaushaltsplans-fuer-das-haushaltsjahr-2024-thueringer-haushaltsgesetz-2024-thuerhhg-2024-3/</link>
                <author>Sascha Bilay</author>
                <description>Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/8591</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/8591</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will – das merken Sie auch an der Redezeit, dass wir für den Einzelplan&nbsp;03 inklusive KFA ein bisschen mehr Zeit haben – auf verschiedene Aspekte im Landeshaushalt eingehen und will mich zunächst der kommunalen Ebene widmen. Ich will noch mal eins richtigstellen für Herrn&nbsp;Voigt, der kann es gern im Protokoll nachlesen oder auch dann noch mal im Netz anschauen. Er hat ja beklagt, dass wir die Kommunen angeblich unzureichend finanziell ausstatten würden. Ich will nur mal darauf hinweisen: 2011 hat der Finanzausgleich ein Volumen von 2,2&nbsp;Milliarden gehabt und es war damals der CDU-Finanzminister&nbsp;Voss, der, um seinen Haushalt zu sanieren, bei den Kommunen radikal 100&nbsp;Millionen einfach mal so rausgestrichen hat, und die CDU hat das damals mitgemacht.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Hört, hört!)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Sie haben das einfach mitgemacht. Wir hatten dann 2014 – das war der letzte Landeshaushalt, den die CDU zu verantworten hatte – einen KFA von 1,8&nbsp;Milliarden, also von 2,2 auf 1,8&nbsp;Millionen. Innerhalb weniger Jahre mussten die Kommunen mehrere Hundert Millionen Kürzungen verkraften. Es war dann Rot-Rot-Grün, die von 2015 mit eigenen Haushalten den KFA wieder haben aufwachsen lassen. In diesem Jahr standen den Kommunen 2,6&nbsp;Milliarden zur Verfügung, nächstes Jahr werden es 2,9&nbsp;Milliarden sein und in der mittelfristigen Finanzplanung 2027 dann immerhin schon 3&nbsp;Milliarden&nbsp;Euro. Daran sollte sich die CDU messen lassen, dass Rot-Rot-Grün gut für die kommunale Familie in diesem Land ist.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Na, dann reden Sie mal mit denen!)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die kommunalen Zuweisungen steigen nämlich wiederholt. Ich will nur mal darauf hinweisen, dass aufgrund des Partnerschaftsgrundsatzes, den wir politisch zu verantworten haben, 30&nbsp;Prozent der Steuereinnahmen des Landes direkt an die Kommunen gehen. 30&nbsp;Prozent, die Sie, Frau Taubert, vielleicht in Ihrer Buchung sehen, aber die fließen eins zu eins an die Bürgermeister und Landräte weiter aufgrund des Gesetzes, das wir gemacht haben. Nächstes Jahr, werden die Landkreise erstmals mehr als 1&nbsp;Milliarde Euro Schlüsselzuweisungen bekommen – 1&nbsp;Milliarde.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Bereich der Kommunalfinanzen im Haushalt, wenn ich mal alle Bereiche darüber hinwegnehme über alle Einzelpläne inklusive Finanzausgleichsgesetz, liegt bei mehr als 4&nbsp;Milliarden Euro, das ist ein Drittel des Volumens des Landeshaushalts. Kein Bereich in Thüringen bekommt mehr Geld als die kommunale Familie.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE, SPD)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Selbst, wenn ich die Gehälter für alle Polizistinnen und Polizisten, alle Lehrerinnen und Lehrer, die Finanzbeamten in den Finanzämtern alles dazunehmen würde, kein Bereich bekommt mehr als die Kommunen und das ist gute Kommunalpolitik von Rot-Rot-Grün. Deswegen sollten auch alle CDU-Kommunalpolitikerinnen und CDU-Kommunalpolitiker, die heute hier mit abstimmen werden, tatsächlich dem Landeshaushalt und dem Finanzausgleichsgesetz zustimmen, weil es gute Politik ist.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Herr Tischner, schütteln Sie doch nicht den Kopf. Natürlich ist es das, ich habe Ihnen doch die Zahlen eben vorgelesen. Stimmen Sie einfach zu.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Reden Sie doch mal mit den kleinen Bürgermeistern!)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Nehmen Sie doch Herrn Brychcy und Frau Schweinsburg einfach mal ernst und machen Sie mit uns gemeinsam gute Politik, indem Sie bei der Frage bei Ja die Hand heben.</p>
<p>Ich möchte jetzt zum Bereich der inneren Sicherheit kommen. Herr Voigt hatte vorhin erwähnt, dass wir angeblich zu viel Landespersonal hätten und hat auch auf einen Bericht des Rechnungshofs verwiesen. Das ist richtig. Wir liegen insbesondere bei den Lehrerinnen und Lehrern, aber auch bei den Polizistinnen und Polizisten über dem bundesweiten Durchschnitt. Wenn Sie wollen, dass wir auf den bundesweiten Durchschnitt runtergehen, dann müssten wir in Thüringen zum 1.&nbsp;Januar 560&nbsp;Polizistinnen und Polizisten entlassen. Das sind fast zwei Ausbildungsjahrgänge an der Polizeischule in Meiningen – fast zwei Jahrgänge. Wir haben von Ihnen 2014 einen Personalabbaupfad geerbt, der bis auf dieses Jahr durchgeschlagen hat. 800&nbsp;Polizistinnen und Polizisten haben in diesem Land gefehlt. Wir haben als Rot-Rot-Grün zehn&nbsp;Jahre seit 2014 gebraucht, um diese Delle wieder auszugleichen. Wir werden 2024 das erste Mal netto mehr Polizistinnen und Polizisten auf den Straßen haben als jemals zuvor. Wir haben zehn&nbsp;Jahre gebraucht – Herr Walk, schütteln Sie nicht den Kopf, reden Sie mit Ihren Kolleginnen und Kollegen&nbsp;–, um Ihre Politik wieder ausgleichen zu können.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Aber wir tun auch ganz konkret was für die Polizistinnen und Polizisten in diesem Land. Ich will nur mal darauf hinweisen, sogenannter DuZ, also Dienst zu ungünstigen Zeiten: Wer bei der Bundespolizei in Erfurt auf dem Hauptbahnhof tätig ist, bekommt eine Zulage von 5,67&nbsp;Euro, wenn sie bei der Landespolizei sind und vor dem Bahnhof auf dem Willy-Brandt-Platz arbeiten müssen, Streife laufen, kriegen sie nur 3,80&nbsp;Euro. Oder: Eine Polizistin, die Nachtstreife in Coburg fährt, bekommt 5&nbsp;Euro die Stunde, wenn sie aber bei der Polizei in Sonneberg Streife fahren, sind es nur 1,76&nbsp;Euro. Da war es gut, dass wir in engem Austausch mit der Gewerkschaft der Polizei sind, aber auch mit den Polizistinnen und Polizisten in diesem Land, dass wir diese Zulage nächstes Jahr auf 5&nbsp;Euro pro Stunde erhöhen. Damit werden wir konkurrenzfähig im Vergleich zur Bundespolizei, zu anderen Landespolizeien, aber auch beispielsweise zum Zoll.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wir schaffen aber auch gute Voraussetzungen dafür, dass die Ausbildung in Meiningen weiterhin auf hohem Niveau gesichert ist. Der Anwärterzuschlag wird abgebildet und auch der Mietkostenzuschuss, weil wir davon ausgehen müssen, dass auch, wenn das sogenannte Bettenhaus nächstes Jahr bezogen ist, wir nicht alle Anwärterinnen und Anwärter auf dem Campus unterbringen können. Auch deswegen ist es richtig, um auch den Wohnungsmarkt in Meiningen und der Region zu entlasten, dass der Mietkostenzuschuss kommt. Ich bin auch allen dankbar, die daran mitgewirkt haben, dass wir, immerhin über mehrere Jahresscheiben gestaffelt, aber doch am Ende mehr als 55&nbsp;Millionen Euro über viele Jahre hinweg endlich für die Sanierung der LPI in Gera bereitstellen können, damit also auch da die Polizistinnen und Polizisten, aber auch die von der Kripo gute Arbeitsbedingungen haben und es am Ende nicht mehr durch das Dach durchregnen muss.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ich bin etwas unglücklich darüber, dass wir uns fast zwei&nbsp;Jahre lang über Videoüberwachung im öffentlichen Raum im Innenausschuss unterhalten haben, am Ende auch eine Mehrheit im Landtag zustande gekommen ist, das abzulehnen. Nun hat es die CDU wieder durch die Hintertür durchgebracht und wir stellen 400.000&nbsp;Euro im Haushalt dafür zur Verfügung. Immerhin konnten wir verhindern, dass in Thüringen flächendeckend Videoüberwachung installiert wird, sondern nur an ausgewählten, nach Polizeiaufgabengesetz gefährlichen Orten. Ich bleibe dabei: Es wäre besser gewesen, wir hätten uns darauf verständigt, diese 400.000&nbsp;Euro für mehr Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter bereitzustellen, die beispielsweise auch auf dem Erfurter Anger die Probleme versuchen zu lösen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ich möchte noch kurz zur Feuerwehr und zum Katastrophenschutz kommen. Auch da konnten wir in den letzten Jahren viel erreichen. Das war eine riesige Baustelle, die die CDU unter ihrer innenpolitischen Verantwortung in Bad Köstritz hinterlassen hat. Wir haben seitdem das Personal aufgestockt und werden dort mit dem Gutachten, das vorliegt, auch in die Landesfeuerwehrschule, Katastrophenschutzschule rund 30&nbsp;Millionen Euro investieren. Wir haben auch Stellenhebungen vor, weil wir davon überzeugt sind, dass gute Arbeit auch bei den Leuten, die in Bad Köstritz arbeiten, gut bezahlt werden muss.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wir als Linke haben uns&nbsp;– in Erfahrung der Katastrophe im Ahrtal 2021&nbsp;– für das 1-Prozent-Ziel ausgesprochen. Also 1&nbsp;Prozent der Bevölkerung in Thüringen soll im Katastrophenfall sofort von den entsprechend zuständigen Einheiten versorgt werden können. Das sind rund 22.000&nbsp;Menschenleben, um die es hier geht. Wir haben das im letzten Jahr auch schon mal mit Landtagsbeschlüssen umgesetzt. Wir haben auch angefangen, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, und wir werden im Bereich des Katastrophenschutzes im nächsten Jahr noch mal nachlegen und da ausdrücklich investieren. Das ist gut angelegtes und das ist vor allem zielgerichtet angelegtes Geld.</p>
<p>Was keine zielgerichtete Politik ist, ist eine Feuerwehrpauschale. Aber wir machen das mit. Ich kann Ihnen sagen, liebe CDU, wofür Sie sich besser mit uns gemeinsam hätten starkmachen können&nbsp;– auch da können Sie gern zustimmen, wenn wir 6&nbsp;Millionen Euro in die Leitstellen investieren. Sie können auch gern zustimmen, wenn wir 18&nbsp;Millionen Euro im Bereich Katastrophenschutz für Fahrzeuge, Geräte, Ausstattungen usw. usf. investieren, was am Ende auch die kommunalen Feuerwehren mitnutzen. Sie können sich natürlich auch gern mit einem eindeutigen Ja dafür aussprechen, dass wir weiter in die Feuerwehrschule investieren. Wir als Rot-Rot-Grün haben in den letzten zehn Jahren mehr Geld für den Bereich Brand- und Katastrophenschutz bereitgestellt als die CDU in ihren letzten zehn Jahren davor.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will am Ende auch noch auf einen wichtigen Aspekt aufmerksam machen. Wir haben gerade im Innenbereich in den letzten Wochen und Monaten zunehmend zur Kenntnis nehmen müssen, dass wir militante Neonazi-Netzwerke in Thüringen haben. Wir haben bedauerlicherweise anhaltend hohe antisemitische Einstellungen in der Bevölkerung und auch immer wieder Wahlerfolge von Verfassungsfeinden. Das alles macht aus unserer Sicht deutlich, dass wir den Bereich der demokratischen Bildung weiter stärken müssen. Es war gut, dass wir die Kürzungsverlangen der CDU in dem Bereich haben abwehren können. Es wäre aber auch besser gewesen, wenn wir nicht die Ansätze – beispielsweise beim Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit – auf dem Niveau von 2023 hätten einfrieren müssen, sondern tatsächlich auch mehr Geld in diesen wichtigen Bereich hätten einspeisen können. Immerhin ist es uns gelungen, 30.000&nbsp;Euro mehr für die Beratungsstelle gegen Hate Speech im Haushalt zu sichern und dass bei RIAS auch mehr Geld zur Verfügung steht, um am Ende Personal bezahlen zu können, um antisemitische Vorfälle zuverlässig zu erfassen und auch Opfer zu beraten und zu unterstützen.</p>
<p>Und wenn es Ihnen in der CDU tatsächlich ernst ist mit einer Brandmauer in Richtung AfD, dann sind Sie gut beraten, insbesondere die Projekte zur Demokratiebildung und Stärkung der Demokratie in diesem Lande auch finanziell weiter zu unterstützen. Vielen Dank.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</em></p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>Sascha Bilay</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-67300</guid>
                <pubDate>Wed, 06 Dec 2023 09:57:00 +0100</pubDate>
                <title>‚Pleiten, Pech und Pannen‘ – und nun? Das Fiasko um den Gefängnisneubau in Zwickau stellt Thüringen vor immer größere Probleme</title>
                <link>https://www.die-linke-thl.de/politik/plenarreden/detail/news/pleiten-pech-und-pannen-und-nun-das-fiasko-um-den-gefaengnisneubau-in-zwickau-stellt-thueringen-vor-immer-groessere-probleme/</link>
                <author>Sascha Bilay</author>
                <description>Aktuelle Stunde auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/9118</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Aktuelle Stunde auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/9118</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Bergner, dass Sie gesprochen haben, das ist ja authentisch, denn zu der Zeit, als der Staatsvertrag hier im Parlament beraten und beschlossen wurde, waren Sie damals Bürgermeister in Hohenleuben, wo die JVA noch ist, und Sie waren zu dem Zeitpunkt ja auch Abgeordneter in der 5.&nbsp;Legislatur. Deswegen ist es ja auch folgerichtig, dass Sie hier dazu gesprochen haben. Aber die Historie – im Übrigen: Die Linke hatte sich damals bei der Abstimmung der Stimme enthalten, es war eine namentliche Abstimmung.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Ich muss mich korrigieren, Sie haben recht!)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Jetzt haben wir beide eine Übereinstimmung hergestellt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Aber die Geschichte auf den Weg dahin zu diesem Staatsvertrag ist ja ein bisschen länger. Ich habe noch mal nachgeschaut bzw. nachschauen lassen. Am 17.&nbsp;Dezember 2013 eine Pressemitteilung des Sächsischen Finanzministeriums, die erklärt hat, dass man jetzt gemeinsam eine Justizvollzugsanstalt bauen will. Warum ist das wichtig, dass das Sächsische Finanzministerium das erklärt? Die waren federführend für den Staatsvertrag. Damals war Finanzminister in Thüringen Dr. Wolfgang Voß. Der war vorher, bevor er in Thüringen Finanzminister wurde, einen Tag – liebe CDU, hören Sie zu – Staatssekretär in Thüringen</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Bestenauslese!)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>und davor Finanzstaatssekretär in Sachsen. Wenn sich jetzt die Thüringer Öffentlichkeit die Frage stellt, warum dieser Staatsvertrag so nachteilig für Thüringer Interessen gewesen ist, dann liegt das daran, dass ausschließlich Augen aus Sachsen auf diesen Staatsvertrag geschaut haben,</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>dieser Staatsvertrag am Ende 2014, kurz vor der damaligen Landtagswahl im Mai/Juni durch dieses Parlament gepeitscht worden ist, in einem Affentempo. Fragen im Übrigen, Herr Bergner, Sie werden es vielleicht noch wissen, Sie wollten ja dazu noch eine Anhörung damals im Justizausschuss. Die ist ja dann nicht durchgeführt worden, weil man gesagt hat, mit Blick auf das anstehende Ende der Legislaturperiode und da schon sehr viel Zeit ins Land gegangen ist, müsse man jetzt möglichst schnell diesen Staatsvertrag unterschreiben und verabschieden. Und der Änderungsantrag meiner damaligen Fraktion, der nämlich die Rechte des Parlaments sichern sollte, dass man sagen wollte, man will einzelne Elemente später unter den Zustimmungsvorbehalt dieses Parlaments stellen, was weitere Verwaltungsvereinbarungen usw. für die Bediensteten, für den Vollzug anbetraf, ist dann abgelehnt worden. Das hat am Ende dazu geführt, dass die Linke sich damals 2014 der Stimme enthalten hat, mit dem Verweis darauf: Wir brauchen einen modernen Strafvollzug. Es geht um diejenigen, die verurteilt wurden, Strafgefangene, die ein Anrecht darauf haben, auch menschlich untergebracht zu werden. Deswegen wollte die Linke damals hier keine weiteren Steine in den Weg legen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Thüringen sollte damals mit einem Anteil von knapp 67&nbsp;Millionen Euro am Neubau beteiligt werden. Wir wissen, dass sich dieser Anteil heute auf mehr als 130&nbsp;Millionen Euro verdoppelt hat. Dr.&nbsp;Voß hat damals – die CDU guckt schon ganz bedröppelt oder die, die noch da sind – als Finanzminister im Parlament öffentlich erklärt: Wir brauchen diesen gemeinsamen Staatsvertrag mit Sachsen, weil es im Vergleich zu einer Alternativbetrachtung für einen Neubau in Thüringen 7&nbsp;Millionen Euro billiger wäre. Jetzt kostet das Ding 130 statt 67&nbsp;Millionen Euro. Die 7&nbsp;Millionen Euro hätten wir locker rausgeschwitzt, locker.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe darauf hingewiesen, wer hier welche politische Verantwortung trägt, Rot-Rot-Grün und diese Landesregierung haben diesen Staatsvertrag nur geerbt. Die sind daran gebunden, rechtlich gebunden, Herr Schard, und müssen das vollziehen. Die politische Verantwortung liegt bei Ihnen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ich sage Ihnen als CDU eines: Wenn Sie noch mal die Sau eines Untersuchungsausschusses durch diesen Landtag treiben, dann hat diese Geschichte, der Staatsvertrag bis zum Neubau einer Justizvollzugsanstalt gemeinsam mit Sachsen alles dafür, das Drehbuch ist von der CDU geschrieben, die handelnden Hauptdarsteller sind alle CDU-Parteibuchinhaber.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie haben die Probleme geschaffen, Rot-Rot-Grün setzt sich damit auseinander, muss sich damit auseinandersetzen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Und löst es vorzüglich, wie man sieht!)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Auf Ihren Beitrag bin ich nachher noch gespannt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Bisschen mehr Demut wäre angebracht!)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</em></p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>Sascha Bilay</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-66720</guid>
                <pubDate>Thu, 02 Nov 2023 10:26:00 +0100</pubDate>
                <title>Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes 2/2</title>
                <link>https://www.die-linke-thl.de/politik/plenarreden/detail/news/viertes-gesetz-zur-aenderung-des-thueringer-personalvertretungsgesetzes-2-2/</link>
                <author>Sascha Bilay</author>
                <description>Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/8057</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/8057</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, wir befinden uns beim Personalvertretungsgesetz im Spannungsfeld unterschiedlicher Interessenlagen. Es ist die Aufgabe eines Parlaments, die unterschiedlichen Interessen abzuwägen. Auf der einen Seite sind wir als Landtag auch so was wie ein Dienstherr, haben also auch eine politische Verantwortung für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Andererseits müssen wir natürlich die demokratischen Mitwirkungs- und Teilhabemöglichkeiten der Belegschaften mit in den Blick nehmen. Deswegen war es ja auch folgerichtig, dass wir als Linke 2009 in der damaligen Oppositionsrolle entsprechende Vorschläge für eine umfassende Reform des Personalvertretungsgesetzes vorgelegt hatten und dann zusammen mit Rot-Rot-Grün in der Koalition 2019 – Frau Lehmann hatte das erwähnt – entsprechend auch Änderungen vollzogen haben. Jetzt war es eben folgerichtig, dass wir mit Blick auf die jahrelang geübte Praxis und die laufende Rechtsprechung das Gesetz noch mal angepasst haben.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ich möchte an dieser Stelle auch auf Herrn Bergner und auf Herrn Walk eingehen.</p>
<p>Zunächst Herr Bergner: Ja, natürlich, infolge der Urteile des Oberverwaltungsgerichts und der vorherigen Instanzen haben wir uns diese Passagen zur Allzuständigkeit noch mal angeschaut, haben das mit ausgewertet, haben das eben auch mit in die politische Diskussion genommen und haben uns andere Bundesländer mal angeschaut, die das geregelt haben, und haben uns an diesen anderen Bundesländern mit der Neufassung orientiert, wo das nicht beklagt wurde. Insofern können wir erst einmal davon ausgehen, dass wir in dem Bereich tatsächlich einen rechtssicheren Zustand wiederherstellen. Ob und inwieweit beim Bundesverwaltungsgericht oder bei anderen Gerichten in der Zukunft Regelungen wieder rechtlich infrage gestellt werden, das wissen wir derzeit nicht, das werden wir sehen. Aber dann werden wir auch als Parlament die Anforderung haben, diese Regelung entsprechend rechtlich nachzuschärfen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Und zu Ihnen, Herr Walk, will ich sagen: Natürlich haben der Gemeinde- und Städtebund und der Kommunale Arbeitgeberverband aus Sicht der jeweiligen Verbände eine Stellungnahme abgegeben. Der Gemeinde- und Städtebund ist ja deswegen auch von uns angehört worden, der Kommunale Arbeitgeberverband hat sich freiwillig, ohne dass er von uns aufgefordert wurde, dazu geäußert. Dann muss man schon mal sagen, das sind zwei Verbände, das sind die Interessenvertretungen der Bürgermeisterinnen und Landrätinnen, sie vertreten nicht die Belegschaften. Und wenn deswegen der Gemeinde- und Städtebund schreibt, sie sehen in der Frage einer erweiterten Teilhabemöglichkeit bei der Allzuständigkeit eine Entmachtung der Bürgermeister, dann sprechen sie natürlich im Sinne der Bürgermeister, aber nicht der Personalvertretungen. Wir nehmen aber als Rot-Rot-Grün in diesem Spannungsfeld eher den Blick in Richtung der Personalvertretungen und demokratischen Mitwirkungen im öffentlichen Dienst.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Deswegen, Herr Walk, will ich auch noch mal darauf hinweisen, was in den Zuschriften der Sachverständigen geschrieben wurde. Sie hatten Gemeinde- und Städtebund und Kommunalen Arbeitgeberverband angesprochen. Die GdP, Gewerkschaft der Polizei, kennen Sie als Polizist sehr gut und Sie sind ja auch Mitglied der GdP. Die hat uns ins Stammbuch geschrieben: „Wir begrüßen grundsätzlich den Gesetzentwurf für die Bediensteten im Freistaat Thüringen.“ Und Sie hat geschrieben: „Mit diesem Gesetz wird mit der zukünftigen Umsetzung eine Verbesserung für die Personalvertretung der Beschäftigten erreicht.“ Der Hauptpersonalrat der Polizei hat uns in der Stellungnahme aufgeschrieben: „Die nun im Gesetzentwurf zur Klarstellung formulierte Unberührtheitsklausel trägt den bisherigen Ausführungen des OVG Thüringen ausdrücklich Rechnung“, Herr Bergner, „und stellt die Zuständigkeit in allen personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen klarer dar.“ Das, was ich gesagt habe: Die laufende Rechtsprechung findet sich in dem Gesetzentwurf entsprechend wieder.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Personalrat des Landratsamts in Gotha hat geschrieben: „Nur gemeinsam mit den Beschäftigten ist es möglich, zukunftsfähige Strukturen und Regelungen für den öffentlichen Dienst zu schaffen. Mitbestimmungsrecht schafft Mitarbeiterzufriedenheit und somit ein wesentliches Kriterium für die Personalgewinnung und -haltung.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Das sind doch eindeutige Stellungnahmen aus der jeweiligen Sicht, aber gerade beim Personalrat im Landratsamt Gotha wird noch mal deutlich: Beide Seiten müssen am Ende zusammenkommen, Dienstherren und Personalvertretungen, und deswegen sehen die Personalvertretungen und wir als Rot-Rot-Grün da ein geeignetes Instrument. Deswegen sorgen wir nicht nur dafür, dass die demokratische Teilhabe gesichert wird, sondern wir sorgen auch dafür – und das ist unsere Aufgabe als Parlament, darauf will ich noch mal deutlich hinweisen&nbsp;–, dass der öffentliche Dienst funktionsfähig gehalten wird und dass er auch weiterhin in der Zukunft insbesondere für junge Menschen attraktiv ist, die sich vielleicht auch bei der Frage, wo sie ihre berufliche Karriere sehen, für den öffentlichen Dienst interessieren. Ich glaube, das ist etwas, wo wir den Blick vorne richten nach sollten und auch in Konkurrenz zur Privatwirtschaft deutlich machen müssen, dass der öffentliche Dienst – Herr Montag guckt jetzt – natürlich eine Vorbildwirkung hat, nicht nur im Streikrecht und wenn es darum geht, faire Löhne und Gehälter zu zahlen, sondern auch bei der Frage, demokratische Mitwirkung zu organisieren und aufrechtzuerhalten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</em></p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>Sascha Bilay</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-66719</guid>
                <pubDate>Thu, 02 Nov 2023 10:25:00 +0100</pubDate>
                <title>Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes 1/2</title>
                <link>https://www.die-linke-thl.de/politik/plenarreden/detail/news/viertes-gesetz-zur-aenderung-des-thueringer-personalvertretungsgesetzes-1-2/</link>
                <author>Sascha Bilay</author>
                <description>Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/8057</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/8057</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Vielen Dank, Frau Präsidentin. Um es auch für die Öffentlichkeit und die Anwesenden hier im Saal zu sagen, worum es geht: Das Personalvertretungsgesetz soll in zwei wesentlichen Punkten verändert werden. Zum einen hatten wir aufgrund der Coronapandemie eine Ausnahmeregelung, dass die Personalvertretungen im öffentlichen Dienst auch digital tagen durften. Diese Frist läuft zum Jahresende aus und die Gewerkschaften und Personalräte wünschen sich, dass diese Übergangsregelung entfristet wird und dauerhaft gilt, dass also auch Personalräte über Videoschalten oder Telefonkonferenzen miteinander tagen und Entscheidungen treffen können.</p>
<p>Das andere betrifft den Bereich der sogenannten Allzuständigkeit, dass also Personalvertretungen mehr Mitsprachemöglichkeiten und Entscheidungsmöglichkeiten bei allen personalwirtschaftlichen Maßnahmen in den Behörden, Dienststellen, Rathäusern, Landratsämtern zugesprochen bekommen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Dazu haben wir als Innen- und Kommunalausschuss eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Es gab auch eine Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Online-Diskussionsforums, daran hat sich leider niemand beteiligt. Ich will hier dafür werben, von diesem Instrument auch bei anderen Fragen durchaus rege Gebrauch zu machen. Die Frage der Entfristung von digitalen Sitzungen ist auf großes Gehör bei allen Anzuhörenden gestoßen und wird also entsprechend auch mit unterstützt. Bei der Frage der Allzuständigkeit gab es erwartungsgemäß große Zustimmung bei den Personalvertretungen und Gewerkschaften, allerdings beim Gemeinde- und Städtebund aufgrund einer rechtlichen Interpretation eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts, wo die Auslegung sich deutlich von unserer Auffassung unterscheidet, ein abweichendes Votum. Insofern ist aber dennoch der Innen- und Kommunalausschuss mehrheitlich der Auffassung gefolgt, auch die Frage der Allzuständigkeit neu im Gesetz zu regeln. Deswegen wird die Annahme des Gesetzes empfohlen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE, SPD)</em></p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>Sascha Bilay</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-66191</guid>
                <pubDate>Fri, 15 Sep 2023 11:37:00 +0200</pubDate>
                <title>Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge</title>
                <link>https://www.die-linke-thl.de/politik/plenarreden/detail/news/elftes-gesetz-zur-aenderung-des-thueringer-kommunalabgabengesetzes-haertefallfonds-fuer-strassenausbaubeitraege/</link>
                <author>Sascha Bilay </author>
                <description>Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/8058


</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/8058</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir beschäftigen uns heute mal wieder mit dem Kommunalabgabengesetz. Das ist ja in Thüringen bekannterweise seit drei Jahrzehnten, seit dem erstmaligen Inkrafttreten 1991 damals während der CDU-FDP-Koalition, ein Problemgesetz. Es ist von den sogenannten Aufbauhelfern nach der Wende insbesondere aus Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen nach Thüringen implementiert worden, was die Kommunalabgaben, insbesondere Wasser, Abwasser, aber auch Straßenausbaubeiträge, anbetrifft. Übrigens war das Instrument der Finanzierung von staatlicher kommunaler Infrastruktur schon 1990 in den alten Bundesländern ein überholtes Finanzierungsinstrument gewesen. Es wurde also in die östlichen neuen Bundesländer überführt und es hat dazu geführt, dass es immer ein Fremdkörper im System gewesen ist, immer eine Dauerbaustelle gewesen ist, was ständig korrigiert werden musste. Kein Gesetz wurde im Laufe der drei Jahrzehnte so oft angefasst und versucht zu korrigieren wie das Kommunalabgabengesetz. Übrigens, die erste Änderung war schon 1994 kurz vor der damaligen Landtagswahl, von der CDU und der FDP – ich habe nachgeguckt – damals selbst eingebracht, weil man hier nämlich festgestellt hat, dass Tausende – damals – D-Mark-Beitragsforderungen von den Menschen in Thüringen überhaupt nicht zu schultern gewesen sind. Deswegen hat man dann sogenannte Billigkeitstatbestände eingeführt, also die Form der wiederkehrenden Beiträge für Straßen, aber auch Stundungsmöglichkeiten über 20&nbsp;Jahre.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Deswegen war es nur folgerichtig nach vielen Demonstrationen und Protesten, dass es Rot-Rot-Grün gelungen ist, mit einer eigenen Mehrheit die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen. Aber es konnten nicht alle Probleme damit gelöst werden, weil nämlich für den Übergangszeitraum von vier Jahren, also bis Ende letzten Jahres, die Kommunen immer noch Bescheide verschicken konnten. Das hat dazu geführt, dass viele Leute sagen: Moment mal, ihr habt im Landtag etwas geregelt, dass etwas abgeschafft wird und ich soll weiterhin bezahlen? Bei uns haben sich Leute gemeldet, die müssen nicht nur jetzt noch zahlen, sondern auch in den nächsten 20&nbsp;Jahren noch zahlen, weil nämlich diese Billigkeitsregelungen, die 1994 geschaffen wurden, dass man 20&nbsp;Jahre gegenüber seiner Gemeinde stunden kann und einen Kredit von seiner Gemeinde eingeräumt bekommt, dass man dann erst bezahlen muss, dazu führen, dass die Menschen über 20&nbsp;Jahre lang immer noch dafür bezahlen müssen, sie teilweise das Ende der Zahlung gar nicht mehr erleben, wo also die Erben Schulden der Großeltern und Eltern übernehmen. Deswegen haben wir einen Vorschlag unterbreitet zu sagen, wir schaffen auch diese Übergangsregelung ab und schaffen einen Härtefallfonds für die Menschen, die davon betroffen sind. Ich bin insbesondere Madeleine Henfling von den Grünen, aber auch Katharina Schenk als Staatssekretärin im Innenministerium dankbar,</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>dass dieser Diskussionsbeitrag aufgegriffen und weiterentwickelt wurde und jetzt vorliegt, dass also Menschen, die eine solche Stundungsregelung in ihrer Gemeinde vereinbart haben, die schon einmal nachgewiesen haben, dass sie gar nicht Tausende von Euro mit einmal für eine Straße zahlen können – die teilweise schon zu DDR-Zeiten hergestellt und gebaut wurde, die sie auch schon zu DDR-Zeiten nutzten, vielleicht in Eigenleistung sogar damals gebaut wurde und dafür immer noch bezahlen müssen&nbsp;–, das Geld nicht haben, bei ihrer Gemeinde gestundet bekommen, dass diese Menschen nachgewiesen haben, sie sind finanziell nicht leistungsfähig – das ist anerkannt worden. Dafür müssen sie aber die Kröte schlucken – das ist die Kompromissvariante&nbsp;–, dafür erst einmal 4.000&nbsp;Euro selbst aufzubringen. Und alles, was diese 4.000&nbsp;Euro übersteigt – das ist unsere gesetzliche Klärung&nbsp;–, übernimmt am Ende das Land. Das ist ein aus unserer Sicht guter Kompromiss, mit dem wir auch die letzte Baustelle nach über 30&nbsp;Jahren in diesem Bereich endlich lösen. Deswegen haben wir heute den Gesetzentwurf vorgelegt. Ich vertraue darauf – wir haben nachher auch noch eine Sondersitzung des Innenausschusses, da können wir das vielleicht schon einmal unter uns abdiskutieren, wie wir weiter damit umgehen wollen&nbsp;–, dass dieser Gesetzentwurf heute eingebracht wird. Ich gehe davon aus, dass wir eine gute Beratung dazu haben werden. Ich freue mich auf das Zuhören nachher in der Debatte.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</em></p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>Sascha Bilay</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-65318</guid>
                <pubDate>Fri, 07 Jul 2023 10:42:00 +0200</pubDate>
                <title>Den Gemeinschaftsteueranteil von Kommunen und Ländern vergrößern und die vertikale Verteilung der Gemeinschaftsteuereinnahmen gerechter gestalten: Das Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern reformieren</title>
                <link>https://www.die-linke-thl.de/politik/plenarreden/detail/news/den-gemeinschaftsteueranteil-von-kommunen-und-laendern-vergroessern-und-die-vertikale-verteilung-der-gemeinschaftsteuereinnahmen-gerechter-gestalten-das-gesetz-ueber-den-finanzausgleich-zwischen-bund-und-laendern-reformieren/</link>
                <author>Sascha Bilay</author>
                <description>Zum Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/6455</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Zum Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/6455</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will durchaus für die ganzen drei Regierungsfraktionen reden. Herr Kießling, Sie haben ja eben betont, dass Sie den Anteil der Länder und der Kommunen am Gesamtsteueraufkommen bundesweit entsprechend erhöhen wollen. Sie sind aber überhaupt nicht darauf eingegangen – und das belegt noch mal, dass Sie sich mit der Materie überhaupt nicht beschäftigt haben&nbsp;–, dass die Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen inzwischen so komplex sind, und zwar nach der Finanzreform 1969 so komplex sind, dass man da gar nicht einfach so an einem Schräubchen drehen kann in der Erwartung, wie Sie das eben dargestellt haben, um zu Mehreinnahmen zu führen, dass Sie am Ende eben auch ignorieren, dass der Finanzausgleich nicht umsonst Ausgleich heißt, ein Ausgleichssystem ist. Es sind also kommunizierende Röhren, die in einem System miteinander verwoben sind. Wenn Sie an der einen Stelle da etwas verändern, hat das unmittelbare Auswirkungen an anderer Stelle. Darauf sind Sie überhaupt nicht eingegangen. Wenn Sie also dem Bund Einnahmen entziehen wollen, müssen Sie auch gleichzeitig sagen, wie diese Mindereinnahmen beim Bund kompensiert werden sollen. Insofern ist Ihr Vorschlag in dieser Frage rein populistisch, aber wenig seriös.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Antragstext an sich ist sehr banal, es ist ja auch Banalität des Bösen bei Ihnen, aber die politische Botschaft steckt in der Begründung. Und die Begründung, die muss man sich auch schon noch mal genau anschauen. Sie arbeiten da mit Begriffen, wie „Gerechtigkeit und Fairness“. Mit Gerechtigkeit und Fairness übertünchen Sie aber nur Ihre Hetze, die in dem Antrag drinsteht und die Sie auch eben hier noch mal zu Protokoll gegeben haben. Sie zielen darauf ab, dass Menschen aus der Ukraine zu uns nach Deutschland kommen, aber mit keinem Wort</p>
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<p><em>(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Ich habe auf die Kosten abgestellt!)</em></p>
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<p>haben Sie erwähnt, dass die Menschen flüchten, weil in ihrem Land Krieg herrscht, weil Russland die Ukraine überfallen hat.</p>
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<p><em>(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</em></p>
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<p>Das thematisieren Sie nicht. Und in Ihrem Antrag schreiben Sie sogar – Zitat – von der „sogenannten Energiewende“. Auf die Notwendigkeit, dass wir in der Politik umsteuern müssen, weil wir einfach mit einer Klimakrise konfrontiert sind, gehen Sie gar nicht ein, auch nicht auf die Ursachen des ökologischen Raubbaus. Also selbst die Klimakrise ist Ihnen nicht schade genug, um das noch mal zu leugnen und hier komische Sachen zu erzählen.</p>
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<p>Und was sie eben gesagt haben, eine finanzielle Schieflage bei den Kommunen sei eingetreten – ich will Ihnen hier jetzt gar nicht vorbeten, was im Finanzausgleich an Finanzzuweisung des Landes für die Kommunen enthalten ist, wie viele Millionen, Hunderte von Millionen Gelder in anderen Bereichen des Landeshaushalts noch mal enthalten sind. Ich will Ihnen einfach nur sagen, dass die Überschüsse der Kommunen im letzten Jahr 200&nbsp;Millionen Euro betragen haben. Sie sollen ja angeblich mal Steuerberater gewesen sein, Sie müssen sich mit Zahlen auskennen. Aber wenn Sie am Ende Plus und Minus zusammenrechnen und es kommen 200&nbsp;Millionen Euro Überschuss raus, wie Sie da von einer Schieflage der kommunalen Ebene reden können, erschließt sich mir nicht.</p>
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<p><em>(Unruhe AfD)</em></p>
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<p>Neben dem, was ich eben gesagt habe, will ich aber auch noch mal nachweisen, mit welcher Inkompetenz Sie sich da an Ihre Rede gemacht haben. Sie schreiben davon – haben das eben auch noch mal erklärt&nbsp;–, dass die kommunalen Unternehmen in eine wirtschaftliche Schieflage geraten seien in den letzten Jahren durch die Pandemie und auch durch die Energiepreiskrise und dass daran insbesondere die Politik von Rot-Rot-Grün schuld sei. Ich weiß nicht, in welcher Realität Sie in den letzten Jahren gelebt haben, aber gerade mit Blick auf den Energiesektor muss ich einfach feststellen, dass gerade die Rekommunalisierung von E.ON sich in den letzten Jahren positiv auf die kommunale Ebene ausgewirkt hat. Sie hat für Energiestabilität gesorgt, Sie hat für eine Versorgungssicherheit gesorgt und sie hat im Übrigen auch für Einnahmen auf kommunale Ebene gesorgt. Das war ein Projekt, was vor gut zehn Jahren in Thüringen mustergültig in der Bundesrepublik gemacht wurde.</p>
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<p>Das war übrigens ein Erfolgsprojekt, wo – ich will es an dieser Stelle noch mal sagen auch für die Kolleginnen und Kollegen der CDU – CDU und Linke gemeinsam an einem Strang gezogen haben. Es war nämlich die damalige CDU-Ministerpräsidentin Lieberknecht mit dem damaligen Linken-Fraktionsvorsitzenden Ramelow, die sich starkgemacht haben, dass dieses Rekommunalisierungsprojekt von E.ON auch funktionieren kann. Die Erfolge sehen wir bis heute.</p>
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<p><em>(Beifall DIE LINKE)</em></p>
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<p>Auch die Sparkassen in Thüringen stehen einzigartig gut in der Bundesrepublik da. Das kann auch daran liegen, dass Rot-Rot-Grün eine gute Kommunalpolitik gemacht hat.</p>
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<p><em>(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Sie haben keine Ahnung!)</em></p>
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<p>Das kann aber auch daran liegen, dass wir in Thüringen das einzige Bundesland sind, dass sich mit einem westdeutschen Bundesland in einem Sparkassen-Giroverband, nämlich Hessen-Thüringen, befindet. Dass gerade die kommunalen Sparkassen in Thüringen in den letzten drei Krisenjahren Gewinne erwirtschaftet haben, ist dafür auch beispielgebend.</p>
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<p>Herr Kießling, ich weiß ja auch nicht, wo Sie die letzten Tage gewesen sind. Dass Sie die letzten drei Jahre abwesend gewesen sind, ist ja das eine, aber dass Sie die letzten drei Plenartage irgendwie abwesend gewesen sind, ist das andere.</p>
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<p><em>(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Sie haben wahrscheinlich schlechte Augen!)</em></p>
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<p>Ich habe keine schlechten Augen, ich habe sogar so gute Augen, dass ich jetzt noch ein paar konkrete Zahlen vortragen will. Der Bund hat seit letztem Jahr mehrere Milliarden Euro aus dem Umsatzsteueraufkommen auch den Ländern zur Verfügung gestellt, damit die das an die Kommunen weiterleiten für die Unterbringung und Versorgung von geflüchteten Menschen insbesondere aus der Ukraine. Das waren im letzten Jahr für die Thüringer Kommunen 49,5&nbsp;Millionen, die haben wir hier im Landtag beraten und beschlossen und haben das den Kommunen letztes Jahr weitergeleitet.</p>
<p>Dann gab es noch einmal 1&nbsp;Milliarde Euro, das sind rund 36, 37&nbsp;Millionen&nbsp;Euro für Thüringen gewesen. Da haben wir im Landeshaushalt beschlossen, dass davon erst einmal 12,5&nbsp;Millionen zur Verfügung gestellt werden, damit auf kommunaler Ebene die Wohnungsunternehmen die Wohnungen herrichten können. Das entlastet am Ende auch die Kommunen in diesem Jahr und in den Folgejahren, weil dann auch Wohnraum zur Verfügung steht, der für Flüchtlinge genutzt werden kann. Damit profitieren am Ende auch die Kommunen.</p>
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<p>Wir haben gerade erst dieses Plenum ein Gesetz beschlossen, dass noch mal 49&nbsp;Millionen – auch das sind Bundesmittel aus dem Umsatzsteueraufkommen – für die Kommunen bereitgestellt werden, um sie von den zusätzlichen Sozialausgaben SGB&nbsp;II, SGB&nbsp;XII und SGB&nbsp;IX zu entlasten. Darin eingeschlossen – vielleicht haben Sie es auch nicht gelesen, aber dann seien Sie wenigstens so ehrlich und stellen sich hin und sagen, Sie haben keine Ahnung von dem, was Sie machen – aber in dem Gesetz haben wir auch beschlossen, dass beispielsweise die Kommunen noch mal entlastet werden sollen bei der Schülerbeförderung. Insofern habe ich noch mal versucht nachzuweisen, welchen Blödsinn Sie da aufgeschrieben haben, welchen Blödsinn Sie hier vorgetragen haben, dass alles, was Sie da aufgeschrieben und gesagt haben, einfach nur falsch ist, vor Widersprüchen einfach nur so strotzt. Deswegen bleibt uns nichts anderes übrig, als das Ding einfach nur abzulehnen.</p>
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<p><em>(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</em></p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>Sascha Bilay</category>
                
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                <guid isPermaLink="false">news-65226</guid>
                <pubDate>Wed, 05 Jul 2023 10:01:00 +0200</pubDate>
                <title>Wählbarkeitsprüfung nach einer Wahl? Wer entscheidet in Thüringen über den Amtsantritt des Siegers einer demokratischen Wahl?</title>
                <link>https://www.die-linke-thl.de/politik/plenarreden/detail/news/waehlbarkeitspruefung-nach-einer-wahl-wer-entscheidet-in-thueringen-ueber-den-amtsantritt-des-siegers-einer-demokratischen-wahl/</link>
                <author>Sascha Bilay</author>
                <description>Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8289</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8289</strong></p>
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<p>Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist auch heute wieder das Wort vom sogenannten Demokratiecheck gefallen. Das wabert seit der Landratswahl in Sonneberg so durch den öffentlichen Raum. Die AfD hat in ihrem Antrag begründet, dass es ein mangelndes Maß an demokratischer Toleranz geben würde und dass Wahlen jetzt ungeschehen gemacht werden würden, auch Frau Bergner hat eben wieder erzählt, dass sie zurückgedreht werden sollen. Das sind aus meiner Sicht starke Worte im öffentlichen Raum, die da einfach mal so dahingeworfen werden. Aber ich will es noch einmal deutlich sagen, auch an diejenigen, die hier vorhin geredet haben: Es geht nicht um politische Fragen, es geht um rechtsstaatliche Fragen, es geht um ein geordnetes rechtsstaatliches Verfahren, wo eine Antwort auf die Frage gefunden werden muss, ob der Nochabgeordnete und Schon-Landrat Sesselmann am Ende die Gewähr dafür bietet, die Verfassung und das Grundgesetz auch in seinem Amt verteidigen zu können oder auch nicht. Dazu gibt es einen einheitlichen Rechtsrahmen und entsprechende obergerichtliche Rechtsprechung. Frau Marx und andere haben darauf hingewiesen, das Kommunalwahlgesetz in dieser Fassung ist 1993 beschlossen worden, vor ziemlich genau 30&nbsp;Jahren. Seitdem gilt diese Überprüfungsregelung, die nämlich auch ein geordnetes Prüfverfahren vorsieht. Da gibt es zuerst den Wahlausschuss, dann gibt es die Wahl und nach der Wahl gibt es anschließend eine weitere Prüfung, ob derjenige/diejenige, die gewählt worden ist, auch den beamtenrechtlichen Standards genügt. Dieses Verfahren muss jede und jeder durchlaufen, der Beamtin oder Beamter werden will, jede Polizistin, jeder Polizist, jede Lehrerin, jeder Lehrer, jeder kleine Sachbearbeiter in einer öffentlichen Behörde muss dieses Prüfverfahren durchlaufen, also nichts Außergewöhnliches, wie das hier von der AfD wieder konstruiert wurde. Aber Sie nehmen für sich ein Sonderrecht heraus, Sie wollen eben sagen, dass Ihre AfD-Mitglieder von diesem Prüfverfahren ausgenommen werden sollen.</p>
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<p>Ich will noch mal darauf hinweisen, die AfD ist nachgewiesen extrem rechts. Sie verstoßen gegen die Menschenwürde, gegen das Demokratieprinzip und auch gegen sämtliche Prinzipien des Rechtsstaats. Sie werden auch deswegen vom Verfassungsschutz</p>
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<p><em>(Unruhe AfD)</em></p>
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<p>zu Recht überwacht und als rechtsextrem eingestuft. Diese Einstufung des Verfassungsschutzes ist handlungsleitend für sämtliche Behörden in diesem Land. Deswegen gibt es ja auch die entsprechenden Erklärungen.</p>
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<p>Aber ich will auch mal deutlich machen, Herr Sesselmann ist nicht nur ein einfaches Mitglied der AfD, Herr Sesselmann sitzt im Landesvorstand einer extrem rechten Partei. Er hat wiederholt für die AfD kandidiert, er hat sich auch von keiner politischen Äußerung oder von Personen distanziert. Und die Personalie Höcke wurde gerade in den letzten Wochen auffallend nah und häufig gesucht. Insofern muss man schon davon ausgehen, dass diese beamtenrechtliche Prüfung, die jetzt von der zuständigen Stelle im Landesverwaltungsamt durchgeführt wird, gar nicht im Ermessen steht, sondern dass es jetzt verlangt ist, dass diese Prüfung erfolgt. Dazu gibt es entsprechende Entscheidungen. 2014 ist mal über die Nichtzulassung eines OB-Kandidaten im Falle eines NPD-Bewerbers entschieden worden. Das ist ausdrücklich bestärkt worden. Es gab jetzt vor Kurzem vom Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt eine Entscheidung, bei dem einem Beamten das Ruhegehalt abgesprochen wurde, weil er für die NPD kandidiert hat. Es geht also nicht nur darum, einfach passives Mitglied einer Partei zu sein, sondern es geht um eine herausgehobene Stellung, um eine aktive Wahrnahme des Amts. Dazu hat auch schon das Bundesverfassungsgericht in mehreren Entscheidungen entschieden, übrigens schon in den 70er-, 80er-Jahren, dass der Dienstherr darauf achten muss, dass niemand Beamter wird, der nicht die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten. Der Dienstherr muss es sicherstellen. Deswegen muss dieses Prüfverfahren auch durchgeführt werden. Im Falle von Herrn Sesselmann darf man aufgrund seiner Person durchaus zumindest annehmen, dass es diese entsprechenden Zweifel gibt, dass sie auch immer für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintritt.</p>
<p>Herr Möller, es kommt nicht darauf an, dass die Partei verboten ist, allein die Kandidatur reicht aus.</p>
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<p><em>(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Ich glaube, Sie haben es nicht verstanden!)</em></p>
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<p>Doch! Sie sind ja angeblich auch Jurist. Ich verweise noch mal auf das OVG Magdeburg vom Januar dieses Jahres, das gesagt hat: „Die Kandidatur für eine Partei, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, ist ein Verstoß gegen die Verfassungstreue.“ Allein das reicht schon aus,</p>
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<p><em>(Beifall DIE LINKE)</em></p>
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<p><em>(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Sie haben es nicht verstanden!)</em></p>
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<p>jemanden nicht in das Beamtenverhältnis zu berufen. Und darum geht es am Ende. Insofern schützt dieses Verfahren das Grundgesetz, was aus guten Gründen als Antwort auf die Verbrechen der Nationalsozialisten die Menschenrechte als unveräußerliche Rechte im Grundgesetz verankert hat und auch das Rechtsstaatlichkeitsprinzip, was Sie jetzt infrage stellen für Ihre Parteimitglieder. Insofern ist das Wahlergebnis in Sonneberg einem geordneten Verfahren zu unterziehen – Herr Sesselmann hat das zu durchlaufen –, das Landesverwaltungsamt wird ordnungsgemäß prüfen. Und entgegen Ihrer Arbeit hier im Landtag, wie Sie auch heute wieder in Ihren Reden dargestellt haben und auch in dem Antrag begründet haben, geht es eben nicht darum, dieses Prüfverfahren vorwegzunehmen, sondern abzuwarten, bis die Entscheidung vorliegt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</em></p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>Sascha Bilay</category>
                
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