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            <title>Die Linke Fraktion im Thüringer Landtag: RSS-Feed</title>
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            <language>de</language>
            <copyright>Die Linke Fraktion im Thüringer Landtag</copyright>
            
            <pubDate>Wed, 26 Aug 2026 20:35:33 +0200</pubDate>
            <lastBuildDate>Wed, 26 Aug 2026 20:35:33 +0200</lastBuildDate>
            
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                <guid isPermaLink="false">news-70275</guid>
                <pubDate>Fri, 14 Jun 2024 13:12:00 +0200</pubDate>
                <title>Ernennung und Vereidigung von stellvertretenden Mitgliedern des Thüringer Verfassungsgerichtshofs</title>
                <link>https://www.die-linke-thl.de/politik/plenarreden/detail/news/ernennung-und-vereidigung-von-stellvertretenden-mitgliedern-des-thueringer-verfassungsgerichtshofs/</link>
                <author>André Blechschmidt</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Beratung zu dem Bericht über den Stand des Verfahrens des Untersuchungsausschusses 7/4 „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“ in der Drucksache 7/10067 auf Verlangen der Fraktion der CDU</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zwei Vorbemerkungen: Ich gestehe, ich hätte mir zum Schluss einen anderen Gegenstand gewünscht, um hier zu debattieren, aber das kann sich eben ein Politiker manchmal nicht aussuchen. Demzufolge werde ich auch das sagen, was nötig ist.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die zweite Vorbemerkung – und damit steige ich schon ein&nbsp;–: Vielen Dank, Herr Vorsitzender, für den Bericht. Wir haben im letzten Jahr wirklich sehr intensiv gearbeitet und ich glaube, es ist wichtig, dass wir der Öffentlichkeit deutlich machen, dass wir hier im Grunde genommen zu Erkenntnissen bzw. erst mal zu Feststellungen gekommen sind, die – da bin ich beim Kollegen Montag – noch einer gewissen Wertung unterzogen werden müssen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Gleich am Anfang, lieber Andreas Bühl, noch mal in aller Deutlichkeit: Wir, die Koalition, haben im Ausschuss hochgehalten, dass wir einen Bewertungsteil in den Sachbericht reinbekommen,</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>und die Mehrheit des Ausschusses hat das abgelehnt. Wir hätten heute ganz anders hier debattieren können, aber nein, ihr wolltet es nicht. Nicht erst seit einem Jahr, sondern seit anderthalb Jahren befassen wir uns mit dieser Problematik nach dem Einsetzungsbeschluss, denn ich erinnere hier auch an die Fragestellung: Wir haben uns im Dezember 2022 im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz mit der Problematik befasst, also als die erste Prüfung des Rechnungshofs gerade die Ministerien erreicht hatte. Dann gab es die Sondersitzung des Landtags 2023, es gab eine lange Sitzung im Ausschuss für Europa, Kultur und Medien und der HuFA hat sich auch mit der Problematik befasst. Nicht zu vergessen ein nicht abreißender Strom an Kleinen und Mündlichen Anfragen von CDU, FDP und AfD. Ich würde mich zu einer Bewertung hinreißen lassen, aber nicht zur Ausschussarbeit, sondern zur generellen Arbeit des Landtags zu dieser Problematik: Die Leitungsbereiche der Thüringer Ministerien gehören mittlerweile wohl zu den am besten erforschten Regionen im Freistaat Thüringen.</p>
<p>Meine Damen und Herren, zum Stichwort „öffentliche Beweiswürdigung“ haben Sie, Kollege Bühl, gestern schon mit einer Pressemitteilung vorgelegt, die ähnlich wie Ihre Rede nur so von Halbwahrheiten, Skandalisierungen, Verunglimpfungen, Unterstellungen und/oder Fiktionen strotzt. Mit sachlicher und sachgerechter Darstellung hat dies aus meiner Sicht nichts mehr zu tun.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE, SPD)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Von Vetternwirtschaft ist die Rede, von einer schamlosen Einstellungs- und Versorgungspraxis, von der Versorgung von Parteileuten und Günstlingen gegen jede Beamten- und Dienstrechtsregelung.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Ja!)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Sehr geehrter Kollege Bühl, Ihre Methode, das zu skandalisieren, ist berechenbar, aber auch durchsichtig. Das können wir Ihnen nicht durchgehen lassen, weil es unredlich ist.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Das sehen wir anders!)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Ausschuss, die Arbeit des Ausschusses, die Zeugen, mithin auch die Sachverständigen haben Ihnen das von Ihnen gewünschte Futter zur Herbeischreibung von Skandalen nicht geliefert. Das bedauere ich ausdrücklich nicht. Wir haben immer versucht, den Ausschuss, seine Arbeit so durchzuführen, dass auch ein der Öffentlichkeit gerecht werdendes Interesse mit Blick auf Tatsachen und bewiesene Fakten und Ergebnisse nachvollziehbar gestaltet wird. Aber ich nehme zur Kenntnis, dass die CDU mit ihrer Presseerklärung mit der Bewertung – ich zitiere –, „dass der Ausschuss nur an der Oberfläche gekratzt hat“ erstens scheinbar dem Ausschuss unterstellt, schlecht gearbeitet zu haben, und zweitens weitere Beweisaufnahmen oder Zeugenvernehmungen geplant sind und damit kein Ende der Ausschussarbeit in Sicht ist, keine Information an die Öffentlichkeit im Sinne der Aufarbeitung wohl seitens dieser Fraktion beabsichtigt ist.</p>
<p>Lieber Kollege Bühl, Sie werfen dem Ministerpräsidenten in der Presseerklärung vor, Nebelkerzen zu werfen und Ausweichmanöver zu begehen. Ich muss gestehen, die Behauptungen haben mich ratlos zurückgelassen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Das würde jeder … so machen!)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Erstens lassen Sie zu jeder einzelnen Sitzung den Ministerpräsidenten und den Chef der Staatskanzlei gleich mit in den Ausschuss zitieren. Dann lassen Sie sich jedes Mal aufs Neue geduldig erklären, dass Staatssekretäre von den zuständigen Ministerinnen oder Ministern ausgewählt und vom gesamten Kabinett bestätigt werden und dann durch den Ministerpräsidenten die entsprechende vorgefertigte Ernennungsurkunde unterschrieben und übergeben wird.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE: Nichts weiter!)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Dies ist seit Jahren, seit Tagen immer so und wird wahrscheinlich auch weiterhin so bleiben.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Da ist nichts Nebelkerze oder Ausweichmanöver.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wenn das Gesagte und Beschriebene – ich wiederhole mich – nicht den gewünschten Effekt für sich hat, dann werden eben Unterstellungen oder Behauptungen aufgestellt, die überhaupt nicht zur Arbeit des Untersuchungsausschusses passen. Noch weniger verstehe ich Ihre Behauptung, der Ministerpräsident habe sich auf Erinnerungslücken berufen. Ich frage mich hier zwei Dinge: Erstens, ob Sie tatsächlich im gleichen Ausschuss gewesen sind wie ich,</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE, SPD)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>und zweitens, wen Sie mit solchen Behauptungen eigentlich ärgern wollen. Wen wollen Sie da hinter die Fichte führen? In einem einzigen Fall, der im Bericht auf Seite&nbsp;229 nachlesbar ist, wurde der Ministerpräsident nach einer Personalmaßnahme gefragt, die im Kabinett entschieden wurde. Ich zitiere den Bericht: „An eine weitreichende Diskussion zu dieser Frage im Kabinett könne er sich nicht erinnern.“ Beweiswürdigung ist mir hier an dieser Stelle nicht erlaubt, deswegen überlasse ich jene den interessierten Lesern, selbst herauszufinden, ob hier der Vorwurf der Erinnerungslücke überhaupt zu skandalisieren wäre. Ich glaube eher nicht.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Meine Damen und Herren, die dreisteste Behauptung ist aber, Kollege Bühl, Rot-Rot-Grün habe im Untersuchungsausschuss verhindert, dass wesentliche Teile der Beweisaufnahme in den Bericht einfließen können.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: So sieht es aus!)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Was für eine Verdrehung der Tatsachen, wie erbärmlich.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE, SPD)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Es war jedenfalls nicht Rot-Rot-Grün, auf deren Antrag seitenweise Aussagen des Ministers Hoff aus dem Sachteil des Berichts gestrichen oder nicht umformuliert werden sollten. Ich wiederhole: Sie sollten schlichtweg gestrichen werden,</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Er hat doch gar nichts gesagt!)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>mit dem offenkundigen Ziel, die Rechtsauffassung der Landesregierung in einer bestimmten Frage nicht in den Bericht einfließen zu lassen. Es war ebenfalls nicht – das habe ich schon gesagt – die Idee von Rot-Rot-Grün, den Bewertungsteil des Ausschusses zu diesem Bericht komplett zu streichen. Das war nicht unser Ansinnen. Wir wollten heute schon die Öffentlichkeit über den entsprechenden Sachstand und die damit verbundenen Wertungen informieren.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE, SPD)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Welche wesentlichen Teile der Beweisaufnahme nicht in den Bericht eingeflossen sein sollen, ist mir völlig unerklärlich. Der Bericht sollte den Stand des Verfahrens bis zum 18.&nbsp;März abbilden. Auch das war keine Festlegung von Rot-Rot-Grün – mit welcher Mehrheit hätten wir das auch tun sollen?&nbsp;–, sondern es war Konsens des Ausschusses. Obwohl die Beweisaufnahme zu zwei Personen noch nicht abgeschlossen war, hat sich der Vorsitzende entschieden, die schon erfolgten Zeugenaussagen in den Bericht aufzunehmen und damit deutlich zugunsten von Transparenz und Informationsinteresse der Öffentlichkeit zu entscheiden. Vielen Dank, Herr Vorsitzender.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Und warum waren diese Fälle noch nicht abgeschlossen? Weil die CDU-Fraktion noch Zeugen vernehmen wollte. Ich gehe auf diese Frage so detailliert ein, nicht, weil mir eine Presseerklärung der CDU so wichtig wäre, sondern weil sie ein besonders krasses Beispiel dafür ist, wie gleichgültig bei diesem Thema die Wahrheit ist und wie wichtig doch demgegenüber die marktschreierischen Wahlkampfgetöse zu sein scheinen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Der Rechnungshofbericht ist auch Marktschreierei?!)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es geht heute nicht um den Rechnungshofbericht!)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wir reden hier über den Sachstandsbericht und nicht über den Rechnungshofbericht. So einfach ist das wirklich, muss ich auch sagen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wenn die Verdrehung der Tatsachen bis zur Unkenntlichkeit und sogar dreisten Lüge jetzt im Umgang mit Kolleginnen und Kollegen durch die CDU sozusagen als Fakten dargestellt werden, ist die Erwartung entsprechend klar. Dann steht diesem Haus – das ist heute der letzte Tag, aber das haben wir schon in den letzten Wochen und Monaten gespürt&nbsp;–, aber auch dem Land ein äußerst würdeloser Wahlkampf in den nächsten Tagen vor der Tür. Vielen Dank.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</em></p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>André Blechschmidt</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-69399</guid>
                <pubDate>Wed, 24 Apr 2024 10:04:00 +0200</pubDate>
                <title>Thüringer Gesetz zu dem Fünften Medienänderungsstaatsvertrag</title>
                <link>https://www.die-linke-thl.de/politik/plenarreden/detail/news/thueringer-gesetz-zu-dem-fuenften-medienaenderungsstaatsvertrag/</link>
                <author>André Blechschmidt </author>
                <description>Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/9817</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/9817</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich habe dem Minister sehr aufmerksam zugehört.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Heiterkeit DIE LINKE)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Insgesamt sind die Änderungen des vorliegenden Vertrags sinnvoll, schlicht und ergreifend notwendig. Ich betone das an dieser Stelle und würde deutlich trotzdem hervorheben, es wird natürlich noch folgende Staatsverträge geben, weil es nicht nur einfache Lösungen wie jetzt, sondern im Grunde genommen wichtige inhaltliche Debatten geben wird. Strukturreform oder Beitragsordnung – das wird auf alle Fälle noch kommen, wobei dies, habe ich die Vermutung, mein letzter Staatsvertrag sein wird, bei dem ich mit abstimme.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenrufe aus der Fraktion DIE LINKE: Och, och!)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ja, ich habe sie nicht gezählt, aber ich würde mal sagen, um die 20 sind es gewesen. Die haben ja immer laufende Nummern gehabt. Bevor man die Fünf abgestimmt hat, war die Sechs oder Sieben schon im Umlauf. Trotz alledem, meine Damen und Herren, das Thüringer Gesetz zum Fünften Medienänderungsstaatsvertrag sollte die Zustimmung finden. Vielen Dank.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)</em></p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>André Blechschmidt</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-69393</guid>
                <pubDate>Wed, 24 Apr 2024 09:44:00 +0200</pubDate>
                <title>Freiheit und Vielfalt der Medien in Thüringen langfristig schützen – den öffentlichen Rundfunk stärken</title>
                <link>https://www.die-linke-thl.de/politik/plenarreden/detail/news/freiheit-und-vielfalt-der-medien-in-thueringen-langfristig-schuetzen-den-oeffentlichen-rundfunk-staerken/</link>
                <author>André Blechschmidt </author>
                <description>Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9862</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9862</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir reden heute und hier nicht zum ersten Mal über die Bedeutung und Freiheit und Vielfalt der Medien für unsere demokratische Gesellschaft. Dass wir uns immer wieder gezwungen sehen, dieses Thema hier zu diskutieren, hängt damit zusammen, dass statt einer Verbesserung leider immer noch, immer wieder und teils immer stärker versucht wird, genau diese Freiheit und diese Vielfalt anzugreifen, zu untergraben oder gar abzuschaffen. Ob es sich dabei um Gewaltakte gegen Journalistinnen und Journalisten, um gezielte Desinformation im Internet oder Diskreditierung von Medienschaffenden und ihrer Institutionen geht, meine Damen und Herren – die Freiheit der Medien ist auch in Thüringen bedroht.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Es sind die berühmten Eulen, die nach Athen getragen werden. Unsere Mediengesellschaft ist ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Gesellschaft. Sie ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, sich frei zu informieren, unterschiedliche Perspektiven kennenzulernen und sich eine eigene – ich sage ausdrücklich, ihre eigene – Meinung zu bilden. Nur wenn die Gesellschaft freie Medien hat, in denen frei berichtet wird, können Meinungen und Diskurs entstehen. Medienfreiheit ist Sauerstoff einer demokratischen Gesellschaft.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Medienfreiheit ist aber auch keine Selbstverständlichkeit, nicht weltweit, nicht in Europa und auch nicht in Deutschland. In den letzten fünf Jahren erlebten etwa 85&nbsp;Prozent der Weltbevölkerung einen Rückgang der Pressefreiheit in ihrem Land. Und da reden wir nicht über Länder wie Russland und Ungarn. Deutschland liegt beim Ranking der Medienfreiheit nicht mehr unter den Top&nbsp;20. Dass dem so ist, hängt hauptsächlich damit zusammen, dass es in den letzten Jahren für Journalistinnen und Journalisten teilweise immer riskanter geworden ist, sich insbesondere im Umfeld ihrer Arbeit frei zu bewegen. Das haben wir bei Pegida-Demonstrationen, Coronaprotesten, aber auch bei oder im Umfeld von AfD-Veranstaltungen zur Kenntnis nehmen müssen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Meine Damen und Herren, zwei Gesichtspunkte möchte ich Rahmen dieser Diskussion hervorheben:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>1. die, wie es das Bundesverfassungsgericht immer betont, Bestands- und Entwicklungsgarantie einschließlich der finanziellen Mittel des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, also auch unsere Verantwortung, Rahmenbedingungen zur chancengleichen, besonders technischen Entwicklung der Medien zu garantieren.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>2. Fehlentwicklungen, Missstände oder finanzielle oder wirtschaftliche Auswüchse zum Beispiel eben auch beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk müssen kritisch angesprochen werden. Berechtigte Kritik gibt es reichlich, seien es Intendantengehälter, Pensionsansprüche, Investitionen bei Sportrechten oder strukturelle Probleme, Stichwort: Programmauftrag.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Aber wenn Herr Höcke dann davon redet, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk abgeschafft oder Rundfunkstaatsverträge gekündigt werden sollen, so gießt er nicht nur Öl ins Feuer der Diskussion, sondern stellt die sogenannte vierte Gewalt infrage, stellt das medienpolitische System in der Bundesrepublik in Gänze infrage.</p>
<p>Meine Damen und Herren, wer auf dem Boden der Demokratie steht, hat eine freie Presse nicht zu fürchten. Er kennt ihren Wert und unterstützt sie, statt sie zu untergraben.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE, SPD)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Presse-, Rundfunk- und Informationsfreiheit sind Errungenschaften, die auch, wenn sie es so wollen, nicht immer selbstverständlich sind, aber auch nicht selbstverständlich bleiben werden. Deshalb müssen wir als Politik einen Rahmen schaffen, der es der Presselandschaft ermöglicht, sich frei zu entfalten und ihre wichtige Rolle in unserer Gesellschaft zu erfüllen. Doch letztlich liegt es auch an der Zivilgesellschaft, die Medienlandschaft zu schützen und zu verteidigen. Hier sind alle aufgefordert, uns aktiv für die Pressefreiheit und die Vielfalt der Medien einzusetzen, denn nur so können wir unsere Demokratie bewahren und garantieren. Vielen Dank.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</em></p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>André Blechschmidt</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-68498</guid>
                <pubDate>Fri, 15 Mar 2024 13:57:00 +0100</pubDate>
                <title>Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags</title>
                <link>https://www.die-linke-thl.de/politik/plenarreden/detail/news/aenderung-der-geschaeftsordnung-des-thueringer-landtags-4/</link>
                <author>André Blechschmidt</author>
                <description>Zum Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9609



</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Zum Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9609</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ohne noch einmal den Tagesordnungspunkt&nbsp;25 zu Überlebenschancen bei Herzinfarkt überzustrapazieren, möchte ich meine Einbringung zur Änderung der Geschäftsordnung wie folgt beginnen: Geschäftsordnungsdebatten und Geschäftsordnungsthemen lassen von Abgeordneten im Allgemeinen und von PGFs im Besonderen die Herzen höher und schneller schlagen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Heiterkeit und Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Und noch ein kleines Wortspiel: Eine gute, praktikable und handhabbare Geschäftsordnung sichert die Überlebenschance der parlamentarischen Arbeit in unserem Haus.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Meine Damen und Herren, alle Fraktionen haben sich vor Monaten gemeinsam auf eine AG „Geschäftsordnung“ verständigt, sie mit dem Gedanken eingerichtet – lassen Sie es mich so formulieren&nbsp;–, eine Generalsanierung unserer Geschäftsordnung vorzunehmen. Die erste Sitzung dieser AG war am 22.&nbsp;November 2022. Das Ergebnis allerdings ist, um es vornehm auszudrücken, überschaubar. Dennoch haben sich die Koalitionsfraktionen zu dem vorliegenden Antrag auf der Grundlage der Diskussion der Arbeitsgruppe verständigt und diesen Antrag hier vorgelegt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Folgende Schwerpunkte möchte ich, meine Damen und Herren, im Rahmen der Einbringung hervorheben:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>1. Redezeitregelung: Seit Monaten beginnt die Präsidentin die Plenarsitzung mit dem Satz: „Der Beschluss des Ältestenrats gemäß §&nbsp;29 Abs.&nbsp;2 Satz&nbsp;1 der Geschäftsordnung, wonach bis auf Weiteres die auf einen Tagesordnungspunkt entfallende Redezeit grundsätzlich halbiert wird, gilt auch in diesen Sitzungen fort.“ Unser Antrag möchte diese Ausnahmeregelung nun als Normalität in die Geschäftsordnung einbringen und fixieren. Der Antragsteller ist sich sicher, dass dadurch einerseits der Gleichheit der Abgeordneten mit Blick auf die Redezeit Rechnung getragen wird und andererseits die Stärkeverhältnisse der Fraktionen wie in der Vergangenheit Berücksichtigung finden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>2. Bonuszeit bei Zwischenfragen – 1&nbsp;Minute: Im Rahmen der schon angesprochenen Diskussion in der AG „Geschäftsordnung“ wurde sich auch über die Attraktivität und Flexibilität, über Verbesserung der Debattenkultur verständigt. Letztlich konnte man sich nur auf diese Bonuszeit bei Zwischenfragen einigen. Hiermit sollen die Redner ermutigt werden, Zwischenfragen zuzulassen und diese nicht auf Kosten seiner eigenen Redezeit abzulehnen. Ich weiß, manchen Rednern hier im Haus reicht diese Redezeit grundsätzlich nicht aus. Ich gucke jetzt in keine Richtung.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall Gruppe der FDP)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>3. Mit dem sperrigen Titel „Unterrichtungen in Angelegenheiten der Europäischen Union, die nicht Unterrichtungen über Vorgänge im Sinne des Artikels&nbsp;67 Abs.&nbsp;4 der Verfassung des Freistaats Thüringen sind“ wird ein weiterer Antragspunkt beschrieben. Artikel&nbsp;67 Abs.&nbsp;4 ist bekanntermaßen die Unterrichtung durch und über die Landesregierung an den Thüringer Landtag. Zunehmend gehen Informationen und Unterrichtungen der EU direkt an die Landtagspräsidentin. Um hier eine entsprechende Beratung in den zuständigen Ausschüssen des Thüringer Landtags zu ermöglichen, wird über die Geschäftsordnung der Präsidentin eine entsprechende Unterrichtung und damit verbundene Beratung in den jeweiligen Fachausschüssen ermöglicht.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>4. §&nbsp;65 Abs.&nbsp;2 Satz&nbsp;4 – Stichwort „Zeitpunkt zur Abstimmung von Entschließungsanträgen“: Die Antragssteller vertreten die Auffassung, dass Entschließungsanträge nicht unabhängig von Gegenständen wie Gesetzen, Anträgen, Regierungserklärungen, Berichten oder Unterrichtungen möglich sind.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall SPD)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Daher ist es für uns eine Klarstellung des §&nbsp;65 der Geschäftsordnung. Ich erinnere nur an die jüngste Diskussion hier am Pult in der Januar- und Februarsitzung.</p>
<p>Meine Damen und Herren, ich werbe im Namen der Koalitionsfraktionen Die Linke, der SPD und der Grünen für die Zustimmung zur Änderung der Geschäftsordnung und wünsche natürlich eine herzschonende und erfolgreiche Debatte.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</em></p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>André Blechschmidt</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-66199</guid>
                <pubDate>Fri, 15 Sep 2023 12:08:00 +0200</pubDate>
                <title>Thüringer Medien stärken, Medienfreiheit und Medienvielfalt erhalten</title>
                <link>https://www.die-linke-thl.de/politik/plenarreden/detail/news/thueringer-medien-staerken-medienfreiheit-und-medienvielfalt-erhalten/</link>
                <author>André Blechschmidt</author>
                <description>Zum Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/7783</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Zum Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/7783</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Danke, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, Thüringen hat in den letzten Jahren viele Schritte unternommen, um den Freistaat als Medienstandort positiv zu entwickeln, Medienfreiheit, Medienvielfalt und Medienkompetenz der Bürgerinnen und Bürger zu fördern und Thüringen als Wirtschaftsstandort der Medienbranche zu stärken. So hat die Landesregierung zum Beispiel die Initiative „Kindermedienland Thüringen“ initiiert, sich verstärkt für die Entwicklung der Medienwirtschaft eingesetzt und Netzwerke zwischen Medienunternehmen, Hochschulen und Institutionen gefördert. In diesem Zusammenhang ist auch der Medienstammtisch der Staatskanzlei zu nennen, wobei – eine kleine Anmerkung – der Stammtisch durchaus wieder einmal einberufen werden könnte. Auch die Anzahl der Medienunternehmen und Startups, die innovative Medienprojekte entwickeln, ist in den letzten Jahren gestiegen. Dennoch gibt es natürlich weiterhin etliche Herausforderungen für den Medienstandort Thüringen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Meine Damen und Herren, als Grundlage für diese Debatte und Entwicklung einer neuen Medienstrategie soll unser Antrag „Thüringer Medien stärken, Medienfreiheit und Medienvielfalt erhalten“ dienen. Durch neue Technologien, Plattformen und Medienformate unterliegt die Medienlandschaft einem stärkeren und stetigen Wandel, mit dem sich auch Bedürfnisse und Präferenzen von Anbietern und Nutzern – sprich, den Bürgerinnen und Bürgern – verändern, woraus wiederum neue Bedingungen für die Medienwirtschaft resultieren. Eine zeitgemäße Medienstrategie kann außerdem dazu beitragen, Bildung und kulturelle Angebote zu fördern und die Medienkompetenz, Partizipation und demokratische Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern zu stärken – Punkte, die gerade in der aktuellen Zeit von Fake News und Alternativmedien wichtiger denn je sind.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall SPD)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wir sollten auch bestehende Konzepte und Strukturen der Medienförderung überprüfen und gegebenenfalls anpassen, um den aktuellen Entwicklungen im Medienbereich gerecht zu werden. Um das zu erreichen, meine Damen und Herren, müssen wir uns auch darüber unterhalten, was wir in der Zwischenzeit eigentlich unter Medien verstehen. Thüringen verfügt zwar über eine breite Palette von Medienangeboten, darunter lokale Zeitungen, Radio- und Fernsehsender, Online-Portale und kulturelle Medienprojekte, die zur Vielfalt der Informationsquellen und Meinungen beitragen, in einer Zeit aber, in der digitale Medien und Technologien immer wieder eine noch größere Rolle in unserem Leben spielen, müssen wir über die alten Begriffsgrenzen hinausgehen. So geht zum Beispiel im gesamten Wirtschaftszweig E-Gaming die Diskussion um Thüringen als Standort bisher höchstens am Rande, obwohl er sich bereits an verschiedenen Standorten in Thüringen – ich beschreibe es mal so – breitgemacht hat. Spieleentwickler, Studios und Startups gibt es in verschiedenen Projekten, die sich darstellen und sich auch mit Infrastruktur der Hochschulstandorte vernetzen. Für diese Spieleentwicklung, Vertriebe, E-Sport-Veranstaltungen, Streaming-Plattformen und viele andere Bereiche ist der Gaming-Sektor mittlerweile ein Milliardengeschäft.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall Gruppe der FDP)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Danke für den Beifall, es war aus der „richtigen“ Richtung. – Dieser leistet aber nicht nur einen erheblichen – und das ist das Entscheidende, finde ich – wirtschaftlichen Beitrag, sondern auch einen Beitrag mit Blick auf die kulturelle Vielfalt und zur technologischen Innovation unseres Bundeslandes. Darauf müssen und sollten wir in Zukunft verstärkt eingehen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Dies unterstreichen wir in unserem Antrag in den Punkten&nbsp;II.1 und II.3. Gleichzeitig möchte ich Ihr Augenmerk auf zwei weitere Inhalte des Antrags lenken, den Digitalisierungsprozess in den Medien, besonders bei den lokalen Fernseh- und Radioangeboten, einschließlich der Bürgermedien und besonders die Frage dabei natürlich der finanziellen Unterstützung, wie können wir die entsprechenden Bedarfe bei den Lokalangeboten unterstützen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wir haben ja – oder zumindest die, die beim parlamentarischen Abend der TLM am Mittwoch gewesen sind – diese Fragestellung, was die Lokalangebote anging, die Bürgermedien anbetraf, zur Kenntnis nehmen dürfen. Ich will nur noch mal ein Stichwort aufgreifen, das Volontärprogramm, hier eine Vereinbarung zwischen der Landesregierung und der Thüringer Landesmedienanstalt, in der ausdrücklich die Bürgermedien besonders unterstützt werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Es ist wichtig, auch in Zukunft sagen zu müssen, wie gehen wir mit wirtschaftlichen – ich sage jetzt mal durchaus auch Investitionen in den Lokalmedien um. Wie können wir sie unterstützen, wie können wir sie tragen – es ist also unabhängig von der Frage, ist UKW notwendig&nbsp;–, was muss in Zukunft digitalisiert werden. Alles das sind Fragen, die natürlich auch mit Finanzen verbunden sind.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Eine Medienstrategie für Thüringen darf deshalb nicht nur auf wirtschaftliche Aspekte abzielen, sondern muss auch die demokratischen und sozialen Bedürfnisse der Bevölkerung berücksichtigen. Es ist an der Zeit, den Medienstandort Thüringen weiterzuentwickeln und sicherzustellen, dass Medienfreiheit und Medienvielfalt gewahrt bleiben.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der vorliegende Antrag von Rot-Rot-Grün bietet den Ausgangspunkt für diese wichtige und notwendige Diskussion und ich wünsche uns eine inhaltsreiche und erfolgreiche Debatte. Vielen Dank.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE)</em></p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>André Blechschmidt</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-66184</guid>
                <pubDate>Thu, 14 Sep 2023 11:22:00 +0200</pubDate>
                <title>Thüringer Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Bestimmungen für politische Beamtinnen und Beamte</title>
                <link>https://www.die-linke-thl.de/politik/plenarreden/detail/news/thueringer-gesetz-zur-aenderung-dienstrechtlicher-bestimmungen-fuer-politische-beamtinnen-und-beamte/</link>
                <author>André Blechschmidt</author>
                <description>Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/8656</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/8656</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren, dem hier vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung beamtenrechtlicher Regelungen für sogenannte politische Beamte liegt die Kernfrage zugrunde, wie man rechtlich der Tatsache gerecht werden kann, dass sich die Funktion und die Aufgaben einer Staatssekretärin bzw. eines Staatssekretärs sehr deutlich von den Aufgaben eines üblichen Laufbahnbeamten bzw. einer Laufbahnbeamtin unterscheiden. In diesem Zusammenhang geht es gar nicht um die Frage, wichtiger oder unwichtiger oder gar mehr oder weniger wert, denn beide Funktionen und Amtsträgerinnen und Amtsträger werden gebraucht, damit die staatlichen Aufgaben und die damit verbundenen Strukturen in Thüringen effektiv und zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger arbeiten. Es geht vielmehr darum, dass in der rechtlichen Ausgestaltung der Funktionen Staatssekretärin und Staatssekretär die Aufgabenerledigung entsprechend zutreffend erfasst sind, damit diese Aufgabenerledigung auch möglichst reibungsfrei und wirksam erfolgen kann.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Entscheidend ist dabei, wie es schon vom Fraktionskollegen Korschewsky bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes angesprochen wurde, Staatssekretäre und Staatssekretärinnen erfüllen eine spezielle Scharnierfunktion.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Es ist diese Scharnierfunktion an der Schnittstelle von Landesregierung als politisches Gestaltungs- und Entscheidungsgremium und den Ministerien als Teil dieser politischen Ebene, die aber zugleich als oberste Landesbehörden Teil der Verwaltung des Landes und Vorgesetzte für nachgeordnete Behörden sind. Diese Scharnierfunktion prägt die Staatssekretärsfunktion, während die Stellen innerhalb der üblichen Laufbahnverbeamtung diese spezielle Scharnierfunktion gerade nicht aufweisen und auch nicht aufweisen sollen. Daher bringt es rechtliche und praktische Probleme mit sich, wenn diese Funktion der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre in das – zugespitzt gesagt – Korsett der klassischen Laufbahnstruktur eines üblichen Lebenszeitbeamten gepresst wird. Diese Scharnierfunktion ist darin gerade nicht abgebildet.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Das derzeit im Thüringer Beamtenrecht auch für Staatssekretärinnen und Staatssekretäre bestehende Erfordernis der fiktiven Laufbahn in §&nbsp;28 Laufbahngesetz führt zu dieser problematischen Korsettbildung. Dass es sich dabei um eine rechtliche Fiktion handelt, also um eine theoretisch konstruierte Als-ob-Beamtenlaufbahn, sagt eigentlich schon viel aus. Das Kriterium für fiktive Laufbahnen führt gegebenenfalls auch dazu, dass Personen, die für die Erfüllung der Scharnierfunktion sehr gut geeignet sind, nicht ausgewählt werden können, weil sie mit einer Beschäftigungsbiografie ausgestattet sind, die nicht der klassischen Laufbahnbeamten entspricht und dass, obwohl wie oben gerade angesprochen die Staatssekretärsfunktion gerade nicht klassische Beamtentätigkeit ist.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Meine Damen und Herren, in der politischen und staatsrechtlichen Praxis, in der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre die stellvertretenden Fachminister und Fachministerinnen darstellen, wird das ja schon deutlich. Das zeigt hier im Thüringer Landtag schon die Tatsache, dass in Vertretung für Ministerinnen und Minister vor dem Landtag die Staatssekretäre in der Debatte sprechen und Anfragen beantworten können und dürfen, und sie können rechtswirksam stellvertretend für ihre Minister auch Dokumente unterzeichnen. Sie wirken wie Minister politisch gestaltend in der Landesregierung und vor allem in ihren Fachministerien mit und wirken vertretend, wie gesagt, auch für ihre jeweiligen Fachminister gegenüber der Öffentlichkeit und bestimmten Gremien. Für den gesellschaftspolitisch gestalterischen Teil dieser Scharnierfunktion der Staatssekretäre ist es zum Beispiel vorteilhaft, wenn Bewerberinnen und Bewerber Erfahrungen in solchen gesellschaftspolitischen Gestaltungsarbeiten mitbringen, zum Beispiel in der Tätigkeit bei Nichtregierungsorganisationen oder in gesellschaftsgestalterischer Projektarbeit oder mittels Erfahrung in öffentlicher Kommunikationsarbeit. Das sind alles Dinge, die außerhalb der klassischen Beamtenlaufbahn stehen. Diese und weitere sind wichtige Fähigkeiten bzw. Kompetenzen für die Erfüllung der gesellschaftspolitischen gestalterischen Scharnierfunktion. Das gilt vor allem in der Demokratie, zumal in einer so mediengeprägten wie der unseren.</p>
<p>Damit können, wenn wir dies, wie gesagt, etwas anders gestalten, auch Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger – ein modernes Wort bei uns – von außerhalb der klassischen Laufbahnbeamtentätigkeit formal leichter in die Staatssekretärslaufbahn einschwenken. Die Basis für die Eignungsauswahl und die Bestenauslese wird verbreitert.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Bei der Streichung des Erfordernisses fiktive Laufbahn geht es also gerade nicht um die Absenkung des Qualitätsniveaus bei der Einstellung in die Funktion, sondern um die Schaffung von mehr Möglichkeiten für eine qualitativ hochwertige personelle Auswahl.</p>
<p>Wir als Linke hatten Ende der 5.&nbsp;Legislaturperiode zum Thema „Abschaffung der Funktion des politischen Beamten“ in Thüringen zwei Gesetzentwürfe in den Landtag eingebracht. In der einen Verfassungsänderung in Drucksache&nbsp;5/6591, angelehnt an das bayerische Modell, wird die Einbeziehung der Staatssekretärinnen und der Staatssekretäre in die Landesregierung vorgenommen und dann im zweiten Gesetzentwurf in Drucksache&nbsp;5/6592 zur eigentlichen Abschaffung der Funktion – nicht der Aufgabe, der Funktion – der politischen Beamten mit Änderung in das Ministergesetz einfachgesetzlich geregelt. Diese Zuordnung zur Landesregierung trägt der Tatsache Rechnung, dass die Staatssekretärsfunktion faktisch und staatsrechtlich der Funktion der Stellvertretung im Ministeramt entspricht.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Leider, meine Damen und Herren, fanden diese beiden Linken-Gesetzentwürfe Ende der 5.&nbsp;Legislaturperiode keine Mehrheit, stattdessen verabschiedete die Landtagsmehrheit Änderungen im Beamtenrecht, die sich jetzt für die Ausgestaltung der Staatssekretärsfunktion als nicht so richtig passfähig erweisen. Die fragliche Änderung in §&nbsp;28 Laufbahngesetz wurde am 12.&nbsp;August 2014 im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet und trat am 01.01.2015 in Kraft.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Gesetzentwurf der Landesregierung geht zwar nicht so weit wie der Vorschlag der Linken in der 5.&nbsp;Wahlperiode, die Fraktion unterstützt den Gesetzentwurf dennoch. Er geht in die richtige Richtung und stützt vor allem diese Staatssekretärsfunktion auf eine Breite und knüpft an Erfahrungen anderer Bundesländern regelrecht konstruktiv an. Bestimmte Details des Gesetzentwurfs, zum Beispiel, ob neben der Staatssekretärsfunktion noch weitere Funktionen als politische Beamte beibehalten werden sollen, auch, wenn ja, vielleicht und warum, sollten in einer Ausschussberatung mit Anhörung noch weiter besprochen werden. Dies gilt insbesondere für die Frage, wie diese weiteren Funktionen und Aufgabenerledigungen der Beauftragten und der Behörden in – Anführungszeichen – Spitzenpositionen am Ende des politischen Status zukünftig sinnvollerweise ausgestaltet werden sollen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wir werden den Antrag an den entsprechenden Ausschuss überweisen und wünschen der Diskussion dort alles Gute.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</em></p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>André Blechschmidt</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-66169</guid>
                <pubDate>Thu, 14 Sep 2023 09:57:00 +0200</pubDate>
                <title>Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer</title>
                <link>https://www.die-linke-thl.de/politik/plenarreden/detail/news/zweites-gesetz-zur-aenderung-des-thueringer-gesetzes-ueber-die-bestimmung-des-steuersatzes-bei-der-grunderwerbsteuer-3/</link>
                <author>André Blechschmidt</author>
                <description>Zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/6813</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/6813</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren, ich möchte auch mein Abstimmverhalten erklären.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ich habe gegen den Gesetzentwurf gestimmt, nicht nur aus inhaltlichen Gründen, sondern weil ich auch grundsätzlich verfassungsrechtliche Bedenken habe einerseits und mich andererseits in meinen Abgeordnetenrechten sehr stark beeinträchtigt fühle. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat in seiner letzten Beratung mehrheitlich einen Antrag zur Beauftragung des Wissenschaftlichen Dienstes über die verfassungsrechtlichen Fragen abgelehnt und damit nicht die Möglichkeit eingeräumt, dass alle Abgeordneten durch den Wissenschaftlichen Dienst vor dieser Abstimmung über verfassungsrechtliche Bedenken hätten informiert werden können. Absurd bzw. bedenklich ist dabei auch, dass dazu kommt, dass jetzt in der Begründung das Argument geliefert worden ist, der Wissenschaftliche Dienst habe zum bisherigen Zeitpunkt keine verfassungsrechtlichen Bedenken geäußert. Er konnte sie gar nicht äußern, weil eine Mehrheit den entsprechenden Auftrag abgelehnt hat. Deshalb habe ich dieses Gesetz abgelehnt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</em></p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>André Blechschmidt</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-65247</guid>
                <pubDate>Thu, 06 Jul 2023 13:45:00 +0200</pubDate>
                <title>Thüringer Gesetz zu dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag</title>
                <link>https://www.die-linke-thl.de/politik/plenarreden/detail/news/thueringer-gesetz-zu-dem-vierten-medienaenderungsstaatsvertrag/</link>
                <author>André Blechschmidt</author>
                <description>Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/8232</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/8232</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Herr Präsident, meine Damen und Herren, da die Inhalte des Staatsvertrags, wie bei der Einbringung und jetzt bei den Reden deutlich wurde, drei Schwerpunkte haben, Transparenz, Compliance und Gremienkontrollen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, werden sie die einen oder anderen Formulierungen in abgeänderter Form bei den Rednern wiederfinden. Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben uns mit dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag wie gesagt diese Regelung zur Stärkung der Transparenz, Compliance und von Gremienkontrollen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vorgelegt. Mit dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag haben wir dieses Jahr bereits wichtige erste Schritte für die Verbesserung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unternommen. Der Vierte ist jetzt, finde ich, die Konsequenz und die Fortsetzung dieser angegangenen Schritte.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Damit sprechen wir heute zum wiederholten Male über die zentrale Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für Demokratie und das gesellschaftliche Zusammenleben in Deutschland und die nötigen Reformen, die es braucht, damit er diese Rolle bestmöglich erfüllen kann. Denn dafür muss von der Politik, von uns, der richtige Rahmen geschaffen werden, der einerseits die Balance schafft, ein Wachsen und Entwickeln zu ermöglichen, aber andererseits ein ungewolltes Wuchern finanzieller Intransparenz verhindert. Denn, was dann passiert, meine Damen und Herren, das hat uns die Causa Schlesinger bitter vor Augen geführt. Gleichzeitig darf die Causa nicht dazu führen, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Ganzes an den Pranger oder gar infrage zu stellen, das, was nicht über einen Kamm geschert wird, denn Vorgaben des MDR haben es bereits – und es ist angesprochen worden – schon deutlich gemacht, es gibt Compliance-Regelungen, die in der Praxis wirken, und sie sind Vorbild in den neuen Regelungen des gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunks.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Dennoch sind Kontrollen und Transparenz im öffentlich-rechtlichen Rundfunk unterschiedlich ausgeprägt. Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass Kontrollen und Transparenz in allen Rundfunkanstalten konsequent ausgebaut und auf ein gleiches Level gebracht werden. Dafür dient dieser Staatsvertrag. Es ist von großer Bedeutung, dass konkrete Anforderungen an das Compliance-Management an den Rundfunkanstalten festgelegt werden, von Schulungen der Mitarbeiter bis hin zu den Abläufen und Konsequenzen bei Regelverletzungen. Genau das wird mit dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag unterstützt. Damit gehen wir einen weiteren Zwischenschritt bei der Reform für einen zukunftsfähigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk.</p>
<p>Auch die neuen umfassenden Transparenzvorschriften für die Vergütung innerhalb der Anstalten möchte ich hier positiv hervorheben. Sie müssen, meine Damen und Herren, detailliert in den Geschäftsberichten der Anstalten aufgeführt werden und können so in Gremien und Öffentlichkeit diskutiert werden. Das kann wesentlich dazu beitragen, die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wiederherzustellen und weiter zu fördern. Eine Vergleichbarkeit der Gehaltsstrukturen zwischen den Anstalten sollte dabei hergestellt werden. Hier braucht es aber ein weiteres Entgegenkommen und Klarheit der Anstalten. Gerade die Spitzengehälter sind berechtigter Anstoß der Kritik und sollten gerade mit Blick auf eine zukünftige Beitragsdiskussion selbstständig auf ein vernünftiges – lassen Sie es mich so formulieren&nbsp;–, anständiges Maß reduziert werden und Sparmaßnahmen nicht durch Kündigung von Mitarbeitern und die Verdrängung in die Scheinselbstständigkeit proklamiert und durchgesetzt werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Auch die Stärkung der Aufsichtsgremien, meine Damen und Herren, ist von großer Bedeutung. Durch den Vierten Medienänderungsstaatsvertrag erhalten diese Gremien erweiterte Kontrollfunktionen, werden in ihrer Kompetenz und Ressourcen gestärkt. Es ist essentiell, dass die Aufsichtsgremien ihre Aufgaben umfassend erfüllen können. Dazu gehört auch, neben journalistischen Kenntnissen solche Kenntnisse in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Betriebswirtschaft, Recht und Medienwissenschaft zu stärken und dabei, wie gesagt, auch in Anwendung zu bringen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Angesichts der digitalen Transformation und der sich schnell verändernden Mediennutzung müssen die Gremienmitglieder in der Lage sein, strategische, notwendige Investitionen zu bewerten und den Einsatz von Ressourcen für Community Management oder den Einsatz von KI bei der Entwicklung von Online-Angeboten zu verstehen. Dazu müssen ihnen angemessene personelle und strukturelle Ressourcen zur Verfügung stehen. Dieser Aspekt wird durch den Staatsvertrag berücksichtigt und ist ein weiterer Schritt zur Stärkung der Kontrollgremien.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Meine Damen und Herren, es ist von großer Bedeutung, dass wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als wichtigen Pfeiler unserer Demokratie und unabhängige Informationsquelle erhalten. Der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag ist ein wichtiges Instrument, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zukunftsfähig zu halten und auch zu machen. Durch die Einführung der Compliance-Regeln, umfassender Transparenzvorschriften für die Vergütung und die Stärkung der Aufsichtsgremien schaffen wir eine verbesserte Kontrolle und Offenheit sowie Stärkung der Kontrollgremien. Dennoch betonen wir – anknüpfend möchte ich hier an meine Rede zum Dritten Medienänderungsstaatsvertrag erinnern und eindeutig und klar sagen&nbsp;–, dass eine Unterzeichnung bzw. Zustimmung zum Medienänderungsstaatsvertrag kein Freibrief für eine unkritische Unterstützung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist. Der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag wird damit nicht der letzte sein. Und wir werden uns deshalb auch für weiterhin konkrete Maßnahmen einsetzen, damit der Rundfunk unabhängiger, vielfältiger und demokratischer wird, mit einer fairen und transparenten Finanzierung, um den Anforderungen in unserer Gesellschaft wirklich gerecht zu werden. Wir als Fraktion Die Linke unterstützen diesen Staatsvertrag und eine scheinbare Alternative ist in der Regel existenzbedrohend. Nur durch eine konsequente Umsetzung dieser Änderungen können wir sicherstellen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seiner wichtigen Rolle als Garant für Unabhängigkeit, Qualität, hochwertige Berichterstattung und Bestandteil der politischen Meinungsbildungsprozesse in unserem Lande gerecht werden kann. Vielen Dank.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE)</em></p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>André Blechschmidt</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-65149</guid>
                <pubDate>Thu, 01 Jun 2023 09:30:00 +0200</pubDate>
                <title>Thüringer Gesetz zu dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag 2/2</title>
                <link>https://www.die-linke-thl.de/politik/plenarreden/detail/news/thueringer-gesetz-zu-dem-dritten-medienaenderungsstaatsvertrag-2-2/</link>
                <author>André Blechschmidt</author>
                <description>Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/7148</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/7148</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Danke, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Tribüne und am Livestream, der Ausschuss Europa, Kultur und Medien hat das Thüringer Gesetz zu dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag mit einer positiven Beschlussempfehlung heute ins Plenum überwiesen. Ich durfte aus der Ausschussberatung berichten. Das Gesetz zielt darauf ab, so wie ich es in der ersten Beratung schon formuliert habe, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu modernisieren und ihn besser auf die Bedürfnisse des digitalen Zeitalters auszurichten. Die Zustimmung ist damit ein wichtiger Schritt, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk weiterzuentwickeln und ihn zu einem Instrument zu machen, das den Interessen von Bürgerinnen und Bürgern mit Blick auf die Informationsgewinnung dient.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die positive Entscheidung von Rot-Rot-Grün für das Gesetz basiert auf der tiefen Überzeugung, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine wichtige Rolle bei der Förderung der Demokratie, so wie wir es heute Vormittag auch im Rahmen der Debatte um den Thüringen-Monitor festgestellt haben, einnehmen kann und damit auch im gesellschaftlichen Zusammenspiel weiterhin eine entscheidende Rolle einnehmen kann.</p>
<p>In einer Zeit, in der eine Unmenge von Medienangeboten nicht nur im Rahmen der Informationspolitik existieren, sondern sie auch dominieren, ist es wichtiger denn je, eine ausgewogene und objektive Berichterstattung sicherzustellen. Denn sie, die ausgewogene und objektive Berichterstattung, trägt dazu bei, dass eine informierte Öffentlichkeit geschaffen wird, die in der Lage ist, Falschinformationen selbst zu erkennen und eigene informative Entscheidungen zu treffen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk – ich wiederhole mich – ist daher von unschätzbarem Wert für unsere Demokratie.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Klatscht keiner von der CDU mit?)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Damit er dieser Rolle auch gerecht werden kann, sollen hier weitere wichtige Schritte für die Sicherstellung …</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. Herrgott, CDU: Ich habe hier mitgeklatscht. Also passen Sie entweder auf oder bleiben Sie ruhig!)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Ich bin ruhig!)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. Herrgott, CDU: Sie stören die Debatte!)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ja, mit Blick auf meine Rede wäre ich interessiert, dass alle einigermaßen ruhig bleiben, aber ist okay.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ich fange noch mal an. Damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk dieser Rolle auch gerecht werden kann, sollen hier weitere wichtige Schritte für die Sicherstellung seiner Eigenständigkeit und Qualität insbesondere durch die Etablierung eines unabhängigen Kontrollgremiums, einer transparenten Finanzierung und der flexiblen Programmgestaltung bei der digitalen Einrichtung der öffentlich-rechtlichen Anstalten vorhanden sein. Es sind nach unserer Auffassung die grundlegenden positiven unterstützenswerten Schwerpunkte des Dritten&nbsp;Medienänderungsstaatsvertrags.</p>
<p>Aber, meine Damen und Herren, wir betonen an dieser Stelle auch, dass es bei der Unterzeichnung keinen Freibrief für eine unkritische Unterstützung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nach dem Motto „weiter so“ gibt, denn nach wie vor gibt es wichtige Verbesserungspotenziale und wichtige Kritikpunkte, die wir in den Debatten immer wieder betont haben, so zum Beispiel die Frage von Leitungs- und Gestaltungsstrukturen in den außer- und übertariflichen Bereichen, zum Beispiel die Frage der hohen Gehälter der Intendanten oder eben auch der Moderationsgehälter. Zum letzten Punkt will ich gerade als sportinteressierter Mensch ausdrücklich hinzufügen, da gehen mir manche hohen Millionenbeträge bei dem teuren Einkauf von Sportrechten doch einen kleinen Schritt zu weit.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Darüber hinaus sehen wir zwar die mit dem vorliegenden Vertrag erfolgte Stärkung der Kontrollgremien positiv, fordern aber auch konkrete Maßnahmen für die Qualifikation und Weiterbildung der Gremienmitglieder, denn nur, wenn diese die notwendige Sachkompetenz haben und über diese verfügen, können sie auch eine größtmögliche Unabhängigkeit der Rundfunkräte gegenüber den Intendanzen sowie politischen und gesellschaftlichen Einflüssen ausüben und garantieren.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Auch braucht es einheitliche Regelungen zur Stärkung von Transparenz und Kontrolle bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunksendern im Allgemeinen. Hier sei mir gestattet, eine Erwartungshaltung gegenüber dem neuen Intendanten, was unseren Bereich beim MDR angeht, zu signalisieren. Einem Teil dieser notwendigen Änderungen wird in den aktuellen internen Debatten der Rundfunkanstalten und dem bereits anstehenden Vierten&nbsp;Medienänderungsstaatsvertrag Rechnung getragen, aber längst nicht allen. Wir werden uns deshalb auch weiterhin dafür einsetzen, dass der Rundfunk unabhängiger, vielfältiger und demokratischer wird, mit einer fairen und transparenten Finanzierung, um den Anforderungen unserer Gesellschaft wirklich gerecht zu werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Zusammenfassend, meine Damen und Herren: Trotz aller noch notwendigen Kritik halten wir es dennoch für unverzichtbar, den Dritten&nbsp;Medienänderungsstaatsvertrag zu ratifizieren. Wir sind uns bewusst, dass die Ablehnung des Vertrags nicht nur zu einer Schwächung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks führen würde, sondern der Anfang vom Ende des dualen Rundfunksystems in Deutschland darstellen würde und vielleicht ein Weg in Richtung amerikanische Verhältnisse beschritten würde. Ich ermutige daher alle Abgeordneten, das vorliegende Gesetz zu unterstützen und damit ein starkes Signal für die Unabhängigkeit und Qualität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu setzen. Vielen Dank.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</em></p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>André Blechschmidt</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-65148</guid>
                <pubDate>Thu, 01 Jun 2023 09:28:00 +0200</pubDate>
                <title>Thüringer Gesetz zu dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag 1/2</title>
                <link>https://www.die-linke-thl.de/politik/plenarreden/detail/news/thueringer-gesetz-zu-dem-dritten-medienaenderungsstaatsvertrag-1-2/</link>
                <author>André Blechschmidt </author>
                <description>Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/7148</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/7148</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren, am Anfang möchte ich mich ausdrücklich bei meinen Kollegen im Ausschuss für Europa, Kultur und Medien bedanken, dass ich die Möglichkeit der Berichterstattung hier zugeordnet bekommen habe.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE: Sehr gern!)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE, CDU, AfD, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ich unterstelle, das hat entweder den Grund gehabt, dass der Inhalt überschaubar gewesen ist oder die kleine Besonderheit im Rahmen der Ausschussberatung sachlich und geschäftsordnungstechnisch dargestellt gilt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Formal: Die Drucksache&nbsp;7/7184, Thüringer Gesetz zu dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag, wurde in der 100.&nbsp;Sitzung des Thüringer Landtags am 1.&nbsp;Februar 2023 an den dafür zuständigen Ausschuss EKM überwiesen. Dieser wiederum hat sich in seiner 42.&nbsp;Sitzung am 10.&nbsp;März 2023 auf eine schriftliche Anhörung verständigt. In diesem Zusammenhang wurde eine Anhörungsliste mit allen relevanten Medienakteuren Thüringens und zum Teil auch darüber hinaus festgeschrieben.</p>
<p>Jetzt, liebe Kolleginnen und Kollegen, die feinfühlige Bewertung aus Geschäftsordnungssicht: Überwiesen hat der Thüringer Landtag wie in der Vergangenheit gegebenenfalls zu einer Anhörung das Thüringer Gesetz und nicht den Medienstaatsvertrag. Die Fragestellungen im Ausschuss gingen allerdings alle in die Richtung des Dritten Medienänderungsstaatsvertrags. Nun können Informationen und daraus entstandenes Wissen immer auch der Politik nützen, so auch hier. Dies kann ich berichten, nämlich, meine Damen und Herren, im Ergebnis der Anhörung wurde das „Thüringer Gesetz zum Dritten Medienänderungsstaatsvertrag“ in der 45.&nbsp;Sitzung des Ausschusses EKM am 21.04.2023 zur Annahme empfohlen. Dem kann ich mich anschließen. Vielen Dank.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</em></p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>André Blechschmidt</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-63654</guid>
                <pubDate>Tue, 28 Mar 2023 15:09:00 +0200</pubDate>
                <title>Auswertung des Sonderberichts des Thüringer Rechnungshofs und Herstellung vollumfänglicher Transparenz ab 2004 bei Stellenbesetzungen in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden und bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären</title>
                <link>https://www.die-linke-thl.de/politik/plenarreden/detail/news/auswertung-des-sonderberichts-des-thueringer-rechnungshofs-und-herstellung-vollumfaenglicher-transparenz-ab-2004-bei-stellenbesetzungen-in-den-leitungsbereichen-der-obersten-landesbehoerden-und-bei-staatssekretaerinnen-und-staatssekretaeren/</link>
                <author>André Blechschmidt </author>
                <description>Zum Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/7615</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Zum Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/7615</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Frau Präsidentin des Landesrechnungshofs, liebe Anwesende, der Sonderbericht des Thüringer Rechnungshofs vom 13.&nbsp;März hat auch unter den Koalitionsfraktionen Fragen aufgeworfen, die wir zum Gegenstand der heutigen Plenarsitzung machen wollen. Um den Bericht des Rechnungshofs einordnen und bewerten zu können, bedarf es aus unserer Sicht zunächst einer umfassenden Vorlage des gesamten Vorgangs an den Thüringer Landtag. Soweit die Landesregierung hier bereits den vollständigen Bericht zur Verfügung gestellt hat, betrachten wir dies als zwingende Normalität, um der parlamentarischen Arbeit im Allgemeinen und dem damit verbundenen parlamentarischen Kontrollauftrag umfassend gerecht zu werden. Dennoch möchte ich mich seitens der Koalitionsfraktionen dafür und die bisherigen Handlungen jetzt schon bei der Landesregierung bedanken.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Allerdings halten wir es auch für zwingend und erforderlich, weitere Unterlagen und Bewertungen in die parlamentarische Befassung einzubeziehen. Aus diesem Grund erbitten wir von der Landesregierung, dem Parlament auch aus ihrer Sicht ausführlich und unter Darlegung ihrer rechtlichen Bewertungen diese zu übermitteln, um uns fundiert und ergebnisorientiert mit der Rechtsauffassung und in der Folge möglichen gesetzlichen Veränderungen auseinandersetzen zu können. Wir sehen durchaus die Notwendigkeit, uns mit der kritischen Einstellungspraxis in den Leitungsbereichen sowie der Regelung im Laufbahngesetz hinsichtlich der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre inhaltlich zu befassen und gegebenenfalls auch Schlussfolgerungen zu ziehen. Aus diesem Grund bedarf es aus unserer Sicht einer ausführlichen Übersicht über die seit 2004 in Thüringen geltenden Regelungen einschließlich der jeweiligen Verwaltungspraxen. Ergänzend halten wir auch die vergleichbaren Informationen über die jeweiligen Regelungen und politischen Praxen in den anderen Bundesländern und dem Bund für hilfreich. Bis zum 31.05.2023 sollten diese Informationen ebenso wie erste Schlussfolgerungen, die die Landesregierung selbst bereits aus den Berichten gezogen hat, den Landtag erreichen, um uns in die Lage zu versetzen, zügig und ergebnisorientiert an diesen Fragen arbeiten zu können. Zugleich geben wir der Landesregierung ausreichend Zeit, die abgefragten umfassenden Informationen zu erheben und uns – wie gesagt – umgehend zur Verfügung zu stellen.</p>
<p>Meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, der Rechnungshof hat ausdrücklich nicht die Arbeit der Bediensteten in den Leitungsbereichen der Ministerien einer Bewertung unterzogen. Auch wurde keine Kritik an der Arbeit der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre vorgetragen. Uns ist es daher wichtig zu betonen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ministerien ungeachtet der bisherigen kritisierten Praxis im Rahmen der Einstellung ebenso wie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre ihre Arbeit sehr gut gemacht haben und auch machen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE, SPD)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Damit haben sie einen großen, einen riesengroßen Anteil am Erfolg der Regierungsarbeit der Koalition seit 2014. Vielen Dank.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</em></p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>André Blechschmidt</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-63059</guid>
                <pubDate>Fri, 03 Feb 2023 15:06:00 +0100</pubDate>
                <title>Wahl einer Vertrauensperson und ihrer Vertreterin beziehungsweise ihres Vertreters für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen beziehungsweise Richter des Thüringer Finanzgerichts 2/2</title>
                <link>https://www.die-linke-thl.de/politik/plenarreden/detail/news/wahl-einer-vertrauensperson-und-ihrer-vertreterin-beziehungsweise-ihres-vertreters-fuer-den-ausschuss-zur-wahl-der-ehrenamtlichen-richterinnen-beziehungsweise-richter-des-thueringer-finanzgerichts-2-2/</link>
                <author>André Blechschmidt</author>
                <description>Zum Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/7265</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Zum Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/7265</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren! Kollege Braga, die Problematik ist etwas umfassender und Geschäftsordnung soundso. Sie haben am Dienstag um 14.00&nbsp;Uhr deutlich gemacht, dass sie eine Wahl am Donnerstag nicht durchführen wollen, mit keiner weiteren Begründung, das wurde akzeptiert. Am gestrigen Tag, wenn heute die Begründung sein soll, dass sie nicht ausreichend Mehrheiten schaffen – Mehrheiten können Sie sowieso nicht schaffen, sondern Sie können nur ihre Stimmen einbringen. Wenn das der Grund gewesen wäre oder jetzt der Grund ist, muss ich Ihnen sagen, gestern sind Sie durchweg, wenn mein Auge und meine Sinne mich nicht trügen, mindestens immer 15, 16&nbsp;Leute in den Reihen gewesen. Warum haben Sie die Wahl gestern nicht gemacht? Warum ist das verschoben worden, um wieder kurz am Ende des heutigen Tages zu sagen, nein, wir machen das nicht. Und ein himmelweiter Unterschied besteht zu der Frage, einem Verfassungsorgan, also sprich, dem Verfassungsgerichtshof eine Stellvertretung zu wählen oder die PKK zu wählen, denn dort muss es eine Zweidrittelmehrheit geben. Zwei Drittel, das heißt, 60&nbsp;Stimmen. Wenn da Überlegungen von Fraktionen entstehen, zu sagen, das schaffen wir nicht, dann werden wir sagen, okay. Sie brauchen für den Wahlvorschlag eine einfache Mehrheit. Das heißt ihre 10, 15, wie viele haben Sie noch? 19&nbsp;Stimmen hätten gegebenenfalls ausgereicht,</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Gegebenenfalls!)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>und demzufolge sage ich Ihnen, das ist nicht koscher, was Sie hier veranstalten, und das nehme ich Ihnen nicht ab,</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>dass Sie sich hier vorn hinstellen und sagen, wir hätten ja gern.</p>
<p>Nein, Sie wollen nicht!</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)</em></p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>André Blechschmidt</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-63057</guid>
                <pubDate>Fri, 03 Feb 2023 15:02:00 +0100</pubDate>
                <title>Wahl einer Vertrauensperson und ihrer Vertreterin beziehungsweise ihres Vertreters für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen beziehungsweise Richter des Thüringer Finanzgerichts 1/2</title>
                <link>https://www.die-linke-thl.de/politik/plenarreden/detail/news/wahl-einer-vertrauensperson-und-ihrer-vertreterin-beziehungsweise-ihres-vertreters-fuer-den-ausschuss-zur-wahl-der-ehrenamtlichen-richterinnen-beziehungsweise-richter-des-thueringer-finanzgerichts-1-2/</link>
                <author>André Blechschmidt</author>
                <description>Zum Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/7265</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Zum Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/7265</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren, liebe Zuschauer, wie aus dem Antrag zur Geschäftsordnung, der eben benannt worden ist, Drucksache&nbsp;7/7265, zu entnehmen ist, befassen wir uns mit der Frage zur Wahl von Vertrauensleuten, ihren Vertreterinnen bzw. ihrer Vertreter für den Ausschuss zur Wahl von ehrenamtlichen Richterinnen bzw. Richtern des Thüringer Finanzgerichts nicht das erste Mal. Es hat unterschiedliche Untersachen gegeben, weswegen es zu keinen Wahlergebnissen gekommen ist. Es gab keine parlamentarischen Mehrheiten oder es gab keine Wahlvorschläge bis hin zu Beratungen des Ältestenrats, in denen mehrmals ein Antrag der AfD abgestimmt worden ist bzw. zur Kenntnis genommen worden ist, Wahlwiederholungen einer dritten bzw. vierten Wahl zuzulassen mit – das will ich ausdrücklich betonen – der Zusage, hier entsprechende Voraussetzungen für die Wahl zu schaffen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit Blick auf das Staatsgefüge Legislative, Exekutive und Judikative haben wir einen Gestaltungsauftrag als Legislative bei verschiedenen gesetzlichen Sachen, wo wir durch eine Wahl entsprechende hauptamtliche oder ehrenamtliche Gremien und Personen bestimmen sollen bzw. auch bestimmen müssen. Über diese entsprechenden Interessen einzelner Fraktionen hinweg müssen wir im gesellschaftlichen Auftrag gewährleisten, dass diese Einrichtungen arbeiten können. Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es ausdrücklich um die Wahl – ich möchte den gesamten Titel jetzt nicht noch mal wiederholen – von Vertrauensleuten zur Wahl ehrenamtlicher Richterinnen und Richter, um ein wichtiges Gremium, das für die juristische Gestaltung in unserem Staatsgefüge notwendig ist. Auf diese Aufgabe hatte uns unter anderem auch der ehemalige Justizminister in einem Schreiben vom 1.&nbsp;November 2022 hingewiesen. Daraus möchte ich jetzt zitieren, Zitat: „Bei einer unvollständigen Besetzung des Wahlausschusses droht jedoch, dass dieser kaum als handlungsfähig angesehen werden kann bzw. rechtlich als nicht existent betrachtet werden muss. Es hat das Bundesverfassungsgericht die Ungültigkeit der Wahl angenommen, wenn im Ausschuss zur Wahl der Jugendschöffinnen und &nbsp;schöffen nicht alle gesetzlich vorgesehenen Mitglieder vertreten sind – Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 9.&nbsp;Juni 1971. Die Situation dürfte auf den Wahlausschuss nach §&nbsp;23 der Finanzgerichtsordnung übertragbar sein, sodass eine Mitwirkung der durch ein Wahlgremium, das im Rechtssinne nicht besteht, gewählte ehrenamtliche Richterinnen und Richter gegen die Garantie der gesetzlichen Richter aus Artikel&nbsp;101 Abs.&nbsp;1 Satz&nbsp;2 des Grundgesetzes verstieße und alle entsprechenden Entscheidungen des Thüringer Finanzgerichts allein wegen Verletzung des Gebotes angreifbar machen würde. Damit droht eine Situation, die nach hiesiger Kenntnis in Deutschland nahezu einmalig wäre.“ Wir als Antragsteller gehen davon aus, dass wir hier den entsprechenden Gestaltungsauftrag wahrnehmen wollen und müssen. Demzufolge, da es in den letzten Monaten zu keiner entsprechenden Voraussetzung, was die Wahlvorschläge anbetrifft, gekommen ist, möchten wir entsprechend der Möglichkeit §&nbsp;120 in Abänderung des §&nbsp;6 Abs.&nbsp;1 Satz&nbsp;1 und 2 eine Ausnahme zur Geschäftsordnung herstellen. Wir können nicht nachvollziehen, dass hier seit Wochen und Monaten die Wahl nicht gewährleistet werden kann. Wir fühlen uns auch – und das möchte ich zumindest in Anführungsstriche setzen – ein wenig seitens der AfD vorgeführt, dass es nicht um die Problematik geht, dass Rahmenbedingungen geschaffen werden, sondern dass grundsätzlich das System der Finanzgerichtsbarkeit hier an dieser Stelle attackiert werden soll.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Ich mache mir die Welt, wie sie mir gefällt!)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Eine Randbemerkung sei mir in dem Zusammenhang noch gestattet: Sie machen mit dieser Entscheidung nicht nur Ihre ideologischen Interessen zum Gegenstand dieser Debatte, sondern Sie erweisen Ihrem Parlamentarischen Geschäftsführer einen Bärendienst, der an Glaubwürdigkeit hier jetzt nicht dazugewonnen hat – im Gegenteil. Ich fordere, ich wünsche, dass alle entsprechend demokratischen Kräfte in diesem Haus diesem Geschäftsordnungsantrag zustimmen. Danke.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</em></p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>André Blechschmidt</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-62898</guid>
                <pubDate>Wed, 01 Feb 2023 12:26:00 +0100</pubDate>
                <title>Auswirkungen der Aberkennung des Gruppenstatus für den früheren Zusammenschluss der Abgeordneten Dr. Bergner, Gröning, Kniese und Schütze als Parlamentarische Gruppe der BfTh auf den parlamentarischen Bereich</title>
                <link>https://www.die-linke-thl.de/politik/plenarreden/detail/news/auswirkungen-der-aberkennung-des-gruppenstatus-fuer-den-frueheren-zusammenschluss-der-abgeordneten-dr-bergner-groening-kniese-und-schuetze-als-parlamentarische-gruppe-der-bfth-auf-den-parlamentarischen-bereich/</link>
                <author>André Blechschmidt</author>
                <description>Zum Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/7149</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Zum Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/7149</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren, es ist nicht das erste Mal, dass wir uns hier im Hohen Hause mit der Problematik einer Abweichung entsprechend §&nbsp;70 der Geschäftsordnung gemäß §&nbsp;120 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags befassen. Bekanntermaßen haben wir uns das erste Mal im September 2021 mit so einer Frage auseinandergesetzt und letztmalig am 22.12. vergangenen Jahres, als die Gruppe der Bürger für Thüringen aufgelöst wurde und die damit verbundenen Rechte, die sie bekommen hatte, aberkannt wurden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Dabei ging es immer um parlamentarische Gruppen und in diesem Fall ganz konkret – ich habe es schon angesprochen – Rechte und Pflichte der jeweiligen Gruppe, die auszugsweise dann festgeschrieben worden sind. Es wurden Begrenzungen vorgenommen, es ging um Finanzierung und letztendlich auch – das habe ich schon gesagt – um die Aberkennung des Gruppenstatus. Es war dabei immer um solche Begriffe wie Funktionalität des Landtags und die Problematik der Widerspiegelung der damals entsprechenden Kräfteverhältnisse innerhalb des Thüringer Landtags gegangen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wenn Sie sich den Antrag in Drucksache 7/4149 zu Gemüte geführt haben, dann geht es auch hier wieder darum, dass der Beschluss vom 15.07.2022, in dem sich der Thüringer Landtag entsprechend neu orientierte an den Stärkeverhältnissen nach der Anerkennung des Gruppenstatus der Bürger für Thüringen, jetzt wieder zurückgenommen werden muss, damit – wie gesagt – die entsprechenden – ich sage es das dritte, vierte Mal jetzt – Kräfteverhältnisse widergespiegelt werden können, wie sie den Tatsachen entsprechen. Ich gehe davon aus, Sie haben es zur Kenntnis genommen. Ich bitte Sie sozusagen jetzt darum, diese entsprechenden Maßnahmen über diesen Antrag mit einer Zustimmung umzusetzen. Vielen Dank.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</em></p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>André Blechschmidt</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-62893</guid>
                <pubDate>Wed, 01 Feb 2023 12:16:00 +0100</pubDate>
                <title>Thüringer Gesetz zu dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag</title>
                <link>https://www.die-linke-thl.de/politik/plenarreden/detail/news/thueringer-gesetz-zu-dem-dritten-medienaenderungsstaatsvertrag/</link>
                <author>André Blechschmidt </author>
                <description>Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/7148</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/7148</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren, der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag gibt uns die Möglichkeit, ein wenig mehr über Inhalte als über Skandale zu diskutieren. Und das müssen wir auch, denn der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ebenso wichtig wie auch – ausdrücklich betont – reformbedürftig. Der einzige Wunsch, den ich in dem Zusammenhang hätte, ist, dass wir vielleicht nicht immer nach der Mittagspause Medienpolitik machen, denn da bekommen nur die Insider das alles mit.</p>
<p>(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Wir haben doch einen Bildungsauftrag!)</p>
<p>Aber, es ist okay, es wird ja übertragen, also auch für die, die am Livestream oder an welchem Gerät auch immer sitzen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Natürlich sind die Medienstaatsverträge – und das ist in der Vergangenheit sicherlich auch öfters gesagt worden – in der Regel Minimallösungen: Schritt für Schritt, nur kleine Änderungen werden damit umgesetzt, weil es eben über einen Staatsvertrag geregelt werden soll.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Dennoch sind auch kleine Schritte und positive Entwicklungen notwendig, auch wenn es in unseren Augen noch viel umfangreichere und grundlegendere Reformbedarfe im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt. Als gemeinschaftsfinanzierter Rundfunk ist er zu gesellschaftlichem Nutzen verpflichtet. Gesellschaftlicher Nutzen kann aber nur dort entstehen, wo gesellschaftliche Nutzung auch stattfindet.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>In diesem Sinn ist zu begrüßen, dass die vorliegende Novelle vorsieht, dass die öffentlich-rechtlichen Sender künftig eigenständig entscheiden können, ob sie Spartenkanäle weiterhin als fortlaufende lineare Programme im TV anbieten oder ob sie Angebote mit Blick auf das Nutzungsverhalten verändern und damit stärker ins Netz abwandern. Da bin ich ein wenig anderer Auffassung wie der Kollege Montag. Aber er hat das ja nicht verneint, sondern hat den Schritt für zu klein erachtet.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Es ist ganz besonders wichtig, dass die Flexibilisierung denen überlassen wird, die diese Programme produzieren, denn sie sind es, die im Austausch mit den Nutzern stehen und am besten wissen, wie sie ihre Zielgruppen erreichen können. Sie sind auch die, die auf wechselnde Bedürfnisse reagieren können. Dazu gehört auch die Ermöglichung der erweiterten Nutzung der Onlineangebote durch „online first“ oder „online only“, Ausstrahlung oder Verlängerung der Verweildauer in den Mediatheken.</p>
<p>Diese Novelle des Medienstaatsvertrags hilft in diesem Sinne dem öffentlichâ€‘rechtlichen Rundfunk dabei, seine Angebote an die veränderte Mediennutzung und die Lebenswirklichkeit von Bürgerinnen und Bürgern, von Nutzerinnen und Nutzern anzupassen und flexibler auszugestalten und so auch künftig unter Bedingungen der modernen Massenkommunikation seinem verfassungsrechtlichen Funktionsauftrag mit Ziel der Vielfaltssicherung nachzukommen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Meine Damen und Herren, der Dritte Medienstaatsvertrag stärkt aber zugleich auch die – die Kollegin Henfling hat es gesagt – Beratungs- und Aufsichtsfunktionen der Kontrollgremien von ARD, ZDF und Deutschlandradio, was wir explizit begrüßen. Diesen Gremien obliegt es zukünftig, für die Angebote von ARD, ZDF und Deutschlandradio Richtlinien zu inhaltlichen und formalen Qualitätsstandards sowie standardisierten Prozessen aufzustellen und Transparenz – ausdrücklich Transparenz – und Effizienz zu steigern. In diesem Zuge sollten wir auch und ganz deutlich über Regelungen zur fachlichen Qualifizierung, regelmäßigen Fortbildung, bestimmten Quoten von Sachverständigen oder anderen Maßnahmen für die Mitglieder dieser Gremien reden, um auch tatsächlich Leistungsfähigkeit der Gremien sicherzustellen. Meine Damen und Herren, keine dieser Maßnahmen hat eine größere Strukturveränderung im Blick und dennoch können sie Grundlage für strukturelle Änderungen und Synergien innerhalb der Häuser sein. Dennoch, damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch in Zukunft seine Rolle zur Sicherung einer stabilen demokratischen Entwicklung in unserer Gesellschaft garantiert, sollten sie auch den Schritt in die digitale Gesellschaft ermöglicht bekommen.</p>
<p>Zum Abschluss möchte ich ein Zitat von Christian Walter bringen. Er schrieb im Oktober in der TAZ zutreffend, ich zitiere: „Wenn es [den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk] nicht gäbe, müsste man ihn erfinden. [Aber] nur Verrückte würden ihn so erfinden, wie er heute in Deutschland ist.“ Jetzt liegt es an uns, dass er nicht so bleibt, wie er ist. In dem Sinne bin ich für eine Diskussion dankbar und sollte eine Ausschussüberweisung erfolgen, dann auch im Ausschuss. Vielen Dank.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</em></p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>André Blechschmidt</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-62891</guid>
                <pubDate>Wed, 01 Feb 2023 12:14:00 +0100</pubDate>
                <title>Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes 2/2</title>
                <link>https://www.die-linke-thl.de/politik/plenarreden/detail/news/zweites-gesetz-zur-aenderung-des-thueringer-landesmediengesetzes-2-2/</link>
                <author>André Blechschmidt</author>
                <description>Zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/5562</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/5562</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Nur kurze Reaktion darauf: Diskutabel ist – und ich gebe Ihnen völlig recht, Kollege Montag&nbsp;–, Medienentwicklung ist so schnelllebig, dass diejenigen, die sich politisch in den Landtagen damit auseinandersetzen, sehr oft hinterherhinken. Aber ich erinnere an die Ausschussarbeit, einen Antrag der FDP, der im Ausschuss ist, der sich mit der Medienlandschaft 2030 befassen soll. Das ist dort im Ausschuss und da werden wir über solche Probleme reden können. Aber ich brauche in dem Sinne keine Gesetzesinitiative, die schon gar nicht – ich habe es dargestellt, Entschuldigung, Kollegen der CDU – geeignet ist, um die Medienvielfalt zu erhalten. Das brauche ich nicht im Ausschuss. Ich habe einen Ansatzpunkt und den werden wir bearbeiten und den werden wir umfangreich bearbeiten. Wir haben umfangreiche Anhörungslisten im Umlauf und darauf freue ich mich auch. Bis dato also im Ausschuss! Danke.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE)</em></p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>André Blechschmidt</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-62890</guid>
                <pubDate>Wed, 01 Feb 2023 12:12:00 +0100</pubDate>
                <title>Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes 1/2</title>
                <link>https://www.die-linke-thl.de/politik/plenarreden/detail/news/zweites-gesetz-zur-aenderung-des-thueringer-landesmediengesetzes-1-2/</link>
                <author>André Blechschmidt</author>
                <description>Zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/5562</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/5562</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Danke, Frau Präsidentin. Ich mache es auch wirklich nur stichwortartig. Liberalisierung, Harmonisierung, wirtschaftliche Fragestellung der Medienunternehmen, Vielfalt in Thüringen – das sind die Stichworte. Und ja, ich formuliere es mal bewusst so: Sie haben die Katze aus dem Sack gelassen bei der Liberalisierung. Es geht Ihnen um den wirtschaftlichen Sinn dieser Liberalisierung, um nichts anderes. Die Medienvielfalt ist sozusagen das Nebenprodukt, was gegebenenfalls erhalten werden soll und diese grundlegende Richtung dieses Antrags können die Koalitionsfraktionen nicht mittragen und werden sie auch nicht mittragen. Ich sage es auch in aller Offenheit, wir halten diesen Gesetzentwurf, so wie er strukturiert ist und die Zielrichtung, die er vorgibt, nicht für geeignet, im Ausschuss weiter zu diskutieren. Das will ich ganz ehrlich am Anfang deutlich sagen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Frage Liberalisierung: Die wirtschaftlichen Beteiligungen, die Sie angesprochen haben, muss ich nicht wiederholen, aber ich will natürlich auch deutlich machen – und das haben wir mit der letzten Änderung des Landesmediengesetzes auch vorgenommen –, wir erkennen natürlich die wirtschaftlichen Fragestellungen und Probleme der Medienunternehmen hier in Thüringen. Wir haben uns den Radiostationen zugewandt und haben gesagt, okay, wir wollen keine redaktionelle Zusammenarbeit – das haben wir immer deutlich gesagt –, wir sehen aber durchaus Synergieeffekte, die sie auf verwaltungstechnischem, organisatorischem oder wirtschaftlichem Teil tun können, um wie gesagt – ich wiederhole mich – Synergieeffekte zu erreichen. Das haben wir gesagt, ja, okay, das ist zu tun.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Jetzt ist aber die Forderung, dass wir sagen, die Schieflage aus verschiedensten Gründen der Printmedien soll dazu genutzt werden, um hier eine Öffnung der Klausel, der Schutzklausel – so will ich sie mal beschreiben –, der Schutzklausel in der Mediengesetzgebung aufzuheben und zu sagen, nein, hier können sich auch Medien, führende Unternehmen in Thüringen an Radiostationen beteiligen.</p>
<p>Ich weiß nicht, ob Sie mit den Radiostationen gesprochen haben. Ich habe den Eindruck gewonnen aus den Gesprächen heraus, dass das nicht ihr Ziel und ihr Sinn ist, hier eine entsprechende Kooperation einzugehen. Das ist meine Erfahrung gewesen, vielleicht haben Sie andere Erfahrungen gemacht.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Was die Harmonisierung angeht: Es wird so ein bisschen versucht deutlich darzustellen, dass man sagt, in anderen Ländern funktioniert doch anderes auch besser und viel umfangreicher. Ich glaube nur, dass man – ich nehme nur ein Beispiel – Nordrhein-Westfalen schlecht mit Thüringen vergleichen kann. Dort eine Liberalisierung vorzunehmen bei der Meinungs- und Medienvielfalt ist etwas ganz anderes als in Thüringen. Thüringen hat eine gute – ich will durchaus auch das Wort in den Mund nehmen – überschaubare Medienvielfalt, aber das möchten wir mit dieser Gesetzesinitiative nicht infrage stellen. Deshalb lehnen wir sie auch ab.</p>
<p>Eine Randglosse ist natürlich nur eine Randglosse, man sollte nicht zu oft in die Vergangenheit schauen. Dieses – Kollege Herrgott hat es gesagt – restriktive Mediengesetz oder – gut, Entschuldigung, war der Kollege Montag – Urheberrecht ist von CDU und FDP geschrieben worden. Erst durch die Koalition, wenn ich das mal so sagen darf, sind jetzt Veränderungen in Form der wirtschaftlichen Möglichkeiten vorgenommen worden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Einen Gedanken auch zu Frau Dr.&nbsp;Bergner: Ich gebe Ihnen recht, natürlich, die Bürgermedien sind ein wichtiges Element in Thüringen, und hier sollte man auch immer entsprechende Förderungen im Blick haben. Die Staatskanzlei hat eine entsprechende Vereinbarung mit der Landesmedienanstalt, um hier Veränderungen vorzunehmen – nur mal als Ergänzung zu dieser Problematik.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Summa summarum: Diese Initiative – ich betone noch mal – ist nicht geeignet, um hier die Medienvielfalt, die bescheidene, überschaubare und funktionierende Medienvielfalt in Thüringen zu verbessern und demzufolge lehnen wir die Gesetzesinitiative grundlegend ab. Danke.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</em></p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>André Blechschmidt</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-62816</guid>
                <pubDate>Tue, 31 Jan 2023 10:03:00 +0100</pubDate>
                <title>Ämterpatronage und Führungsmängel in der Landesregierung? Wird Thüringen kompetent regiert?</title>
                <link>https://www.die-linke-thl.de/politik/plenarreden/detail/news/aemterpatronage-und-fuehrungsmaengel-in-der-landesregierung-wird-thueringen-kompetent-regiert/</link>
                <author>André Blechschmidt</author>
                <description>Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/7119</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/7119</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ja, das ist wohl richtig, aber was wahr ist, darf auch manchmal an die Luft kommen.</p>
<p>Ich will auf drei Gedanken noch mal eingehen. Kollege Kemmerich, ich versuche es noch mal zu erklären, was es mit dem Prüfverfahren des Rechnungshofs und den scheinbaren – nach Ihren Worten – Formalien, die dabei ablaufen, für eine Bewandtnis hat. Der Rechnungshof ist frei, ausdrücklich – das ist heute von diesem Pult aus schon mal formuliert worden&nbsp;–, in der Entscheidung, was er prüft. Das hat der Rechnungshof getan und gesagt, wir nehmen jetzt mal die Landesregierung, die Führungsebenen und die Staatssekretäre unter die Lupe und prüfen das. Dann wird das geprüft. Dann gibt es den berühmtberüchtigten – wo wir jetzt an dieser Stelle stehen – Prüfbericht.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Und ich komme noch mal darauf zurück – nur gedanklich darauf zurück, ich zitiere jetzt nicht, aber auch das würde ich wiederholen. Das ist die Problematik, dass dieser Prüfbericht dann dem Betroffenen zugesandt wird, damit der Betroffene sich positionieren kann. Das sagt das Gesetz. Und demzufolge kommt dann die entsprechende Antwort – offen, transparent. Jetzt will ich gar nicht davon reden, was die Staatskanzlei mittlerweile schon getan hat. Aber das geht dann zurück an den Rechnungshof und der Rechnungshof beschließt in einer Beratung – so gehe ich davon aus – des Kollegiums, dass er sagt: Nehmen wir uns einigen Begründungen des Betroffenen an oder bestehen wir auch weiterhin auf unserer Position, die wir im Prüfbericht festgehalten haben? Damit kann der vorläufige Prüfbericht – er nennt sich wohl Entwurf-Prüfbericht – noch mal geändert werden. Er kann geändert werden und dann tritt er an die Öffentlichkeit – natürlich, so ist das und nicht anders. Dann erst wird im Grunde genommen die Öffentlichkeit – so habe ich auch die Aussage der Präsidentin im Ausschuss verstanden – durch den Rechnungshof informiert.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Das müssen Sie auch den Zeitungen erzählen!)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Heiterkeit DIE LINKE)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ja. Und Ihnen, der in der Legislative tätig ist und die Gesetze beachten soll. Das war vorhin mein Einwurf, der gesagt hat, wir haben hier eine Verantwortung, indem wir das Gesetz, was wir selber verabschiedet haben, das Rechnungshofgesetz, auch einhalten. Das tun Sie nicht. Sie stellen sich hier vorne hin und sagen – ich hatte es vorhin gesagt&nbsp;–: „könnte sein“, „scheinbar“, „vielleicht“ usw. usf. Das ist doch keine vernünftige, für die Öffentlichkeit als Grundlage für Meinungsbildung geeignete Debatte – Punkt eins.</p>
<p>Punkt zwei, damit auch hier kein Missverständnis auftaucht: Die Fraktionen von Rot-Rot-Grün, die Koalitionsfraktionen werden sich mit diesem Prüfbericht, der dann öffentlich wird, natürlich inhaltlich auseinandersetzen, und das – das kann ich Ihnen jetzt schon sagen – auch ausführlich, und wenn es nötig ist, sich auch kritisch damit auseinandersetzen. Aber – und das wiederhole ich auch noch mal ausdrücklich – die Fraktionen von Rot-Rot-Grün werden diese kritische Analyse durchführen, wenn nach Abschluss der vollständigen Prüfung der endgültige Schlussbericht auf dem Tisch liegt. Dann werden wir mit Ihnen eine vernünftige, sachliche, kritische, gegebenenfalls auch vehemente Diskussion führen. Das ist jetzt wirklich Zahnstocherei, was hier betrieben wird, und das halte ich nicht für geeignet.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Jetzt noch als Letztes hinsichtlich der Funktion der Staatssekretärin bzw. des Staatssekretärs folgende allgemeine Anmerkung: Diese Funktionen haben eine sehr spezielle Ausgestaltung. Sie sind das unverzichtbare – würde ich mal beschreiben&nbsp;–, verbindende Scharnier zwischen politischer Funktion, Entscheidungsbereich und dem ausführenden Aufgaben- und Funktionsbereich der Landesregierung und der Ministerien. Deshalb sind sie zu Recht politische Beamte, und das sind sie nicht erst seit der Zeit der Ramelow-Regierung, wie es so schön von der Opposition formuliert wird, sondern es ist schon immer so. Angesichts eines solchen laufenden Prüfverfahrens glauben wir, dass sich diese Scharnierfunktion ausdrücklich von den allgemeinen Landesbediensteten unterscheidet. Eine weitere Debatte zu diesem Thema bin ich gern bereit zu führen, wenn dieser Abschlussbericht vorliegt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Allerletzte Bemerkung: Die CDU verknüpft in ihrem Antrag auch noch gleich das Thema „Ministerwechsel“ und entsprechende Kompetenzfragen. Gegenfrage an die CDU: Sie haben sich in Ihrer Regierungszeit doch auch nicht reinreden lassen beim Ministerwechsel, die gar im seltensten Falle nicht ganz so wenig gewesen sind. Es ist mir nur eine in Erinnerung, ich will es nur mal sagen, die Kollegin Walsmann möge es mir dann verzeihen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Vizepräsidentin Marx: </strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Herr Blechschmidt, Ihre Redezeit ist gleich zu Ende.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Abgeordneter Blechschmidt, DIE LINKE: </strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ich komme zum Ende.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Finanzministerin wurde Sie mit der Begründung, weil sie wie eine schwäbische Hausfrau handeln kann. Das war die Kompetenz, um Finanzministerin in Thüringen zu werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Unruhe CDU) </em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ich sehe den Kollegen Montag schon an: Das ist auch eine Voraussetzung. Aber wie gesagt, die CDU möge bitte vor</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Vizepräsidentin Marx: </strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Herr Blechschmidt, Ihre Redezeit ist zu Ende.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Abgeordneter Blechschmidt, DIE LINKE: </strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>ihrer eigenen Tür kehren.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE)</em></p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>André Blechschmidt</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-62815</guid>
                <pubDate>Tue, 31 Jan 2023 10:00:00 +0100</pubDate>
                <title>Einstellungspraxis der Landesregierung – Fehlende Beachtung des Grundsatzes der Bestenauslese</title>
                <link>https://www.die-linke-thl.de/politik/plenarreden/detail/news/einstellungspraxis-der-landesregierung-fehlende-beachtung-des-grundsatzes-der-bestenauslese/</link>
                <author>André Blechschmidt</author>
                <description>Aktuelle Stunde auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/7117</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Aktuelle Stunde auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/7117</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, „soll geschehen sein“, „scheinbar“, „könnte sein“, „Vorwürfe stehen im Raum“, „liegt in der Luft“ – alles Aussagen vom heutigen Tag von meinen Vorrednern aus der Opposition.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Na dann klären Sie doch mal auf!)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ist es seriös und verantwortungsvoll, als Abgeordneter eine Debatte über Informationen zu führen, die auf – in Anführungszeichen – Hörensagen beruhen, also aus zweiter Hand? Hinsichtlich des Entwurfs zum Prüfbericht des Thüringer Rechnungshofs zur Einstellungspraxis der Landesregierung sind aus den Medien keine zusammenhängenden Fakten zu diesem eigentlichen Sachverhalt bekannt. Alles andere sind Wertungen, die angesichts der nicht vollständig bekannten Faktenlage im wahrsten Sinne des Wortes nur Vorurteile produzieren.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Welchen Wert für eine belastbare Informationsgrundlage und einen brauchbaren Meinungsbildungsprozess in der Öffentlichkeit soll eine solche Debatte hier im Thüringer Landtag haben? Auch wenn Sie vonseiten der FDP und CDU durch wiederholten Aufruf des Themas – es ist genannt worden, im Dezember war es eine Sondersitzung des Justizausschusses – versuchen, den Eindruck zu erwecken, da wird etwas vertuscht, es ist – und das wissen Sie genau – ein falscher Eindruck, schlicht gelogen.</p>
<p>Jetzt kommt sogar noch die Zielsetzung, es wird einen Untersuchungsausschuss geben. Wir wollen etwas wissen, was noch gar nicht bekannt ist – nach dem Motto: Wir schmeißen mal ein wenig mit Dreck und ein bisschen wird schon irgendwo kleben bleiben. Nicht mit uns, liebe Voigt- und Kemmerich-Opposition, nicht mit uns!</p>
<p>Oder, meine Damen und Herren, haben Sie der</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf aus dem Hause)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>– ja genau, richtig erkannt, völlig richtig erkannt – Präsidentin des Thüringer Rechnungshofs in der Sondersitzung des Ausschusses am 6.&nbsp;Dezember nicht zugehört? Oder haben Sie die Information einfach wieder verdrängt, weil diese in Ihre Skandalisierungsstrategie nicht reinpasst?</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. Gottweiss, CDU: Es ist ein Skandal!)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Präsidentin des Thüringer Rechnungshofs formuliert wie folgt: Richtig ist, das haben wir gehört, dass es dieses Prüfverfahren gibt, das heißt insgesamt die Stellenbesetzung in dem Leitungsbereich der obersten Landesbehörde und Teil&nbsp;2 umfasst die Staatssekretäre. Dieser Bericht – weiter die Präsidentin&nbsp;–, das ist auch richtig dargestellt worden, ist mit Schreiben vom 25.&nbsp;Februar versandt worden, Teil&nbsp;2 ausschließlich an die Thüringer Staatskanzlei und das Thüringer Finanzministerium. Hier steht – das ist ein Einwurf von mir – nicht der Kollege Kemmerich als Adresse.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Zitieren Sie etwa aus dem Ausschuss?)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Weiter als Zitat: „Nun ist es leider so – oder was heißt leider, es ist leider nicht so, es hat einen guten Grund&nbsp;–, dass die gesetzliche Ausgestaltung des Verfahrens mir es hier und heute nicht erlaubt, Sie inhaltlich zu informieren. Konkret bestimmt das Gesetz für den Thüringer Rechnungshof in seinem §&nbsp;10 Abs.&nbsp;1 Nr.&nbsp;7“, die Präsidentin sagt „– ich zitiere&nbsp;–: ‚Das Kollegium entscheidet […] über Auskünfte zu Prüfungsfragen gegenüber Landtag, Landesregierung und Presse.‘ Entscheidender zweiter Satz: ‚Diese werden jedoch nicht vor Abschluss des Prüfverfahrens erteilt.‘.“ Und das Prüfverfahren ist noch nicht zu Ende, das Prüfverfahren läuft noch.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Trotz dieser eindeutigen, unmissverständlichen Aussagen des Thüringer Rechnungshofs selbst, dass sich das Prüfverfahren in einer Phase befindet, in der es noch keine Information an die Öffentlichkeit geben darf</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. Prof.&nbsp;Dr.&nbsp;Voigt, CDU: Ist das jetzt aus dem Protokoll?)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>– geben darf&nbsp;–, versuchen Sie vonseiten der FDP und der CDU, die verbindlichen Vorgaben des Rechnungshofgesetzes erneut bewusst und zielgerichtet mit aller politischen Konsequenz und dabei anzurichtendem Schaden zu unterlaufen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. Gottweiss, CDU: Es darf aber nicht zitiert werden aus dem Ausschuss!)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Unruhe CDU)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Davon abgesehen, dass der Landtag Landesgesetze mit entsprechender Mehrheit ändern kann – das können wir&nbsp;–, gilt es aber, dass auch die Abgeordneten diese gesetzlichen Vorgaben aus dem Rechnungshofgesetz zu respektieren haben. Das tun Sie hier nicht. Ich kann nur sagen, diese Debatte entspricht nicht dem Auftrag, ist unserer Arbeit als Abgeordnete unwürdig und ich kann nur sagen, das ist kein guter Stil.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</em></p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>André Blechschmidt</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-62190</guid>
                <pubDate>Thu, 15 Dec 2022 13:07:00 +0100</pubDate>
                <title>Grundlegende Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ermöglichen, Staatsverträge kündigen, Rundfunkbeitrag abschaffen</title>
                <link>https://www.die-linke-thl.de/politik/plenarreden/detail/news/grundlegende-reformen-des-oeffentlich-rechtlichen-rundfunks-ermoeglichen-staatsvertraege-kuendigen-rundfunkbeitrag-abschaffen/</link>
                <author>André Blechschmidt </author>
                <description>Zum Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/6697</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Zum Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/6697</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Herr Präsident, meine Damen und Herren, wir reden heute wieder einmal über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, jenes Mediensystem, das nach dem Zweiten Weltkrieg als Antwort auf Gleichschaltung aller Medien, als Antwort auf Propaganda und politische Beeinflussung begründet wurde und welches seitdem den öffentlichen Auftrag hat, ein inhaltlich wie finanziell unabhängiges, vielfältiges Medienangebot zu schaffen, was auch höchstrichterlich durch das Bundesverfassungsgericht in den zurückliegenden Jahrzehnten immer wieder bestätigt wurde.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Unabhängig vom Antrag sage ich aber in aller Deutlichkeit: Auch wenn wir gerade in der jüngsten Zeit einige Fortschritte zur Kenntnis nehmen konnten, gehen die Reformen innerhalb des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht weit genug – zum Beispiel Programmauftrag oder Spitzengehälter&nbsp;–. Also es gibt nach wie vor beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk einiges zu tun. Dieser Reformprozess, der eingeläutet worden ist, ist noch nicht zu Ende und nach unserer Auffassung eben auch nicht gescheitert, so wie es im Antrag der AfD formuliert worden ist.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Meine Damen und Herren, ein öffentlich ausgewogenes Programm besteht aus Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung, denn das ist nicht nur eine zentrale Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sondern gleichsam auch wichtige Voraussetzung, um breite Teile der Bevölkerung zu erreichen und – wie von mir schon angesprochen – als öffentlich-rechtlicher Rundfunk die entsprechenden gesellschaftlichen Aufgaben zu übernehmen und auszufüllen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Antragsteller hingegen zeigt mit seinen Vorschlägen immer wieder, was er von einem vielfältigen und unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk und damit gut informierten Bürgerinnen und Bürgern hält: nicht so viel, um nicht zu sagen, gar nichts. Wer den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf ein Minimalprogramm von zensierter Information, Bildung und Kultur beschränken will – und nichts anderes sind die 10&nbsp;Prozent volumenreduzierter Programmvorschläge der AfD&nbsp;–, der verkennt, welche Meinungs- und Zielgruppenrelevanz Unterhaltungsprogramme haben, denn auch darin werden aktuelle, relevante Zusammenhänge aus Gesellschaft, Geschichte und Politik integriert, aufbereitet und dem Publikum vermittelt. Dazu gehören auch Themen wie alternative Familien- und Lebensentwürfe, Migration oder Umweltschutz. Wie gesagt, wer das nicht will, will eine andere, vielleicht polnische oder ungarische Medienlandschaft. Dies wollen wir nicht.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wir dürfen hier auch nicht zulassen, meine Damen und Herren, dass Begriffe wie Ausgewogenheit und Vielfalt verunglimpft werden. Wenn man zum Beispiel eine Talkshow organisiert, bedeutet Vielfalt, einen öffentlichen Diskurs zu organisieren, der unterschiedliche Meinungen auf der Basis gesicherter Fakten repräsentiert, und nicht – wie aktuellen Beispielen und Vorgängen zu entnehmen ist&nbsp;–, vermeintliche Vielfalt zu schaffen, indem man jemanden einlädt, der Putins Vernichtungskrieg verharmlost, Fakten über den Ukrainekrieg verzerrt oder den Klimawandel leugnet.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Zwar muss auch Minderheiten- und Außenseitermeinungen Raum eingeräumt werden, dem Zuschauer darf aber kein mediales verzerrtes Gefühl falscher Mehrheiten in der Gesellschaft vermittelt werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Zuschauer sind nicht dumm …!)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Meine Damen und Herren, während die AfD hier auf der einen Seite eine vermeintliche Vielfalt fordert, um alle oder zumindest ihre Gruppen der Gesellschaft anzusprechen und abzubilden, fordert sie auf der anderen Seite, wie gesagt, ein Zusammenstreichen des Gesamtetats der Sender und Programme auf 10&nbsp;Prozent. Wenn Sie sich, meine Damen und Herren, jetzt mal vorstellen, ich nehme mir eine Fernsehzeitung und bastle mir ein Programm aus 10&nbsp;Prozent zusammen aus den, wie gesagt, dort vorhandenen Angeboten, werde ich sicher auch etwas Zufriedenstellendes finden. Aber wie viele von Ihnen würden wohl die gleiche Sendung aussuchen? Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht Vielfalt auch im Programmangebot, Anzahl und Breite, ganz zu schweigen vom Internetauftritt. Stattdessen soll auch das Internetangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks komplett abgeschafft werden, dessen Ausbau in den letzten Jahren eine wichtige Forderung der demokratischen Parteien gewesen ist und auch bleibt. Gerade öffentlich-rechtliche Informationsangebote sollen zeitlich unbegrenzt, kostenlos und auf aktuellem Stand der Technik im Internet bereitgestellt werden. Denn auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss sich wandelnden Medienkonsumgewohnheiten anpassen und die Zuschauer dort abholen, wo sie sind, auch und gerade junge Menschen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Meine Damen und Herren, ohne Zweifel gibt es wohl bei Programmen als auch bei Online-Angeboten noch zahlreiche Einspar- und Synergieeffekte, die durch die Sender aufzuspüren und umzusetzen sind. Ich glaube aber deutlich gemacht zu haben: Die öffentlich-rechtlichen Sender dürfen keinen derartigen finanziellen oder regulatorischen Beschränkungen unterliegen, die sie daran hindern, ihrem Auftrag gerecht zu werden. Denn in unserer Verantwortung liegt es, einen Rahmen vorzugeben, in dem sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk frei entfalten kann und kein Korsett erhält, so wie es der Antrag der AfD vorsieht, in welchem er sich langsam und mit zunehmender Zeit zur Bedeutungslosigkeit erstickt. Wir müssen also besonders dann, wenn wir berechtigte Effizienz einfordern, gleichzeitig dafür sorgen, dass zum Beispiel Spitzengehälter von Intendanten und Führungspersonal beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk in einem vernünftigen Verhältnis zu den Rechten und Möglichkeiten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einschließlich der freien Mitarbeiterinnen bestehen und gezahlt werden kann.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Meine Damen und Herren, es ist bitter, dass erst in Anknüpfung der Skandale bei rbb und BR eine beschleunigte Debatte in der breiten Öffentlichkeit stattfindet. Jetzt gilt es, diese Entwicklung zu nutzen und zeitnah nachhaltige Reformen unter Mitwirkung der Aufsichtsgremien umzusetzen. Denn die sind existenzielle Grundlagen für den Erhalt und die Stärkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und damit eine wichtige Säule unserer Demokratie und Gesellschaft. Schließlich ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk trotz aller berechtigten Kritik für die mediale Teilhabe und Grundversorgung der Gesellschaft in Deutschland notwendig.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>In diesem Sinne ist es unsere Aufgabe, Sorge dafür zu tragen, dass Rundfunkfreiheit und Rundfunkautonomie der Anstalten bewahrt werden. Der von der AfD hier angeführte Antrag, der auf dem Parteiprogramm vom „Grundfunk“ basiert, ist das Gegenteil. Es wäre ehrlich, wenn die Partei einfach zugeben würde, dass sie die Vielfalt der Programme ablehnt und die freie Presse abschaffen will. Wir brauchen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Der Antrag ist deshalb entschieden abzulehnen. Vielen Dank.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)</em></p>]]></content:encoded>
                <category>Reden</category><category>André Blechschmidt</category>
                
            </item>


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